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Sächsische Staatszeitung : 30.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191603307
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19160330
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19160330
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-03
- Tag 1916-03-30
-
Monat
1916-03
-
Jahr
1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 30.03.1916
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22» Die Kammer nimmt den Antrag einstimmig an. Punkt 9: Antrag zum mündlichen Berichte der dritten Deputation über pap. 16 des Rechenschaftsberichts für 1912/13, Staatseiscnbahnen betreffend. (Drucksache Nr. 156.) Berichterstatter Rittergutsbesitzer v. Hüttner: Einschließlich der zwei neu eröffneten Linien Böhlen—Rötha- Espenhain und Limbach—Oberfrohna und einschließlich der Ein» nahmen an Straßenbahnen und Kraftwagen und allen Neben. Nutzungen habe der gesamte Bahnbetrieb eine * Einnahme von 4l 18-16 724,88 M. erzielt, das sei gegen den Etat mehr 1328852468M. Bei den Ausgaben seien Überschreitungen in besonderer Höhe zu verzeichnen. Diese führt der Berichterstatter im einzelnen auf. Die Deputation habe allenthalben in den Erläuterungsspalten die nötigen Nachweise gefunden und zu Ausstellungen leine Veran lassung gehabt. Er habe daher nam-ns derselben zu beantragen, die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: bei Kap. 16, Staatseisenbahnen, die Etatüberschreitungen zusammen mit 4 249 755,65 M. sowie die außeretatmäßige Aus- gäbe von 40 M. nachträglich zu genehmigen. Die Kammer nimmt den Antrag einstimmig an. Punkt 10: Antrag zum münd ich n B richte der dritten Deputation üb r die Übersicht 6 zum Rechen schaftsbericht für 1912/13, Ausgaben und Reservate des außerordentlichen Staatshaushalts betreffe d. (Drucksache Nr. 157.) Berichterstatter Geh. Kommerzienrat Erbert spricht die einzelnen Etatüberschreitungcn durch. Namens der Deputation beantrage er, die K ammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: in der Übersicht 0 des Rechenschaftsberichts auf die Finanz periode 1912/13, die Ausgaben und Reservate des außerordent lichen Staatshaushalts betreffend, die Etatüberschreitungen unter I, H und 111 zusammen mit 798497 M. 22 Pf. nachträglich zu genehmigen. Zu 6 IV bis IX seien Anträge nicht zu stellen. D e Kammer nimmt den Antrag einstimmig an. Punkt 11: Antrag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation über d':e Petition der sozialdemokra tischen Gemeindevertretcr des 16. sächsischen Rcichstagswahlkreises, i. A. Herma'n Grundke in Chemnitz-Schönau, die ungekürzte Fortgcmührung des Gehalts an zum Militär eingezogene Reichs-, Staats- und Gemeindcbeamte betreffend. (Druck sache Nr. 147.) Berichterstatter Kammerhcrr Graf v. Kocnneritz: Der Inhalt der vorliegenden Petition sei kurz der, daß eine Anzahl von Gcmeindevcrtretern daran Anstand nehme, daß die zum Heeresdienst cingezogcnen Beamten, die keine Besoldung als Offizier bcz. als Oberbeamten der Militärverwaltung erhielten, ihren vollen Gehalt während der Dauer des Krieges bezögen. Mit anderen Worten ausgcdrückt, sie wünschten, daß auch den jenigen Beamten der Heeresverwaltung, die nicht im Offizicrsrang stünden, ein entsprechender Abzug am Gehalt gen acht werden dürfe. Nach § 66 des ReichsmilitärgcfetzeS vom 2. Mai 1874 in der Fassung vorn 6. Mai 1880 heiße es: „Reichs-, StaatS- und Kom- munalbcamte sollen durch ihre Einberufung zum