Volltext Seite (XML)
27L Rach dem Vortrag der Registrande tritt die Kammer sofort in die Tagesordnung ein. Da der Berichterstatter zu Punkt 1, Abg. vr. Dietel (sottschr. Vp), momentan nicht anwesend ist, wird Punkt 2 vorweggenommen: Schlustberatung über den mündlichen Bericht der Gesetzgebungsdeputation, den mittels König!. Dekrets Nr. 24 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Ansiedlung von Kriegsteilnehmern betreffend. (Drucksache Nr. 317.) Berichterstatter Abg. vr. Mangler (kons.): Ter Gesetzentwurf zu Dekret Nr. 24 betreffe die Ansiedlung von Kriegsteilnehmern, insbesondere von Kriegsbeschädigten. Wer in dem Entwurf ein kompliziertes System von Vorschriften suche, werde angenehm enttäuscht sein, denn er finde nur ganze drei Paragraphen, und trotz dieser knappen Fassung und trotz der scheinbaren Magerkeit enthalte er eine Fülle von Inhalt. Denn der Entwurf schaffe erst die praktische Möglichkeit für die Sicdlungstütigkeit überhaupt, nämlich geeignete Stellen, denen das Ansicdlungsgeschäft übertragen werden könne, Organe, welche die Ansiedler nicht bloß der Ansiedlung zuführten, sondern sie auch bei ihrer Ansiedlungstätigkeit berieten und ihnen behilflich seien. Redner geht ausführlich auf den Inhalt des Dekrets nach dieser Richtung hin ein, wozu auf die Landtagsbeilage Nr. 44, S. 233 verwiesen wird. In der Deputation sei ein Bedenken geltend gemacht worden darüber, daß die BczirkSverbände bei der Ansiedlung von Kriegs teilnehmern mitzuwirkcn und hierbei den Aufträgen der Gencral- komulission Folge zu leisten hätten. Dieses Bedenken sei aber be reits in der Deputationsberatung der Ersten Kammer von der Regierung zerstreut worden, indem nämlich dort mit der Regierung zusammen festgestellt worden fei, es solle die Gencralkommission sich lediglich darauf zu beschränken haben, in der Tätigkeit, die ihr durch dieses Gesetz zugewiesen werde, einen Einfluß auszuüben; es solle aber keineswegs gemeint sein, daß sich die Aufträge der Gencralkommission auch »och auf die Geschäfte anderer Art er strecken sollten. Um das klar zum Ausdruck zu bringen, habe die Deputation der Ersten Kammer das Wort „insbesondere" ge strichen und im Einvernehmen mit der Regierung den Para graphen so gefaßt, daß der Absatz 2 heiße: „sie werden ermächtigt", also daß es nicht mehr heiße: „Insbesondere werden sie ermächtigt", sondern „Sie werden ermächtigt". In der Deputation der Zweiten Kammer sei auch noch zur Sprache gebracht worden, daß auch die Überschrift etwas anderes vermuten lasse, als das Gesetz enthalte, und zwar sei es Hr. Abg. Brodaus gewesen, der die Überschrift gewissermaßen bemängelt habe. Er habe gemeint, es veranlasse zu dem Glauben, daß der Staat auch materiell etwas tue. Auch dieses'Bedenken sei in der Deputation zerstreut worden, und zwar durch die Bemerkung, daß ja eben der Hciinatdank diejenige Stelle sei, durch die auch staatliche Mittel für die Zwecke der Ansiedlung zur Verfügung gestellt werden könnten und zur Beifügung gestellt würden. Es fei auch zur Sprache gekommen, was in der Ersten Kammer von Hrn. Wirkt. Geh. Rat vr. Wacntig ausgcsührt worden sei, daß es sich nämlich empfehle, besonders darauf hin zuweisen, daß die Bestrebungen zur Förderung des Erbbaurechtes weiter ausgebaut werden möchten. Es sei von Er. Exzellenz vr. Wacntig nicht mit Unrecht darauf hingewiefen worden, daß