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Sächsische Staatszeitung : 25.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191610254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19161025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19161025
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-10
- Tag 1916-10-25
-
Monat
1916-10
-
Jahr
1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 25.10.1916
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Landtags - Beilage zur Sächsischen Staatszeitung 1916. veauftragt mit der Herausgabe: Hofrat Doenge» 1« DreSde» Nr. 64 roß. an ellt: Zu- md Müch von ichten triebe Amt, orbeu zeige- »gäbe 5234 5249 lt»u« ,215 heraus gefordert n»ter- c er- milch i der von dem triebe Zrage r an ittel. Milch ».fuhr usche rein, itter ihren assen- ember .235 äs zu sieiche dieser 5228 irten- id 13 Zoche, e Be erst er oldete i lagen X) M- : nach iglich Higer Zuruf „Sehr ricktiq!" Demgegenüber mochte er fefistellen, daß sein „Sehr richtig" sich lediglich darauf beschränkt habe, d s zu unterstreichen, daß, wenn man die Saalinhaber schadlos halte in dem Sinne, wie es dort ausgeführt sei, dann selbstverständlich mit Recht auch andere in ihrer Existenz geschädigte Mitbürger kommen würden. Es dränge sich bei dieser Sachlage doch ganz von selbst die weitere Frage auf, ob unter solchen Umständen nicht die All gemeinheit zu verpflichten wäre, derartige Nachteile auszugleicheu. Natürlich — und darauf beziehe sich auch sein „Sehr richtig" — könnte man dabei nicht allein die in ihrer Existenz schwer be drohten Saalinhe.ber berücksichtigen, denn eS kämen hier eine ganze An,ohl Gewerbetreibender und Jndnstrietreibender in Frage, >ie außerordentlich zu leiden hätten unter den sog. Kricgsnot- wendigkeiten, denen ihr Einkommen sogut wie »bgejchmtten worden sei. Er meine, wenn dergleichen Erscheinungen die Folge gewisser gesetzlicher Maßnahmen und Verordnungen je ea und sich nicht abwcnden ließen, so müsse auch eine reichsgesetztiche Schad- loshaltnng der davon Betroffenen durchgeführt werden. Auf der einen Seite sehe man eine sehr große Anzahl »vertvoller Mit- glieder bezüglich ihrer Existenz in ein Nichts versinken, und auf der anderen Seite würden vielen Staatsbürgern l is znm Minister hinarif die Einkommen gesichert. Ein anderer Teil dagegen er werbe durch Kricgslieserungen, durch Kriegsausträge große Ver mögen, die alles bisher Dagewejene in den Schatten stellten. Unter solchen Umständen sei die Forderung wohl berechtigt, daß denjenigen, die durch die sogenannten striegsnotwendigkeiten u n ihre Erwerbsquellen ganz oder teilweise gekommen seien, von feiten des Reiches entsprechende Unterstützung zuteil werde. Tas sei eine sittliche Pflicht der Allgemeinheit, die richS-oder landes gesetzlich ohne Verzug gelöst werden müßte. Nun tonne inan a einwenden, daß auch die Beamten unter dem Kriege schwer zu leiden halten. Gewiß, das treffe bei den kleinen und mit!