Militärdienst in ihrem bürgerlichen Dienstverhältnis keinen Nachteil erleiden", und am Schlüsse im letzten Absatz des Paragraphen: „Die näheren Bestimmungen bleiben den einzelnen Bundesregierungen über lassen." Die sächsische Regierung habe in ihrer Verordnung von, 15. Dezember 1880 diese Regelung getroffen. Es heiße dort unter 2: „ Den mit Gehalt oder Jahresremuneration angestcllten Staatsbeamten sowie den gegen feste Monats- oder Wochenbezüge beschäftigten Hilfsbeamten wird während der Tauer der Kriege zeit ihr persönliches Diensteinkommen unverkürzt fortgewährt." Und unter 3: „Erhält der Beamte die Besoldung eines Offiziers oder Oberbcamten der Militärverwaltung, so wird der reine Betrag derselben, als welcher der Kricgsbcsolduiig angesehen wird, aus das Zwildienstcinkommen au- gcrechnet." AuS diesen Verordnungen gehe hervor, daß die im Range eines Offiziers bez. Oberbeamte» der Heer» sverwaltung stehenden Zivilbeamten '/„ der Kriegsbcsoldung auf ihr Zivil- diensldienstemkommcnangerechnet erhielten, während beiden nicht in diesen» Range stehenden Z vilbeamten ein entsprechender Ab- zug des Zivildiensteinkommens nicht stattsinde. Die Regelung dieser Angelegenheit sei an sich Sache der Reichsgesetzgebung. Es habe daher der Ncichtag in dieser Hinsicht bereits zwei Re- solutionen gefaßt, dahingehend: 1. den Hrn. Reichskanzler zu er suchen, eine sofortige allgemeine Revision der Kriegsbesoldungs- ordnung zu veranlassen, und 2. den Hrn. Reichskanzler zu er suchen, den, Reichstag einen Gesetzentwurf über die Kriegs- bejoloung alsbald vorzulegen. Die Reichsregierung habe jedoch, solange der Krieg dauere, abgelehnt, eine Änderung der Gesetze vorzunehmen. Das gleiche habe der von der jenseitigen Kammer erbetene Kommissar der sächsis^en Regierung erklärt, der weiter bemerkt habe, daß das Weitere der Zutunft zu überlassen sei. Tie Deputation habe nicht verkannt, daß eine Ncusasjtmg der be mängelten Gesetze wünschenswert erscheine und eure Revision der jetzt gültigen Bestimmungen am Platze, jedoch unter den ge gebenen Verhältnissen nicht durchführbar sei. Der Wunsch der Petenten, bei künftiger Regelung der Materie die Anhäufung der Gehälter auf ein entsprechendes Maß im Interesse der Ge- memden jurückzusetzen, habe die Deputation als billig anerkennen können. Sie beantrage tmher, Die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: die Petition der Regierung in dem Sinne zur Kenntnis nahme zu überweisen, daß die Königl. Staatsregierung im Bundesrate bei der künftigen Neugestaltung der Gehalts verhältnisse gegen die ungerechtfertigte Häusnng der Bezüge Stellung nimmt. D»e Kammer nimmt den Antrag einstimmig an. Punkt 12: Antrag zum müdl chen Bericht der vierten Deputation über die Petition der Emma Mathilde verehelichte Re.chard und des Zahlme ste.s a. D. Otto Reichard, als deren Ehemann, in Z»ttau, um Gewährung einer Entschädigung aus Staats- mitteln. (Drucksache Nr. 159.) Berichterstatter Bürgermeister vr. Leetzen-Wurzen: ES lägen zur Beschlußfassung vor einmal eine Petition der Emma Mathilde verehelichte Rcuhard und ihres Ehemannes, des Zahlmeister« a. D. Otto Reichard in Zittau, um Gewährung einer Entschädigung aus Staatsmitteln, und außerdem eine Be schwerde derselben Personen. Die Beschwerdeschrift enthalte aber keinen bestimmten Antrag, sondern nur die Bitte, daß ihr Inhalt bei der Entscheidung über die Petition mit verwertet werden möge, so daß ein besonderer Beschluß über die Beschwerde sich