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Sächsische Staatszeitung : 25.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191603255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19160325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19160325
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-03
- Tag 1916-03-25
-
Monat
1916-03
-
Jahr
1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 25.03.1916
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 41. Beauftragt mit der Herausgabe: Hofrat DoeugeS in Dresden. 191«. I. Kammer. 22. öffentliche Sitzung am 24. März. Präsident Oberstmarschall vr. Graf Bitzthum v. Eck' srädt, Exzellenz, eröffnet um 12 Uhr 12 Min. die Sitzung, der auch Se. Königl. Hoheit Prinz Johann Georg, Herzog zu Sachsen beiwohnt. Am Mgierungstijche: Se. Exzellenz Staatsminister DDr. Or.-Inx. Beck, sowie die Reg erungskommissare Ministerialdirektoren Geh. Räte vr. Wahle, Elterich und vr. Vr.-Ing. Schnialtz, ferner die Geh. Räte Kohlschütter, vr. Küh , vr Krüger, Geh. Finanzrat vr. Kretzschmar, die G'h. Baurüte Hübler und Toller, Geh. Bergrat Fischer, die Geh. Regierungöräte Thiele und Michel und Banrat Köpke. Für heute entschuldigt ist Rittergutsbesitzer v. Altrock wc en dringender Geschäfte; ein Urlaubsgesuch des Grafen v. Brühl-Renard wegen dringender auswärtiger Geschäfte wird genehm! ,t. Sodann wird in die Ta esordnuus cingetreten. Den Vortrag ans der Ne^istrande übernimmt Hr. Sekretär Domherr vr. v. Hübel. Punkt 2: Antra , zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 9.'! des ordentlichen Staatshaushalts- etats für 1916/17, Evangelische Kirchen betreffend. (Drucksache Nr. 138.) Berichterstatter Oberbürgermeister vr. Tehne-Plaucn: In Kap. 93, Evangelische Kirchen, finde man die sina>'zielle Seite des Verhältnisse?, in dein unsere evan gelisch-lutherische Landeskirche zu dem politischen Gebilde stehe, das man den Staat nenne. Hier finde man also die Be soldungen für die König'. Superintendenten, dann die staatlichen Beihilfen für Baulichkeiten an Kirchen, Pfarrgcbäuden, die Be träge zur Gewährung von Zulagen an Geistliche, die Beträge zur Bezahlung der geistlichen Ruhegehälter, der Witwen- und Waisen gelder und noch einige andere weniger bedeutende Ansätze. Seien nun die Beträge zusammengenommen an sich auch keines wegs unbedeutend, so seien sie, gemessen an der Bedeutung der Landeskirche oder dem Umfange unseres gesamten StaatshauS- hatsetats, doch nicht allzu hoch. Ein Zuschuß von jährlich knapp 4 Mill. M. sei es, den der Staat für die Zwecke der Landeskirche bei diesem Kapitel aufzubringen habe. Im einzelnen böten die Ansätze keine Veranlassung zu weitere» Ausführungen. Sie be richten zum Teil auf gesetzlicher Grundtage und seien dadurch schon einer Aussprache über ihre Notwendigkeit und Ziveckmäßig keit entrückt. Es sei weiter festzustellen, daß bei einem großen Test der Titel die Summe eine feststehende sei und in jedem Etat wiederkehre. Bei den Ruhegehältern und den Witwen- und Waisengeldern mache sich eine Mehrforderung von zusammen 35 000 M. bemerkbar, die in der Erläuterungsspalte hinreichend begründet sei. Gleichwohl sei der Gesamtzuschuß erheblich, und zwar um fast 300 000 M. niedriger als im Voretat 1914/15. Im Auftrage der zweiten Deputation beantrage er, die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Ziveiten Kammer beschließen: bei Kap. 93, Evangelische Kirchen, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 109 100 M. zu genehmigen, b) die Ausgaben mit 4 029 73 »M. zu bewilligen und v) die Vorbehalte zn Titel 3, 7, 8, 9, 15 und vor Titel 6 zu genehmigen. TtaatSminister vvr. Dr.