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Sächsische Staatszeitung : 29.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191603291
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19160329
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19160329
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-03
- Tag 1916-03-29
-
Monat
1916-03
-
Jahr
1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 29.03.1916
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link») und nicht zuletzt werde man mit einer lebhaften Steige- rung der Geschlechtskrankheiten iu rechnen haben. Wenn man auch in den letzten Jahrzehnten durch intensive Arbeit, auch durch die intensive Arbeit der Männer wie Prof. Reißer und Blaschka schon große Erfolge in der Bekämpfung der Syphilis erzielt habe, so habe man zweifellos in der nächsten Zeit mit einem Aufleben derselben zu rechnen und Fürsorge zu treffen, daß die Krankheit aus dem Felde, aus dem AuSlande möglichst wenig nach Deutschland verschleppt werde. Es seien auch von der Heeresverwaltung Maßnahmen angeordnet worden, die, wenn sie durchgcsührt würden, vielfach vor solchen Gefahren schützen würden. Rücksichtslos sollte man in dieser Beziehung vorgcbcn. Eine sehr wichtige Frage sei die Anzeiacpflicht der Arzte bei Syphilis, die heute leider noch nicht bestehe, und er möchte unsern Hrn. Minister für diese Frage erwärmen, ob diese Anzeigepslicht nicht schon jetzt ohne die ReichSgesetzgcbung durchgcsührt werden könnte, gegebenenfalls auf Grund der dem Bundesräte gcgebenenBollmachten. Es hätten sich auch die Träger der Kranken« undJnvalidenversicherung unter dem Vorsitz des Hrn. Präsidenten vr. Kaufmann im Neichs- versicherungsamt zusammengefunden, um der Syphilisbekämpfung zu dienen. Nach den dort getroffenen Vereinbarungen sollten im ganzen Lande, in allen Bezirken Beratungsstellen errichtet werden. Die Kosten für diese Beratungsstellen würden getragen werden von den Versicherungsanstalten, den Trägern der Inva lidenversicherung, und von den Krankenkassen. Beide Träger würden -zusammenarbeiten. Sie bedürften aber der lebhaften Unterstützung nicht nur der Militärbehörde, sondern auch der Zivilbehörde und vor allen Dingen der Arzte im ganzen Reiche. Es werde Aufgabe auch der Presse sein, diese Art der Bekämpfung zu unterstützen und dafür in der Bevölkerung Stimmung zu machen. Was die Salvarsanbchandlung anlangc, da werde man sich Wohl auf die Wissenschaft verlassen und auf die gemachten Erfahrungen der Spezialisten stützen müssen. Er könne z. B. von einem unserer hiesigen Kassenärzte sagen, der eine große Anzahl von Fällen behandelt habe, daß ihm jetzt noch nicht ein einziger Fall mißglückt sei, daß er außerordentliche Er folge mit der Salvarsanbchandlung gehabt habe. Auch dem Haupt- verbande deutscher Ortskrankenkassen sei auf seiner letzten Tagung durch ein Referat des Hrn. Prof. Herzheim aus Frankfurt a. M. die Überzeugung beigcbracht worden, daß im Augenblick dieses Mittel im allgemeinen gangbar und anwendbar sei. Man wisse ja, daß die fanatisierten Naturheilmethodler — wenn er sie so nennen dürfe — gegen jede Medizin und so auch gegen das Salvarsan Sturm liefen. Er weise das als Vorstandsmitglied einer Krankenkasse und Bcrbandsvorsitzendcr weit zurück. Man könne sich nicht darauf stützen, was Laien und einzelne Mediziner zu solchen Mitteln