erübrige. Die Petition und Beschwerde stütze sich auf eine Reihe tatsächlicher Vorgänge, die eng miteinander zusammenhängen, und zwar Vorgänge baupolizeilicher und zum Teil auch gewerbe polizeilicher Natur. Ihre Anfänge seien -um ersten Male vor zehn Fahren von den Gesuchstellern dem Laichtage in einer Peti tion unterbreitet worden. Da- schon damals eingebrachte Gesuch um Gewährung einer Entschädigung sei erfolglos geblieben. Seit dem hätten die Petenten ihr Gesuch mehrfach erneuert und in ihren Eingaben in Anknüpfung an die früheren Darlegungen jedeSmal sehr ausführlich berichtet, was in ihrer Cache inzwischen geschehen sei, so daß sich nach und nach in den Akten des Land tages eine Art Chronik der Kümmernisse und Klagen der Gesuch, steiler angesammelt habe. Der Berichterstatter gibt sodann eine gedrängte Übersicht über die der Petition zugrunde liegenden Tatsachen mit dem Bemerken, daß ein Eingehen auf die zur Be- schwerde gezogenen Tatsachen überflüssig sei. Er habe im Auf trage der vierten Deputation den Antrag zu stellen, die Kammer wolle beschließen: die Petition auf sich beruhen zu lassen. Die Kammer nimmt den Antrag einstimmig an. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. (Schluß der Sitzung 1 Uhr 17 Minuten nachmittags.) II. Kammer. 42. öffentliche Sitzung am 29. März. Präsident vr. Bogel eröffnet d'e Satzung 10 Uhr 2 M nute» vormittags. Am Regierungstische: Sc. Exzellenz Staatsminister v. Seydewitz, sowie die Regierun'skommissare Ministerial direktoren Wirkl. Geh. Nat vr. Schroeder, Exzellenz, und Eltench, ferner Geh. Räte Just und vr.-lug. Krüger, Geh. Finanzräte vr Dähne, vr. Böhme, vr. Kloß und vr. Hoch, Geh. Bau rat Toller und Kluge, Geh. Bergrat Fischer, Finanz- und Baurat Köpcke und Finanzamtmann Leyser. Zunächst w!rd die Registrande vorgctragcn. Präsident: M. H.! Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich zum Ausdruck bringen, daß heute das dem Ticnstalter nach älteste Mitglied unseres Hauses, unser Vizepräsident Opitz, seinen 70. Ge burtstag feiert. Er hat die Hälfte seines Lebens als Mitglied dieser Kammer verbracht und hat immer lebhaften Anteil an einen Beratungen genommen. Wir alle gedenken dieses Tages, und ich erbitte mir von Ihnen die Ermächtigung, an ihn ein Tele gramm abzusenden, worin ich ihm die herzlichsten Glückwünsche der Kammer ausspreche. (Bravo!) Die Kammer ist damit einverstanden. Sodann wird in die Tagesordnung e'ngetreten. Punkt 1: Schlußberatung über den mündlichen Be richt der Rechenschastsdeputation, die vom Landtags- ausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden auf die Jahre 1912 und 1913 abgelegten Rechnungen betreffend. (Drucksache Nr. 281.) Berichterstatter Abg. Wappler (nl.): Für dei» erkrankten Abg. Kuntze (nl.) erstatte er Bericht. Vom Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden seien die für die Jahre 1912/13 abgelegten Staatsfchuldrechnungen zu- gcgangen, begleitet von einem Gutachten der Oberrechnungs« lammcr, das die Richtigkeit der Rechnungen ausspreche. Der Redner spricht die einzelnen Rechnungsbeträge durch und be antragt, die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der hohen Ersten Kammer beschließen: gegenüber dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulde»» bezüglich der von demselben über die Ver waltung auf die Jahre 1912 und 1913 in 27 Bänden ab gelegten Rechnungen deren Richtigkeit anzuerkennen. Die Kammer nimmt den Antrag einstimmig an. Punkt 2: Schl, ßbcratung über