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Sächsische Staatszeitung : 28.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191603285
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19160328
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19160328
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-03
- Tag 1916-03-28
-
Monat
1916-03
-
Jahr
1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 28.03.1916
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Sämtlich« Anträge und Petitionen wurden ebenso wie Kap. 20 selbst kommissarisch beraten. An der kommissarischen Beratung nahmen seiten der Regie rung teil die Herren Finanzminister Exzellenz v. Seydewitz, Ministerialdirektor Wirkt Geh. Rat Exzellenz vr. Schroeder, Geh. Rat Just und Geh. Finanzrat vr. Böhme. Zu I, Antrag Castan Rr. 6 ss. o.), erklärte der Hr. Finanz minister, daß die Regierung diesem Anträge, soweit sein erster Teil in Betracht komme, grundsätzlich ablehnend gegenüberstehe. Er bezog sich auf seine früheren diesbezüglichen Ausführungen in den Kammersitzungen und hob nochmals den Grundsatz hervor, daß indirekte Steuern dem Reiche, die direkten Steuern den Bundesstaaten und Gemeinden verbleiben müßten. Allerdings sei mit der Besitzsteuer, dem Wehrbeitrag und der KriegSgewinn- steuer dieser Grundsatz durchbrochen worden, und zwar sei die erstere gegen die Zustimmung Sachsens eingeführt worden. Die anderen erwähnten beiden Steuern seien nur einmalige Maß nahmen. Wenn d e direkten Steuern überspannt werden, so würde der wohlberechtigte Erwerbssinn gehemutt und unter bunden, und darunter Hütten schließlich auch die Arbeiter zu leiden. Die Bundesstaaten hätten in der Hauptsache Kultur- aufgabcn zu erfüllen und könnten sich für die dafür zu machenden Aufwendungen nicht an das Reich halten. Also schon aus kul turellen Gründen müsse das Steuergcbict der Bundesstaaten un geschmälert erhalten bleiben. Diese Grundsätze seien auch von anderen bundesstaatlichen Parlamenten verteidigt worden. Ter Hr. Minister vcrlvies u. a. ans die letzten Verhandlungen in der bayerischen Abgeordnetenkammer und auf die dort gemachten Ausführungen des sozialdemokratischen Abgeordneten v. Haller, - sowie auf solche des liberalen Abgeordneten Rebmann in dem badischen Landtage. Der Hr. Minister benierkte ferner, daß eine weitere Belastung der unentbehrlichen Lebensmittel durch das Reich weder beabsichtigt noch geplant sei, die ncnen Steuern be lasteten mehr den Verkehr sowie Gegenstände, die als unentbehr lich nicht bezeichnet werden können; er bat, den ersten Teil des Antrags Castan abzulchnen. Von einem Tcputationsmitglicde wurde darauf erwidert, daß der Abg. v. Haller als maßgebend für die sozialdemokratische Partei in Stencrfrage» nicht anzusehen sei, die sozialdemokratische Neichtagsfraktion werde weiteren indirekten Steuern den schärfsten Widerstand entgegensetzen. Bei der geplanten Tabaksteuer werde das arbeitende Volk außerordentlich belastet. Auch, die Tabak industrie werde aufs schwerste getroffen. Die Anschauung, daß direkte Steuern eine Domäne der Bundesstaaten bleiben solle», sei ganz unhaltbar. Tas Reich werde in Zukunft eine Anzahl sozialer Aufgaben erfüllen müssen, und dazu solle der Antrag Castan die Mittel bictem Demgegenüber entgegnete der Hr. Finanzminister, daß die Tabaksteuer eine Besteuerung nach dein Werte vorsehe und daß die niederen Prcissortcn nicht sehr ge troffen werden würden. Seiner