sagten, sondern müsse sich doch an die Wissen schaft halten und auf diese stützen. (Sehr richtig! und Bravo!) Die Kammer nimmt hierauf den Deputation^antrag e «stimmig an. Punkt 6: Schlußberatung über den mündl'chen Bericht der Fin nzdepn at on über Titel 1 des außerordent lichen Staat haushalt etats für 1916/17, Gewährung ve zin licher Darlehen an Gemeinden oder Ge meindeverbände zur Durchführung von Orts erweiterung Plänen nach Z 38 des Allgemeinen Baugesetzes betreffend. (Drucksache Nr. 276.) Berichterstatter Abg. vc. Lcyfcrt (nl.): In den außerordentlichen Etat seien für den angegebenen Zweck 1 Mill. M. eingestellt. Er könnte sich^vielleicht weitgehende Ausführungen ersparen, indem er sich auf den in der Er läuterung angezogenen § 38 des Allgemeinen Baugesetzes beriefe. Aber die Erläuterungsspalte gehe — und das sei sehr bedeutsam — über die im Allgemeinen Baugesetz angeführten Punkte schon hinaus und weise damit auf die allgemeine, hohe Bedeutung der Einstellung hin, und darin könne man, wie er wohl in Über- einstimmung mit der Deputation sagen dürfe, der Regierung zu stimmen. Es sei das ein Mittel unserer allgemeinen Siedelungspolitik. Es sei ja nicht unbekannt, daß die Bestrebungen der Großstädte, sich weiter und weiter auszudehneu und umliegende Ortschaften in sich einzuverleiben, in letzter Zeit auf mancherlei Widerstünde gestoßen seien, daß durch diese Bestrebungen der Großstädte eben die staatlichen, die städtischen und die ländlichen Interessen in Mitleidenschaft gezogen würden, so daß es als berechtigt er scheine, wenn der Siedelungspolitik m der Umgebung größerer S>üd:e von allgemeinen Gesichtspunkten aus nähergetreten Werve und wenn versucht werde, die Interessen der Großstädte und der ländlichen Gemeinden ihrer Umgebung von Staats wegen in Einklang zu bringen und zu halten, die Großstädte allo mit ihren Umgebe ngen zu Wohnungs- und zu Sicdeiungs- einheitcn, zu Wirtschaftseinheiten umzugestalten, in denen jeder Teil seine Eigenart erhalte und seine» Nutzen finde. Es werde sich also darum handeln, den zweckmäßigen Ausbau der großen Verkehrslinien, dann aber auch die zweckmäßige Ver teilung der Wohnungs- und Arbeitssiedelungen ins Auge zu fassen, ohne dabei natürlich bis ins Einzelnste zu gehen, Immer hin die großen Linien festzustellen, in die hinein die einzelnen Baupläne eingefügt werden könnten. Die Einstellung habe nun den Zweck, den wirtschaftlich schwächeren Gemeinden Darlehen zur Verfügung zu stellen, um die Arbeit, die bereits in ihren Vor planungen im Gange sei, nun auch durchzuführen. Die Ge meinden würden also in die Lage gesetzt, durch Darlehen Grund stücke, die etwaigen Berkehrsabsichten hinderlich sein könnten, auf- zukausen oder durch Vorkauf Rechte zu sichern und dergleichen mehr. Er meine, das sei durchaus berechtigt und notwendig, und er habe im Auftrage der Deputation die Zustimmung der Kammer dazu zu erbitten. Er möchte dabei, aber mehr persönlich, einen anderen Gesichtspunkt mit betonen. Er habe in den letzten Tagen den Bericht über eine Sitzung der Vertretung Groß-Berlin« gelesen, wo eine ganz ähnliche Frage gespielt habe. Dabei sei aus der Mitts der Versammlung heraus dem preußischen Staate der Vor wurf gemacht worden, daß die dort getriebene Politik die Grund- und Bodcnpreise derart gesteigert habe, daß es nun der unbe mittelten Bevölkerung