den mündlichen Bericht der Nechenschaftsdeputa'ion über Kap. 13 bis mit 15 und 17 bis mit 21 des Rechenschaft berichts auf die Finanz periode 1912/13, Blaufarbenwerk Oberschlema, Staatliches Fernheiz- und Elektrizitätswerk zu Dresden, Münze, Landeslotterie, Lotterie- darlehns lasse, Ein nah men der allgemeinen Kassen verwaltung, Direkte Steuern und Indirekte Ab gaben. (Drucksache Nr. 85.) Berichterstatter Abg. Wappler (nl.) spricht die einzelnen Kapitel und die vorgekommenen Etatüber- schreituugen durch. Irgendwelche Bedenken Hube die Deputation dagegen nicht zu erheben. Er beantrage daher: Die Kammer »volle beschließen: bei Kap. 13, Blaufarbenwcrk Oberschlema, die Etatüber- schreituugen zusammen mit 11 919,33 M., bei Kap. 14, Staatliches Fernheiz- und Elektrizitätswerk zu Dresden, die Etatüberschreitungen zusammen mit 5888,01 M., bei Kap. 15, Münze, die Etatüberschreitung in Titel 3a mit 446,25 M., bei Kap. 17, Landeslotterie, die Etatüberschreitungen zu sammen mit 5763,50 M., bei Kap. 18, Lotteriedarlehnskasse, die Etatüberschreitungen zusammen mit 828 M., bei Kap. 20, Direkte Steuern, die Etatüberschreitungen zu sammen mit 184154,45 M., sowie die außeretatmäßige Aus gabe von 333,33 M. und bei Kap. 21, Indirekte Abgaben, die Etatüberschreitungen zulammen mit 220 935,27 M., sowie die außeretatmäßige Aus gabe von 2370,83 M. nachträglich zu genehmigen. Die Kammer nimmt die Anträge einstimmig an. Hierauf werden Punkt 3, 4 und 5 in gemeinsame Beratung genommen. Punkt 3: Schlußberatung über den schriftlichen Bericht der Finanzd putation über Kap. 20 des ordentlichen Staat hau Haltsetats für 1916/17, Direkte Steuern betreffend, sowie über die dazu eingegangenen Anträge und Petitionen. (Drucksache Nr. 271.) Berichterstatter Hr. Abg. Döhler (nl.). Punkt 4: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation über Kap. 21 des ordentlichen Staatshaushaltsetats für 1916/17, Indirekte Abgaben betreffend. (Drucksache Nr. 129.) Derselbe Hr. Berichterstatter. Punkt 5: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Beschwerde- und Petitionsdeputation über die Petition des Landesverbands evangelisch-nationaler Ar beitervereine im Königreich Sachsen, in Klein zschachwitz, um Änderung des Gesetzes für Abgaben auf ein. eführtes Fleisch und eingesührte Fleisch waren. (Drucksache Nr. 88.) Berichterstatter Abg. vr. Roth (fortschr. Bp.)« Da» Wort erhält zunächst zu Punkt S und 4: Berichterstatter Abg. Döhler (nl.): Der von ihm im Auftrage der Finanzdeputation ä zu Kap. 20 erstattete schriftliche Bericht befinde sich gedruckt in den Händen der Kammermitgliedkr. In Titel 2, Einkommensteuer, seien ein malig, und zwar für daS Jahr 1917 Steuerzuschläge vorgesehen. Die DeputationSverhandlungen darüber sowie über die zu Kap. 20 eingegangenen Anträge und Petitionen seien in dein Bericht wiedergegeben. Diesem habe er aber noch eine interessante Er gänzung hinzuzufügen, die in dem Berichte, um seine Herausgabe nicht anfzuhalten, Aufnahme habe nicht finden können; außerdem seien Erörterungen nötig gewesen, deren Endergebnis ihm erst nach Fertigstellung des Berichtes zugegangen sei. Nach der Regierungsvorlage würden bei Freilassung der Ein kommen bis 1400 M. vom Zuschläge vor» etwa insgesamt 2 132 884 einkommensteuerpslichtige Personen 639 634 (29 Proz.) zuschlags pflichtig und 1493 250 Personen (70,2 Proz.) zuschlagsfrei fern. Nach dem Anträge der Finanzdeputation ä aber, zu welchem auch die Regierung ihr Einverständnis