-Inx. Beck (nach den stenographischen Niederschriften): Meine hochgeehrten Herren! In dem Protokoll der verehrten zweiten Deputation findet sich die Bemerkung, daß auf eine Ver ringerung der großen Zahl von Vorbehalten in Kap. 93 Bedacht genommen werden möchte, und daß die Deputation sich diesem Wunsche des Hrn. Berichterstatters anschließe. Ich wollte mir erlauben, schon heute darauf hinzuweisen, daß diese allerdings nicht zu leugnenden, für den Umfang des Kapitels zahlreichen Vorbehalte auf langjährige» Erfahrungen, auf gesetzlichen Vor schriften und auch auf ständischen Beschlüssen beruh.». Zu den einzelnen Titeln habe ich kurz folgende Bemerkungen zu mache». Bei Titel 3 kann der Vorbehalt nicht beseitigt werden. Er findet sich auch in den Kap. 91, 92, 94, 95 und 99, und er ist nötig geworden durch das Gesetz über den Staatshaushalt vom 1. Juli 1904, in dessen § 12, Abs. 5 die ausdrückliche Bestimmung steht: „Außerordentliche Vergütungen (Remunerationen), außer ordentliche Zuwendungen (Gratifikationen) und Unterstützungen dürfen beim Mangel einer gegenteiligen Anordnung im Etat nur aus den hierzu ausdrücklich bestimmten Titeln gewährt werden." Der weitere Vorbehalt bei Titel 6 gründet sich auf dasselbe Gesetz, in dessen § 2 Absatz 3 vorgeschricben ist: „Die Ausgaben zerfallen in persönliche und sächliche Aus gaben. Soweit es in einzelnen Fällen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, persönliche und sächliche Ausgaben gesondert nachzuweisen, ist jedesmal ein ausdrücklicher Vermerk des Inhalts in die Gegenstandsspalte des Etats aufzunehmen, daß die Ver rechnung beider Arten von Ausgaben an der betreffenden Stelle gestattet sei." Der Vorbehalt der Übertragbarkeit bei Titel 7 findet sich zum erstenmal im Etat zu 1882/83; er ist ununterbrochen gemacht und nie von den Ständen beanstandet worden. Bei der Zweckbestimmung eines Titels kann darauf auch nicht verzichtet werden. Es müssen Beihilfen zugestanden werden, die den Kirchgemeinden nicht so fort, sondern nach üngerem Zeitverkauf, z. B. nach Erfüllung ge wisser Bedingungen: -Baubeginn, Bauvollendung, Schuldentilgung von Baudarlehen usw., nur gezahlt werden können. Bewilligt wurde dieser Vorbehalt von den Ständen erstmalig in der Ständischen Schrift Nr. 30 vom 8. März 1880 S. 14 zu Kap 72 den Etat 1880/81 betreffend. Bezüglich des Vorbehaltes zu Titel 8 ist folgendes zu be merken: Tic Bewilligung für „Verschiedene kirchliche Zwecke" war früher (bis mit 1890/91) mit der Bewilligung Titel 7 „Pan- beihilfcn" verschmolzen: zusammen 100000 M. Seit der Beschluß- fassuug über den Etat 1892/93 ist auch dieser Vorbehalt un- beanstandet geblieben, und seine Beibehaltung muß dringend ge wünscht werden. Und endlich die beiden Vorbehalte bei Titel 9 nnd 15 wegen gegenseitiger Deckungsfähigkeit sind zum erstenmal im Etat 1906/07 gemacht und bewilligt worden. Bei dem inneren Zusammen hänge, in dem die beiden Titel zu einander stehen (Aufbesserung M. H.! Der Beginn dieses Krieges war der äußere, nunmehr unausweichbare Anstoß für unser Volk, dessen einmal inne zn werden, daß die bis dahin in so vielen Kreisen verbreitete Gleichgültigkeit, ja sogar Feindschaft gegen