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anburch unter Uncke Frankenberg, am 7. Januar 1873. Sparkasse zu FrauteubriA A. HerrnSdorf, Schuldir. Frankenberg, den !7. Januar 1873. GunnerSdorf geboren, ist 3) vaö Taufzeugnist beb noch in I bi». A. HerrnSdorf, Schuldir. A iener in >. Holiey. en Male: inal-Lust- eisel. irecior. 3-» 8 »0 »0-12 Nachmit- im Lehm- S haneS Scheite tend ver- ») b> v) Oktober Januar Hpnl Juli bis 3». December 1^66 Geborenen, . 3». März Ii67 Geborenen, - 3» Juni - - 30. Sepibe. » » Der Stadtrat h. Meltzer, Bcgrmftr. czcln, «dhettS- »onäihig a»,»geben, 2) -udringen. Die : Li . . . 3) Donnerstag, - S. 4) - - - An den späteren Kaffenlagen (MontagS, Mittwochs und Freitags) wird wieder wie früher von Vormittag »0—12 Uhr erpedirt. Frankenberg, am »7. Januar 1873. Der S t a b l r a l h. Meltzer, Brgrmkr. Vt., von Hause, Nachlaß- opha. 3 stellen, I und noch ung ver- tingeln- «. F. . Thlr. lb gr. hi» 3 ii» 3 Thlr. >i« L Thlr. S 3 Thlr. ) Ngr. ii» in Frankenberg geboren sind, ohne in Frankenberg geboren zu sein, daselbst ihren ordentlichen bleibenden Aufenthalt haben und ohne in Frankenberg geboren zu sein und ohne ihren ordentlichen bleibenden Aulenthalt daselbst zu haben, sich nur vorübergehend als Studenten oder Zöglinge von Lehranstalten, als Dienstboten, HauS- und Wirthchailöbeamte, HanblungSdtencr, HandwerkS- gcdilten,, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder als andere in ähnlichem Veihältniß stehende Pcrwnen am hiesigen Orte aushalten, Androhung der nachersichtlichen Strafen und unter Hinweis auf Vie außerdem einlretenden Nachtheile ausgefordert, sich innerhalb M. rrichtS- 23. d. inv zwar AbendS. err Agent on. nagS »0 ock har- e Bezah- Verven, m Ham- I in der Impfschein vorzuzeigen und von denen, die weder hier Anmeldung geichjeh, in lolgender Ordnung: ») Mittwoch, de« 3. Februar, l—3 Uhr der vom >. Anmeldung der Kinder, die Ostern 1873 schulpflichtig werden. Eliein und Eizieber der Kinder, welche vom 1. Octbr. 1872 bis 3tt. Septbr. 1873 Vas 6 LebenSj ihr vollenden, werden hierdurch auigesoiderl, oieirlben an drn un engenannten Tagen ' in dem Zmimr 3 ves Schul -"änv s «»zumelden. Dabei ist l) die Hausnummer ' Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zum Eintrag in die Militärstammrolle betreffend. In Gemäßheit der Bestimmungen der Militär-Ersatz-Jnftruction vom 20. Mär, 1868 werben alle diejenigen miliiärpflichiigen Personen, welche eniweber im Jahre »873 VaS 20. Lebensjahr vollenden oder in einem früheren Jahre zurückgeftellt worben sind, Falls sie nicht der Grsatz- Keserve angehören oder sonst durch Empfang eines besonderen Scheines von der Verpflichtung zur Wiederanmelbung entbunden find, und zwar soweit sie der Zeit vom 13. Januar bis zum 1. Februar 1873 bebuss Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle — die unter b und v genannten Miliiärpflichiigen unier Vorlegung ihrer G-buriS» bez. LooiungS- und GrstellungSicheine — an RaihSstelle gehörig anzumelden. Sind Milliärpflichiig, während der AnmeldungSsrift überhaupi nicht hier anwesend,, oder nur zeitweilig abwesend, so hat die Anmeldung in der nämlichen Zeu zu gedachtem Zwecke durch deren Ellern, Vormünder, Dienstherrn, Principale, Lehrhcrrn oder Arbrilgeber zu erfolgen. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung wirb mi: einer Geldbuße bis zu 10 Thalern, im Falle VeS Unvermögens mit ent sprechender Hast belegt. Unabhängig von den obengedachten Strafen können Militärpflich ige, welche die Anmeldung unterlassen haben, nach Befinden unter Ver- llust der Bcrechiigung, an der Loosung Tbeil zu nehmen und unter Verlust des aus etwaigen ReclamaiionSgrünVen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste, vorzugsweise zu vemielben kerangezogen werden. Gleichzeitig machen wir daraus aufmerksam, daß diejenigen Miliiärpflichiigen, welche im Lause des Jahreö, in dem sie zur Aufnahme in die Stamm,olle sich anzumelden haben, ihren Wohnort oder Aufenthaltsort in einen anderen MusteiuugSdezirk verlegen, dies sowohl der betreffen den Behörde »es O,tS. welchen sie verlassen, als auch der Beböide ihreS neuen Wohn- oder Aufenthaltsorts behufs Berichtigung der Stammrolle ohne Verzug spätestens innerhalb drei Tagen bei Vermeidung der vorerwähnten Strafen und sonstigen Nachtheile anzuzeigen verbunden sind und daß, wer die vorstehend gedachlen Termine zur Meldung versäumt, demohngeachtet fortdauernd verpflichtet bleibt, die versäumte Meldung nach- zuhvlen. Nächste Mittwoch, den 22. Januar, werden die Geschäfte bei hiesiger Sparkasse wieder ausgenommen und Einlagen wie Rückzahlungen von Vormittags N—12 Uhr erpedirt werden. Freitag, den 24. Januar, und Montag, den 27. Januar, wirb die Sparkasse ebenfalls von VoiMlUagS 9 I2 Uhr geöffnet iem. Wünsche wegen Verätzung auS der einen in die andere Adihcilung, die nur Ostern stanfinden kann, werden gleichfalls bis zum I. März «. x. täglich zwischen l i —l2 Uhr von mir entgegengenommen. Frankenberg, den >7. Januar 1873. Mealelafst» zu Frankenberg. Indem der Unterzeichnete die gecvrien Bewohner ver Liadi und Umgegend wiederholt da aui auimciksam macht, daß eS zweckentsprechend ist, die Knaben sosor« mit dem >0. Jahre in diese Ablbeilung unirer Schule, welche auS 4 Classen mii den Zielen der unteren Realschulclaffen besteh», zu tchicken, erbittet er sich die Anmeldungen dazu bis zum I. März a. e. an den Schillingen von 11 — 12 Uhr in seiner Expedition: 3 im Schulhause. lt solche berK. ^um ersten Z >t, ober: s Original- ) Girndt. ; Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. FranklMWr NchrlkhtMatt , und Bezirksanzeiger: Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Sonnabend, dm 18. Januar.