Meinung nach seien Monopole nach den Erfahrungen anderer Länder fehr nützliche Einnahme quellen der Staaten; indirekte Steuern seien nicht zu entbehren. Wären durch nnscre Zollpolitik unsere Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe nicht lebensfähig erhalten worden, so würden wir nicht so erfolgreich, auch wirtschaftlich, in diesem Kriege bestanden haben. Auf eine Frage eines Teputationsmitgliedes, ob die Re gierung geneigt sei, einer dauernden Erhebung des Wehrbeitrages zuznstimmcn, antwortete der Hr. Finanzminister in verneinendem Sinne. Ein Mitglied der Deputation meinte, daß durch ver schiedene Verbesserungen aus den bestehenden Steuerquellen noch manches herauszuholcn wäre, und befürwortete, falls sich ein Monopol nötig mache, die Erklärung des Unterirdischen für Staatseigentnm, soweit nicht das Unterirdische als solches von privater Seite erworben worden sei. Cs wurde ferner von einer Seite behauptet, gerade der jetzige Zeitpunkt sei als ge eignet zur Veränderung unserer Steuerpolitik zu bezeichnen, die Ausgaben des Reiches würden ungeheuer steigen. Die Selbständigkeit der Bundesstaaten würde durch Erschließung der direkten Steuern für das Reich nicht gefährdet. Derselbe Redner gab auch der Meinung Ausdruck, daß die der Veranlagung dieser Steuer zugrunde liegenden Angaben der Steuerpflichtigen nicht immer wahrheitsgemäße seien und daß dadurch den Staaten und Gemeinden hohe Summen entgingen. Der Hr. Finaiiz- ministcr wünschte seinerseits auch eine genaue und gerechte Steucr- einschützung, glanbtc aber darauf Hinweisen zu müssen, daß in Sachsen in dieser Beziehung schon Vorzügliches geleistet werde und daß unser Land geradezu vorbildlich dastehc. Der Jahres ertrag der Einkommensteuer sei in dem Zeiträume von 1879 bis 1914 von 11 auf 79 Mill. M. gestiegen. Auf die Frage, ob die Sätze der Kriegsgcwinnsteuer in der Reichstagsvorlage nicht erhöht werden könnten, fei die Antwort nicht le cht zu geben. Mit der Wahl der Sätze scheine das richtige Maß getroffen worden zu sein. Man müsse im Auge behalten, daß die Kriegsgewinnc keineswegs immer unmoralisch seien. Die Steuer dürfe schließlich nicht als Strafe bctrach.et werden, cs sei doch hoch anzuerkcnnen, daß unsere Industrie sich den Verhältnissen so rasch angcpaßt habe, nicht znlctzt im Interesse der Arbeiter. Die Deputation ist allseitig der Meinung, daß der Antrag Nr. 6, soweit er die Kriegsgewinnstcuer betrifft, sowie der Antrag vr. Mangler (Drucksache Nr. 21) durch die Beratungen des Bundesrats in dieser Angelegenheit für erledigt angeselM» werden können. Hierauf wurde in die Beratung des Antrags Castan u. Gen. Nr. 7 cingetrcten. Vgl. hierzu die obigen Ausführungen des Berichterstatters. Der Hr. Finanzminister wies auf die Behandlung eines ganz ühnlicheu Antrages im letzten außerordentlichen Landtage hin, der am 13. Juli 1915 mit 54 gegen 25 Stimmen abgelehnt worden sei. Der Standpunkt der Regierung fei noch derselbe. Er bat, den Antrag abzulehnen. Selbstverständlich würde die Regierung nach dem Kriege unter Prüfung aller zu dieser Angelegenheit gegebenen Anregungen einer Revision des Einkommensteuergesetzes nähertrctcn. Aber alle im Anträge verkommenden Vorschläge zu erfüllen, sei die Regierung außerstande. Es sei mit einem Weg fall der Schlacht- und Stempelsteuer nicht zu rechnen, da der Wegfall dieser Steuer der Allgemeinheit nicht zugute kommen würde. Ein Bedürfnis, das Vcrwaltungslosteu- gesetz zu