namentlich in der Provinz Posen die Ansiedlungstätigkeit insofern erschwert sei, als die Ansiedlungsstellen dort zum Gegenstände von Grundstücksspekulationen gemacht worden seien, und da werde empfohlen, doch diefen Spekulationen, dem alsbaldigen Verkauf der Ansiedlcrgelä» de, vorzubeugen, indem man eben die Stelle nur im Erbbaurechte übertrage oder, wenn man das nicht tue, daß man in der Weise verfahre, wie es die Stadt Ulm tue, oder daß man sich wenigstens das Verkaussrecht für eine Reihe von Fahren Vorbehalte. Die Deputation sei nach allem dazu gekommen, folgenden Antrag zu stellen, Tie Kammer »volle in Übereinstimmung mit der Ersten Kammer beschließen: den vorgelcgtcn Gesetzentwurf nebst Überschrift, Eingang und Schluß mit der Abänderung anzunchmen, daß in § 2 Absatz 2 anstatt „Insbesondere werden sie ermächtigt" gesagt wird „Sic werden ermächtigt". Die Beratung von Punkt 3 wird mit der von Punkt 2 verbm den. Punkt 3 lautet: Schlußberatung über den schr stlichen Bericht der Nechenschaftsdeputation über den Antrag der Abgg. vr. Seyfert, vr. Niethammer und Gen., die Kriegerheimstättenfrage betreffend, u» d über die Petition des Verbandes deutscher Mietervereine, die Bewilligung von Mitteln zur Wohnungs- sürsorge betreffend. (Drucksache Nr. 321.) Berichterstatter Abg. Beda (nl.): In engster Verbindung mit dem Anträge vr. Seyfert, vr. Niethammer und Gen. stehe das Dekret Nr. 24, den Entwurf eines Gesetzes über die Ansiedlung von Kriegsteilnehmern be treffend. Schon während der Verhandlungen in der Reche, - schaftsdeputatiou und nach der Begründung durch die Herren Kommissare habe er als Berichterstatter über den Antrag vr. Seyfert und Gen. im Einverständnis mit den Herren Antragstellern die von ihnen gestellte Forderung, beim Bundes räte die Schaffung eines Kriegerheimstättengcsctzcs zu vertreten, zurückgezogen. Redner verweist auf den gedruckten Bericht. In demselben feien alle die in Frage kommenden Verordnungen und Verfügungen der Staatsregicrung mit ausgenommen worden, mn damit allen Interessenten Gelegenheit zu geben, über die Heimstätten und Kriegerheimstättenfrage jederzeit nachlesen zu können. Auf Einzelheiten näher einzugchen sei nicht nötig. Der Bericht sage alles das, was beraten worden sei. Hcrausheben möchte er nur, daß die Rechenschaftsdeputation besonderen Wert darauf gelegt habe, »'eben den, Bau von Kleinwohnungen und Wirrschaftsheimstätte»» für unsere Krieger diesen in erster Linie nach dem Kriege Wohnungen zur Verfügung zu stellen und ihnen solche nachzuweisen. Ebenso sei großer Wert darauf gelegt worden, dem bestehenden Hausbcsitz gleichfalls Mittel zur Verfüg»! g zu stellen zum Zwecke des Umbaues größerer Wohnungen in kleine Wohnungen, und zu solchen Zwecken sollten deshalb auch reichliche Ausnahmen von den baupolizeilichen Bestimmungen gestattet werden. Es müsse alles geschehen, um der kommenden Kleinwohnungsnot vorzubeugcn, Was nun die Petition der deutschen Mietvcreine anbclangc, so finde diese durch die Erklärung der Negierung, wie sie in, Bericht wicdcrgegcbe' sei, im großen und ganzen ihre Erledigung. Dein Berichte selbst habe er Weiteres nichts hinzuzufügen, er »volle aber nicht verfehlen, der Regierung den Tank dafür auszusprcchen, daß sie den Anträgen weitgehendes Wohlwollen cntgegengebracht habe. Es gelte, auch in der Frage der Beschaffung von Klein- Wohnungen