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Sächsische Staatszeitung : 25.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191610254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19161025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19161025
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-10
- Tag 1916-10-25
-
Monat
1916-10
-
Jahr
1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 25.10.1916
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werde. Ur möchte am Schlaffe seiner RnSfLhnmgen noch die Bitte an die Staattregienmg ausspreck en, daß auch den Ge meinden noch einmal eingeschärst werden möchte, daß die KriegS- hilfe für den Mittelstand usw. in dem Sinne durchgeführt wer den möge, wie e- seinerzeit beschlossen worden sei, damit daS alles erfüllt werde, waS nran von dem Anträge mit Zustimmung der StaatSregiernng im Lande erhofft habe. (Bravo!) TtaMdMmster vr. «agel (»ach den stenographischen Niederschriften): Meine sehr geehrten Herren! Ich habe mich nur zum Worte gemeldet, um emem Mißverständnis entgcgenzutreten, daS nach den Ausführungen der Herren Abgg. Biener und Günther meine Heranziehung der Statistik gefunden hat. ES ist so aufgefaßt worden — der Hr. Abg. Biener hat sich dahin aus- gedruckt —, als ob ich den Anschein hätte erwecken wollen, al ob die Notlage des Grundbesitzes gar nicht so groß sei, als ob ich überhaupt mehr oder minder eine Notlage eines gewissen Teiles des Grundbesitze» hätte in Abrede stellen wollen. Tas ist mir absolut nicht eingefallen. Ebensowenig ist cS etwa meine Absicht gewesen, daß ich mit den knappen Zahlen, die ich nur in Eike hake zusammenbringen können, irgendwie die wirtschaftliche Frage der Tiefe der Bedrängnis des Grundbesitzes hätte in Ab rede stellen wollen; nein, die Etat stik ist von mir, wie ich aus drücklich, anknüpfcnd an die Au-isüsrimgcn des Hin. Abg. vr. Zöphel am 7. April dieses JahreS, klargeficllt habe, um deswillen erfolgt, weil Hr. Abg. vr. Zöphel schon damals darauf hingewiesen hat, cS sei ein unmittelbares, dringendes Bedürfnis des Eingreifens des Staates hier um deswillen gegeben, weil die Not dc» Ärm d- besi'es mit den» 1. Juli, wo die ersten zwei Jahre ablaufen würden, ein solches Mast erreichen würde, daß man vor einem katastr,.pH .len Zusammenbruch des ganzen Grundbesitzes mehr oder minder stehen wc de, soweit er eben durch diese wirtschaftlich. » Verhältnisse gefährdet sei. Und dazu reicht die Statistik allerdings v ll und ganz aus — ich brauche auf andere wirtfchaftliche Ver- höltniss gar nicht einzugchen—, zu beweisen, daß der katastrophale wirtschaftliche Zusammenbruch, der sich doch nur im Wege der ZwangSoersteigcru! g vollziehe» kann — einen anderen Zusamn en- druch kann ich mir nicht Vorsteven —, nicht ringctreten ist seit dem l. Juli, daß im Gegenteil die Anträge auf Zwaugsversteige- nmge» seitdem weiter zurückgegangen sind. Also ich bitte sistzuhahen: ich bestreite nicht >m rntkeri testen eine Bedrängnis, eine gewisse Not eines vielleicht auch guten Teiles de» städtischen Grundbesitzes, soweit er insbesondere durch Mielrückstände hervorgerufen ist; aber ich habe auf Grund der Statistik zu beo reiten, daß wir zu gauz außerordentlichen un- gewöhnlichen Maßnahmen von Staals wegen um deswillen kommen müssen, weil wir sonst vor einem immediaten Zusammenbruch des Grundbesitzes im weiten Umfange stünden: das ist nicht richtig. Ich brauche deswegen auch gar nicht darauf einzugehcn und zu erörtern, inwielveit die Sparkassen dankenswerterweise B ihilfe insofern gewährt haben, als sie Stundungen haben eintrelen