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Frankenberger Nachrichtsklatt Bezirksanzeiger. ... . Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Bierteljährlich IO Ngr. — Zu beziehe» durch alle Buchhandlungen und Pest'Expeditionen. kvk»n»tm»vdun8. Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt ift das 3le Stück erschienen und kann an RathSftrlle eingesehen werben. Dasselbe enthält: 8. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum der nachgedachten Eisenbahn betreffend; vom 24. Drrember 1872. , 9. Dekret wegen Conceistonirung der Eilenburg-Leipziger Eisenbahn; vom 24. December 1872. ^-10. Verordnung, die Einiührung deS durch Allerhöchsten Erlaß vom IS. August 1855 genehmigten Reglements der Königlich Preußisches, Ministerien des Innern, der Finanzen und VeS Kriege» vom 28. Juli 1855 über die Gewährung von Unterstützungen für Militärs Familien während des Kriegszustandes; vom 16. Januar 1873. II. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten deS Spar- und BorschußvereinS zu Leipzig enthaltenen Ausnahme »zch bestehenden Gesetzen betreffend; vom 5. Februar 1873. 12. Bekanntmachung, die ländlichen Gemeinvewahlen betreffend; vom 4. Februar 1873. 13. Bekanntmachung, die Aufhebung deS GerichtSamlS Schönfeld betreffend; vom 7. Februar 1873. 14. Verordnung, die Bearbeitung einer neuen geologischen Karte VeS Königreichs Sachsen betreffend; vom 31. Januar 1873. 15. Bekanntmachung, die Ueberlragung der Geschäfte der Bauverwalterei zu Annaberg an da- dortige Forstrentamt betreffend; von» 31. Januar 1873. 16. Gesetz, ein Depositum der vierprocentigen StaatSschuldenkaffenscheine der Anleihe vom 2. Januar 1869 und die theilweise Umwandluntz der kleineren AppointS dieser Anleihe in größere betreffend; vom 17. Februar 1873. 17. Verordnung, die Erpropriation von Grundeigenthum für Erweiterung VeS Bahnhofs zu Radeberg betreffend; vom 19. Februar 187A. 18. Bekanntmachung, die Gerichtsbarkeit über die aut der in Oesterreich gelegenen Strecke der Eisenbahn von Großschönau nach Warn», darf und auf dem Bahnhose zu WarnSdorf dienstlich verwendeten Sächsischen Staatsangehörigen betreffend; vom 17. Februar 1873. 19. Landtagsabschied für die Ständeversammlung vom Jahre 1871 bis 1873; vom 10. März 1873. Frankenberg, am 2a. März 1873. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. König!. Floßplay GunnerSdorf, am 26. März 1873, Schaarschmidt. Lskalllltmaoduirx. DaS weiche Scheit- und Klöppelholz ist vergriffen und ist damit der Verkauf bis auf Weiteres geschloffen, dagegen sind buchene Scheite und Klöppel zum Verfaul noch vorräthig. O e r t l i ch e S. Frankenberg, 27. März. Bei dem -lebhaf ten Interesse, welches erfreulicherweise in den be- theiligtcn Kreisen unsrer Stadt für den theore tischen Unterricht im Webfache und speciell für unsre mit so vieler Liebe und Sorgfalt gepflegte Wcbschule herrscht, halten wir für viele unserer Leser nachstehende Korrespondenz VeS ,,Dr. Journ." auS Meerane vom 25 d. von Werth: „Zur Erweiterung und Reorganisation der hiesigen Webschule sind eine Anzahl Männer in unserer Stadl zusammengetreten, und bezweckt man, ein eigenes Gebäude für dieselbe herzustellen. Die hierzu nöihigen Mittel von 12,060 bis 15,000 Thlr. sollen möglichst durch freiwillige Zejchnun- gen hiesiger Einwohner beschafft werden. Bei Beginn VeS letzten Winterhalbjahres besuchten