und Wirtfchaftshcimstätten oenen zu danken, die sich für das Vaterland geopfert hätten. (Schr richtig! rechts.) Des- halb bitte er im Namen der Rechenschastsdeputation, die folgenden Anträge einmütig anzunehmen: I. die Kammer wolle beschließen, die König!. Staatsregierung zu ersuchen: 1. Gemeinden und Bczirksverbünde zu veranlassen, den heimkchrenden Kriegern leerstehende Wohnungen in erster Linie nachzuweisen, 2. zwecks Fcststellung der leerstehenden Wohnungen in den Gemeinden eine Statistik zu erheben und über diese bald möglichst den Ständekammern Mitteilung zu machen. S. den Wohnungsnachweis den neuen Verhältnissen Rech nung tragend, gründlich auszubauen und Beratungsstellen sür Wohnungsfürsorge im allgemeinen und insbesondere für die aus dem Felde Heimkehrenden einzurichten, 4. die Gemeinden und Bezirksverbände auch fernerhin an- -»halten, Kleinwohnungsbau unter Beihilfe von Staatsmitteln zu fördern, soweit es sich um Verbesserung alter Wohnungen beziehentlich um Umbau solcher für Kleinwohnungen handelt, und hierbei Maßregeln zur Kreditbeschaffung für den bestehenden Hausbcsitz in Frage kommen, geeignete Maßnahmen zu treffen, sowie we'ter reichlich baupolizeiliche Ausnahmen durch ihre aus führenden Organe zu gestatten, b. neben der Beschaffung von Handwerker- und Arbeiter stellen für Kriegsteilnehmer, vor allem auch für die Kriegs beschädigten, die gezwungen sind, ihren Beruf zu wechseln, die Gründung von Hausgartenwirtschaften und von Wirtschafts- Heimstätten nach jeder Richtung zu fördern und zu diesem Zwecke, soweit möglich, staatliche Ländereien zu günstigen Be dingungen zur Verfügung zu stellen, Kirchen- und Schul- behörden, sowie Gemeinden und Bezirksverbände zu ver anlassen, mit ihrem Landbesitz in gleicher Weise zu verfahren; II. die Petition des Verbandes deutscher Mietervereine, die Bewilligung von Mitteln zur Wohnungssürsorge betreffend, so weit sie nicht durch die gefaßten Beschlüsse erledigt ist, auf sich beruhen zu lassen; die Erste Kammer zürn Beitritt zu diefen Beschlüsse»» einzuladen. (Bravo!) Mitberichterstatter Abg. Oertel (kons.): Als Mitbcrichterstatter habe er weiter nichts zu bemerken, als daß er und seine politischen Freunde in der Deputation die unter Punkt II, 2 verlangte Statistik über die leerstehenden Woh nungen nicht für so notwendig erachtet hätten. Sie hätten sich aber dem Beschlusse der Deputation gefügt. Als Abgeordneter aber möchte er noch in befonderer Weife, wie er das schon in der Deputation getan habe, den Finger auf den Punkt I, 5 des An- träges legen, Kleinwohnungen und Kleinwirtschaften betreffend. Das Gebot der zwingenden Stunde sei Volksernährung, Cerealien. Zurück zur Natur, zur Urbcschäftigung, zur Urproduktion der Menschheit im Interesse der Volksgesundung, der Volksernährung und der Volksvermehrung! Den» stehe aber, wie schon der Hr. Berichterstatter gesagt habe, die Landflucht entgegen, und diese Landflucht sei tief in der Entwicklung des Volkes und der Zeit begründet, sie beruhe auf der Großstadtsucht, die de»»» Menschen neue Aufstiegslinien in wirtschaftlicher und beruflicher Weise zeige, die ihn» aber auch oft ei»» Eldorado vortäusche, das sich dann als eine Fata Morgana erweise. Nach dem Kriege werde sich ganz entschieden eine Pflastcrmüdigkeit der Kriegsteilnehmer zeigen, die durch das Zusammenleben und gewissermaßen in des