« leren Beamten zu, immerhin laufe deren Einkommen weit.r, und cS handle sich hier nur darum, daß den berechtigten Wünschen mehr entgegengelommen werde, durch cnt.prcchcnde leuerungc« zulagen die gesteigerten Ansprüche auszugleichen. Gegenüber solchen Tatsachen dürfe die Regierung die Hände nicht in den Schoß lege». Mit rem etwaigen Hinweise, wie man ihn schon einigemale jo ähnlich gehört habe, daß es sich um unabwendbare Folgen des Krieges handle, sollte man derartige schwer in ihrer Ex stenz bedrohte Staatsbürger nicht fernerhin absp.isen. (Sehr richüg!) Ter von seiner Fraktion eingebrachte Antrag sei doch immerhin zunächst als Notbehelf ein Ausweg, der cie Sraats- regierung in den Stand «etze, dort, wo d.e Not am größten sei, r,eifend e nzugreifen. Es je, schon gesagt worden, daß die Ge meinden sehr vorsichtig verführen. Gewiß, das sollten sie auch, aber er möchte nicht soweit gehen, wie der Hr. Kollege Schulze di. Vorsicht gehandhabt wissen «rolle, daß auch unter Umstanden Darlehnsgesuche abgelehnt würden, denn Bewilligung wirklich am Platze wäre. Ihm scheine eS, als wenn viele Gemeinden oen sozialen Sinn ihre» Antrages nicht richtig erfaßt hätten. ES würden oft sehr we »gehende B ürgschaften gcfo.dert. Die Re gierung aber und die uammer seien dr Men,, ng, daß die Ge meinden in der Forderung von Sicherheiten sich aus da» un- bedingt erforderliche Maß beschränken, nach Befinden, ins- 2 zu wollte sich die Regierung darüber hinwegsetzen und dem Votum der Deputation gemäß einen Antrag bei dem Bundesrat ein- bringen, so meine er doch, daß dieser Antrag keinerlei Aussicht aus Verwirklichung hätte. Eine solche Verordnung, wie sie hier durch den Bundesrat erlassen werden solle, würde weit erheb- licher in die bestehenden Rechtsverhältnisse eingreisen als alle bisherigen wirtschaftlichen Bundesratsverordnungen. Wenn nun die Bedenken der Regierung gegen den Antrag der Deputat-on znm großen Teile von seinen politischen Freunden geteilt würden, so vermöchten sie doch der Regierung nicht zuzu- stnnmcn, wenn sie meine, daß den Saalinhabern schon durch die bisherigen einhelligen Beschlüsse der beiden Kämmen: des Land tages, denen die Regier, ng ihre Zustimmung erteilt h ibe, Ab hilfe geschaffen wäre. Wenn auch der Landtag den Antrag Günther und Gen. angenommen habe, demzufolge aus dein ge werblichen Gcnossenschaftsstock Gewerbetreibenden und Haus besitzern Darlehen zugewcndet werden könnten, so er scheine ihm doch diese Hilfsaktion gegenüber den Caal- inhabern noch nicht als ausreichend, denn sie verdienten eine vorzugsweise Behandlung aus dem schon wiederholt er wähnten Grunde, daß ihnen das Gewerbe durch behördliche Ver bote unterbunden sei. Auch habe sich der hier gezeigte Weg praktisch nicht überall verwirklichen lassen. Den Mitgliedern des Hauses seien ja wiederholt Schriftstücke zugegangen, aus denen cs sich ergebe, daß es die Gemeinden abgclehut hätten, die Bürg schaft zu übernehmen, die für den Staat die Voraussetzung jei, daß er Darlehen aus dem gewerblichen Genossenschastsstock gebe. So seien eine ganze Reihe von Petenten abgewiesen worden. Ihm seien aber darunter welche bekannt, die persönlich durchaus kreditwürdig seien. Dieser Weg sei also nur ein sehr unbefriedigender. Deshalb habe sich seine Fraktion entschlossen, den Antrag einzubringen, der vorhin verlesen worden sei. Dieser Antrag wolle die Petition auf sich beruhen lassen, soweit der Antrag der Petition unter a in Frage komme, den Erlaß einer Verordnung zum Schutze der Saal- gewerbetreibenden betr. Das würde nicht in den: Bereich der Zuständigkeit der sächsischen Regierung liegen, da müsse man sich a» den Bundesrat wenden. Sie seien da der Meinung, daß sich wohl den Verordnungen, die in dieser