Kirche und Religion in Verbindung mit einer einseitigen Überschätzung der TieSscitig- keitswertc vor den dröhnenden Schritten der Weltgeschichte, die stets das Weltgericht gewesen ist und allezeit bleiben wird, ver stummen. Mit tiefster Sehnsucht hat damals unser Volt mit einem Schlage sich wieder auf die Scgmmgen nnd Tröstungen der Religion besonnen nnd dem Rufe unseres Kaisers: Nieder auf die Knie! folgend, sich in Demut vor dem gewaltigen Herrn der Heerscharen gebeugt, um sich den Beistand des Allerhöchsten für den bevorstehenden schweren Kampf zn erbitten. In erfreu lichster Weise ist das religiöse Leben in unserem Volke wieder er wacht und uns zum Bewußtsein gekommen, daß nur die sittlichen Kräfte in Verbindung mit der genial vorbereiteten Kriegs- und Waffenrüstung uns dazu führen werden, die Feinde siegreich zu bezwingen und uns in dem Kampfe unseres Vaterlandes um Sein und Nichtsein tatkräftig zu beschützen. Meine hochgeehrten Herren! Die Diener der Kirche haben zu dieser Zeit, die einen Wendepunkt der Weltgeschichte und hvsfimtlich auch des inneren Lebens unseres Volkes bedeutet, so offene Herzen gefunden, und die Kirchen haben sich wieder einer so große» Anzahl von Betenden und Gläubigen geöffnet, daß man nur wünschen kann, es möge in alle Zukunft so bleiben. In dieser Zeit ist das altbekannte Wort Ernst Moritz Arndts wie der zur Wahrheit geworden: Wer ist ein Mann ? Ter beten kann, der glauben kann. Tas damals erfreulicherweise wieder erwachte religiöse Ge fühl ist von unseren Geistlichen mit hingehender Treue, Auf opferung und Verständnis für die Aufgaben ihres Amtes sowohl im Predigtamtc in den Gottesdiensten, in zahlreichen, jede Woche abgehaltenen Kriegsgebetstunden und Abendmahlsfeieru, als auch in der Seelsorge in segensreichster Weise gepflegt wor den trotz der vielfachen Anstrengungen und Belastungen, welche die Stellvertretung durch Einberufungen zum Heere zur Folge gehabt hat. Soeben haben unsere Geistlichen den Trauern den daheim, von deren Familien der Krieg so blutige Opfer ge fordert hat, überall Trost gespendet, durch die Organisation und die Beteiligungen der Licbcstätigkeit sowie insbesondere auf den» Lande dnrch die Übernahme und die Förderung des Verkehrs der Angehörigen mit ihren Kriegern im Felde und auf sonstige Weise, vor allen Dingen aber auch durch die Versorgung unserer Truppen mit geistigen: Schriftwerk überall die großen Ziele unserer Vater- landsvcrteidiguug wirksam unterstützt. Und wie in der Heimat so haben unsere Geistlichen auch im Felde ihre ganze Kraft dafür eingesetzt, einerseits von glühender Sehnsucht erfüllt, an der Seite ihrer Brüder und Söhne mitzukämpfcn und, wenn es das Vater land fordert, auch ihr Leben zu opfern, anderseits als Feldgeistliche die Truppen durch den Ausblick zu dem allmächtigen Herrn der Heer scharen mitMut und Todesverachtung zu erfülle» oderden Sterbenden in der letzten Stunde mit ihren: Tröste nahe zu sein, damit aber auch ihrerseits so Großes geleistet, daß ich an diesem Kapitel nicht vorübcrgchen möchte, ohne den wärmsten Tank hierfür nochmals auszusprechen. Und wenn die Geschichte dieses Weltkrieges dereinst geschrieben wird, so wird diese hervorragende, unendlich segens reiche Tätigkeit unserer Geistlichen aller Bekenntnisse ein großes Ruhmesblatt für die Betätigung der sittlichen und idealen Kräfte unseres Volkes bilden. Ich schließe mit dem Wunsche, daß aus diesem