lassen; ich brauche nicht einzugehen auf die große Hilfsaktion, die durch den Zusammenschluß der Hypothekenbanken natürlich in erster Linie für die ersten Hypotheken eingeleitet worden ist zur Sicherung gegen erhebliche ZinSstcigerungen usw.; alles das habe ich nicht erörtert, es ist mir sehr wohl bekannt, hängt aber mit der Frage des katastrophalen Zusammenbruchs, der mich hier allein zu be schäftigen hatte, nicht zusammen. Ich bitte also lediglich, von dieser meiner Richtigstellung Kenntnis nehnren zu wollen. Ich möchte aber gegenüber Hrn. Abg. Günther noch darauf hmweisen, daß es nicht richtig sein dürfte, wenn er meint, daß ein guter Teil dieser günstigen Ergebnisse darauf zurückzusührcu sei, daß eben die Hypothekeuschuldner im Felde stünden. Ich habe bereits betont, daß der Hypothekeuschuldner, gegen den aller dings rin vollstreckbarer Titel vorhanden fein muh, gegen die Ein- lewung der Zwangsversteigerung nicht geschützt ist, nur gegen den Zitschlag; und auch Hrn. Abg. Günther, dessen Beziehungen zur Sparkasse »Verwaltung mir bekannt sind, wird cs bekannt sein, daß teilte der weitaus größte Teil der Hy.othekenurkundcn in voll streckbarem Umfange von Anfang an ausgestellt zu werden pflegt. Tann hat Hr. Abg. Günther gesagt, es handle sich hier um schwere Maßnahme» bei den» Saalgewerbc oder im allgemeinen, die durch den Krieg hcrvorgerufen worden seien; auf der anderen Seite seien doch große Vorteile auch durch den Krieg erwachsen und auch bi» zum Minister hinauf die Sicherung eingetreten, deren er sich erfreue. M. H-, ich habe noch keinen Kriegsgewinn zu verzeichnen gehabt; ich weiß n cht, was damit gemeint sein soll; die Äußerung, daß uuS eine besondere Sicherung zuteil geworden wäre, und eigentlich allen Beamten, die verstehe ich nicht; ich kann irur versichern, daß auch unter einem guten Teile der Beamten die Erschwerungen des Krieges schwer empfunden werden, und daß nicht aus ihre sonstigen Verhältnisse in diesem Zusammen hänge hingewiesen zu werden braucht, wie cs allerdings auch schon vor einige» Tag n, wo ich leider das Haus verlassen hatte, be reits ges. ehcn ist. Endlich hat Hr. Abg. Günther darauf hingewiesen, daß unter Uniständen aus eine reichsgesetzliche Ausgleichung der Schäden der Eaalinhaber zugekommen werden möchte. Diese Frage, die ich bereits in der Sitzung am 7. April erörtern konnte unter Hinweis auf den von mir damals angezogenen 3. Bericht der Reichstags- kommifiion für Handel und Gewerbe, in den: die Petitionen auch der Saalinhaber um ein reichsgefetzliches Eingreifen, um Bereit stellung von Barmittel» zur Gewährung staatlicher Kredithilfe er örtert lovrden waren, hat ihren Abschluß gefunden in dem Gesetz über die Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiet vom 3. Juli 1916; da ist in § 2 ausdrücklich in gesetzlicher Festlegung der damaligen Ausführungen des Reichskoinimssars in jener Depu tation bestimmt worden: Als durch den Krieg verursacht gelten nur Schäden, die unmittelbar hervorgerufen worden sind; und es ist damals ausgesührt wordcn, daß bei solchen Schä- digui gen, wie sie bei den Saalbefitzcrn eintreten, wenn ihr Ge werbebetrieb unterbunden wird durch solche Bersügungen, von einer unmittelbaren Cchädenzufügung — das ist auch in der Deputation anerkannt worden — nicht die Rede sein könne, nur von einer mittelbaren, die zur rcichSgesetzlichen Ausgleichung der Schäden eine Veranlassung bieten könne. Abg. vr. Böh«e (kons.): Auch s ine Partei stehe auf dem Standpunkt, entgegen den Ausführungen des Hrn. Justizministers, daß in den Kreisen d.S Grundbesitzes die Notlage schwer