Schicksals Verbundenheit mit der Natur lvicder ein lebendiges Sehnen nach diese»»» Krastbrunncn mit hcimbrächtcn. Dem wolle der Antrag cntgegenlommen, ihnen ein Stück Heimaterde und Heimatscholle gebe»», mit der Bodenständigkeit die Kraft des Landlebens ver binden. Aber auch um der kinderreichen Familien willen. Ge rade die Kinder, der größte Schatz sür die Zukunft, hätten ein tiefes Zusammengehörigkeitsgefühl mit der Allmutter Erde. Alles, was kreuche und fleuche, was blühe und lebe, das sei ihnen interessant. Gerade auch mir der Kinder willen sei dieser Antrag jo wertvoll, »ind wenn durch die Selbständigkeit des Arbeiters und kleinen Mannes auch seine Freizügigkeit in gewisser Weise beeinträchtigt zu sein scheine, so werde das reichlich wettgemachl durch die Verringerung der Fluktuation der Bevölkerung, wodurch doch die Schulbildung gehindert und das Niveau der Schule ge drückt »verdc durch die zuwandernden und abwandcrndcn Kinder. Und zuletzt feie»» doch Vaterland und Vaterhaus eng miteinander verbunden, und wer keine liebe Erinuerung an ein liebes Vater haus habe, denen es eine Heimatstätte sei, dem sei ost auch das Vaterland nur ein geographisches Gebilde oder politischer Begriff, und er verstehe die Wehmut nicht, vbi bene, ibi patria, dieses Wort möchlen sie in sein Gegenteil umändcrn: »bi xatria, »bi bene. Dazu solle der Antrag »nit beitragen. (Bravo! rechts.) Abg. vr. Seyfert (nl.) dankt der Regierung» die durch den Gesetzentwurf beweise, daß sie diese wichtige Angelegenheit tatkräftig fördern »volle, und dankt auch der Deputation und den Herren Berichterstattern für d.e sorgfältige, gewissenhafte, förderliche Arbeit im Dienste dieser guten Sache. (Bravo! in der Mitte.) Mit seinen begründenden Worten in der Deputation habe er lediglich den Rahmen ziehen ivvllen, in den hinein das Bild der Kriegcrhcu. statten gehöre, und das sei allerdings seine feste Uoerzcugung, man dürfe bei aller Fürsorge für die Kriegsteilnehmer uiemcus den Zusammen- Hang dieser mit dein gesamten Volle außer Acht laßen, so daß eme Fürsorge uicht die Wirkung habe, daß sie die Kr eg^teilnchmer, d e Kriegsbeschädigte» isoliere. Deshalb sei auch die Kruger- henupallensrage »acht lediglich eme siebmngspolityche, soudern eben volkswirtschaftliche ganz allgemeiner Art. Und wen»» der Gesetz entwurf, wie er meine, mit Recht der landwirtscyastuchen Seite der orage besonderes Gewicht benucjse, so möryle er voch »richt unausgesprochen lassen, daß man auch d.n Verpflicht, ggen der Städte, der mittleren and der größeren Emore, hier nachdrücklich das Wort reden müsse. (Sehr richtig! lmts.) Alle wußten, daß Kriegerheimßätt.n sich den gegebenen Bedingungen auzupassen galten; das ergebe ja die pralthche ErGheung. U»d veShalb möchte er auch ganz daraus verzichten, etwa wcyllu^c Ausstellungen an oem Gesetzentwurf zu inan en. Es biete ja der c>.ntwarf vcr- hatlmsmäßig auch nicht viel Sachliches; er schaff. fldrgney die stelle, die verantwortlich gemacht »erden solle jur die praktische Durchführung, und er vertraue denen, die duzn berufen seien, daß sie durep frisches Wagen auch den rechten Weg finden würdcm rrr hoffe, baß dorr die rechte Einsicht, die nötige Warme für die Sache und. auch der klare Blick für das, wa- notwendig und er- »prießlich sei, herrschen werde, und m dieser Hoffnung schließe er . nd wünsche dem Unternehmen cmen