Kriege auch in die Zukunft hinein der Glaube hinübergenommen werden möge, daß unser Volk für alle Zeiten so unüberwindlich ' wie in diesem Kriege nur bleiben wird, wenn es sich einmütig auf der festen und unerschütterlichen Grundlage vereint, daß nur die sittlich-religiösen Kräfte die wirksame Stütze für jede vaterländische Betätigung bilden müssen. Meine hochgeehrten Herren, ich glaube in Ihren: Sinne zu sprechen, wenn ich unseren Geistlichen mit diesen: Danke die Versicherung abgebe, daß sie uns in solcher Unterstützung ihres schönen Amtes allezeit an ihrer Seite finden werden. (Lebhaftes Bravo!) Berichterstatter Oberbürgermeister v». Dehne-Plauen: Er habe nicht erivartet gehabt, daß der Hr. Minister jetzt schon zu der Anregung eine Erklärung abgeben würde, die in der De putation gegeben worden sei, wodurch die vielfachen Übertragungen bei Kap. 93 vermieden werden möchten. Die Deputation habe gedacht, daß diese Frage zunächst vielleicht bei der nächsten Etat- beratung in der Deputation mit den: Vertreter der Regierung besprochen werden würde. Selbstverständlich sei ihn: be kannt, daß die Übertragungen mit Rücksicht auf gewiße gesetz liche Vorschriften gemacht worden feien, aber es habe die Ansicht vorgeherrscht, daß die fachliche Notwendigkeit vielleicht nicht bei allen zu begründen iväre, und gegenüber den Ausführungen des Hrn. Ministers möchte er doch sagen: auch nach seinen Worten erscheine es immerhin befremdlich, daß man beispielsweise Er sparnisse, die man bei dem Aufwande für Hilfsgcistliche oder Kanditatcnvereine mache, zu Bauten an Kirch- und Pfarr- gebäudcn im nächsten Jahre verwenden könne. Es dürfte sich empfehlen, auf diese Frage nunmehr bei der nächsten Etatbera- tiing innerhalb der Deputation zuzukommen und sic dort ein gehend zu beraten. Obcrhofprcdigcr vvr. Dibelius, Magnifizenz: Er möchte nicht versäumen, in: Namen aller Geistlichen unsrer Landeskirche Sr. Exzellenz dem Hrn. Minister für die warmen, anerkennenden Worte für die Kriegsarbeit der Geistlichei: den ehr erbietigsten Dank auszusprechcn. Bischof v Löbmaun: Er habe gleichfalls die Notwendigkeit empfunden, den innigsten Dank Sr. Exzellenz auszusprechen, und zwar für die freundliche Anerkennung der Tätigkeit, die von den Geistlichen sowohl im Felde, wie er sie aus eigener Anschauung kennen gelernt habe, als auch hier im Lande geübt worden sei. H erauf nimmt die Kommer den Antrag einstimmig an. Pu kt 3: Antrag zum mündlichen Ber chte der zweiten Deputat on über Kap. 99, 100 und 101 des order t! chen Staatshaushaltsetats für 1916/17, Taubstummen - ! geistlicher Stetten auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder LandlaüsvtryaMuMn. verehrten Deputation in: nächsten Landtage nicht unhöflich zu er scheinen, wenn ihrem Wunsche nicht stattgcgeben worden ist. Ich bitte die Deputation, sich freundlichst davon überzeugen zu »vollen, daß, wie gesagt, nach den gemachten Erfahrungei» in: Interesse der Vereinfachung der Geschäfte, nach den ausdrücklichen Be stimmungen des Gesetzes über de» Staatshaushalt und nach den bisher vorliegenden ständischen Beschlüssen an der bisherigen Ge pflogenheit sestzuhalten ist. Meine hochgeehrten Herren! Ich möchte mich aber bei dein wichtige» Kap. 93 nicht bloß auf diese formalistischen Bemer kungen beschränken, sondern es ist nur Bedürfnis, auch bei dieser Gelegenheit der ganz hervorragenden und segensreiche»: Tätigkeit unserer