ändern, bestände auch nicht. Von einen» Depu- tativnsinitgliede, welches Mitnntcrzeichneter des Antrages Nr. 7 ist, wurde bemerkt, daß seine Partei auch nicht eine augen blickliche Änderung des Gesetzes beabsichtige, das hindere aber nicht, mit den Vorarbeiten zu beginnen und den» nächsten Land tage einen Gesetzentwurf vorzulegen. Derselbe Redner hebt die Geringfügigkeit des Betrages hervor, der durch die Ergänzungs- steucr erzielt werde. Das steuerbare Vc»mögen sei doch außer ordentlich groß. Der Hr. Finanzminister gab zu, daß die Ergän- zungsstcuer anSgcbaut werden könne, doch würden damit Wirkungei» auf die Grundsteuer ausgeübt und mannigfache Schwierigkeiten entstehen. Die Herren Abgg. Koch und Schwager (fortfchr. Vp.) stellten folgende»» Arttrag: „Die Finanzdeputation Zwolle beschließen, daß die Regierung ersucht werde, daß sic sofort einen Gesetzentwurf einbringe, in dem die Wirkung der Gütertrennung von Ehegatten auf die Ver anlagung zu den direkten Steuern aufgehoben werde." Die Herren Antragsteller betonten, daß sie Wert darauf legten, daß diefein Anträge baldmöglichst Rechnung getragen werde. Dem schloß sich ein als Gast anwesender Abgeordneter der national liberalen Fraktion an, zumal das neue Gemeindesteuergesetz eine Bestimmung enthalte, welche die Zusammenrechnung des Einkom mens der Ehegatten mit Gütertrennung dergestalt zulasse, daß der Steuerbetrag für beide zusammen ansgeworfen und anteilig verteilt werde. Im übrigen nahm derselbe Ab geordnete Bezug auf die Anregungen und Wünsche seiner poli Aschen Freunde, wie sie bei Begründung de» Antrages, Druck sache Nr. 42 von» 23. November 1911 vorgrbracht worden sind. Diese Anregungen behielten heute noch Gültigkeit; neuerdings wäre noch folgendes hinzugekommen: 1. Es möchte eine monatSwcisc Berechnung der Einkommen steuer beim Zuwachs und bei Wegfällen erfolgen, »vie sie bei den Gemeindesteuer»» üblich und auch in Preußen für die Staats- einkommenstcuer eingeführt sei. 2. ES werde für die Kriegszeit eine AuSnahmcvorschrift nötig iverden zur Regelung der Steue Verhältnisse der aus den» Kriegs- dienst zurückkehrenden Steuerpflichtigen. Hierauf crNärte Hr. Geh. Finanzrat vr. Böhme, daß die Negierung eine Anzahl der vorgetragenen Wünsche, insbesondere auch die der Herren Abg. Koch und Schwager, schon längere Zeit zur Erwägung bei einer künftigen Gesetzesänderung vorgemerkt habe Jedenfalls würden alle diese Anregungen später gewissenhaft erwogen werden. Augenblicklich könne man an eine Anbernng der Gesetze nicht hcrantreten. Maßnahmen zur Ermöglichung der Nachschätzung der aus dein Kriegsdienste zurück- kehrenden Beitragspflichtige»» seien schon in Aussicht genommen. Die finanziellen Wirkungen des Antrags Koch und Schwager dürfen nicht überschätzt werden. Jedenfalls dürste»» sic keine Ver anlassung sein, lediglich dieser Sonderbestimmung wegen jetzt an eine Änderung des Gesetzes heranzntrete»!. Auf eine von einen» Deputativnsmitglied gestellte und be gründete Anfrage: „Billigt die Königliche Etaatsrcgicrung, daß Neichsmilitär- beamtc, die an ihrem Tienstorte und in ihren» Dienste ver blieben sind, aber Kriegszulage erhalten, keine Einkommensteuer während des Krieges zahle»»?" gab Hr. Geh. Finanzrat Ur. Böhme die Erklärung ab, daß es hier um eine reichsgesetzliche Vorschrift handle, deren Abänderung während der Dauer des gegenwärtigen Krieges und mit Wirkung für diesen nicht mehr angängig und auch nicht erreichbar