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Frankenberger Rachrichtsblatt Bezirksanzeiger 6i,rm vutl, Dat» Wiegand. Die unter dem 31. Januar laufenden Jahre- erlassene Vorladung de- Handarbeiters Johan« Traugott Heyn aus Tanneberg hak votr. eins auf 6a» 6 I'riori- i6usteie- e als rank- ropa, d auf 18«7 n Fl. rren sich rtledtljt. Frankenberg, am 17. Mürz 1873. Erscheint wöchentlich drei Dsal. Vierteljährlich 10 Nzr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Erledigt hat sich die unter dem 2V. Januar laufenden Jahre- erlassene Vorladung de- Dienstknecht- Wilhelm John aus Lichtenwald^ Frankenberg, am IS. März 1873. D aS Kö n igli ch^ G « r i ch t - a m t. einstürzendem Gemäuer verschüttet und war trotz aller Bemühungen der andern Löschmannschaft« nicht zu retten, sondern konnte nur andern Täg« erst halbverkohlt au§ dem Schutt» hervorgezogt» rvtrden.' ' Kkan^nherg^I7.MLrz. Da- Schaden. geäschert: U«, welche«,M. Sh'' "" " lech HS FtuchW Spinnereigeb-ude von Wappler u. Richter in «ltchemnj- bettoffen und dasselbe gänzlich »in. Leiber ist dabei «in Menschenleben zu vsttagen: ein beim Retten beiheiligttt Mann, der nMSigigeS heraugschaffen wa-td, würde v»n Bekanntmachung. Das bevorstehende Kreis Ersatz Geschäft betreffend. Dem für da- bevorstehende Kreis-Ersatz. Geschäft ausgestellten GeschästSvlane zu Folge ist sür den -um AuShebungSbezirke Oedera» gehörigen, Vie Ortschaften VeS GerichtSamiSbezirkeS, einschließlich der Stadt Frankenberg umfassenden MusterungSbezirke der 4. und S. April dieses Jahres als MusterungS- und beziehenblich Loosungs-Tcrmin festgesetzt worden. Indem birg hiermit zur öffentlichen Kcnntniß gebracht wird, werden zugleich alle in dem oben bezeichneten Musterungsbezirk« aufhält lichen, im Jahre I8S3 geborenen Militairpflichiiqen, sowie die Militairpflichtigen früherer Altersklassen, welche von den Ersatzbehörden noch keine endgültige Entscheidung über ihr Miluairverhältniß erhallen haben, einschließlich der disponibel Gebliebenen, und zwar unter Hinweis aus Dix ihnen durch die OctSobrigkeiten annoch tuarhenden Vorladungen, andurch geladen, an den oben bezeichneten Tagen um 8 Uhr Bormittagtz in dem Gasthofe zum schwarzen Roß in Frankenberg persönlich vor der Königlichen KreiS-Ersatz-Commission — zu Vermeidung der für den UnterlassungSiall in 88 t76 bsm I7U der Mililair-Ecsatz-Jnstruction angedrohten Strafen und sonstigen Nachtheilt — zu geftellen und durch ihre Geburt-- und LoosungSscheinc zu legi imiren, wogegen man denselben das persönliche Erscheinen in dem LoosungStermine, welcher de« 8. April dieses Jahres Nachmittags 1 Uhr in dem oben bezeichneten Locale statistndet, zu überlassen hat. Ferner werben die Militairvstichtigen und diejenigen Personen, welche die Zurückstellung der ersteren, oder andere Begünstigungen rück sichtlich deren Militairnechättnisse beantragen wollen, noch ausdrücklich darauf aufmeiksam gemacht, a) baß sie nach 8 78 der Ersatz-Instruction verpflichtet lind, die zur Begründung derartiger Begünstigungen bestehenden Verhältnisse einiget Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Ueberreichung der nöihigen Nachweise und Be scheinigungen — siehe unten die Bestimmung «ub 1 — zur Sprache zu viingen, indem aus die Verheißung eine- nachträglich zu führenden Bei« weises keine Rücksicht genommen werden darf, und b) daß nach 8 I08b derselben Instruction ReclamationS.Anträge, welche der KreiS-Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht Vorgelegen haben, in der Regel von der Königlichen DepartementS-Ersatz-Commission gar nicht in Erwägung zu ziehen, sondern zürückj«- weisen lind, sofern die Veranlassung zur Reklamation nicht etwa nach beendigtem KreiS-Ersatz-Geschäfte entstanden ist. Endlich werden folgende, von dem Königlichen Krieg-.Ministerium auf Grund 8 9 der Verordnung zur Ausführung der Bunde--Mili- tair-Ersatz. Instruktion in Bezug auf das ReclamationSversahren rc. erlassene reglementarische Bestimmungen hiermit wiederholt zur öffentliche« Kenniniß gebracht. 1. Zeugnisse, die zum Behufe der Befreiung vom Militairdicnfte und wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von den Stadträthen und GerichtSämiern ausgestellt werden, müssen entweder aus eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse VeS darin Rachsuchenden, oder auf da- Re sultat Eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründen; eine blose amtliche Beglaubigung gemeinderäthlicher oder ort-gerichtlicher Atteste ist als ausreichend nicht anzusehen. 2. Die Entscheidungen der KreiS-Ersatz-Commissionen auf Reklamationen, die bi- zum Musterungstermine angebracht werden, werde» den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr al- bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant zur Anhörung derselben sich nicht ringefun- den hat. 3. Rekurse gegen die Entscheidungen der KreiS-Ersatz-Commissionen müsse» bei Verlust derselben binnen zehn Tagen von dem Tage abgerechnet, wo die Entscheidung der Kreis-Ersatz-Commitsion für publicirt an,»sehen war (s. unter Nr. 2) bez. publicirt wurde, und zwar di» Nachmittag- L Uhr de- zehnten TageS bei der KreiS-Ersatz Commission, unter Beibringung der nöihigen Nachweise und Bescheinigungen, ange bracht werden (8 IÜ8 der BundeS-Militair-Ersatz-Jnstruciton). 4. Die Entscheidungen der DepartemenlS-Ersatz-Commissionen, welche nach 8 1V8,? der BundeS-Militair-Ersatz-Jnftruction mündlich zu ertheilen und in die Listen einzutragen sind, gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen al- publicirt. Vorstellungen dagegen müssen binnen vierzehn Tagen vom Tage der Publikation an bei der OberrekrutirungSbehörde (IL.» der BundeS-Militär-Ersatz-Jnstruktiön) ein gereicht weiden. Spätere Vorstellungen sind nicht zu berücksichtigen, sowie denn auch gegen vie Entscheidung der OberrekrutirungSbehörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. Chemnitz, den 28. Februar 1873. Der Livil-Vorfchende der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission für den Äushebungs-Sezirk Oederan. ' < In Stellvertretung: v. Kirchbach, Reg.-Nath. P-