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rke 187Z Frankenüerzer MchrichtMatt k '.t und Bezirksanzeiger Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Dresden, den 25. März 1873. Brkaimtinachnug, eichlich! »rth. "i'N Frankenberg, am 28. Mäiz 1873. nkt 73. Lhlr. 8 4' hlr. 15, bis 8 STHlr.- 873. !Ä und Näch st unserer ahme be- n schmück, -stäue be lli He rn gesproche- assenen. »alte. Begräb- cS Karl > herzlich, lche un- ) Theil- a gaben, und Be- unb daS geehrten iellschait, arch VaS rwiesen. her für zu uns wir l für e. wir ier- od- Va- !tor oä, Der Stadt rat h. Meltzer, Brgrmkr. W >ä6u loht, lis- issu linkt loil- Sonnakend, den 29. März. —— N ? 'N kekanntmrLekun^ Die den I. April dieses Jahres fülligen JmmobtliarbrandversicherungSbeiträge auf den I. Termin 1873 find mit 2 Pfennigen von jeder BerficherungSeinheit innerhalb der daraus folgenden 8 Tage in der Ratyserpeduion abzuführ^n. Nach Ablauf dieses Termine- wird gegen etwaige Restanten sofort mit der Erecution verfahren werden. Verordnung, das Erlöschen der Rinderpest in Mähren betreffend Nachdem amtlicher Miitheilnag.zusolge die Rinderpest in Mähren eiloschen ist, so werden die unter dem 14 November . Argen Mähren angeordneten BerkehiSbeichränkungen hiermit wieder aufgehoben. ' origen Jahre- U Bekanntmachung. Auf Antrag der betheiligten Erben soll baS zum Nachlasse deS verstorbenen AnnsstraßenmeisterS Johann Christlieb Ludwig allhier gehörige, an der FriedrichSstraße hier gelegene HauSgrundstück 850 deS Grund- und HypoihekcnbuchS für Frankenberg, 270 veS Brand« versicheruttgöcatasterS unv 263 v Abiheilung li deS Flurbuchs käuflich veiäußert werden. Wenn nun bisher für gedachtes Grundstück ein Preis von 2000 Tklr. geboten worben, die Erzielung einer höheren Kaufsumme aber im Interesse der concurrirenven Unmündigen wünichenSwerih erscheint, so werben alle biejenigen, welche gesonnen sein sollten, baS Grundstück um einen höhern Preis zu erwerben, andurch ausgefvrbert, in dem zum 24. April dieses Jahres 11 Uhr Bormittags onberaumten BietungStermine zu erscheinen und ihr« Gebote zu eröffnen oder bis zum obigen Tage Mittags 12 Uhr schriftlich anher anzuzeigen. Frankenberg, am 25. Mär, 1873. Das Königliche GerichtSamt. Wiegand. Muller. Ministerium des Innern Bon den OrtSgerichten zu AuerSwalde sollen künkiigen 22. April 1873, Vormittags S Uhr, r> in dem GutShofe deS WirthschastSbefiherS Karl Friedrich Saupe zu Nieder-AuerS valde 2 Pferde k«pltl« und Mohrenkopfschimmel), 4 «rche L Kalbe und 1 Kalb, sowie verschiedene WirthschaftSg,g,«stände, darum« I Tasel'chlitten, ein Paar silberbeschlagene Kutschgeichtr« zäumung und Schell,«bändern, 2 vollständige Pferdegeschirre, 2 Pferbekummte mit Kiffen, mehrere wirchschaitSwagen, ein vollst^idlgeS Reitzeug und eine Reinigungsmaschine im Wege deS MeistgebotS und gegen sofortige Baanahlungöffmil,»verkauft werben, waSunter dezugahm a^f da- an Amrsstelle fowohl, als in der AmtSschänke zu AuerSwalde aushängend« sp«citlle Berzrichnip d«r zur Auktion kommenden Gegenst rann. E 23 März 1873. Königlich Sä « cri ch . S a m t. Das Königliche Finanz-Ministerium hat, in Folge des e.hebiichen Steigens der Preise bei den Holzversteigerunaen in den Siams. Privatwalvungen, aus dem GunnerSborfer VerkausSplatzc den Preis eines Kubikmeters UN» buchener Scheite von Drei Thalern — - — - auf Drei Thaler 2 Ngr. — - Klöppel - Zwei Thalern 20 Ngr. —- auf Zwei Thaler 22 Ngr. — weicher Scheite von Zwei Thalern 4 Ngr. — - auf Zwei Thaler 8 Ngr. —-, - Klöppel - Ein Thaler 26 Ngr. —» auf Zwei Thaler -- vom I. April diese- JahreS an, erhöht, während die noch vorhandenen buchenen Scheite von Zelliger Scheitlänge zu dem bisberiaen Nrelt, Zwei Thalern 26 Ngr. - - pro Kubikmeter verkauft werden sollen. " ° wy-r.gen greife von Die erfolgte Räumung deS noch vorhandenen geringen LorrathS an Weichen Hölzern wird durch Herrn BcrkaufSverwalter Sckaarkckmibt in GunnerSborf veröffentlicht werden. , Freiberg, am 24. März 1873. Das König l. GörSborf-Blumenauer Floßamt daselbst. Protze. Bekanntmachung für die SchiiMdrcstaiitcn. Nachdem die in den Zahlungsauflagen an Schulgeldrestanten gestellten Zahlungstermine abgelaufen find, werden die noch vorhandene» Restanten nochmals an die bis zum 5. April d. I. zu bewirkende Abführung ihrer Reste mit dem Bemerken erinnert, daß sodann die HilsSvoll streckung nicht länger auszuhalten ist. Frankenberg, am 21. März 1873. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmftr. Ä