unmöglich sei, sich dort anzusiedeln. Er möchte di? Gelegenheit wahrnehmen, um die Regierung zu bitten, bei dieser Gelegcnheit.die Gemeinden davon abzuhalten, daß sie selbst etwa die Grund- und Bodcnpreise in die Höhe trieben. Es möchte weiter darauf hingewiesen werden, daß bei dieser Ver einheitlichung, die zu begrüßen sei, doch auch die Eigenart der kleineren Orte derart gewahrt bleibe, daß auf sie Nicht etwa Forderungen, die für die Großstädte ihre Berechtigung hätten, ohne weiteres ausgedehnt würden. — Er habe schon daraus hingedeutet, daß die Vorarbeiten für die Planung bereits im Gange seien. Wie ihm vom Hrn. Vertreter der Regierung mitgeteilt worden sei, würden in den drei größten Städten unseres Landes diese Arbeiten bereits vollzogen. Sie ruhten vielleicht während des Krieges etwas, aber sie würden unmittelbar nach Schluß des Krieges wieder ausgenommen werden. Die Arbeiten vollzögen sich so, daß die Stadtvertre tungen in steter Fühlung mit den Vertretungen der staatlichen Behörden, den Kreishauptmannschasten, tätig seien, so daß also hier ein Handinhandgehen der Grobstadtverwaltungen und der Verwaltungen der kleinen Orte gewährleistet sei. In der Hoff- nung, daß man auf diese Weise eme Siedelungspolitik bekommen werde, der man freudig zustimmen könne, in der alle die Inter- essen, die in Frage kämen, vereinigt seien, bitte er, dem Anträge der Deputation zuzustimmen: die Kammer wolle beschließen: den bei Titel 1 des außerordentlichen Staatshaushaltsetats für 1916/17 zu Gewährung verzinslicher Darlehen an Gemeinden oder Semeindevcrbändc zur Durchführung von OrtSerwciterungS- Plänen nach § 38 deS Allgemeinen BaugcsetzcS geforderten Be trag von 1 Mill. M. nach der Vorlage zu bewilligen und den Vorbehalt zu diesem Titel zu genehmigen. Die Kammer beschließt einstimmig demgemäß. Punkt 7: Schlußberatung über den schriftlichen Bericht der Finanzdeputation über Kap. 64 des ordentlichen Staatshaushaltsetats für 1916/17, Gewerbe und Dampfkesselaufficht betreffend. (Drucksache Nr. 273.) Berichterstatter Abg. Müller-Zwickau (soz.) verweist auf den schriftlichen Bericht Nr. 273 der Finanzdepu- tation zu diesem Kapitel. Daraus ist folgendes hervorzuheben: „Tie Gewerbecufjicht des Reiches wie die Sachsens hat durch die drei Jahre hindurch dauernden Kriegsverhälinisse einschneidende Veränderungen erfahren. Ungünstig beeinflußt von der Ein berufung eines sehr großen Teiles ihrer beamteten Mitglieder wurde sie an der vollen Entfaltung ihrer Tätigkeit in dem seiner zeit auch von der Deputation gewünschten Sinne einer häufigeren Revision der ihr unterstellten Betriebe wesentlich behindert. Andernteils erwuchsen ihr durch die aus den» vorerwähnten Zu stande hervorgebendcn technischen Umwälzungen in der Betriebs- form und der Produktion einer ganzen Reihe von Industrie- ui d Erwerbszweigen neue Aufgaben, deren volle Tragweite in tech nischer wie soz aler Hinsicht wohl erst nach dem Kriege ausreifen und zweifellos zu einer wesentlichen Erweiterung des Wirkungskreises der staatlichen Gewcrbeaufsicht führen dürfte. Tas zur Beurteilung dieser Fragen erforderliche und vorliegende Material ist im Zusammenhang noch ungesichtet und läßt — da Gewerbeaufsichts berichte über die Jahre 191s und 1915 nicht vorliegen — ein klares Bild noch nicht zu, aber zweifellos in rohen Umrissen be reits erkennen, wo und wie