den Unterricht in den verschiedenen Branchen und Abiheilungcn der Anstalt 170 junge Leute. Die Bibliothek zählt etwa 800 Bände." Vermischtes. Aus einer, vom ständischen Archivar Fröh- liger verfaßten Ueberstcht über die Landtage Sachsens ergiebt sich, baß der letzte Landtag 8 Monate 22 Tage gedauert ha», daß er aber trotz dieser beträchtlichen Länge unter den 14 ordeni- ljchen Landtagen, die seit Einführung des con- Kitutionellen Lebens in Sachsen stattianben, erst die 10. Stelle in Bezug aus seine Dauer ein- nimmt. Nur 3 Landtage waren etwas kürzer als dieser Landtag. Hingegen waren nur bei dem längsten Landtage, dem vom 1833s34, die Registranden-Singänge zahlreicher als bei diesem Landtage. Die Gesammtlänge aller unter der Vermal- lung der königlich sächsischen Eisenbahn-Gene- ral-Direction stehenden SkaatS- und Privalb-ch- nen beträgt jetzt 142 4 Meilen. Befördert wur den im vorigen Jahre aus den StaaiSbahnen 9,414,846 Personen, die nebst Gepäckfrackt u. s. w. eine Einnahme von 3,488,407 Thlr. brachten (1,688,956 Personen und 43,870 Thlr. mehr). Im Güterverkehr wurden, einschließlich für Militär-TranSporte, 123,165,865 Ctr. und für 8,199,156 Thr. befördert (10,637,363 Ctr. und 276,958 Thlr. mehr). Die Gesammt-Ein- nähme aus dem Personen- und Güterverkehr be- trug 11,687,562 Thlr. und war um 320,828 Thlr. höher als die von 1871. — Auf den 4 unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen sind 741,355 Personen für 145,578 Thlr. (189,089 Personen und 39,005 Tblr. mehr), an Gütern 12,021,441 Ctr. für 339,695 Thlr. (3,539,824 Ctr. und 76,128 Thlr. mehr) be- fördert worden. Die Gesammt-Einnahme dieser 4 Privatbahnen betrug sonach 485,273 Thlr. und ift um 115,132 Thlr. höher als di« deö Jahre» 1871. — Die Gesammibewegung aus allen unter der königlichen Generalbirektion stehen den Staalö- und Privatbahnen im Jahre 1872 betrug also 10,156,201 Personen, 135,187,306 Ctr. und brachte eine Gesammt-Einnahme vo» 12,172,835 Thlr. - Die m 3. August I87L eröffnete Privatbahn Annaberg-Weipe« ist Hin del nicht mit inbegriffen. In einer am 15. d. M. in Leipzig abgeha^ tenen Versammlung von Vorständen dortiger Ja- nungen und gewerblichen Korporationen wurdir beschlossen, an den gegenwärtig zusammengetre- tenen Reichstag eine Petition wegen mehrfacher Abänderung der Gewerbeordnung zu richten. In dieser Petition wird auf die schweren Bedenke» verwiesen, welche bereits bei Erlaß der Gewerbe ordnung vom 21. Juni 1869 von einem sehr großen Theile deS Gewerbe- und Handwerker standes gegen viele ihre wesentlichsten Bestim mungen erhoben wurden. Nur wenige Jahre hätten genügt, um diese Bedenken vollständig zw rechtfertigen und die gepriesene „Freiheit" in Vea zahlreichsten Fällen als eine Willkür, wie die gepriesene „Entfesselung der persönlichen Kräfte" in nicht minder zahlreichen Fällen als eine Ent fesselung der persönlichen Leidenfchaslen hervor- treten zu lassen. Um der immer mehr zunehmen den Zersetzung und Auflösung aller gesellschaft lichen und gewerblichen Verhältnisse Endlich ein Ziel zu setzen, wünscht die Petition, daß 'der RefchStag Folgende» beschließe: I) Wiederein führung der Prüfungspflicht für Lehrlinge nach beendeter Lehrzeit; 2) Einführung von obligato rischen Fortbildungsschulen für Lehrlinge; 3) endl iche Regelung der Gesetzgebung über die Kran ken-, HülfS- und Stervekafsen für Gesellen, Bk»