reichen und schönen erfolg. (Bravo! in der Mitte.) Vizepräsident Fraßdorf (soz.): Seine politischen Freunde seien nicht mit den Anträgen allcnt- halben einverstanden; sie Hütten vielmehr einige Bedeuten geltend zu machen und würden, »veil diese Bedeute»» in der heutigen Sitzung kaum behoben werden könnte», gegen die Absätze 4 und ü stimmen. Er habe deshalb vor allein den Hrn. Präsidenten zu bitten, eine getrennte Abjlmimung vorzunchmcn. S>e legten der Wohnungssrage natürlich die größte Bedeutung bei und hätten sie überall »nit Recht im Staate und in der Gemeinde durch ihre Vertreter fördern lassen. Tas könne ja auch nicht anders sein; müsse doch die Wohnungsfürsorgc vor allen Tmgcn sür diejenigen eingerichtet sein und betrieben werden, deren Vertreter die Sozial demokraten vor allen» seien. Sie seien desha.b sür die staatliche Fürsorge und ebenso für die gememdliche und wünschte» von beiden Teilen finanzielle Unterstützung in irgendeiner Form, fei es in Hergabe von billigem Bauland durch die Gemeinde, sei cs durch Hergabe billiger Gelder durch den Staat und anderes. Tie Baugenossenschaften hielten sie zur Lösung der Frage nach wie vor für das wichtigste und für das beste Mittel, gegen bei» kleinen Wohnungsbaubctneb von Privaten hätte,» sie dagegen ganz be- rcchtigtc Bedenken. Sie hielten gerade die Kontrolle, welche die Genossen einer Baugenossenschaft untereinander ausübtcu, sür er zieherisch, und sie hätten hier in Dresden wie auch in anderen Teilen des Landes damit sehr gute Erfolge erzielt. Die Wohnun- gen würden besser geholten, es werde nicht zum Schaden der Genossenschaft gearbeitet, man sehe auch daraus, daß Mietverlnste möglichst nicht einträten und anderes mehr. Und gute Bei- spiele wirkten bekanntlich am erzieherischsten, und das gelte nicht nur für die Männer in einer solchen Genossenschaft, sondern auch für die Frauen. Sie hielten aber auch nach anderer Richtung die Baugenossenschaften als die Träger dieser Wohnungspolitik für geeignet. Die Erwerbung eines Grundstücks für den einzelnen kleine»» Mann, im besondere», für den Arbeiter, fei nach ihrer Meinung nicht das Ideal. Gewiß, wo »na» sicher sei, den Ort niemals, unter keinen Umständen, verlassen zu müssen, möge es auch geboten oder zweckmäßig sei»», ein eigenes Heim zu erwerben. Aber der Arbeiter müsse in» allgemeinen doch bei den wechselnden Konjunkturen, auch der Mode in der Fabri kation in der Lage fein, den Ort zu verlassen und anderweit Arbeit zu suchen. Und da würden dann, wenn er ein eigenes Heim habe, meistens die Sparpfennige, die er da »nit eingelegt habe, verloren gehen. Dafür lägen viele Beweise vor, und des halb ständen sie auf dein Standpunkte, man sollte vor allem durch die Baugenossenschaften diese Frage mit zur Lösung bringen. Sie seie», aus dem gleichen Grunde auch gegen die so genannte»» Fabrikhäuser. Gewiß seien auch da Bestimmungen ge troffen worden vielerorts und besonders durch die Darleiher von Geld, daß die Arbeiter, die den Arbeitsplatz verließen, nicht sofort auch die Wohnung räumen müßten. So habe di» Versiche rungsanstalt des Königreichs Sachsen bestimmt, es würde» Gelder sür Fabrikhäuser nur dann hergegeben, wenn in den Miet verträgen eine Bestimmung ausgenommen werde, wonach die Arbeiter, die den Arbeitsplatz verließen, mindestens noch das Recht hätten, die Wohnung auf die Tauer von vier