Beziehung bereits vom Bundesrat erlassen worden seien, wenig werde h nzufügen lassen. Aber in Punkt b glaube er, daß man der Petition der Saal- inhaber weiter entgegenkommen müsse, als das durch die Depu tation geschehen sei. Tie Deputation wolle wohl eine staatliche Hilfeleistung, aber das Risiko dafür wolle sie aus die nachfolgenden Hypothckengläubiger abladen, indem dem Staate an erster Stelle im Grundbuche für das Darlehen ein Recht eingctragrn werden solle init Vorrang vor allen nachfolgenden. Er meine, daß der Staat hier die Bcrpfl chtung habe emzugrcifen, ohne daß er das Risiko >uf andere abwälze, und dadurch unterscheide sich der An» trag seiner F aktion von dem der Deputation. Er lvcise im übrigen ja keinen Weg im einzelnen. Würde er aber an- genommen, so würde damit an die Regierung das Ersuchen ge rietet sein, selbst zu erwägen, wie am zweckmäßigsten oen Wünschen der Pelcnten entsprochen w.rde. Er «volle zum Schlüsse nur noch auf einen Weg Hinweisen, ter sich da bi te. Er habe gesagt, daß die Gemeinden in vielen Fallen die Bürgschaft ab »elehni hätten und daß infolgedessen die Hiyeaklion unterblieben sei. Der Staat sollte sich da z. B. dazu entschließen, d.ß er in Anbetracht der Verpflichtungen, die er gerade den Sa linhabern gegenüber in erster Linie habe, bei diesen von dem Erfordernis absehe, daß die Gemeinden erst Bürgschaft leisten müßten. Das »väre ein Weg, vielleicht gehe die Sache dann. R dner bittet zum Sch uß um Annahme des A> tra^S seiner Fraktion, womit von der Kammer dasjenige getan «verde, was zurzeit überhaupt getan werden könne, nni dem berechtigten Verlangen eine- schwer geschädigten Standes entgegenzukommen. Abg. Lchulze (soz.): Bei der Beratung dieses Gegenstandes in der Deputation sei von seinen Parteisreunden und ihm der Standpunkt geltend gemacht worden, daß, wenn es sich in so weitem Umfange, lvie das hier der Fall sei, um Hinausgabe von staatlichen Mitteln, also Mitteln aus den Taschen der Allgemeinheit handle, dann auch gefordert werden müsse, daß ein allgemeiner Notstand vor- " Händen sei und daß diese Mittel wiederum allgemein ausgegeben werden müßten. Dieses Erfordernis sei durchaus nicht vorhanden, )enn die Saalbesitzer im allgemeinen litten nicht Not. Es eien eine ganze Reihe von Caawesitzern durch den Krieg in eine bessere Lage gekommen, als sie vor dem Kriege gewesen seien. Auch seien die Saalbcsitzcr nicht rllein durch die staatlichen Ver bote, die Pvlizeiverbote, ihren Gewerbetrieb in vollem Umfange wie im Frieden anfrechtzuerhalten, in eine ungünstige Lage gekommen, auch ohne diese Verbote wäre der Geschäftsbetrieb m dem Umfange, wie er im Frieden möglich sei, im Kriege ganz ausgeschlossen gewesen. Dann sei auch ein großer Mangel der, )aß die Petition gar keine Grenze kenne in bezug auf die Mittel, die zur Abhilfe dieses angeblich allgemeinen Notstandes notwendig seien. Wenn diese Hilfe in dem Umfange der Freunde der Hausbesitzer erfolgen sollte, dann müßten nicht nur 6 Millionen, wie die einen sagten, und 20 Millionen, wie die anderen sagten, sondern weit höhere Summen aufgebracht werden, um diese Sanierung vor zunehmen. Dil Hr. Abg. Biener habe gemeint, der Staat müsse dafür sorgen, daß der wirtschaftlich- Wert der Grundbesitze erhalten bleibe. Wirkliche w rtschaftliche Werte, glaube er, seien geschützt durch die auch