erklärt habe, würden bei Frei lassung der Einkommen bis 2200 M. vom Zuschläge von ins gesamt 2 132 884 einkommensteuerpflichtigen Personen 257 792 (12 Proz.) zuschlagspflichtig, dagegen 1875 092 (88 Proz.) zu schlagsfrei sein. Diese Zahlen gondelen sich auf die Einkommen steuerstatistik des Jahres 1914. AuS alledem könne man ersehen, daß die einmaligen Steuerzuschläge für das Jahr 1917 auf die kräftigeren Schultern gelegt seien. Wenn man fernerberücksichtige, daß nach dem Deputationsantrage auch der Kinderparagraph zugunsten der Steuerzuschlagspflichtigcn erweitert werden solle, so würde man ihm darin beistimmen, daß diese vorgeschlagenen Stcuer- zulchläge in ihrer sozialen Ausgestaltung niemals drückend wirken würden, sondern als durchaus mild angesprochen werden müßten. Dadurch werde die Grundlage für die Annahme der Deputations anträge nur verstärkt und er bitte, denselben zuzustimmen. Im übrigen verweise er auf den Inhalt des Berichts. (Zu vgl. Landtagsbeilage Nr. 42, S. 218—220.) über Kap. 21, Indirekte Abgaben, habe er in den früheren Landtagen im Auftrage der Finanzdeputation schriftlichen Be richt erstattet. Die Deputation habe für dieses Kapitel des vor liegenden Etats mündliche Berichterstattung beschlossen, weil sich bei der Beratung desselbci» diesmal kommissarische Beratungen und Herbeiziehung von Negienmgserk.ärungen nicht nötig gemacht hätten. Der Antrag in Drucksache 7, Castan und Gen., sei, wie er ausdrücklich betonen wolle, in Kap. 20 mit behandelt worden, da der genannte Antrag sich in seiner» Punkte»» 1 bis 3 auf Forde rungen beziehe, die Kap. 20 beträfen, während bei Kap. 21 nur Punkt 4 (Fleuch- und Schlachtsteuer, Stempelsteuer) des Antrags in Frage kommen würde, der Antrag aber in seiner Gesamtheit behandelt worden sei. Er verweise auch hierzu auf die im schrift liche»» Bericht zu Kap. 20 wiedergegebenen Deputationsverhand« lnngen. Der Redner spricht sodann die Rechnungsbeträge des Kap. 21 Titel 1 bis 4 durch und bemerkt, daß ans der Erläutcrungsspalte die Gründe der veränderte»» Einstellungei» in den Einnahmen Titel 5 bis 8 ersichtlich seien. Einwendungen dagegen seien nicht erhoben worden. In Kap. 21 seien die Ausgaben mit 85169 M. weniger als in» Voretat eingestellt. In der Hauptsache beruhten diese Weniger ausgaben auf Persoualverminderungen. Alle sonstigen veränderte»» Einstellungen in den Ausgabetiteln seien ebenfalls hinreichend be gründet. Er beantrage, die Kammer wolle beschließen: bei Kap. 21, Indirekte Abgaben, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 15979500 M. zu genehmigen, b) die Aus gaben mit 7346719 M., darunter 19048 M. künftig wegfallend, zu bewilligen, v) sämtliche Vorbemerkungen und Vorbehalte zu genehmigen. Zu Punkt 5 erhält das Wort: Berichterstatter Abg. vr. Roth (fortschr. Vp.): Durch das Gesetz voin 25. Mai 1852 sei eine übcrgangs- abgabe von» zollvereinsländischen Fleischwerk in Höhe von 5 Pf. für das Pfund eingeführt worden. Seitdem müsse also alles Fleischwerk, das von einem deutschen Bundesstaat nach Sachsen eingeführt werde, diese Übergangsabgabe tragen. Hiergegen wende sich der Landesverband evangelisch-nationaler Arbeiter vereine im Königreich Sachsen und bitte, es möchte die Regie rung »in» Vorlage einer Gesetzesänderung ersucht werden, durch welche die Abgabe auf Fleisch und Fleischwaren, die von deut schen Bundesstaaten eingeführt würden, aufgehoben werden. Der Landesverband begründet diese Bitte damit, daß die hohen Fleischpreise