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^r ZL Somakeiid, de» lS. Mrz. 187Z. Frankcnhcrger Nchrlchtsülatt und « Bezirksanzeiger. Amtsblatt des Königs. Gerichtsanltes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehe» durch alle Buchhandlungen und Post'Expeditionen. Lekaulttmachung, Reklamationen der Reserve- und Landwehr-Mannschaften auf Zurückstellung betreffend. Nach § 4 zu Beilage 3 der durch Verordnung vom 2. Januar dieses JahreS zur Publikation und Eintührung gelangten, durch Aller höchsten Erlaß vom 5. September 1867 genehmigten Verordnung der Königlich Preußischen Ministerien des Krieges, der Marine und des Inner» über die Organisation der Landwehr. Behörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften d,S BeurlaublenftandeS haben die Reservisten und Landwehrlrute, welche auf Zurückstellung aus Anlaß ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung oder äußert ordentlichen Verstärkung teS HeereS Anspruch machen, ihre Gesuche bei dem Gemeinde-Vorstände ihres Wohnortes anzubringen, welcher dieselbe» Unter Zuziehung einiger zuverlässiger Reservisten oder Wehrmänner zu prüfen, und nach Maßgabe des Befundes darüber eine an die Königliche Amiöhauplmannschaft einzuretchcnde Nachweisung aufzustellen hat, auS der nicht nur die militairischen, bürgerlichen und Vermögens. Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, du-ch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Zur Beralbung und Entscheidung über dergleichen von in dem die GerichtSamiSbezirke Oederan und Frankenberg umfassenden AuS- hebungS.Bezirkt Oederan aufhältlichen Reserve, und Landwehrmannschaften etwa angebrachte Gesuche wird die unterzeichnete Königliche Kreis- Ersatz Commission den S. April dieses Jahres Mittags LS Uhr in dem Gasthause zum Roß in Frankenberg versammelt sein, was sür Vie rdriyetligten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Zschopau und Chemnitz, den iv. März 1873. Königliche Kreis-Ersatz-Commission für den AuShebnngS-Bezirk Oederan. Der Militair Vorsitzende: Der Civit Voruyrnde: Zillich, Major z. D. In Stellvertretung: v. Kirchbach, Reg.-Rath. P. aus andere Gesetze nicht Saale ein Eoncert veranstalten, welchem wir auch einen recht zahlreichen Besuch wünschen. mit diesem Gesetzentwürfe stehen dte revidirte« Gemeindeordnungen, die Gesetze über das Ber« fahren in VerwalmngSstrassachen und über die BezirkSvertr,«ungen, da- neue BolkSschulgesetz und die Vorlage über die Errichtung eines Lan- veSkonstftoriuwS sür die evangelisch. luthe ische Kuch-, welche Gesetze all« nicht von einander getrennt inS Leben treten können. Heber d»» größten Tbeil dieser Vorlagen ist «S gelungen, eine vollständige Uibereinstimmung aller Faeto- dteS nicht möglich gewesen i «ive Entschließung über da- 'affung drS Landes von mir »ahren und die Consequrnze Vermischtes. Die Thronrede, mit welcher Se. Majestät König Johann am letzten Montag den 14 oidentlichen Landtag schloß, laute«: „Meine Her- ren Stände! Ein lan er und vielbewegter, an bedeutenden und schwierigen Arbeiten überaus Lskunntmsvdunx. Nachdem die regulativmäßige jährliche Revision des CoMmunanlagencatasterS erfolgt ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß der Steuerpflichtigen gebracht, daß einem jeden derselben durch Steuerzettel, welche in den nächstfolgenden Tagen auSgegeben werben sollen, der Etnztl» und Gesammrbelrag der von ihm im lausenden Jahre zu entrichtenden Anlagen notificirt werden wird, daß auch außerdem VaS Kataster bis zu« 29. Mär, d. I. an RathSstelle während der ErpevitionSstunden sür einen jeden Anlagenpfllchtigen zur Einsicht in Bezug auf die Abschätzung seines eigene» Einkommens bereit liegt. Die Durchsicht deS vom Einsammler zu haltenden HeberegisterS ist verboten und darf vom Einsammler nicht gestattet werden. Etwaige Reclamasionen sind vom 12. März d. I. an binnen 14 Tagen und spätestens bis zum SS. März d. I. schriftlich oder mündlich bei uns anzubringen und gehörig zu begründen. Nach Ablauf vorbemerkter Reklamationsfrist werden Reklamationen gegen den Einkommenssatz eines Anlagepflichtißen sä» da- laufende Jahr nach ß 32 des Regulativs nicht mehr angenommen. Rach Maßgabe des ausgestellten HauSbaliplaneS sind im kaufenden Jahre 44 Anlagen zu entrichten und hiervon LI Anlagen bis zum SL März d. I. aufS L. Quartal, LL Anlagen bis zum 31. Mai d. I. aufS S. Quartal, LL Anlagen bis zum LS. August d. I. aufS 3. Quartal, LL Anlagen nebst Geschoß und Waffergeld bis zum LS. October d. I. aufS 4. Quartal vollständig an den Anlageneinsamwler zu berichtigen. Wer sich nach Ablauf eine- jeden der oorbemerkten Termine mit der Abführung seines TerminbetrageS in Rückstand befindet, hat fich nach 8 41 deS Regulativs al- erinnert zu betrachten und der rreeutivischen Einziehung eines jedesmaligen Restes zu gewärtigen. Frankenberg, am 7. März 1873. DerStadtrath. Meltzer, Brgrmkr. yuf Gzund derBer- einmschlagendeBew H besselbest in Bem- AUWWUW Frankenberg, 13. März. Da- gestern Abend im Benedir'schen Saale von unserm Sän gerbund und Stadtmusikchor in recht guter Weise zur Durchführung gelangte Kontert zum Besten btt Ostsee-Calamiwsen hat einen Reingewinn von 4V Thlrn. ergeben, welcher Betrag an den «rzgebirgischen Sängerbund, der für diesen Zweck eine Sammlung unter sich veranlaßt hat, ein. geliefert worden ist. — Für nächsten Montag steht un- wiederum rin musikalischer Genuß in MrSstchk Der Opernsänger Herr Oppitz aus Chemnitz, durch sein Auftreten auf dasigem Theater (u. U. als Lohengrin, Tapnhäusrr w) auch vielen Hiesigen rechl wohlbekannt, wird im «erein mit de« Etadmmfikchor im yrn«iMen reicher Landtag liegt hinter unS. Eine seiner wichtigsten Aufgaben war «S, di« neue Organi salion her Behörden für die inner« Verwaltung zu verathen, welche, indem sie die Bevölkerung selbst zu einer umfassenden und einflußreichen Tbetlnahme an de^ öffentlichen Geichäsien he" beizieh«, eine« längst gefühlten Bedürfnisse »ech.