und drückend sei, und daß man, wenn man auch nicht soweit gehen wolle, wie Abg. vr. Zöphel, der die Katastrophe täglich erwarte, doch mindeste s die Befürchtung hegen müsse, daß eine Katastrophe erfolgen könne, virile cht werde, tven» der Zustund noch länger so «»halte. Er mochte in diese Beziehung auf die letzten Ausführungen des Hrn. Iustizministcrs vxd auf d S, wo» er in dieser Hinsicht in seiner früheren Ride erwähnt habe, kurz ciugehen. Die Statistik, die er zur Widerlegung der Behauptung an- geführt habe, e» bestehe keine Katastrophe, fei nach scmer Auf- sassung nicht beweiskräst g. Wenn man heute mit der Statistik über die Anzahl der Zwangsversteigerungen operieren wolle, so weine er, könnten auch auf diesem Gebiete wie überall, wo man jetzt mit Stat stik arbeiten wolle, die Verhältnisse so verschieden- artig gegenüber der Friedenszeit sein, daß man de Bicl- gestältigkeit de« Leben«, die Gründe, die der Krieg mit sich ge- dr»cht habe, gar nicht übersehen könne. Um so «en ger könne »UM dann »atürlich die nötigen Schlußfolgerungen au« den Zistern ziehe», die hier gegeben worden seien. Man stelle sich m di« Lage der HhpothebenA'Ludger. Er glaube, man komme der Fran« a»ch dm, wenn man sich nicht bloß auf den Stand- pm>K de« Gi»»dß»OkW«nlüWer» stelle, den man ja nun zn, «e- nüge kenne. Da müsse man w eder unterscheiden zwischen dcn Hypotbekengläubigern, die sich durch den Wert de« HauskS auch unter den schlimmsten Verhältnissen noch gedeckt fühlten, und bru- jenigen, die weiter hinten stände». Die L gen für die beiden seien grundverschieden, und hier crg be sich wieder die Be- obachtung, daß der Grundstückseigentümer, wen» er überhaupt noch Mittel ausbringe» könne, zunächst den Versuch machen werde, die Zinsen für die erste Hypothek zu bezahlen. Bei den nach- strkligen Hypothekeri trete der Zi stand em, den man im wirt schaftlichen Leben manchmal beobachten könne, daß nämlich nicht immer der Gläubiger der Stärkere sei, deß auch einmal der Schuldner der Stärkere sei und der Gläubiger sich nicht wage, gegen den Schuldner vorzugehe», well er d«rch das Vorgehen gehe» sich selbst Nachteile Hervorrufen wü de. Tas fei jetzt im Kriege sekr wohl zu beachten. In den meisten Fällen iverde jetzt der zweite Hypvthekengläiibigcr überhaupt nicht Vorgehen und d e Zinsen ruhig stunden bi» zu einer Zeit, wo er glaub«, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse besser geworden seien. Dann sei dem Schuldner noch lange n cht genützt, dann sei vielleicht der Zustand eingetreten, daß der Gläubiger glaube, jetzt hätten sich inr all gemeine» die wirtfcbaftlicbeu Verhältnisse und damit der Wert de« Grundstücks so gebessert, daß er auch noch mit seinen Rechten in die Wertgrenzen hineinfalle. Abg. vr. Zöphel habe heute einen Vorschlag gemacht, der ihm durchaus erwSgenSiverl erscheine, ob es nicht möglich iväre, daß mit Hilfe einer Rentenbank, der das Privileg zu erteilen iväre, der von ihm resch ldertcn Notlage dei- zukomme» iväre. Der Gedanke sei ihm durctarrs erwägenswert, und er halte auch die Gründe, die von seiten des Hr». Iuftiz- ministcrs nach dreier Richtung geltend gemacht worden seien, um den Antrag zu bekänipfen, nicht für durchschlagend. Er gebe zu, daß er in dieser Richtung, in der er jetzt seine Äuße rungen machen iverde, seine Auffassung etwas geändert habe, er sei früher auch den Bedenken, die der Hr. Justiz- Minister heute geltend gemacht habe, nacbgegangen. Wenn sich der Rang, den jeder Gläubiger jetzt sicher in der Hand zu haben glaube, doch zu seinen Ungunsten verschlechtere — das Bedenken liege zunächst