die Gewcrbeaufsicht zunächst ein- zusctzcn hat. Tie Herausgabe der Gcwerbeinspettionsbcrichte ans die Jahre 1914 und 1915 ist auf Bundesratsbeschlnß eingestellt worden. Sie soll im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Jahres 1916 im kommenden Jahre erfolgen. D»r Berichterstatter führt dazu aus: In erfrcMici em Gegensatz hierzu steht die Herausgabe des österreichischen Gcwerbeinspeltionsberichts auch wälrcnd der Kriegszeit. Und doch hatte die dortige Gcwerbe- aufsicht mit den gleichen und bei der Verschiedenheit all.r in Be tracht kommenden Verhältnisse mit vielleicht noch größeren Schwierigkeiten zu rechnen, als sie speziell für Deutschland be stehen nwgen. Der österreichische Bericht nimmt denn auch a f diese Verhältnisse bezug, konstatiert ihre vcrschiedcnfachen Ei. . Wirkungen auf die Wirtschaftslage und weist auch auf die neuen Aufgaben hin, die der Gewerbcaufsicht durch die vielfach wesent lich verschobene« Produklionsformen erstehen und für die lünfiige Entwicklung der sozialen Gesetzgebung höchst bedeutsam sind. Einer Frage, der sich auch die deutiche Gewerbcausiicht nicht entziehen kann und, soweit die Vorbereitungen er kennen lassen, wohl auch nicht entziehen wird. In der Finanzdeputation die sich in drei Sitzungen mit dem vorliegenden Kapitel beschäftigte, wurde bei den einleitenden Bemerkungen allgemeiner Natur auch auf den Gewcrbcinspek- tionsbcricht von 1913 verwiesen, der ausführlich besprochen wird. Der Berichterstatter richtet unter Zustimmung der Deputation zur Bch mdlung in kommissarischer Beratung folgende Anfragen an die Königl. Staatsregierung: 1. Wie stellt sich die Königl. Staatsregicrung neuerdings a) zu der wiederholt schon geforderten Errichtung einer selbständigen Landeszentralbehürde für die Gewerbeaufsicht und deren eventuelle Zusammen- sctzung mit einer technischen und medizinisä)-hygicnischen Abteilung lLandesgcwcrbearzt usw.); K) zu der seinerzeit lebhaft gewünschten Verstärkung der Gewerbcinspcktion überhaupt und der ver mehrten Anstellung von Hilfsbcamten aus Ar- bciterkrcisen insbesondere; o) zu der auf Grund der außerordentlich erhöhten Be schäftigung weiblicher Arbeitskräfte dringend erforder lichen Vermehrung weiblicher Aufsichts- beamten? 2. Gedenkt die Königl. Staatsregierung eine statistische Auf machung über die Beschäftigung weiblicher Arbeitskräfte in den Industriebetrieben während der Kricgszeit und über deren Nr- beitsverhältnisse vorzubereiten? 3. Wie stellt sich die Königl. Staatsregierung zu den gegen wärtig überaus häufigen Bewilligungen von überarbeit für weib liche und speziell jugendliche Arbeitskräfte? 4. Beabsichtigt die Königl. Staatsrcgierung einen laufenden Nachweis über die Zahl der in de« der Gewcrbeaufsicht unter stellte« Betrieben beschäftigten Kriegsverletzten und ihrer Ent lohnung einzurichtcn? 5. Welche Maßnahmen sind von der Gewerbeanfsicht bez. ihrer übergeordneten Organe getroffen worden, um die selbst vom Königl. Ministerium des Innern in der Verordnung vom 13. No vember 1912 Nr. 601« 1113 als einen unbefriedigenden Zustand bezeichneten Verhältnisse hinsichtlich des «rangelnden gewerbe- behördlichen Schutzes für die Arbeiter und Arbeiterinnen in chemischen Betrieben, solchen mit Abgang schädlicher Abflußftoffe in die Flußläufe und solchen mit großer Staubentwicklung zu verbessern? 