heute Vorgefühlen Bestimmungen der Bundesratsverordnung über dis Hypotheken- wesen. Aber man dürfe auch nicht vergessen, daß unter den Grundbesitzern ganz im allgemeinen und den Saalbcsitzern im be sonderen auch eine ganze Reihe von solchen seien, die bereit? vor dem Kriege auf sehr schwachen Füßen gestanden hätten und deren Werte sich zusammensctzten aus sehr vielen und sehr hohen fiktiven Werten. Wenn die durch den Krieg zugrunde gingen, so werde ein wirklicher wirtschaftlicher Wert nicht verloren gehen. DaS sei seine Auffassung. Also auch dieser Teil könne mit Recht Anspruch auf allgemeine Mittel nicht stellen. Run sei ja schon von anderer Seite auch auf die Beschlüsse hingewiesen worden, die in den: Anträge der Rechenschasts- deputation in Drucksache Nr. 179 enthalten seien, und es sei ge sagt worden, daß die Gemeinden sehr schwer dazu zn bewegen seien, zwei Drittel der Garantiesumme zu übernehmen. Aber die Ausführungen des Ministers hätten gezeigt, daß diese allgemeine Not nicht in dem Umfange bestehe. Sie werde vielfach über trieben, und wenn die Gemeinden besonders vorsichtig seien in bezug auf die Garantiesumme, so könne man ihnen das ganz gewiß nicht übelnehmcn; die Klagen würden dadurch seines Er achtens auf das richtige Maß zurückgeftthrt. Der Antrag der freisinnigen Bollspartei sei nach Ansicht seiner Fraktion in seinem ganzen Charakter ebenfalls unbestimmt und unklar in bezug auf diejenigen Mittel, die notwendig seien, um den Wünschen der Saalbesitzer gerecht zu werden. Wenn selbst in den Fällen Unterstützung gewährt werden solle, wo die Ge- meinde die Garantie nicht übernehme, so würde das auf eine direkte Unterstützung aus Staatsmitteln hinauslaufen. Das se seines Erachtens nicht Aufgabe des Staates. Der Hinweis ans die Textilarbeiter passe nicht. Da handle es sich um Leute, die unter Umständen der öffentlichen Unterstützung anheim fielen (Zuruf bet der frcis. Bolksp.: Hier auch!) bei den S iawesitzern se das in der Hauptsache im allgemeinen nicht der Fall. Er könne also nur erNären, daß seine Fraktion die Petition so, wie sie vor- liege, nicht sür geeignet halte, um daraufhin diese weitgehenden staatlichen Unterstützungen zu bewilligen. Sie werde sie, wie in der Deputation, so auch heute hier ablehnen. (Bravo k bei den Sozialdemokraten.) «bg. «tinther (fortschr. Bp.): Er sei anderer Ansicht als der Hr. Abg. Schulze. Der Rot- tonnen. Also hier iolle der Antrag, den «bg. «k stand einer großen Zahl von HauS- und Grundstücksbesitzern sei I habe, auSglcichend wirken, damit eben die Hilfe gl vorhanden. Die Statistik deS Hrn. JustizministcrS vr. Nagel sei I könne, die an» der Bedrängnis der Saalinhaber h< vejonoere bei kleinen Darlehen, s,ch mit der per- «onbchen Vertrauenswürdigkeit des Rachsuchenden begnügen und a.f sanl.che Sicherheiten verzichten möchten. Er möchte ausdrücklich daraus verweisen, daß in der Tat eine Anzahl Gemeinden nicht in diesem Sinne die Darlehnsgesuche behandelt Härten. »Abg. Biener: Sehr richtig!) Bei manchen Laaln.habcrn könne ein Darlehen von 1500 M. nicht genügen, um die Verbindlichkeiten an rückständigen Zinsen zahlen zu können. Also hier solle der Antrag, den Abg. Brod uf gestellt wirken, damit eben die Hilfe gegeben werden LandlagsverhaMunge«. II Kammer Fortsetzung der Sitzung vom 23. Oktober. Abg. Brodaus (fortschr. Vp.): Alle