auf d«r Hand —, so sei das Bedenken tatsächlich nicht so groß. Der erste Hypothekei gläubiger oder derjenige, der sich durch den Wert des Grundstückes gedeckt fühle, wisse, daß er auch wegen der Zinsen, die aufliefen, gedeckt sein werde. Anders liege die Frage b«i den nachstehenden Hypo- thclengläubigcrn. Nach seincr Überzeugung fei di« Sachlage des nacvstandigc» Hypothekengläubigers überhaupt nicht berücksichtigt, soweit zwei Jahre in Frage kämen. Erft svweit spätere I- hre i» Frage kämen, beginne die Erwägung für de» betreffenden Schuldner, hier zunächst aber auch keineswegs fo sehr > ie Er- wügung, daß er sich verschlechtert fühle. Er g be zu, daß der Hr. Jnßizminister «sofern Recht habe, cl» di« nachstr lligen Hypo- ihekengläubiger meist Vein« Kapitalisten seien, die gerade ihr einziges Kapital das nennten, was sie als alleinige Hypothek an- gelegt hätten. Sei das richtig, so würden sie gerade geschützt durch eine derartige Maßnahme, denn sie seien diejenigen, die Lurch eine Zwangsvcrsteiger »g, durch einen Zusammenbruch des GrundftückSeigentümers ihr ganzes Kapital verlieren würden, während sie jetzt, soweit sie einen Teil der Hypothek einbüßen würden, lediglich ein Stück einbüßten, was ihnen sicherlich lieber sein würde. Er glaube, es sei doch richtiger, daß man allen der artigen wirtschafUichen Beziehungen bis auf den Grund nacbgehe, dann werde man ja mit den Gedanken, die Abg. vr. Zöphel teure in die Debatte geworfen hab«, befreundet werden. Er möchle deshalb doch den Hrn. Justizminister bitten, dies r Erwä- gung noch «veiler nachzugeh«n. Der dritte Hypothekenglüubigcr habe tatsächlich ein Interesse daran, daß die Zinsen d«S zweiten Hypothekengläubigers gezahlt würde», noch vielmehr wie der zweite^ daß die ersten Hypothekenzinsen gezaht würden. Er glaube, die Maßnahmen, die hier getroffen würden, seien genau so zugunsten des Grundbesitzes wie des nachstelligen Hypotheken- gläubiger», d«r ebensowenig kapitalkräftig sei und seine Hypothek verlieren würde, wen» es zu der Katastrophe komme, die ma» befürchte und durch die Maßnahmen verhütet wisfen wolle. Er » achte weiter darauf zukomme», daß der Abg. Vr. Zöphel die Ansicht, die er habe, nicht bloß auf den städtifche» Grundbesitz beziehe, sondern cr möchte ihu korrigieren auf den Grundbesitz, der Wohnung:miete hebe. Ten habe mail auf dem Lande wie in der Stadt. In diesem Zusammenhänge komme er auf die Be deutung, die der Mieter heute in der ganzen Frage einnehme. Da verstehe cr di« Stellung der Sozialdemokratie nicht. Gerade die Arbeiter, mögen sie jetzt nu» eingezogen und zu Haus die Frau des KriegSdiensttucnden sein, mögen sie gefallen und zn HauS die Kr egswirwe sein, seien diejenigen Mieter, die heute ira'urgcmäß de» Grund» ücksbesitzcr mit der Mietzahlung im Stiche lasten müßten, weil sie nicht die Mittel Hütten, um ihrer Zahlungspflicht nachzukemmen. Wenn man tatsächlich nun diese minderbemittelte Arbeiterbevölkerung, Lie den Grundstücksbesitzer im Stiche laste ui d ihn dadurch mit in die Notlage bringe, daß er seine Hypo- thekcnzinseu nicht zahlen könne, schützen welle vor dcm Vorgehen des Grundstückseigentümers, der natürlich i» seincr Not auch von allen Rechten Gebrauch mache und versuch«, bester« Mieter herein- zubekommen, so wäre cS eine strenge Notwendigkeit, daß man auch de» Grundstückseige»tünier unterstütze, denn ma» unterstütze dam t diejenige» Mieter, denen es heutzutage durch die Notlage nicht möglich sei, ihren Mietzinevcrpflichtungen nachzukommen. Er welle noch mit wenigen Worten auf die Frage der Saalvesitzer zukommen. Er habe schon früher