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MnkenüerM UachrichtsbM Bezirksanzeiger HohM- gener. kitrN anzuzeigen ver» hbareS io>rhle. de«r 18. Januar 1870 Vormittags von S Uhr^ab mindersollen en baar er^A. 15 Nar* , Erbse« Lhlr. 1L 14 3»!^ Manch »stelle i»- . «bref^ iud«' ehr untet mir doch/ mich dich verde iM »erblichem »eister. esLM <r Weife» n sein» Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1V Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen undDest- Expeditionen. 17^ Jftnuar 187V Vormittag? II Uhr, ruadst^cke zy Oberwiesa unter im EübhastationStermine noch näher bekannt zu machenden Bedingungen freiwillig, ver ¬ tragen worden^ Frankenberg, am 4. Januar 1870. Von dem wiesa baSM def, catasterö, welches am lh. Derember tarirt worden ist - den K«ii«ll»tm»vliull8 füx die GaS - Consumenten. Nachdem Herr Schlosser Hengst die Function als GasanstaltSschlosser aufgegcben hat, ist daS Auffüllen der Gasuhren, sowie die offl- cielle Ausführung und Reparirung von GaSbeleuchtungöeinrichiungen dem htrstgen Schlosser Herrn Heiurich Karl Wilhelm Erhardt über» Zekaunlmachung, die Anmeldung Militärpflichtiger zum Eintrag in die Stammrolle betreffend. In Gemäßheit der Militär-Ersah-Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom 28. März 1868 ic. werden alle diejenigen Militärpflicht tigen Personen, welche entweder im Jahre 187V das 20. Lebensjahr vollenden oder in einem früheren Jahre aus irgend einem Grunde zurück!» gestellt worhen sind, falls sie nicht der Ersatzreserve angehören ober sonst durch Empfang eine- besonderen Scheines von der Verpflichtung zu» Wtederanyelbung entbunden find und zwar soweit sie ») in Frankenberg geboren sind, ? d) ohne in Frankenberg geboren zu sein, daselbst ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt haben und einem Staate deS Norddeub» scheu Bundes oder den Großherzoglhümern Hessen und Baden angehören und o) ohne in Frankenberg geboren zm sein und ohne ihren ordentlichen bleibenden Aufenthalt daselbst zu haben, sich nur vorübergehend als Studenten oder Zöglinge von Lehranstalten, als Dienstboten, HauS- und WirthschqsMeamtL, HandlungSdiener, Hgndwerks» gesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter ober als-andere in ähnlichem Verhältniß stehende Personen, am hiesigen Ort« aushalten und einem solchen Staate wie vorgebacht angehörig sind, . andurch unter, Androhung der nacherwähnten Strafen und unter Hinweis auf die außerdem eintrelenden Nachtheile ausgefordert, sich innerhalo der Zeit vom 1S. Januar bis zum I . Februar -. I. behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle — die unter b und « genanntes Militärpflichtigen unter Vorlegung ihrer GeburtS. bez. LvosungS- und Gestellungsscheine — an RathSstelle gehörig anzumelden. Sjnb solche Militärpflichtige während der Anmeldungsfrist überhaupt nicht in Frankenberg anwesend ober nur zeitweilig abwesend, seb Hal die Anmeldung in der nämlichen Zeit zu gedachtem Zwecke durch deren Eltern,- Vormünder, Dienstherren, Principale, Lehrherren ober Arbeit»» geber zu erfolgen. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung wird mit einer Geldbuße bis zu IO Thalern, im Falle deS Unvermögens Mit Snb» sprechender Gefängnißstrafe bestraft. Zar gefälligen Beachtung. Die für das abgelaufene Quartal- noch restirenven Beträge bitte-n wir bi- spätestens bei Ausgabe der Och sten Nummer zu berichtigen, widrigenfalls wir die weitere Aushändigung an die Restanten verweigern müßten. Nachbestellungen für den neuen Jahrgang werden noch angenommen. Die Expedition des Frankenberger Nachrichtsblattes. . Unahhäugig von den ebengedachten Strafen können Militärpflichtige/ welche die Anmeldung unterlassen haben, nach Befinden unter Verlust dec Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und unter Mrlust beS auS etwaigen ReclamationSgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste/ vorzugsweise zu demselben herangezogen werben. Gleichzeitig bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß diejenigen Militärpflichtigen, welche im Laufe des Jahres in welchem sie zur Aufnahme in die Stammrolle sich anzumelden b^ben, ihren Wohnort oder Aufenthaltsort in einen andern MusterungSbezirk verlegen, die- sowohl der betreffenden Behörde beS OrtS, welchen sie werlaffen , als der Behörde ihre? neuen Wohn- und AuMchältsorteS Berichtigung der Stammrolle ohne Verzug spätestens innerhalb drei Tagen bet Vermeidung der vorerwähnten Strafen und, sonstigen Mchtheile anzuzeigen vev- bunden sind und daß, wer die vorstehend gedachten Termine zur Meldung versäumt/ demohngeachtet fortdauernd verpflichtet bleibt, die versäumt» Meldung nachzuholen. Frankenberg, am 3. Januar 1870/ Der S t a d t r a t h. . . - Meltzer, Brgrmstr. GuWaAations» und Aüetionsvekänntmachung. interzeichneten Königlichen GerichtSqmte soll auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers Earl Gottlob Höppner in Oster» n Nachlafft gehörige HalbhufengUt, kül. 74, bes Grund- und Hypothekenbuchö für Oberwiesa /- Nr. 77 des dafigey Brand- am Frei^ lest,.Vor« e-r Public ganz er--