erscheine. Die Frage, ob etwa nach Friedensschluß auf eine Einschränkung dieser Bestimmung hinzuwirken sei»» werde, lverde voi» der Regierung schon seit längerer Zeit erwogen und auch künftig in» Auge behalte»» werden. Zu Kap. 20, Titel 2, Einkommensteuer, in den» die Steuer- Zuschläge enthalten sind, führte der Berichterstatter aus: Ter beabsichtigte Steuerzuschlag lege jeden» Abgeordneten dieses Mal ganz besonders die Pflicht anf, den ganzen ordent lichen Staatshaushaltsetat auf das genaueste zu prüfen, nm zn ermitteln, ob irr den Einnahmen die Einstellungen höher hinauf- gezogen werden könnten, oder ob in bei» Ausgaben Ersparnisse zu machen seien. Ans dem Ergebnis dieser Prüfung folge dann, ob der Steucrzuschlag überhaupt notwendig sei. Tie bisher ge pflogenen Verhandlungen in der Deputation haben ergeben, daß die Einnhhmen bei Kap. 8, bei Kap. 17, bei Kap. 21 und Titel 2 bei Kap. 20 eher zn hoch als zu niedrig eingestellt worden sind und daß die Einnahmen bei Kap. 16 unter Titel 1 und 2 nicht nur nicht erreicht werden dürften, sondern gegen den Voranschlag bestimmt Zurückbleiben werden. Der Berichterstatter nahm dann Bezug auf die Äußerungen, die der Hr. Finanzminister am 26. Januar in der Finanz deputation gegeben hatte und glaubte zustimmcn zu müssen, daß der vorliegende Etat schon insofern zu opti mistisch ausgestellt worden sei, als man bei ihm nicht mit einer w langen Dauer des Krieges gerechnet hatte. Er bemerkte ferner, daß man, nachdem die verschiedene»» Etat kapitel, also Uberschuß- und Zuschußkapitcl und ganz besonders erstere ii» der Deputation nach der Regierungsvorlage verabschiedet worden seien, mit der Tatsache rechnen müsse, daß weder erhöhte Einnahmen mit der Hinaufziehung der Einnahmetitcl, noch wesent liche Ersparnisse bei den Ausgabetiteln sich bis jetzt haben erzielen lassen. Wenn des öfteren darauf hingewiesen »vorbei» sei, daß die früheren Ctatauistcllungen größere rechnungsmäßige U er- schüsse ergeben hätten, so müsse er seiner Meinung dahin Aus druck geben, daß der vorliegende Etat sicher kein Uberschußetat werden wird. Er betonte ferner, daß Se. Exzellenz Hr. Mini sterialdirektor vr. Schroeder in der Sitzung am 12. Januar d. I. bei Beratung der Kap. 25 und 26 die Erklärung abgegeben habe, daß die Überschüsse der frühere»» Etats vollständig aufgebraucht seien. Beim vorliegenden Etat müsse eher ein Fehlbetrag er wartet werde», denn die Ausgaben könnte»» sich noch erhöhen durch Steigerung der Materialpreise, durch Gewährung von Tencrungszttlagen nsw. Es sei deshalb nur natürlich, daß eine Steuerquelle eröffnet werden müsse, die in diesen» Falle die Stcnerznschlüge darstellen, die auch, selbst wenn »vir bald Friede» bekommen sollte»», sich als nötig erweisen werden. Es sei von einigen Seiten der Gedanke aufgetaucht, die Erledigung dieser Steuerfrage den» im Herbste einzuberufenden Landtage zu über lassen. Tiefer Ansicht vermöchte er keinesfalls beizutrete», denn eil» Etat, der mit Fehlbeträgen abschließe, könne nicht verabschiedet werden, cs müsse für Deckung gesorgt werden. Außerdem würde voraussichtlich im Herbste die Finanzlage Sachsens auch nicht mehr geklärt sein als jetzt. Er glaube auch nicht, daß eine Hin ausschiebung der Entschließung etatrechtlich statthaft sei, und ver wies iin übrigen auf die Verfassungsurkunde, sowie auf das Gesetz vom 3. Juli 1902, die direkte» Steuern betreffend, und brachte Artikel 2 dieses Gesetzes zum Vortrag. Nach