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Sächsische Staatszeitung : 24.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191603244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19160324
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19160324
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-03
- Tag 1916-03-24
-
Monat
1916-03
-
Jahr
1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 24.03.1916
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitnng. Nr. 40. Beauftragt mit der Herau-gabe: Hofrat Doeuge» in DreSdea. 1916. Landtagsverhandlnngen. I. Kammer. 81. öffentliche Sitzung am 23. März. Präsident Oberstmarschall vr. Graf Vitzthum v. Eck- städt, Exzellenz, eröffnet um 12 Uhr 5 Min. die Sitzung, der Se. König!. Hoheit Prinz Johann Georg, Herzog zu Sachsen, beiwohnt. Am Regierungstische: Ihre Exzellenzen Staatsminister vvr. Vr.-Ing. Beck, Graf Vitzthum v. Eckstädt und vr. Nagel sowie die Regierungslommissare Ministerialdirektoren W rkl. Geh. Räte vr. Schroeder und vr. Roscher, Ex zellenzen, Geh. Räte vr. Wahle, vr. Rumpelt und Hemk, ferner Geh. Reg.-Nat Schlippe, Geh. Medizinalrat Pro fessor vr. Edelmann, Geh. Bergrat Fischer und Ober- siuanzrat Üüttner. Vor Eintritt in die Tagesordnung zeigt AmtShauptmann Graf zu Castell-Castell, Erlaucht, an, das; nach dem Ableben Sr. Exzellenz deö Hrn. Kammerherrn v. Schönberg die vierte Deputation ihn; die Ehre erwiesen habe, ihn zu ihrenr Vorsitzenden zu wähle». Die Kammer nimmt hiervon Kenntnis und tritt in die Tagesordnung ein. Den Vortrag aus der Registrande übernimmt Hr. Oberbürgermeister Vr. Kacubler-Bautzeu. Pinkt 2. Antrag zum mündlichen Berichte der ersten Deputat on über das Königl. Dekret Nr. 13, be treffend den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abänderung des die Entschädigung für an Gehirn- Rückenmarksentzündung, bez.au Gehiruentzüudung umgestanden^ Pferde und für au Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh regelnden Ge setzes vom 12. Mai 1900. (Drucksache Nr. 117.) Berichterstatter Oberbürgermeister vr. Ay-Meißen: Das Gesetz, um dessen Abänderung es sich handle, bestimme in § 2 Absatz 1 nach dem Wortlaute des AbäudernugS- gesetzes vom 17. März 1908: „Die Höhe der Entschädigung beträgt vier Fünftel des ge meinen Wertes des Tieres ohne Rücksicht ans die Wert minderung, die infolge der Krankheit eintritt, in keinem Falle jedoch mehr als 800 M. bei Pferden, 300 M. bei Rindern." Nach dem ursprünglichen Wortlaute vom 12. Mai 1900 hätten im Höchstfälle für ein Pferd 600 M., für ein Rind 320 M. Ent schädigung gewährt werden dürfen. Infolge des fortgesetzten Steigens der Viehpreise seien die Höchstgrenzen der Entschädigung im Jahre 1908 erhöht worden, Neuerdings insbesondere seit Ausbruch des Krieges seien die Preise der Pferde und Rinder ungemein gestiegen, nämlich um das Doppelte uud Dreifache des frühere» Wertes. Es sei begreiflich, daß hierdurch der Wunsch rege geworden sei, auch die Entschädignugeu angemcsseu zu er höhen. Durch de» Gesetzentwurf habe es iu der Weise geschehen sollen, daß die Höchstgrenzen überhaupt Wegfällen sollten. Man wäre dadurch der Notwendigkeit überhobcn worden, bei etwaigen weiteren Preissteigerungen in Jahren oder Jahrzehnten die Höchstsummcn wieder hinaufsetzcn zu müssen. Landcskultnrrat und Landesgesundheitsamt seien hiermit einverstanden