Wochen zu benützen. Die sächsische Negierung habe sich dieser Frage ja mit Wärme angenommen. Er habe gewiß keine Veranlassung, sich als Anwalt der sächsische»» Regierung aufzuwcrfen, aber cs tömie gesagt tverdcn, daß in dieser Frage die sächsische Regierung den übrigen nicht nachstehe. Er möchte nur wünschen, daß aus diesen» Wege seitens der Regierung weitergegangen werde. Durch diese Anträge solle für die heimkehrcnden Krieger vor allem eine Für sorge gesichert werden, und auch seine Partei halte diese für notwendig. Während derjenige, der während der Kriegszeit in» Lande gewerblich seine Wohuungsverhältnisse sicherstellcn und sich selbst helfen könne, sei der Krieger dazu nicht ii» der Lage, und wenn er schnell aus dem Felde zurückkehre, könne er in dieser Beziehung vor einem Nichts stehen. Sic seien aber entschiedene Gegner von sogenannten Kricgerheimen und Jnvalidcnheimen. Sie würden ihre Zustimmung zu solche»» Dinge» »icht geben, »veil sic meinten, diese Pläne entsprängen mehr einer augenblicklichen Empfindung als ruhigen und sachlichen Erwägungen, die auch sür die Zukunft standhielten. Die Krieger und vor allen» die Invaliden würden gar nicht das Verlange»» haben, dauernd mit ihresgleichen in dieser Weise zusammenzuwohnen, sich gegenseitig anzuvden mit ihren Kriegsgeschichten und anderem. Es wolle auch schließlich ein Krüppel, der etwa ein Bei» verloren habe, nicht fortgesetzt sehen, daß cs eine große Anzahl solcher gebe, die ii» seiner nn- mittclbaren Nähe seien. Die Mischung scheine nun das Richtige zu sein. Tas nächste — und das sei auch in den Anträge»» voran gestellt — sei die Wvhnungsnachwcisfragc. Sie seien der Meinung, die Gemeinde»» hätte»» dafür zu forge», daß sür die heimkehrcnden Krieger Wohnungen ohne große Schwierigkeiten zu angemessenen Preise»» nachgewiesen »vcrdcn könnten. Ter Wohnungsbau könne doch jetzt nur in sehr beschränkten» Maße vorgcnommen werden. Aber auch nach dem Kriege werde er ganz besonders darunter leiden, daß das Geld zu teuer sei. Und so sürchte er ein Zurück- gehen des Bauens von Kleinwohnungen, und da müsse »nit der Hilfe eingegriffen werden, die Staat und Gemeinde zu leisten hätten und zu leisten bereit feien. Sie hätten aber Bedenken gegen einige Bestimmungen, so gegen Ziffer 4. Sie müßten sich nachdrücklich dagegen verwahren, daß etwa Woh nungen, die ans hygienischen, aus baupolizeilichen Gründe»» bisher hätte geräuint werde»» müssen, im Keller oder auf den» Boden, etwa »nieder zu Wohnungszwecken bereit gestellt würden. Das wäre der schlechteste Dienst, den man den heimkehrenden Kriegern leisten könne. (Sehr richtig! links.) Das »volle aber niemand aus der Rechenschaftsdeputation, die diese Anträge formuliert habe; da fände inan sich zusammen mit den Herren aus allen Fraktionen. Aber cs sei nur zu bekannt, daß der Prositgeier aus jeder Not Kapital zu schlagen verstehe, und daß, wem» die Bau- pvlizcibehörden nicht streng und nachdrücklich die Wohnungshygicne beachteten, sic bedrängt würden von diesen Leuten, um größere Kapitalien aus den Grundstücke»» hcrauszuschlagcn, als es bisher möglich geivesen sei. Reichliche Ausnahmen, so werde gesagt, sollte»» gemacht werden. Aber welcher Art solllci» die sein? Mangel an Hygiene oder Mangel an Raun» in Bodeusläche und Kubikinhalt dürfen nicht eintretcn. Man sei bisher in Sachsen seiner Meinung nach und