6. Wird die Königl. Staatsregicrung ersucht, demnächst eine Erhebung über das Verhältnis der Entlohnung der Arbeitskräfte zur Steigerung der Existenzmittelpreise vorzubcreiten und zu ver- öffentliche«. 7. Wird um Mitteilung über den gcwerbebehördlichen Revisionsbefund der Gast- und Schankivirlschaften, der Bäckereien, der Fleischereien, wie der Kleinbetriebe im Jahre 1913/14 ge beten. Die Deputation stimmt der kommissarischen Beratung zu, und von anderer Seite wird noch angefragt: ob in den offenen Stellen der Kewerbeinspektionen auch Assistenten mit gewerbcakademischer Bildung oder nur Assistenten mit akademischer Bollbildung einrücken? Auch hierüber wird von der Königl. Staatsregierung Aus kunft erbeten. Seiten der Königl. Staatsregierung nahmen an der kommis sarischen Beratung teil die Regierungskommissare Geh. Regierungs- rat Schlippe und Oberrcgierungsrat Krantz. Zur Frage 1, zur Forderung eines Landesgcwerbcamtes, führt Geh. Rcgierungsrat Schlippe aus, daß jetzt schon der Landes- gewerbeinspeltor unmittelbar mit den einzelnen Inspektoren ver- lehren könne, ebenso mit den Bezirksärzten. Ein dringendes Be dürfnis für Anstellung eines besonderen Landesgewerbearztes und für die Errichtung eines LandeSgewerbeamtes liege kaum vor, und von einer Ersparnis könne nicht die Rede sein. Redner ver weist ferner darauf, daß die Regierung im Etat für I91t>/17 zwei neue Assistcntenstellcn anfordern wollte, dies aber in Rücksicht auf die Kriegsvcrhältmsse unterlassen habe. Das Bedürfnis sei auch hierzu nicht so dringend gewesen, da der Dampft, sselrcvisions- verein einen Teil Arbeit mit übernommen habe. Ebenso verhalte es sich mit der Vennehrung der Hilfsbeamten aus Arbeiterkreisen und der weiblichen Aufsichtsbeamten. Auch der Krieg habe in die Gewerbeaufsichtsbeamten Lücken gerissen, und für die Besetzung der Stellen fehle eS jetzt an Bewerbern. Der Berichterstatter be merkt dazu, daß die Verwirklichung seiner Anregungen auf die Rückkehr de« Friedenszustandes zugeschnitten sei. Zur Frage 2 wird von den Vertretern der EtaatSregierung erklärt, daß die Aufstellung einer derartigen Statistik jetzt nicht durchgeführt werden könne, weil e« «n dem nötigen Personal fehl« und die vorhandenen Beamten letzt schon überlastet seien, ES habe ja übrigen« auch die regelmäßige «rbeiterzählung statt gefunden, sie sei in ihren Resultaten nur noch nicht veröffentlicht worden. Auch im Mai dieses Jahre« werde eine weitere Zäh lung stattsinden. Die Gewerbeinspektionen seien angewiesen, in dem nächsten Berichte über die Einwirkung deS Krieges auf die Lage der In dustrie, dem Ende März d. I. entgegengescl-en werde, möglichst zahlenmäßig näher über die Zunahme der Beschäftigung weib licher Arbeiter in den wichtigsten Industriezweigen, besonders in der Metallwaren- und Sprengstoff-Industrie, über die Beschäftigungsdauer dieser Personen, die Ein führung abgekürzter Schichten oder mehrschichtigen Be triebes zur Fernhaltung einer gesundheitlichen Gefährdung und darüber zu berichten, wie hoch sich die Löhne der weiblichen Arbeiter im Vergleich zu denen männlicher Arbeiter bei gleicher Beschäftigung stellen und ob und inwieweit nach Friedensschluß damit zu rechnen sei, daß die weiblichen Arbeiter in den sonst männlichen Arbeitern vorbehaltencn Bcschäftiguiigszweigen bei- behalte« werden. Hur Frage 3 bedauert Geh. Rcgierungsrat Schlippe, daß statistisches Material hierzu nicht vorliege. Vielfach sei auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. August 1914 (R.