den Standpunkt eingenommen, der heute von den verschiedensten Rednern betont worden sei, daß der Saalbesitzer als GrunLstückscigentünicr cdcr als Pächter doch anders zu behandel» sei wie jeder andere, der in Ansehung seiner Beziehung zum Grundstücke in eine Notlage gekommen sei. Man komme nicht um die moralische Verpflich tung herum, die Schäden auszugleichen, die durch ei» direktes Vorgehen dec Reichsbchörde, s«i c» des Generalkommandos oder einer anderen, herbeigeführt würden. Nicht nur die Tanzverbote, sondern auch wichtige Einschränkungen wegen des Vereins- und Bersammltmgsrechlcs und Zensurverbote übte» eine Wirkung aus die Benutzung der Säle aus. (Sehr richtig!) Ihm könne es nicht cinfalle», eine Versammlung abzuhalten, Ivcnn er vorher seine Rede schriftlich fixieren mrd zu«, Zensor gche» solle, ui» dann eine vielleicht von diesem korrigierte Rede halte» zu müssen. (Sehr richtig!) Und so werde cs noch einer Anzahl von Leuten gehe». Die ganze politische Meinungsäußerung, die sich in der Hauptsache in öffentliche» Säle» abspiele und de» Saalbesitzern einen beträchtlichen Teil ihres Erwerbe« zuführe, sei heute lahmgclcgt. (Sehr richtig!) Vielleicht könne der Hr. Scheidemann einmal sprechen. Daß Hr. Scheidemann mit semer Rede trotz aller Saakbesitzer helfen solle, dazu sei er beim besten Willen nicht in der Lage. Auch di Einschränkung, die in bezug auf die öffentliche Bestätigung durch behördliche Maßnahmen herbeigesührt worden sei, hätte direkt die Wirkung, daß das Saalgewerbe heute zum Darnieder liegen gekommen sei. Wenn aber Behörden irg«nd>velch«r Art durch ihre Einwirkung, die man in all Weg« nicht für unbedingt notwendig erachten könnte und die sicher nicht durch politisch« Rücksichten notwendig seien, mit dazu bcig«trag«n hätten, so be stehe nach seiner Ausfassung die moralisch« Verpflichtung für d«n Staat, dafür zu svrg«n, daß di« dadurch hervm gerufenen Schädi gungen irgendwie ausg. glichett würden. In welcher Weise d«S ^es^ehen könne, darüber wolle er sich zunächst noch nicht bestimmt feftlegen. Di« Deputation habe ja einen Antrag ««gebracht, in oer Richtung, wie e« Abg. vr. Zöphel schon früher angestrebt habe. Eins möchte er zu bedenken geb«». Man müsse deuAuS- sichrungen, di« vom Regierungstif be gekommen sei«», entnehme», duß seine Bestrebungen und die Bestrebungen, die dcm Anträge zugrundclägen, nicht auf Gegenliebe a«stoß«n seien, sodaß man oaraush » den weiteren Verlauf vorauSs gen könne, daß aus den» Weg« em« Hiffe für dir S ictmhaber kaum en,irrten »eide. Da komme Hm, d«m e« um eine Hilf« ernstlich zu tun fei, drr An trag, Pen Abg. Brodauf eingebracht habe, sehr zustatten. Er bringe die Auffassung der Kammer — er glaube, alle mit Aus nahme der Sozialdemokratie stände» in her Trnßenj hieft- Up, träges zusammen — klar zum Ausdruck, überlasse aber dir Wahl der Mittel der CtaatSrcgicruns. I» welcher Weise di« Wahl der Mittel die Kammer uud dieses Hau« befriedigen uürde, ftj de» verschiedenen Fraktionen genügend Var dnrgslcgt wow«». Er glaube, man erreiche im Interesse der Saalbesitzer mehr, wenn man den Antrag Vrodanf annehme nnd den Antrag, der von der PetitiouSdeputatio» vorgelegt worden sei, dadurch als erledigt ansehe. Er wolle sich aber noch nicht festlegen, eS sei nur sein- persönliche Auffassung. Er habe mit seinen politischen Freunde» nach kein« Fühlung nehmcn können. Er glaub«, Abg. Zöphel und seine politischen Freund« würden ihm recht geben, hjiß das, was er ausgeführt habe, näher liege und mindestens eine größere Gewähr biete, daß den Saaiiuhabcrn geholfen werde. Alles in allem werde d