besonders durch die Tätigkeit des Hci- matschutzes in» Kleinwohnungsban auf gutem Wege; den sollte mai» nicht ohne zwingenden Grund »vieder verlassen. Dagegen, hoffe er, werde sich die Regierung nntcr allen Umständen wehren »nüsscn. Man »volle auch nicht etwa aus Ersparnisrücksichten zu einem gewissen Baupsuschertum zurückkehren, wie man cs in solchen Zeiten schon durchgcmacht habe. Tann hätte»» sie auch einige Bedenke»» gegen Ziffer 5 der Anträge zu äußern. Hand werker- und Arbeiterstcllen, Haus-, Gartenwir schast, Heimstätten seien ihre»» Meinung nach zu unbestimmte Begriffe. Auch hier könne man bei Errichtung solcher Stellen, wie man sie sich auch denke, sehr leicht fehlgreifcn, und es könne für den einzelnen die Vernunft zum Unsinn und die Wohltat kehr wohl zur Plage »verden. Deshalb warne er, auf diesem Gebiete vor Fehlgriffen. Sie müßten hier ihre Stimme ertönen lassen und könnten auch die Verantwortung dafür nicht übernehmen und würden diesen Punkt ablchnen. Staatliche Ländereien sollten ihrer Meinung nach nicht dauernd aus der Hand gegeben werden zu diesen» Zwecke, sie sollte»» die Reserve sein, welche die Nachkommen sicher noch einmal notwendig bedürften. Gemeindeland sei dagegen auch ihrer Meinung nach zum Kleinwohnungsban zu günstigsten Be dingungen abziigcbcn. Hoffentlich, das möchte er zum Schluffe sagen, gelinge es bald, im Reiche der wüsten Bodenspekulation das Handwerk völlig zu legen. Der Grund und Boden sollte kein Sp kulationsgcgenstand sein, und soweit nach dieser Richtung hin gesetzliche Maßnahmen in» Reiche ergriffen würden zugunsten der Lösung der Wohnungsfrage, werde die sozialdemokratische Partei auch dort ihre Hilfe nicht versagen. (Bravo! links.) Abg. Hofman»» (kons.): Nach den Ausführungen seines Parteifreundes Oertel habe er persönlich nur ein Bedenken zn äußern gegen die Fassung von § 2 im Dekret Nr. 24. Er hätte gern gesehen, daß man den Städten mit Revidierter Stüdteordnung da das Recht Vorbehalten Hütte, daß sie unabhängig von den» Bezirlsverbande derartige Ansiedlungen Hervorrufe»» dürften. (Sehr richtig!) Er sei fest davon überzeugt, daß sie in diesem Falle ost rascher um» Ziele kämen und die kleineren und nuttleren Städte mit Revidierter Zlädleordnung auch brauchbare Wohnstätten ich. ffeu würden ohne Beihilfe der Bezirksverbände. Er sehe ja ein, daß es heute zu spät sei, noch eine Änderung des Dekretes vorzunchmcn. Er möchte aber die Staatsregicrung bitten, den Amtshauptmann- schaftcn Anweisung zu geben, daß sie den Wünschen der Städte mit Revidierter Stüdteordnung bezüglich des Anjicdluugswescns nach Möglichkeit und möglichst beschleunigt entgegentümen. Staatsminiswr Graf Vitzthum v. Eckstädt (nach den stcnographischcn Niederschriften): M. H.! Ter Wortlaut des Gesetzentwurfes, der sich darauf beschränkt, die Bczirksverbünde zu ermächtigen, Äricgerheimstütten zu schaffen, erklärt sich daraus, daß cS notwendig war, für diese Unternehmungen eine jur stijche Persönlichkeit zu sch. fsen. Die Gemeinden sind schon jetzt in der Lage, Grundstücke zu erwerben und weiter zu veräußern, sic brauche»» gar keine Ermächtigung. Aber der BczirkSvcrband ist nach dem Lrganisationsgesetzc m seine»» Zuständigkeiten beschränkt, ihn» mußte die Ermächtigung ausdrücklich erteilt »vcrdcn. Tie Frage ist auch in der Deputation der Ersten Kammer eingehend besprochen worden, die Herren