alledem könne er einer Hinausschiebung der Beschlußfassung über die Steuer- zuschläge bis zum Herbste das Wort nicht reden. Der Berichterstatter halte es zwar auch für wünschenswert, in dieser jetzige»» schwere»» Kriegszeit, die außer vielen Opfern auch noch den teuren Lebensunterhalt für alle Schichte»» der Be- .völkerung gebracht habe, den» Steuerzahler nicht noch weitere Opfer ansiilnei» zu müssen. Anderseits gebiete es aber das Staatsinteresse, das Schnldenmachen zu begrenzen. In dieser Beziehung verwies er auf die Rede des Hrn. Finanzministers in der Ersten Kammer von» 19. Januar 1916, aus der.hervorgche, daß der durch die laufende»» Staatseinnahmen nicht gedeckte Bedarf der Zentralkasse bis zum Schluß der soebei» abgclaufcnen Finanzpcriode nicht bloß 50 Mill. M., sondern das Doppelte be trage, daß das Finanzministerium genötigt gewesen sei, über die 50 Mill. M. hinaus bis Ende vorigen Jahres 48 Mill. M. durch Aufnahme schwebender Schulde»» flüssig zu machen, und daß sich inzwischen die schwebende Schuld noch beträchtlich erhöht habe und unausgesetzt weiter steige. Der Berichterstatter warnte vor zu weitgehende»» Anleihen. Würde man bei» Steucrzuschlag ab- lehncn, so würde die Finanzwirtschast des Staates sehr »»»»günstig beeinflußt werden. Ter Berichterstatter brachte die von der Regierung vor- geschlagcne Staffelung der Zuschläge zum Vortrag. Eine besondere Nücksichtnahme gegen die Steuerzahler liege ja auch schon darin, daß die Zuschläge nicht sofort, sondern erst im zweiten Jahre der Finaiizperiode erhoben werden sollen. Er sei davon überzeugt, daß unser sächsisches Volk, desscn sämtliche Schichten und Stände ohne Ausnahme sich als außerordentlich opferfreudig in dieser schwere» Zeit gezeigt haben, auch diese durch die Steuerzuschläge angesonnene Leistung in der Überzeugung ihrer Notwendigkeit bereitwillig ansbringen werde im Interesse der geordneten Finaiiz- verhältnisse unseres Staates. Er beantrage deshalb die Genehmi gung des Titels 2 und die Bewilligung des Titels 28. Bon einem DeputationSmitgliede der konseroativcn Fraktion wurde im Namen seiner politische»» Freunde vorg'.schlagen, mit den Zuschlägen erst bei einem Einkommen voi» mehr als 1900 M., möglichst aber mehr als 2200 M. (Klasse 11) zu beginnen, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Im übrigen schloß er sich dei» Ausführungen des Berichterstatters an und riet ganz ent schieden vom weiteren Beschreiten des Anleihewcges ab. Ein Deputationsmitglied der sozialdemokratischen Fraktion er klärte, daß feine Freunde dem Steuerzuschlag nur unter der Be dingung zustimmen werden, daß man Einkommen unter 2200 M. vom Zuschläge freilaffe. Einige Mitglieder der Deputation waren bei einer Bm»- besprechung in der Deputation am 26. Januar für eine Ver schiebung der Entscheidung über die Steuerzuschläge eiugetreten. Vcrgl. hierzu die Beratung über Kap. 16; Antrag vr. Seyfert, Vgl. Landt-gsbeilage Nr. 36, S 178 f. Von einem anderen DcputationSinitgliede wurde erklärt, es erscheine ihm ungerecht, daß die Sleuerpflichtigen, die durch de» Krieg um ihr gewerblnleS Einkommen gekommen sind und sich d »halb in schwerer wirtschaftlicher B dräiignis befinden, infolge der Bestimmung über den dreijährigen Durchschnitt für den vor dein Kriege erzielte»» Gewinn nicht nur den bisherige»» gesetz lichen, sondern den erhöhten Steuerbctrag zahlen müßte»; zuzu- geben sei, daß eine Bestimm»» g zugunsten solcher Steuerpflich tige» technisch kaum durchführb r sei; er stelle cS deshalb keinen Antrag iu dieser Richtung, dagegen sei »S aber notwcnd g, die AuS- ttahmebestiinmling zugm sten der Familienväter, die für ihre Kinder auch über dos sch lpfliatige Alter hinaus beträchtliche Aufwendungen machen, erheblich zu erweitern. Im Lanfe der Beratungen wurden noch folgende Anträge gestellt: 1. Antrag Fleißner. „Ich be »trage, bei Erhebung der Steuerzuschlägc die Ein kommen bis zu 2200 M. (10. Klasse) frei zu lassen." 