gewesen, ja hätten selbst diese Anregung gegeben. In der Zweiten Kammer sei dieser Vorschlag aber ans starken Widerspruch ge stoßen. Sie habe aus deu im Bericht der Zweite» Kammer er sichtliche» Gründe» schließlich beschlossen, a) „für de» Fall der Annahme des mit dem Gesetzentwurf vorgelegten Einzigen Artikels hinter den Worten „zu streiche»" auzilfügen „und sie durch die Worte zu ersetzen: in keinem Falle jedoch mehr als 2000 M. bei Pferden, 800 M. bei Rindern" und bei der Wiedergabe des § 2 Absatz 1 hinter den Worten „welche infolge der Krankheit cintritt" die Worte an« zusügen: „in keinem Falle jedoch mehr als 2000 M. bei Pferden, 800 M. bei Rindern", b) den vorliegenden Gesetzentwurf mit den zu » beschlossenen Änderungen, im übrigen unverändert nach der Vorlage nebst Schluß, Eingang und Überschrift anzunchmen". Die Deputation der Ersten Kammer habe sich den Gründen der Zweiten Kammer in der Hauptsache angcschlosscn, und sic beantrage: diesen Beschlüssen der Zweiten Kammer zu- z u st i Minen. Ter Antrag unter » habe eine Fassung, die unleugbar schwülstig und schwer verständlich sei. Das werde dadurch verursacht, daß das Dekret, welches eine Abänderung des Gesetzes empfehle, nun wieder seinerseits abgeändcrt werden solle, und müsse deshalb leider mit in Kauf genommen werden. Aber das zu erlassende Gesetz werde einfach sein, und das sei doch wohl die Hauptsache. Ter § 2 Absatz 1, der allem eine Änderung erleide, werde in Zukunft lauten: „Die Höhe der Entschädigung betrügt vier Fünfteile des gemeinen Wertes des Tieres ohne Rücksicht auf die Wert« vermindcrung, die infolge der Krankheit eintritt, in keinem Falle jedoch mehr als 2000 M. bei Pferden, 800 M. bei Rindern." Wenn nun aber auch die Schwierigkeiten zu groß seien, als daß sie ohne weiteres durch die Kammer beseitigt werden könnten und daß sie vor allem während des Krieges besiegt werden könnten, so dürften sie doch in ruhigen Zeiten nicht unüberwind lich sein. Zunächst dürfte es zu erwägen sein, ob nicht die Vor- cinschätzungen aller versicherten Tiere dnrch eine Kommission sich umgehen ließe und ob man nicht ohne weiteres den Wert für die Versicherung annehmen könnte, den der Besitzer selbst angcbc. Falle dann wirklich ein Tier, so könne der Kadaver durch eine Kommission besichtigt und nachgcprüft werden, ob eine Über versicherung vorliege oder nicht. Hierdurch werde der größte Teil der Arbeit erspart. Es gebe hierfür Vorgänge auf anderem Ge biete. Eine Voreinschätzung durch die Versicherungsorganc z. B. erfolge bei der Mobiliarbrandversicherung und bei den Maschinen- Versicherungen unserer Landes-Brandv«sichcrungsanstalt. Man könne aber auch prüfen, ob man sich nicht an die Versicherungen anlehncn könne. Nach der Verordnung vom 29. Januar 1909 bestehe bereits eine staatliche Pferdeversicherung. Für diese sei ein Abschätzungsverfahren geordnet und ein Abschätzungsausschuß, bestehend aus einem Tierarzt und zwei Vereinsmitgliedcrn, vorhanden; Listenführung, ja sogar Gefahrenklassen seien vorhanden. Diese Versicherung sei zwar eine freiwillige, sie dürfte aber doch recht verbreitet sein. Es dürfte möglich sein, die Ergebnisse des Verfahrens für die Versicherung auch für die vor- liegende Versicherung nutzbar zu machen. Lie R.nder seien anderseits bereits bei der.Schlachtviehversicherung Wchchert. Freilich würden auch