wirtschaftlichen Schäden, die der Krieg mit sich gebracht habe könne d r Staat unmöglich heilen, aber eine fatalistnche Betrachtungsweise gegenüber den verschiedenen Ansprüchen, die an ihn gestellt würden, erscheine ihm denn doch nicht durchweg am Platze. Gegenüber gewissen Erwerbsständen bestehe ganz aewiß eine moralische Verpflichtung des Staates, sie vor ein- tretendem Schaden nach Möglichkeit zu bewahren und sie zu unterstützen. Gewissen Erwerbsständen gegenüber habe der Smat diese moralische Verpflichtung auch anerkannt, namentlich solchen Erwerbsständen gegenüber, wo staatliche Beschlagnahme ein Ge- werbe unterbunden habe. Er brauche bier nur auf die Unter stützungen zu verweisen, die das Reich dem Textilgcwcrbe habe zuteil werden lassen. (Abg. Bär: Sehr richtig!) Aber Nicht allein den Gewerben gegenüber, wo staatliche Beschlag- nahmen erfolgt seien, bestehe eine solche morali che Verpflich tung, sondern nach seiner Überzeugung auch den Ge iverben gegenüber, wo behördliche Verbote die Ausübung der Gewerbetätigkeit unmöglich gemacht hätten, und das gelte in erster Linie gegenüber den Saalinhabern. (Abg. Bär: Sehr richtig!) ES sei von verschiedenen Seiten und auch schon von der Deputation selbst auf dieses Moment hingewiesen worden, daß der Staat durch die behördlichen Verbote, die hier ergangen seien, Verpflichtungen auf sich genommen habe. Eine Reihe von Saalinhabern sei wohl entschädigt worden dadurch, daß man den Saal mit Militär belegt habe, aber die Mehrzahl sei außer ordentlich schwer geschädigt worden und in ihrer Existenz bedroht, und es sei zu fürchten, daß die Zeit nach dem Kriege die Zwangsversteigerungen erschrecklich in die Höbe gehen lassen «verde, wenn hier keine Hilfsaktion eintrete. Wenn die Saal inhaber deshalb in der vorliegenden Petition darum eingekommen seien, daß ihnen der Staat helfe, so sei das kein unbilliges, sondern ein durchaus berechtigtes Verlangen. (Abg. Bär: Sehr richtig!) Das habe auch die Deputation anerkannt. Sie habe sich auf das eingehendste mit der Petition beschäftigt und wiederholte Be ratungen darüber mit der Regierung abgehalten. Sie habe durchaus den Willen bekundet, hier den Petenten entgegen zukommen. Aber das Votum, das sie der Kammer hier Vor schläge, vermöge seine politischen Freunde nicht zu befriedigen. Abgesehen davon, daß die Hilfsaktion, die hier von der Depu tation vorgeschlagen werde, nur den Saalbesitzern, aber nicht den Pächtern zugute komme, und abgesehen davon, daß sich die Hilfsaktion nur auf die Dauer eines Jahres, auf die Zeit von Juli 1914 bis zum Juli 1915 beziehen solle, meine er, lägen auch sonst erhebliche sachliche Bedenken und Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit vor. Sachlich bedeute die Hilfsaktion, wie sie hier vorgeschlagen »verde, einen erheblichen Eingriff in das Grund- und Hypothckenrecht. Er und seine politischen Freunde stimmten da durchweg den Ausführungen zn, die inan vom Hrn. Staatsminister gehört habe. Wollte man sich aber auch über die sachlichen Bedenken hinwegsetzen und Regierungskommissar Ministerialdirektor Wirkt. Geh. Rat vr. Koscher, Exzellenz (nach den stenographischen Niederschriften): M. H.! Daß die Saalinhaber in diesem Kriege zu leiden haben, ist zweifellos, und der Wunsch der Regierung geht auch entschieden dahin, diesem Stande in seinen Nöten zu helfen, soweit