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rke, grotze ent- unter tadeln, aus bei -i-n, mau. Publikum Hatta" i tS ist, e Zweck« HülfS- Mitten, rnehmen dar zum Möge eiligung )t Wen ußrsein, lürdigen finden. Thlr. 15 r. bis 3 s 3 Thlr. S2 Thlr. 3 Thlr. Ngr. bis Sonnabend, den 22. Mn 1873 FrankenliLMr UachrichtMatt und Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtraches zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post - Expeditionen. ab bis spätestens zum IS. April dS. IS. 1. Mai dS. IS. nach einem halben JahreSbetrage bei Vermeidung der gesetzlichen ErecutionSmaßregeln an die Stadtsteuereinnahme abzusühren. -m Frankenberg/a« 20. März^ ' D er Stavtrath Meltzer, Brgrmftr. 5) Her, Johann Samuel Wagner in HZ 332. 6) - Karl Hermann Sarfert - - 382». 7) - Karl Gottlieb Schumann - - 413. Lekaimlmachung. DaS für b.iS Jahr 1873 ausgestellte, vom Königlichen Finanz-Ministerium geprüfte und abgeschlossene Gewerbe- und Personalste««-» cataster liegt von heute an in der Stadlsteuererpedition des RathbauseS bis zum 7. April dS. IS. für jeden Steuerpflichtigen zur Einsicht in Betreff seines eigenen Steuersatzes bereit. Reklamationen sind binnen 3 Wochen und spätestens bis zum LS. April -S. IS. bei der Königlichen BezirkSsteuereinnahme zu Chemnitz, Seiten der Kaufleute, Fleischer und Bäcker aber an RathSstelle «inzubringen. Später angebrachte Reklamationen bleiben für daS laufende Jahr ohne Berücksichtigung. Unbeschadet etwaiger Reklamationen, welche von der Verpflichtung, den angefetzten Steuerbetrug zu dem geordneten Termin zu bezahlen, nicht befreien, sind die au-geworsenen Gewerbe- und Personalsteuern — auch von den Fabrikbesitzern — sür den ersten diesjährigen Ter min vom Lskanntwuoduoe. Nachdem die regulativmäßige jährliche Revision des CommunanlagencatastetS erfolgt ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß der Steuerpflichtigen gebracht, daß einem jeden derselben durch Steuerzettel, welche in den nächstfolgenden Tagen auSgegeben werden sollen, der Einzel- und Gesammtbetrag der von ihm im laufenden Jahre zu entrichtenden Anlagen notificirt werden wird, daß auch außerdem daS Catafter bi- zu« 29. Mär, d. I. an RathSstelle während der ErpeditionSstunden für einen jeden Anlagenpflichtigen zur Einsicht in Bezug auf die Abschätzung seine- eigenen Einkommens bereit liegt. Die Durchsicht des vom Einsammler zu haltenden Heberegisters ist verboten und darf vom Einsammler nicht gestattet werden. Etwaige Reklamationen sind vom 12. März d. I. an binnen 14 Tagen und spätestens bis ' . zum 2«. März -. I. schriftlich oder mündlich bei uns anzubringen und gehörig zu begründen. Nach Ablauf vocbcmcrkter Reklamationsfrist werben Reklamationen gegen den EinkommenSsah eines Anlagepflichtigen für da- laufende Jahr nach § 32 des Regulativs nicht mehr angenommen. Nach Maßgabe des ausgestellten HauSbaltplanes sind im laufenden Jahre 44 Anlagen zu entrichten und hiervon 11 Anlagen bis zum 31. März d. I. aufs 1. Quartal, 11 Anlagen btS zum 31. Mai d. I. ausS 2. Quartal, 11 Anlagen bis zum 1S. August d. I. aufs 3. Quartal, 11 Anlagen nebst Geschoß und Waffergeld bis zum 13. October d. I. aufs 4. Quartal vollständig an den Anlageneinfammlcr zu berichtigen. Wer sich nach Ablauf eines jeden der vorbemerkten Termine mit der Abführung seines Terminbetrages in Rückstand befindet, hat sich nach § 4I deS Regulativ- als erinnert zu betrachten und der erecuiivischen Einziehung eine- jedesmaligen Restes zu gewärtigen. Frankenberg, am 7. März 1873. Der S t a d t r a t h. Meltzer, Brgrmftr. Bezirksanzeiger In der Zeit vom I. April bi- 30. Juni d. I. sind nachverzeichnete Geschirrbesitzer zur Lieferung für die Bespannung der Landspritze verpflichtet? " ' ' D Frau Johanne Rosine verw. John in HZ 2V. 2) Herr Friedrich August Seifert . - 78». 3) - Ftiedttch Edward Richter . . 14b. 4) - Robert Iuliu- Heydt jr. . . 413. Diejenigen, welche sich gedachter Verpflichtung entziehen, beziehentlich einen geeigneten Stellvertreter rechtzeitig zu bestellen und anzuzei gen unterlassen, verfallen nach t 78 der Feuerorönung in eine Geldstrafe von 5 Thal». Fraukenberg, am 18, Mü't 1873. ' Der Stabtrat h. Meltzer, Brgrmftr. Sllbhastationsbckanntmachung. Bon dem unterzeichneten Königlichen GetichtSamte soll !> .... . > --.'s ' ' » ' den 31. März 1873 da- Johann Christian Wilhelm Fischer in GroßwalterSdorf zugehörige Hausgrundstück sub HZ I5 deS Katasters und sul, koli» I5 de- Grund- und HypothekenbucheS sür HauSborf, welche- Gründstück am 16. Januar 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf " 17«» Thlr. -- —-