Geistliche»: ii: diesen: Weltkriege rühmend zu ge denken, und ich schließe hierbei die Geistlichen aller Bekenntnisse mit ein. anstaltcn, Stiftungsmäßige uud privatrechtliche Leistungen der Staatskasse für Kirchen und Schulzwecke sowie Allgemeine uud unvorher gesehene Ausgaben im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unter richts betreffend. (Drucksache Nr. 124.) Berichterstatter Oberbürgermeister v». Dehnc-Plauen: Im Jahre 1915 sei die neue, große und schöne Taubstummen anstalt in Leipzig eingeweiht und in Betrieb genommen worden. Diese Tatsache auf der eiuen Seite und aus der andern Seite die herrschende Teuerung aller Lebensbedürfnisse rechtfertige wobl zur Genüge, daß in vielen Titeln des Kap. 99 höhere Einstellungen als in: Ävretat erfolgt seien. Auf einzelne Titel hmzuwcijen werde nicht notwendig sein. Soweit Erläuterungen notwendig seien, seien sie in: Etat selbst zu finden. Trotz dieser erhöhten Einstellnngen sei jedoch der Gesamtzuschuß bei Kap. 99 erheblich — un: rund Mill. M. — niedriger als in» Voretat. Der Grund dafür liege auch darin, daß eine sehr große, außergewöhn liche nnd einmalige Ausgabe wcggefallen sei, die sich in Titel 7, Abteilung 8 des vorigen Etats befunden habe und dort als die zweite und letzte Nate für die E'-bauung der Taubnimnneuanstalt in Leipzig bezeichnet gewesen sei. Namens der Deputation be antrage er, Die Kammer »volle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: 1. bei Kap. 99, Taubstummenanstalten, nach der Vorlage n) die Eiunahmcu unter mit 74040 M. zn genehmigen, k>) die Ausgaben unter .X mit 520247 M-, darunter 12" M. künftig wegfallend, zu bewilligen, o) die Vorbehalte zu Titel 4 unters, zu genehmigen, ck) die Ausgabe»» unter8 mit 51580M. zn bewilligen. Ltaatominister IMr. Nr.-lux. Beck (nach den stenographischen Niederschriften): M. H.! Ich bitte, mir nur zr» zwei kurzen Bcmerluugci» Gelegenheit zu geben. Einmal möchte ich auch hier die Mittei lung, die gewiß für Lie von großem Interesse ist, machen, daß unsere beiden Taubstummenanstalten neben ihrer sonstigen segens- rcichcn Tätigkeit angewiesen worden sind, sich anch der Kriegcr- fürsorge zu widmen, und das» sie das in opferwilliger Weise da durch getan haben, daß sie triegsbcschädigte Soldaten, die das Unglück gehabt habe»», in der Schlacht ihr Gehör oder ihre Sprache zu verlieren, durch eine sorgsame und zielbewußte, sach verständige Behandlung, wenn nicht von ihre»» Leiden überall ganz befreit, fo doch diese Leiden ihnen ganz wesentlich erleich tert haben. In der Dresdner Anstalt sind 41 kriegSbeschädigtc Soldaten, nämlich 17 Ertaubte bez. Schwerhörige und 2 4 Sprachkraukc in Behandlung gekommen und ebenso hat in der Leipziger Anstalt eine große Anzahl solcher unglücklicher Kriegsbeschädigter in er heblicher Weise Hitfe erfahren. Sic werden hiervon gewiß mit großer Freude Kenntnis nehmen nnd anch in Ihren Kreise»» darauf hinwirkcn, daß, wem» solche Opfer des Krieges dort Vorhände»» sind, sie auf sie jcgeus- rcichcn Lehrgänge in unsere»» beide»» Taubstummenanstalten auf merksam gemacht »verdcu, damit sie auf diese Weise ihrem Berufe uud ihre» Angehörige« wieder zugeführt werden können. Tan», m. H., die zweite Bemerkung! Ter Hr. Bericht erstatter hak schon darauf hingewiesen, daß an» 7. September in Gegenwart Sr. Majestät des Königs die neue Taubstumme»»- anstatt in Leipzig in Betrieb genommen worden ist, die unter den 90 