es möglich ist. Ich glaube aber, daß die Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, bereits jetzt in Anspruch genommen »vorden sind. DaS eine Mittel besteht in dem, was auch der Hr. Vor redner bereits erwähnt hat, daß der gewerbliche Genossen schaftsftock, der ja durch die beiden hohen Kammern um 2 Mill. M. erhöht worden ist, nicht bloß dem Hausbesitzer als solchem Darlehen „ewührt, sondern einem, der, abgesehen von seinen: Hausbcsitze, auch noch Gewerbetreibender ist — und das sind ja die Caalinhaber regelmäßig —, außerdem auch noch ein besonderes Darlehen zur Verfügung stellen kann. Weiter sind bei uns zwei Kriegskrcditbanken errichtet. Bei der einen, der Dresdner, ist der Staat mit 2 Mill. M. Aktien- kapital beteiligt. Diese Kriegskreditbanken sind in der Lage, Haus- und Grundbesitzern, die Angehörige eines Gewerbes, der Industrie, des HandelS sind, Kredite in weitem Umfange und unter günstigen Bedingungen zu gewähren. Die KricgSkredit- bauken werden auch voraussichtlich nicht > lSbald nach dem Ende des Krieges ihre Tätigleit schließen können, sondern noch einige Jahre weiter in Wirksamkeit bleiben müssen. Es ist schon früher, und zwar bei der ersten Beratung der Petition der Saalinhaber am 7. April d. I. vom Hrn. Bericht erstatter, dem Hrn. Abg. Friedrich, auf ein Bedenken aufmerksam gemacht »vorden. Er sagt in seinem Berichte: „Gewiß ist nicht zu verkennen, daß auch die König!. Staatsregierung allen Ansprüchen, die gestellt werden, nicht genügen kinn und auch nicht genügen darf. Denn daß gerade in der jetzigen Zeit alle Vorsicht angewandt werden muß, darf man unserer hohen Finanzverivaltung nicht verdenken. Man darf auch gleichzeitig nicht verkennen, daß, falls mau scheinbar ein Gewerbe — hier also das der Saalinhaber — bevorzugen würde, sich andercsofort mit gleichen Ansprüchen finde»: würden." Hinter diesen Worten steht in besonderem Absätze gedruckt: „Abg. Günther: Sehr richtig!" (Hört, hört!) Dieses Bedenken teilt auch die Staatsregierung. Aus diesem Grunde möchte ich auch den Vergleich, den der Hr. Abg. Brodaus gezogen hat, daß den Textilarbeitern, als einer besonderen Gruppe, auch eine Unterstützung bewilligt »vorden sei, nicht g.lten lassen. Die Textilarbeiter waren ohne ihre Schuld durch eine notwendig gewordene Beschränkung der Textilindustrie brotlos geworden. Hier aber handelt es sich nicht um brotlos gewordene Arbeiter, sondern um Unternehmer. Den Unternehmern der Textilindustrie ist keine Hilfe von feiten des Staates gewährt »vorden. Das sind doch Unterschiede, die »vohl zu beachten sind. Und die Folgerungen, die aus dem Vorgehen gegenüber einer Gruppe gezogen werden, »verde»: sich gegenüber anderen Gruppen nicht ablehnen lassen. Deshalb kann die Regierung nicht emp fehlen, daß dem Anträge des Hrn. Abg. Brodaus und Gen. Folge geleistet und die Petition der Regierung zur Erwägung überwiesen werde. sehr angreifbar. (Mehrfaches Sehr richtig!) Es sei ein Bild, das in Wirklichkeit nicht Vorhände»: se«. Denn »venn man überhaupt zu einer Statistik greifen »volle, um d e tatsächlichen Zustände in gegenwärtiger Zeit zu erfassen, dann müßte man viel tiefer iu daS ganze Wirtschaftsl ben unseres Staates eindriugen. (Sehr richtig! links.) Zum Beispiel müßte man erörtern, wieviel Zins rückstände bei der Sparkasse vorhanden seien, denn die Sparkassen