e Ctaatsregierung aus den Aus führungen, die i» dem hohen Hause gemacht worden seien, die Oberzeugung gewinnen, daß hier die unerschütterliche Auffassung herrsche: man gel-c noch schweren Verhältnissen beim Grundbesitze entgegen, und daß d«e moralische Pflicht bestehe, die Saalbesitzer wegen der Schäden schadlos zu halte«, die dnrch besondere Mas- nahmen der Behörden hervorg«rufen cder mindestens verstörst worden seien. Er richte an die StaatSregierung noch einmal den herzlichen Appell, diesem übereinstimmenden Wunsche des Hauses, wie er von verschiedenen Seiten zur Geltung gebracht worden sei, näher nachzugehen. (Bravo! rechts.) Abg. vr. Löbner (nl.): Über die Tatsache des Vorhandensein» einer Hypothekennot brauche er, nachdem so einge end diese Fragen behandelt worden seien, sich nicht mehr auszusprechen. Sie sei bereit» anerkannt worden bei den Beratungen der Gcsetzgebungsdeputation im Frühjahr, sie sei bei der Versammlung, d e von der Regierung im März 1916 einberufen tvvrde» sei, anerkannt worden für die erste Hypothek rind erst recht für nachstellige Hyvctheken. Der ersten Hypotbek fehle es an Einrichtungen nicht. Man habe Hypothekenbanken, die Sparkaffen, die laudWirtschaft! chrn Kredck- lassen und wie sie alle hießen. Für nachstellige Hypotheken be- stünde» aber im Königr ich Sachsen Einrichtungen sicht. Man sei im wesentlichen auf das Privatkapital angewiesen gewesen. Man sei in jener Versammlung vem März 1916 in der Gesetz- gebungsüeputativn zur Empfehlung von Einrichtungen örtlicher Art, zur Empfehlung von Einrichtungen zur Beschaffung zweiter Hypotheken gekommen. Die Gemeind«» hätten durch Zusammen schluß eine gewisse Sicherheit gebe» iollen, etwa durch Errichtung einer Art Rückversicherung in Anlehnung an die Regierung. Hilfe habe geleistet werden sollen durch Einrichtung von Hypo- thetenbankvereme» und von GemeindepfandbricfanstaUe». Es sei innrer gedacht gewesen an eine Art Rückversicherug durch Anlehnung der Gemeinden aneinander oder der Gemeinden an den Staat. Auf eine eigentliche Hypvthclenversichcrung s lbst sei ma» nicht eingegangen, und doch sei gerade die Frage der Hypothekenversichcrung, der Hypothekenaussall- verficherung mit dem Ziele der Geldnot auf dem Gebiete des BvdcnbeleihuiigswesenS wirksam abzuhelfen, doch eine sehr n hcliegcnde und sehr erwägenswerte. Er möchte nicht unterlassen, daraus hinzuweisen, daß in bezug auf diese Frage bei ter LantwSdrandversicherungsanftalt bei der Gebäudeabteilung ine Arbeit geleistet ivorden sei, auf die er die Aufmerksamk.it der Regierung ganz besonders Hin enke» möchte, wenngleich sie dem Ministerium des Innern seines Wiss u« bereits von der r randversicherringSkammer überwiesen wvrden fei. ES fei eine Denkschrift mit dem Titel: »Inwieweit kann der Geldnot cuf den, Gebiete des BodenbeleihungsweseiiS im Köiriqreiche Sachsen durch Einrichtung einer Hypothekeuvcrsicberungsanftatt abgehoben werden'? Gutachten und Adhiifsvorfchläge Kr Kömgl. Brand versicherungskammer zu Dresden." Ein Band mit sehr ein gehender gutachtlicher Äußerung und «in Band mit Nach wei uugeir über anderwärts bestehend« Emrichtunge«. Allerdings sei darauf hi»znw«ij«n, daß Lie« nur inr Ruhmc» Ler Awangs- vere nig ng aller Besitzer mit Hypotheken oder ähnlichen Boden- schuld«» belasteter Grundstücke durchführbar erscheine, und daß m t der Zwangsversicl-erung zu verbinöen sein würde die Ein- r chtung einer Pfandbriefanstalt. Er richte an die Staatsr.'gierung, da von der Getetzgebungsdeputation vor den» Auscincmdergel c» der Ictztcn Tagung de« Landtages ersucht worden sei, doch beim nächsten