-G.-Bl. S. 333) durch die Amtshauptmannschaften in einzelnen Betrieben überarbeit erlaubt, in einer Verordnung aber zum Maßhalten ermahnt worden. Oberrcgierungsrat Krantz verliest die diesbezüglichen Verordnungen, die Ausnahmen nur in besonderen Notfällen vor sehen. Zur Frage 4 führt Geh. Rcgierungsrat Schlippe aus, daß die Zahl der beschäftigten Kriegsverletztcn wohl jetzt noch nicht groß sei. Die AussichtSbcamten seien angewiesen, ihr Augenmerk darauf zu richten und statistisches Material zu sammeln. Dasselbe täten doch wohl auch die Gewerkschaften, die ersucht werden möchten, ihr Material den Gewerbeinspektionen zur Verfügung zu stellen. Zur Frage 5 wird auf die bereits im Truckbericht Nr. 230 der Zweiten Kammer zum Kap. 64 des ordentliche« Staatshaus- haltsctats für 1914/15 enthaltene Verordnung des Ministeriums des Innern und die Bemerkung im Gewerbeaufsichtsbericht vom Jahre 1913 (Einleitung Seite XXX) verwiesen. Zur Frage 6 glauben die Herren Rcgierungskomnüssare auch hier aus die Schwierigkeiten derartiger Statistiken Hinweisen zu müssen. Beachtung schenke die Negierung dieser Frage zweifellos, wie auch aus einer Verordnung des Königl. Ministeriums dcS Jimcr« vom 7. Januar 1916 an die Gewerbeinspektione« hcr- vorgehe. Im Anschluß hieran werden die Gesichtspunkte für Erstattung der Jahresberichte der Gewcrbc-Aufsichtsbeamteil über die Jahre 1914, 1915 und 1916 mitgeteilt. Zur Frage 7 erklärt Geh. Regierungsrat Schlippe, daß Er hebungen im Gewerbeaufsichtsbericht für das Jahr 1913 vorliegen, die von 1914 seien noch nicht zusammengestcllt. Zu der Frage eines Tcputationsmitglicdes, ob bei künftiger Besetzung offener Gewcrbeinspektoreiistcll.il nur Bollakademiker gegenüber den Gewerbeakademikcrn bevorzugt würden, bemerkt Geh. Rcgierungsrat Schlippe, daß dies nicht der Fall sei. Tie Gewerbeakadcmiker würden in ihrem Vorwärtslomme« nicht ge hindert und auch in die Jnspektorenstellcn einrückcn." Die Deputation beantragt nach alle dem, die Kammer »volle beschließen: I. bei Kap. 64, Gewerbe- und Tampskesselaufsicht, nach ter Vorlage a) die Einnahmen mit 53 000 M. zu genehmige«, b) hie Ausgaben mit 399 606 M., darunter 600 M. künftig wegfallcnd, zu bewilligen und o) den Vorbehalt zu Titel 7 zu genehmigen; II. die Königl. Staatsregicrung zu ersuchen, 1. die Errich tung eines selbständigen Landesgewerbeamtes unter Berücksich tigung der unter Punkt 1 auf S. 5 dieses Berichts verzcichnclen Wünsche in die Wege zu leiten, 2. die unter Punkt 2, 4 und 6 auf S. 5 und 6 dieses Berichts gewünschten statistischen Er hebungen baldmöglichst vorzuiiehmen; III. die Erste Kammer zum Beitritt zu dem Beschlusse unter II cinzuladcn. Abg. vr. Löbner (nl.): In den: Berichte der Finanzdeputation über die Gewerbe- und Tampskesselaufsicht sei lobend hervorgehobcn, daß man in Österreich nicht den Weg eingeschlagen habe, wie bei uns, wo auf Grund eines Bundcsratbeschlusses die Herausgabe der Gewcrbc- inspektionsberichte ans die Jahre 1914 und 1915 eingestellt worden sei. Die Herausgabe solle in» Zusammenhang mit den Ergebnissen des Jahres 1916 im kommenden Jahre erfolgen. Der Bericht jage, über die Notwendigkeit dieser Maßnahme sei die Meinung geteilt. Tas gebe er zu insofern, als er