seien ja angewiesen, bei der Eintreibung der Zinsrückstände mög lichst loyal zu verfahren, und daß so verfahre»» »verde, sei seines Wissens auch der Fall. Dann dürften auch die Rücksichten der Gläubiger, namentlich bei den nachstelligen Hypotheken, eine große Relle spielen. (Sehr richtig! links.) Und dann dürfe nicht ver gcssen »verden, daß doch viele inzwischen zahlungsunfähig ge wordene Haus- und Grundbesitzer im Heeresdienste stände»», gegen die auf Grund der Bundesratsvcrordnungen Zwangsversteigerungen gar nicht betrieben tverdei» könnten. (Sehr richtig! links.) Also schon diese wenigen Andeutungen genügten, »in» das Bild des Hrn. Justizministers weniger erfreulich zu machen, als er el vorhin gezeigt habe. Daß die Kriegsverordnungen, die als Schutz sür die Hypothek.n- schuldner erlassen worden seien, eine dringende Notwendigkeit ge wesen seien, das erkenne er an, und er möchte auch dal »inter streichen, »vas der Hr. Minister vorhin darüber auSgesührt habe. Es handle sich dabei aber nicht nur nm Maßnahmen, die während der Kriegszeit in Geltung sein sollten, sondern die auch noch zur»» Schutz der Hypothelenschuloner auf eine längere Zeit über den izriedensschaiß hinaus bezüglich der Kündigung von Kapital usw. in Geltung bleiben möchten. Er glaube, dieser Gedanke liege im allgemeinen Staatsinieresse, damit nicht wertvolle Glieder des Haus- und Grundbesitzes an den Bettelstab gebracht würden. Wenn heute gesprochen »vorden sei von Hans- nnd Grund besitzern, die schon vor dem Krieg.' auf schwachen Füßen gestanden hätten, so möge es solche auch gegeben haben, das bestreite er nicht. Aber man solle mit einer derartigen Redewendung die Not, wie sie tatsächlich bei den» soliden Haus und Grundbesitz vorhanden sei, nicht etwa wegsprechen »vollen. Gerade nach dein Kriege, wenn der Schutz nicht lange nnd virlleicht nur einige Monate währen sollte, der jetzt in der KricgSzeit den Hypolhckenschuldnern zuteil »verde, würden die vielen Kündigungen, die wohl mit Recht zn erwarten ständen, zu einer Katastrophe iin Haus- und Grundbesitz führen müssen. Er glaube den Hrn. Minister so verstände»» zu haben, daß darüber noch Verhandlungen schwebten, un» die Wege ausfindig zu machen, die man gegen »volle, un» nach dem Kriege den HäpotheklNschuldnern weiteren Schutz angedeihen zu lassen. Eine längere Übergangszeit als drei Monate müsse unter allen Umständen festgesetzt »verden. Ter Abg. Schulze könne ein Erfordernis nicht sür vorhanden erachten, für die Saalbesiper einzutreten. Sein Freund Brodaus habe auch gar »richt behauptet, daß alle Saalbesitzcr notleidend seien. Aber er glaube doch, daß durch das Tanzverbot diejenigen Saalinhaber, denen es nicht gelungen sei, ihre Cale aus andere Weise zu einer ausreichende»! Erwerbsquelle zu machen, in die schwierigste Lage gekommen seien. (Sch richtig!) Mit Hrn. Kollegen Friedrich seier» er und seine politischen Freunde eines Sinnes, daß m der schweren KriegSzeit das Tanzvcrbot ge rechtfertigt sei. Es entstehe aber dabei mit Recht die Frage, ob unter solchen Uniständen der Saatinhabcr die wirtichasUichen Nach teile allein zu tragen habe. Der Hr. Ministerialdirektor 1>r. Roscher habe aus die Aussührungen Bezug genommen, die am 7. April 1916 in der Zweiten Kamnwr gemacht »vorden seien, und auf seinen
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