deutschen Taubstummenanstalten jetzt die neueste uud eine besonders mustcrgültig eingerichtete Anstalt ist. Wie in der Zweiten Kammer hatte ich auch in diesem hohen Hause die Ab sicht, die Eiuladung der Negierung auszusprechen, daß die Herre»», wenn die Geschäftslage cs erlaubt, sich eimual eine!» Einblick in den Betrieb dieser mnstergültigen Taubstummen anstalt verschaffe»» und davon gcwiß den Eindruck mit hmwegilchmen würde«, wie in der Betätigung sozialer Für sorge unser Staat wohl überall mit an der Spitze steht. Ich muß aber heute «»eine Einladuug unterlassen, »veil einige Krank heitsfälle an Diphtherie in der Taubstummenanstalt Leipzig vor- gckommen sind. Zur allgemeiner» Beruhigung kann ich aber hin- zufügen, daß seit den» 8. Februar keiue solche Erkrankung mehr vorgekommen ist, und daß die Erkrankten überall abgesondert sind und keinerlei Gefahr für die ümgebnng bilden. Mit Rücksicht auf diese»» Sachstand muß ich mir Vorbehalte»:, die Einladung der Regierung auf einen geeigneteren Zeitpunkt zu verschiebe», und ch hoffe, daß es dann den: hohen Hause möglich sein wird, ihr Folge zn leisten. Berichterstatter Oberbürgermeister vr. Dehne-Plauen: Kap. 100 habe wohl noch nie zu einer Aussprache in diesen: hohen Hause geführt, »md auch in diesen: Jahre habe die Depn- tation Ihnen nichts mitzutcilc», was etwa den Anlaß biete« könnte, eine solche Aussprache zu eröffne»». Das Kap. 101 sei bezeich net: Allgemeine und vorhergesehene Ausgaben in: Geschäfts bereiche des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Es enthalte aber in Wirklichkeit mehr, als dieser Titel eigentlich verspreche. Mai: könne noch hinzufügen: Uud Ausgabe»: zur Förderung verschiedener wichtiger Kultur- aufgaben. Nämlich die Titel 2 bis 9 enthielten die Förderung dieser Kultm'aufgabcn, und cs sei erfreulich, daß auch mitten in dwsem schweren Kriege die Mittel für diese Zwecke wieder ein gestellt und bewilligt worden seien. Die Teputatior: trage keine Bedenken, die Bewilligung dieser Mittel auch während des Krieges vorzuschlagcn, und zwar' für die sämtlichen hier geforderten Zwecke, wennschon man darauf hingcwieseu habe, daß die Be nutzung de-Z Arbeitstisches in Neapel vorläufig noch für einige Zeit unmöglich fei»: »verde. Er habe namens der Deputation zu beantragen, 2. bei Kap. 100, Stistungsmäßigc nnd privatrcchtliche Leistungen der Staatskasse für Kirchen- und Schulzwecke, nach der Vorlage die Ausgaben mit 29 480 M. zu bewilligen; 3. bei Kap. 101, Allgemeine nnd unvorhergesehene Ans- gaben im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus »md öffentliche«: Unterrichts, nach der Vorlage n) die Ausgabe«: mit 347 000 M. zu bewilligen, 6) die Vorbehalte zu Titel 2 nnd 3 zu genehmigen. Die Kammer nimmt die Anträge einstimmig an. Punkt 4: Bericht der vierten Deputation über die Beschwerde des Frhrn. v. Reiölvitz nnd Kadersin- Holtzbrinck in Podelwitz gegen kirchenbehördliche Entscheidungen in einer Stiftnngssache. (Druck sache Nr. 83.) Berichterstatter AnUShauptmauu Graf zu Easteil-Eastell, Erlaucht: Bezüglich der Vorgeschichte und dcS Inhaltes der heute zur Beratung sichenden Beschwerde dürfe cr allenthalben auf den ausführlichen schriftliche»: Bericht verweisen. Die Beschwerde habe bereits den Landtag 1913/14 beschäftigt, und er babe damals be reits in diesen: hohen Hause über diese Beschwerde berichtet. Sie
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