sogar wünsche, daß dieses Ergebnis erst «ach dem Kriege mitgeteilt werde. Er meine, man dürfe dem Ausland, das die Gestaltung unserer wirtschaft lichen Verhältnisse mit Argusangc« überwache, nicht Einblicke in die Gestaltung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse bieten. Wem» hier gesagt worden sei, daß die Ergebnisse der Berichte der öster reichischen Gewcrbeaufsichtsbehördcn wertvoll seien, so bestreite er das nicht, aber er möchte die Frage stellen, ob diese Auskünfte nicht auch wertvoll für die Feinde sein könnten. Man ziehe Schlüsse aus allen Veröffentlichungen, ob falsche oder richtige, beides könne Schaden stiften. (Sehr richtig!) Lie Unterlagen für solche Berichte seien schon in Friedenszeiten schwer zu beschaffen, wie viel schwerer in dieser Kricgszeit. Es könnten und müßten schiefe Bilder gebracht werden, und davor müsse man behütet jein. Tie Gewerbe inspektion, die Gcwerbeaufsichtsbeamtcn zeigten infolge des Krieges eine Reihe von Lücken und noch viel mehr Lücken zeige das Bcamtenpcrsonal, das Arbeiterpersonal unserer Industrien. Tes- halb, nreine er, solle man die verbliebenen Kräfte, mit Auf machung von Statistiken, verschonen. (Sehr richtig!) Dabei brauchte die Gewcrbeaufsicht nicht zu leiden, (Sehr richtig!) im Gegenteil, die Zeit, welche die Herren sonst für ihre Berichte brauchen, könnten sie benutze« zur Ausübung ihrer Gewcrbc- aufsichtstätigkeit. (Sehr richtig!) Folgende Stelle im Berichte auf S. 4 gebe ihm zu einer besonderen Bemerkung Anlaß: „Ter Bericht verzeichnet ferner eine Erhöhung der Unsall- und der Gewerbekrankheitsziffcr, eine bedauerliche Erscheinung, deren Bekämpfung im Interesse beider Teile, der Unternehmer und in erster Linie der Arbeiter liegt, die darunter leiden müssen." Diese Bemerkung sei richtig und lasse ihn eine Bitte aus sprechen. Er möchte namentlich die Herren, die immer be tonten, daß sie ganz speziell die Arbeiterschaft vertreten, doch bitten, einmal darauf init Rücksicht zu nehmen und Gewicht zu legen, daß vor allen Dingen das Augenmerk gerichtet werde aus eine bessere Erziehung der Versicherten selbst zur Beobachtung der Unfallverhütungsvorschriften. (Sehr richtig!) Es finde seit Einführung der Reichsverjicherungsordnung nach Z 857 derselben alljährlich eine Sitzung statt zwischen Arbeit gebern und Arbeitnehmern der Berussgenossenschaften, in denen zu den Berichten der technischen Aussichtsbeamten Stellung ge nommen werde, um Maßnahmen anzuregen, die zur Verbesserung der Uiifallvcrhütungsvorschriftcn dienen sollten. Da sei zur Sprache gebracht worden, daß namentlich die Arbeiter selbst mehr Interesse zeigen und in solchem Sinne auf die Mitarbeiter ein wirken möchten, vor allen Dingen aber auch die Meister. Aus den versicherten Kreisen sei darauf geantwortet worden, daß viele Arbeiter einer Belehrung von feiten ihrer Mitarbeiter wenig oder schwer zugänglich seien. (Hört, hört!) Run zeige die Statistik, daß die in der Gefährlichkeit des Betriebes selbst liegenden Ge fahren an Unfällen nur 40 Proz. in, Jahre 1912 — und ähnlich sei daS Verhältnis im Jahre 1913/14 gewesen — sich gestellt hätten, während die Gesährlichkeit, die im Menschen zu suchen sei, sich auf 60 Pro-, stelle. Wenn man die Statistik »»erfolge, so -eige sich, daß die Mängel an den Maschinen mehr und mehr
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