Zus mmentreten Mitteilungen darüber zu maa en, welche Maßnahmen von der Regierung in Eriväguug gezogen worden srien, die Bitte, diese Denkschrift recht zu beachten und bei den Mitteilungen an die GesetzgevungSdeputatio» diese Denk schrift mit ihre» fehr beachtenSiverten Ausführungen bestmöglich zu berücksichtigen. Auf die Einzelheiten jetzt einzugehe», sei ja schon mit Rücksicht aus die Zeit unmöglich. Aber bas stehe fest, daß einmal namentlich in dem zweite» Bande, >vo die Belege für Einrichtungen, die anderwärts feie», enthalte» sei«», em außerordentlich lvertvollcS Material für alle diese Ziv«ckc vortiege, und zur» anderen aber auch, daß die Gutachten, die im erste» Bande enthalten seien, der größten Beachtung wert seien, Abg. Göpfert (nl.): Für die Mitglieder der G«setzgcbrmgsd«putation, tvelche die Frage des Grundbesitzes und i«mer Beürftung beftirochen uud eingehend beraten hätten, seien die Äußerungen des Hrn. Mim st rs wenig ersreulich gewesen, besonders dechalb, weil auch rie Interpellation nicht bloß auf die Saalbesitzer allein eingehe, wirdern direkt auf den soliden Grundbesitz im ganzen. (Abg. Günther: Sehr richtig!) Wenn nun die Staatsregien,ng eine derartige Antwort gebe, wie sie sie heute gegeben habe, so fei das «ine neue Aufforderung, mit aller Energie der Frage wieoerum näher zu treten. Die Staatsregirrung habe leider erst sehr spät ihre Antwort zur Interpellation dem Landtage zugehcn laffen. Ausgefallen sei ihm der eine Satz, den der Hr. Minister an, Schluffe seiner Ausführungen m tgeteilt habe, das Ministerium des Innern halte weitere Maßnahmen nicht für ersordcrlich. Wcnn das der Fall sein sollte, wäre eS allerdings tief bedauerlich. ES würde dann hier zum Ausdruck komme», daß dc.S Ministerium gleichfalls auf dem Standpunkt stehe, daß die Statistik, die vcn den» Herrn Minister vorgetroge» fei, gleichfalls verneine, daß die Grundstücksbesitzer und überhaupt das GranüstückSweje» durch den Krieg in Mitleid«»schäft gezogen seien. Eine dcrar.ige Statistik sei früher schon in der Deputationsverhandlung gemacht worden. Sie sei schon, das steh« wörtlich in» Bericht, von der Deputation im allgemeinen zurucktzewiesen wordcn als Trugschluß. Nun habe der Krieg zwei Jahre gedauert, und es seien jetzt die Anmel dungen hinsichtlich der Versteigerungen zuröckgegangeil vom 1. Juli bis zum 1. Oktober. Da iväre eS das Einfachste, der Krieg würde längere Zeit hinausgezogen, daun hörten sie ganz auf. Aber umgekehrt läge» die Ber- hältnisse fo, daß die KriegSmaßnahmc» dazu geführt hätten, nach Möglichkeit alles zu tun, mn jede Versteigerung hintanzuhalten. Wcnn diese Erkürung — sie kirge ihm leider nicht vor — wirkt ch so n äre, daß dnSMinifterium es nichtfür erforderlich hielte, Maßnahme» znr Beseitigung der Hcnrsdesitze rnot zu ergreifen, dann müsse man dahin kommen, diese Interpellation nicht bloß als Anfrage an die Staatsregierung zu rrchten, sondern mit Anträgen erneut vor zugehen, endlich der Hypotheken frage eine grundsätzliche Regelung zu g«b«n, wie sie d«r Abg. vr. Löbn«r und di« Denkschrift vor gesehen hätten, aber unbedingt so, daß für alle Zeit der Frage dnrch gefetzliche Maßnahmen «»geholfen >v«rd«. (Vra»o! in der Mitte.) rt«Utt4«UUKer vr. Nmget (nach den stenographische» Niederschrift«»,): M. -.! Auf di« «ussührung«n des Hru. Abg. Göpfert hab« ich so!ge idc« z« erklär««: Di« Staatöre gier», g hat es «ls «in besonder«» EMgeM«. ko»,men erachtet, Laß sie, um die heutige Debatte zu beschl-u- nigen, die Auskunft an die hohe Zweite Kammer erteilt hat
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