2. Antrag vr. Schanz. „Ich beantrage, dei» Steucrzuschlag crst von Klasse 11 an zu erheben, also Einkommen bis zu 2200 M. von» Steuer- zuschlag frei zu lassen." 3. Antrag Hettiter. „Ich beantrage, für den Fall der Annahme des Fmanz- gesetzes, in § 3 dein Absatz 2 anznfügen: „oder die bei einem Einkommen von nicht mehr als 5800 M. drei oder mehr nicht besonders zur Einkommensteuer veranlagten Kindern anf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt ge währen". Ter Hr. Fmcmzmmistcr bemcrlt zu de»»» bisher Erörterte», daß sich die finanzielle Lage des Staates seit Embrmgung des Etats nicht gebessert habe. Tagegen seien die Ansgcwcn fort gesetzt gestiegen und würden weiter steigen; so seien z. B. nach der von der Regierung in der Zweiten Kammer erteilten Zusage die Unterstützungen der Gemeinden für Zwecke der Kricgshilfe zu erhöhen. Tie Begründung für das Bedürfnis der CUuererhöhung erscheine ihn» unbedingt erbracht. Die Zuschläge seien durchaus mild ii» den unteren Kla en. Ter Entwnrf lasse eine g öße An zahl ohnehin schwer mit den Ausgabe»» für die nme-rs^gen Be dürfnisse des Lebens belasteter Personen frei. Er d-t, ja nicht auf eine Ablehnung der Zuschläge zuznkommcu, mW hoffte anf eine einmütige Zustimmung der Kammer. Ter Regierung seien vielfache Crllärnngen aus dein Publikum zugegangen, iu denen die Zuschläge als notwendig und mäßig ausgesprochen würde». Dem einen Abgeordneten möchte er bemerken, daß seine Be denken wegen des Dreijahrdurchschmtts durch die Erhebung des Zuschlags erst von 1917 ab wesentlich geinildert würden. Dein Antrag Hettner könne er eine gewisse Berechtigung nicht absprechen. Tie Regierung glaube darauf cin- gchen zn können. Ter Hr. Minister weist nochmals die starke Staffelung des Znschlagstarifs nach, nach der die weitaus größte Hälfte des Zuschlages von den wohlhabenderen, leistungs fähige»» Leute»» aufgebracht werden wird. Wenn den An trägen der Abgg. Fleißner und vr. Schanz nachgegangcn werden soll, müßte anderweit Ersatz geschaffen werde»», er bitte es deshalb bei dem Rcgieruugsvorschlag zu belassen. Daraufhin wurde ans der Mitte der Deputation vorgeschlagen, das Einkommen bis zu 2200 M. von Zu schlägen frei zu lassen und dafür bei Einkommen von über 50000 M. 30 Proz. Zuschlag zu erheben. Der Hr. Finanzminister stellte zu diesem Vorschläge, falls der Rcgicrungsvorschlag nicht angc»ommen iverden sollte, die Zustimmung der Negierung in Aussicht, nm eii» möglichst einstimmiges Votum der Kammer zu sichern. Zur Pctitioi» des Rechtsanwalts vr. Alberti, Blascwitz, er klärte sich die König!. Staalsregierung damit einverstanden, daß ihr diese Petition als Material für die beabsichtigte Novelle zum Einkommensteuergesetz überwieseu werde. Zur Petition des Verbandes der Hausbesitzerverciue zu Leipzig gab Se. Exzellenz Hr. Ministerialdirektor vr. Schroeder folgende Erklärung ab: Die Erfüllung des Wunsches, die Staatsgrundstener überhaupt oder doch für die