bei dieser die Beiträge nicht nach dem Werte der Tiere abgestuft. Schwierigkeiten seien also noch vor handen, Schwierigkeiten, die sich besonders einer raschen gesetz lichen Regelung während des Krieges entgegenstellten. Aber wenn wieder der Frieden eingekehrt sei, dürsten sich diese Schwierigkeiten beseitigen lassen. Anderseits könnten die Um ständlichkeiten leichter in Kauf genommen werden, wenn es sich um eine allgemeine Biehseuchenversicherung handelte, als wenn die Versicherung nur gegen die Gefahr zweier spezieller Seuchen schlitzen sollten. Daß sich eine allgemeine Viehseuchenversicherung empfehle, bedürfe, glaube er, weiter keiner näheren Begründung, wenn auch private Versicherungsanstalten auf diesem Gebiete bereits tätig seien. Die Deputation schlage daher vor, sich auch dem weiteren Beschlusse der Zweiten Kammer anzu- schlicßen: „die Königl. Ctaaisregierung zu ersuchen, dem nächsten Landtage einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen weiter- gehenden Ausbau der gesamten Viehversichcrung unter Ent schädigung auch der höheren Werte vorsieht." Endlich sei in der Zweiten Kammer noch der Wunsch zum Aus druck gekommen, die Staatsregierung möchte die Bestrebungen der Reichsregicrung unterstützen, die Ursachen der Maul- und Klauenseuche wissenschaftlich zu erforschen. Zu einem Anträge und Beschlusse hätten sich diese Wünsche nicht verdichtet. Auch die Deputation der Ersten Kammer habe es unterlassen, eine» derartige» Antrag zu stellen, da sie der Zuversicht sei, daß die Reichsregicrung aus dem Gebiete der Scuchenforschung keiucs Anspornes bedürfe, sondern schon von sich aus ohne Ansehen von Koste» alles tue, was im Interesse der Sache geboten fei. Er bitte um Annahme der von ihm gestellten Anträge. Die Kammer nimmt diese Anträge emstimmig an. Die Königl. Staatsregiernng verzichtet ans nament Uche Abstimmung. Punkt' 3: Antrag zum mündlichen Bericht der zweiten Deputation über Kap. 31 und 33 des ordent lichen Ttaatsbaushaltoctats für 1916/17, Allgemeine Regierungs- nnd Verwaltungsangelegeubeitcn sowie Huuptstaatsarchiv betreffend. (Drucksache Ne. 135.) (Vcrgl. Landtagsbcilage Nr. 31 S. 167 Bericht der Zweiten Kammer.) Berichterstatter Tomdcehant Präsident a. T. v. Kirchbach spricht die Eiustellungcu bei dem Kapitel dnrch und beantragt: Die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweite» Kammer beschließe'.«: 1. bei Kap. 31, Allgemeine Regierungs- und Vcrwaltungs- angclcgcnheitcn, nach der Vorlage a) die Ausgaben mit 131679 M., darunter 7575 M. künftig wegfallcnd, zu bewilligen, 6) die Vorbehalte zu Titel 2, 3, 4 unter v, 5 und 6 zu ge- nehnügen; 2. bei Kap. 35, Hauptstaatsarchiv, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 1260 M. zu genehmigen, 6) die Ausgabe» mit 88 793 M., darunter 3300 M. künftig wegfallcnd, zu bewilligen, c) den VorbchE^n Titel 12 zu Mnrhnngem- —— Punkt 4: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 36 des ordentlichen »Staatshaus- haltsetats für 1916/17, Oberrechuungskammer be treffend. (Truckfache Nr. 136.) Berichterstatter Tvmdechant Präsident a. T. v. Kirchbach: Tas Kap. 36, Obcrrcchnungskammcr, habe weder in der Deputation und bei der Beratung in der Zweiten Kammer noch in der Deputation der Ersten Kammer zu irgendwelche» Be merkungen Veranlassung gegeben. Er beantrage deshalb, die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: bei Kap. 36, Oberrcchnungskammer, die Ausgabe» mit 218 148 M. nach der Vorlage zu bewilligen. Die Kammer beschließt einstimmig demgemäß. Punkt 5: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 55 des ordentliche« SiaatshauShaltSetatS für 191(^17, Tierärztliche Hoch schule sowie Physiologisch-chemische Versuchs station und Physiologisches Institut betreffend. (Drucksache Nr. 121.) (Bergt. Landtagsbcilage Nr. 30, S. 147, Bericht der 11. Kammer.) Berichterstatter Kammerhcrr vr. Lahrer v. Lahr-Dahle» bespricht einige Einstellungen dieses Kapitels und hebt besonders die veränderte Bemerknng zu Titel 5a iu der Gegeustandsspalte hervor über der Pcnsio«sfühigkeit der Unterrichtsgelderanteile der Professoren und Dozenten. Die Ständekammcrn seien von der Königl. Staatsregierung ersucht worden, die veränderte Bemerkung zu geuehmigcu, und die Genehmigung in der ständischen Schrift zum Ausdruck zu briugeu. Tic Deputation sei mit der veränderten Bemerkung durchaus eiuverstandc», bitte, dieselbe zu genehmige», und stelle deshalb dc» Antrag unter rl. Die Zweite Kammcr werde einen diesbezüglichen Beschluß «och uachznholcn haben. Mit dem Bau der neuen Hochschule in Leipzig, d. h. mit der Ausschachtung werde jetzt begonnen. Die Deputation beantrage, die Kammcr wolle beschließen: bei Kap. 55, Tierärztliche Hochschule sowie Physiologisch chemische Versuchsstation und Physiologisches Institut, uach der Vorlage r») die Einnahme» mit 47 900 M. zu genehmigen, b) die Ausgaben mit 357 212 M., darunter 38 450 M. künftig wegfallcnd, zu beivillige», v) die Vorbehalte zu Tit. 5, 9, 10, 12, 13, 16 und 17 zu genehmigen; ck) zu Tit. 5 unter » die veränderte Bemerkung in der Gegenstandsspalte über die Pensionsfähigkeit der Unterrichtsgeldcranteile zu genehmigen. Die Kammer genehmigt einstimmig diesen Antrag. Punkt 6: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 50 des ordentlichen Staats- haushaltcetat für 1916/17, Frauenklinik und Heb ammenlehranstalt zu Dresden und Frauenklinik zu Chemnitz betreffend. (Drucksache Nr. 120.) Berichterstatt, r Oberbürgermeister Blüher-Drcsdcn: Das Kap. 50 zeige gegenüber dem letzten Etat ein wesentlich verändertes Bild. Diese Veränderungen fanden ihre Ursache im wesentlichen darin, daß das Kap. 50 dieses Mal erstmalig den Etat der Frauenklinik in Chemnitz aufweise, deren Neubau zwar «och nicht eröffnet sei, der aber in den nächsten Wochen oder Monaten bevorstche. Im einzelnen seien die Positionen des Kapitels mit denjenigen deS Borctats nicht vergleichbar. Es habe eine neue Gliederung stattgefunden, die sich an die Gliederung des Kap. 70 ««schließe. Auch der frühere Unteretat zu Kap. 47 bis 56» fei wcggefallen. Es fei teilweise ein gemeinschaftlicher Etat mit Kap. 70 eingetreten. Daraus resultierten die neuen Vorbehalte von Titel 9. Die Zweite Kammer habe am 1. März die Vorlage deS Kapitels genehmigt. Die Deputation schlage gleichfalls die Bewilligung nach der Vorlage vor uud er beantrage, Die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: bei Kap. 50, Frauenklinik und Hebammeickchraustalt zu Dresden und Frauenklinik zu Ehemmtz, nach der Vorlage ») die Einnahmen mit 174 200 M. zu genehmigen, d) die Ausgaben mit 562 197 M. zu bewilligen, e) die Vorbehalte in de» Titel» 9 bis 27 zu genehmigen. Rcgicrungskommissar Ministerialdirektor