der minderbemittelten Bevölkerung den Genuß von Fleisch und Fleischwaren zur Unmöglichkeit machten, und daß daher durch diese das Fleischwcrk verteuernder» Abgaben die Einfuhr billigere»» Fleisches aus den angrenzenden Bundesstaaten nicht gehemmt werden solle. Diese Abgaben seien um so drückender, als das von der Bahn oder Post angegebene Roh gewicht bei der Berechnung zugrunde gelegt werde, so daß die Abgaben auch für die Verpackung mit bezahlt werden müßten. So seien beispielsweise bei einer Sendung, die 43 Pfund Fleisch enthalten habe, 54 Pfund zur Versteuerung gezogen »vorden, »vas sich als eine Härte darstelle. Die Deputation habe sich mit dieser Angelegenheit in mehreren Sitzungen befaßt. Bei der Beratung in der Sitzung am 12. Januar d. I. seien als Vertreter der Regierung anwesend gewesen die Herren Wirkl. Geh. Rat vr. Schroeder sowie' Geh. Finanzrat vr. Hoch. Diese hätten die Übergangsabgabe für ein notwendiges Korrelat zur Fleisch- und Schlachtstcuer bezeichnet. Ihre Beseitigung sei daher nicht möglich, jedenfalls könne an ihre Beseitigung nicht gedacht werden, solange nicht etwa unter geänderten Verhältnisse»» auch der Webfall der Schlachtsteuer erwöge» werden könne. Es sei eine irrige Meinung des Petenten, daß die Übergangsabgabe für Fleisch und Fleischwaren den Konsumenten treffe. Bei den geringen Beträgen dieser Abgabe gehe diese im Verkaufspreis unter. Nur den Einbringern der Fleischwaren und den Händlern käme der Fortfall der Abgabe zugute, überdies würden die Minderbemittelten von der Abgabe um desw-llen weniger be troffen, weil nicht sowohl frisches Fleisch als vielmehr in der Hauptsache bessere Fleisch- und Wurstwaren eingeführt würden. Unbillig müsse es erscheinen, den einheimischen Fleischern die Konkurrenz mit den nichtsächsischen zu erschweren, die beim Fehle»» einer Fleisch- und Schlachtstcuer mit billigeren Gestehungs kosten zu rechnen hätten. Die Regierung habe zudem m recht erheblichem Umfange ihre Bereitwilligkeit zum Erlasse der Abgabe bewiesen, wenn Fälle vorlägen, in denen die Gewähr dafür ge boten gewesen sei, daß diese den Verbraucher» zugute länien. Insbesondere sei dies der Fall gewesen, wenn Fleisch und Fleisch waren von dei» Gemeindeverwaltungen selbst eingeführt und ohne Gewinn an die Verbraucher abgegeben worden seien. In den ersten 13 Kriegsnion ten seien nicht weniger als 116 000 M. an Erlässen oder Erstattungen der Übergangsabgabe festzustellen gewesen. Bedenklich aber müsse es erscheinen, die sich aus eine halbe Million M. belaufende Einnahme ganz aufzugebcn, ohne eine Deckung für diesen Ausfall im Etat zu haben. AuS dieser Erwägung heraus habe auch die Lammermehrheit in den letzten drei Tagungen den Anregungen auf Beseitigung der Fleisch- und Schlachtstcuer und der Übergangsabgabe beständig ablehnend gegen über gestanden. Was die Zugrundelegung des Rohgewichts bei der Berechnung der Übergangsabgabe anlange, so sei allerdings allgemein die Bruttobesteuerung vorgeschrieben, nur bei der Ab gabe auf eingeführtes Fett sei ein Taraabzug von 20 Proz. -u- gelassen. Damit habe es folgende Bewandt»»»-. Nm den Steuer pflichtigen entgegenzukommen, habe man die Abgabenentrichtung an deren Wohnorten vornehmen lassen. Hätte man nicht die Bruttobesteuerung vorgeschrieben, so würde durch die notwendig werdende Verwiegung und die damit zusammenhängenden Schreibereiei» Weiterungen entstehen, die man den Ortsschlacht-
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