Dauer des Krieges nach den talsächlich erzielte» Mietcrträgei», also unter Berücksichtigung der Mietausfälle, erheben zu lassen, würde mit den» gesetzlichen Aufbau und der gesetzlicher» Regelung der Staatsgrundstener in Sachsen unvereinbar sein. Denn das Wesei» der landesrechtliche» Grundsteuer besteht be kanntlich gerade darin, daß sic nicht »ach Maßgabe der laufenden Erträge der Grundsteuer erhoben wird und sich nicht je »ach dem Schwanken dieser Erträge von Jahr zn Jahr verändert. Die Grundstener wird vielmehr nach Steuereinheiten erhoben, die auf Grnud der Vermessung und Abschätzung der Grund stücke ermittelt worden sind und die nicht den tatsächlichen Grund- stückscrtrag, sondern lediglich die normale Ertragsfähigkeit des Grundstücks zum Ausdrucke bringen sollen. Daß diese Steuer einheiten und mithin die jährliche Stcuerleistung nach geschehener Ermittelung und Festsetzung »»»verändert bleiben, ist eine der wesentlichen Grundlage»» des staatliche»» Grundstenersystcms. Die Verhältnisse ii» solche»» Gemeinden, die veränderliche Grnndstenern nach Maßgabe des gemeine» Werts oder der laufenden Erträge erhebe», können zum Vergleiche mit der sächsischen Staatsgrnnd- steuer keinesfalls herangezogen iverden. Die Erfüllung des Wunsches der Gesuchsteller würde also voraussetzen, daß die Staalsgrundsteuer unter vollständiger Auf hebung des Grundsteuergesctzes von Grund aus neu geordnet und anf einen völlig veränderte»» rechtliche»» Bode»» gestellt würde. Hiermit würde bei der Stellung, die der Staatsgrundsteuer in» System lmserer direkten Staatssteucrn angewiesen ist, gleichzeitig die Frage einer Umgestaltung der direkten Steuer»» überhaupt aufgerült werden. Verhandlungen und gesetzgeberische Maß- »ahm n von solcher Schwierigkeit und Tragweite, die schon in Fried'ns,eite»» kann» in einem ordentlichen Landtage verhandelt und zum Abschlusse gebracht iverden könnten, in der jetzigen Kriegstagurig iu Angriff zu nehmen, erscheint ausgeschlossen. Bei den sehr niedrigen Sätzen der Staatsgrundsteucr ii» Sachsei» ist keinesfalls zu besorgen, daß sich bei der Steuererhebung im größeren Umfange wirkliche Härten Herausstellen. Klagen und Beschwerde»» über diese Steuer werden in Fricdenszeiten überhaupt nicht oder doch nur in ganz vereinzelten Ausnahmesällen an die Steuerbehörden gebracht. Auch in der jetzigen Kriegszcit sind solche Klagen und Beschwerden aus dem größten Teile des Landes überhaupt nicht und auch im übrigen ii» verhältnismäßig nur sehr geringcrAnzahl an das Finanzministerium gelangt. Es ist ihnen überall, »vo ein Bedürfnis dazu vorlag, durch Bewilligung von Stundung oder Teilzahlungen abgcholfcn worden. In gleicher Weise werden das Fmanzministcrium und die ihn» unterstellten Steuerbehörde»» solchen Hausbesitzern, die sich infolge von Mietausfällen während des Krieges in Bedrängnis befinden und znr Zahlung der Grund steuer zurzeit außerstande sind, anch künftig bereitwillig Stundung erteilen, wenn rechtzeitig bei der Gemeindebehörde dar»»»» nach gesucht wird. Zu seiner persönlichen Abstimmung gab Abg. vr. Steche (nl.) folgende Erklärung ab: „Nach meiner Ausfassung ist eS Ehrenpflicht eines jeden Staatsbürgers, daß er entsprechend seinen Verhältnissen steuerlich zu den Bedürfnissen des Staates beiträgt. Deswegen bin ich nicht in der Lage, der vollständigen Frei lassung der unteren Steuerklassen bis 2200 M. zuzustimmer», würde
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