Geh. Nat Heinl (nach den stenographischen Niederschriften): M. H.! Als Kap. 50 in der Zweiten Kammer zur Beratung stand, hat der dortige Berichterstatter den Wunsch ausgesprochen, daß der Bau der Chemuitzer Frauenklinik so schnell als möglich vollendet und sobald als möglich seiner Bestimmung übergeben werden möchte. Auch Ihr Hr. Berichterstatter hat soeben gesagt, er rechne damit, daß die Frauenklinik in einige» Wochen oder in einige» Monate» eröffnet werde. Ich darf fage», m. H., die Regierung ihrerseits ist aus zutage liegenden Gründen heute mehr denu je von dem Wunsche beseelt, daß die Ehcmnitzcr Frauen klinik sobald als möglich ihre Pforte» auftu» könnte. Aber, meine hochverehrten Herren, eS muß doch ausgesprochen werden, daß die Hindernisse, die der baldigen Vollendung entgegenslehen, nicht blvs auf finanziellem, sondern auch auf technischem Gebiete liegen, insofern nämlich, als ein Teil der Metalle und Materialien, die wir zum iuncrcu Ausbau der Frauenklinik in Chemnitz brauchen, zurzeit beschlagnahmt ist. Auch würde bei einer Eröffnung der Chemnitzer Frauenklinik während des Krieges der überaus be klagenswerte Mangel an tüchtigen Franenärztcn eine gewisse Schwierigkeit bereiten. Meine sehr verehrten Herren! Dieser Mangel an Flauem ärzten macht sich schon bei der Dresdner Franenkliuit in recht unangenehmer Weise fühlbar. I» der Dresdner Frauenklinik sind in normalen Zeiten neben dem Direktor 10 bis 12 Ärzte tätig. Während des Krieges habe» dem Direktor zeitweise nur ein einziger Arzt uud ei» Student zur Seite gestanden. Leider, meine hochgeehrten Herren, ist der Zustand jetzt wieder so: nur ein Direktor, ein Arzt und ei» Student. Diese drei Mediziner, ihr unermüdlicher Tircltor ganz besonders, arbeiten von früh bis abends und leisten das Menschenmögliche. Sie spannen ihre Kräfte aufs höchste au uud ich glaube sagen zu dürfen: Sic verdienen hohes Lob. Aber, meine hochgeehrten Herren, ultra immo «lckixetur. und wenn die militärische» Stelle» uns nicht bald wenigstens zwei geeignete Frauenärzte zur Verfügung geben, indem sic sie von ihren militärischen Pflichten befreien, so fürchte ich, daß die Kräfte, die nns noch in der hiesigen Frauenklinik geblieben sind, über kurz oder lang zusammcnbrechcn müssen. Aber das, meine hochgeehrten Herren, sind Schwicrigkcitcu, dereil die Regierung allein Herr werden muß. Auch über die technische» Bedenken bei dem Bau der Chem nitzer Frauenklinik ließe sich ja dadurch hinwegkommcn, daß man au Stelle der beschlagnahmten Metalle und Materialien solche nimmt, die nicht beschlagnahmt sind, wen» sic auch an sich vicl- DNcht weniger geeignet und emvfchlenswcrt sind. Also auch hier, m. H., können Sie uns nicht helfe». Aber umso dankbarer, meine hochverehrten Herren, würde die Regierung Ihnen sein, wenn Sie dazu beitrage» wollten, das dritte Hindernis zu beseitigen, welches auf finanziellem Gebiete liegt. Wie Sie wissen, meine hochgeehrten Herre», dar; die Regierung einen von den Ständen bewilligten Bau dann nicht fortsctzcn, wenn sie zu der Überzeugung kommt, daß die veranschlagten nnd von den Ständen bewilligten Kosten um mehr als 10 Proz. über schritten werden müssen. Das ist hier der Fall, meine hoch verehrten Herren! Nach den: uns vorliegenden Berichte der Bandirektion wird es sich nm eine Überschreitung von etwa 16 Proz. handeln. Sic schcn also, meine ver ehrten Herren, wir können vorläufig in Chemnitz gär nicht weiter bauen. Wir müssen eine neue Entschließung der Stünde einholcn, und diese neue Entschließung der Stände wird herkömmlicherweise in der Form des Ergäuzuugsetats cin- geholt. Ter Ergänzimgsetat wird Ihnen voraussichtlich nicht vor dem Herbste vorgclegt werden können. Ter damit verbundene Zeitverlust ist nach jeder Richtung hin tief bcilagcrswcrt. Tenn, m. H., die ansehnlichen Gelder, die wir bereits jetzt in den: Roh bau der Häuser uud iu dem Arealcrwerb verwendet haben, tragen keine Früchte; sic bringen weder Zinsen noch Nutzen. ES ist auch nicht zn erwarte», daß die Preise und Löhne, die jetzt während des Krieges gestiegen sind, unmittelbar uach dem Friedcusschluß rapid sinken werden. Vielleicht tritt das Gegenteil ein, vielleicht steigen sie dann noch höher. Tabci, m. H., wartet die Bevölkerung sehnsüchtig auf ihre Ehemuitzcr Frauenklinik. Also, ich habe die feste Überzeugung, daß die Häuser fertig gebaut werden müssen. Darüber kann gar kein Zweifel sein. Bon ähnlichen Erwägnngen ist offenbar auch die Deputation der Zweiten Kammer ausgegangcn, als sie durch ihren Berichterstatter im Plenum hat aussprechen lassen, daß wegen der hier zu erwartenden Überschreitung von keinen: ein zigen Mitglieds der Zweiten Kammer der Regierung ein Vor wurf gemacht werdeu würde und daß — ich gebrauche die eigenen Worte des Hrn. Berichterstatters — hier ganz besonders ein Auge werde zugcdrückt werde» müsse». M. H.! Die Zweite Kammer hat dieses eine Auge zugedrückt. Es wird nuu darauf ankommen, ob Sie auch das andere Auge zudrückcu wollen (Heiterkeit). Wenn Sie es nicht tun, wenn Sie der Regierung nicht in gewissen: Sinne Indemnität in: voraus zusicheru wolle», so müssen wir den Weiterbau einstcllen. Aber, m. H., ich sollte meinen, daß Sie das unbedenklich tun könnten. Wir leben in außergewöhnlichen Zeiten, und außergewöhnliche Zeiten rechtfertigen auch außergewöhnliche Maßnahmen, ja ich glaube sage» zu dürfen, sie erheischen sic mitunter geradezu. Ich habe also den: hohen Hause zu überlassen, ob cs in irgendwelcher Form seinen Willen dahin kundtun will, daß die Regierung den Bau der Chemuitzer Frauenklinik auch dann sort- jetzen möchte, wenn die damit verbundene Kostenüberschreitung mehr als 10 Proz. betragen sollte. Oberbürgermeister vr. Ltnrm - Chemnitz: Leider sei eS infolge des Krieges nicht möglich gewesen, die im Bau bcsiudliche Frauenklinik in Chemnitz zu dem ursprünglich festgesetzten Termine, den: 1. April d. I., in Betrieb zu uehmcn. Er bedaure dies lebhaft, dem: diese Anstalt verspreche den aller größten Segen nicht nur für die Stadt Chemnitz, sondern für die gesamte weitere Umgebung. Er erkenne mit Dank an, daß auch m dieser schwierigen Zeit alles getan worden sei, um den Bau zu fördern. Aber er möchte doch die dringende Bitte an die Staatsregiernng richten, den Weiterbau der Anstalt soweit als irgend möglich zu beschleunigen, denn gerade Anstalten wie die in Rede stehende würden sicherlich in der Zukunft wesentlich mit zur Lösung von Fragen beitragen, die gegenwärtig die Öffentlichkeit mit Recht außerordentlich beschäftigten. Nun habe der Hr. Regierungsvcrtreter darauf hingewiesen, daß gewisse etatrechtliche Schwierigkeiten beständen. Er hoffe, daß sich doch
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