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1888. 258. M I« — 4» OÄ— «4-L auf die Monate November und Dezem- V V »» 4» AbN ber werden von uns, allen Postanstalten und »I« Lxpeaitlo» S«» V»xebl den Zeitungsboten angenommen. Her Festtagen) mit einem ab . 18 . ab Niederwiesa 5 « 18 - S . 33 - ArbeiiermonaiStarten giltig zur Lrlchelnt täglich, «it iluSnahme der Conn- und Festtage, adend» für den fol ¬ genden Tag. -Preis vierteljährlich I M. do M., «nonatlich so Pfg., Sinzel-Nrn. s Pfg. ivestellungen nehmen alle Post- anstalten, Postbelen und die Ausgade- stellen de» Tage ¬ blätter an. Tarts. Inseraten-«»ieiSM IE«» vor»Magr urm und der Ersatzbehörden entlassenen Mann schaften am kommenden Montag, den 5. November, in Benedix' Restaurant hier stattfindet, und zwar: Vor mittags 10 Uhr für die Ortschaften Frankenberg, Mühl bach, Dittersbach, Neudörfchen, Jrbersdorf, Merzdorf, Sachsenburg, Cunnersdorf; nachmittags 3 Uhr für die übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Frankenberg. — Dem offiziellen Protokoll über die am 14. Okto ber d. I. in Waldheim stattgefundene Sitzung des Landesausschusses sächsischer Feuerwehren entnehmen wir folgende Mitteilungen: Die Zahl der dem Landesverbände angehörigen F.verwehren ist von 559 auf 594, die Zahl der Verbände von 20 auf 24 gestiegen. Daß die ein zelnen Mitglieder der Feuerwehr ihrem schweren gefahr vollen Beruf mit Hingebung und ausdauernder Treue anhängen, dürfte daraus hcrvorgehen, daß monatlich durchschnittlich 30 Diplome für 20jährige Dienstzeit ge- fordert werden. Oeser-Cölln (bet Meißen) berichtete über eine seitens des Ministers des Innern kundgegebene Mißbilligung der Häufung von Vergnügungen in den Feuerwehren. Da einzelne Ausschreitungen in dieser Beziehung nicht zu leugnen waren, wurde beschlossen, an die Verbände ein Rundschreiben zu erlassen, in wel chem dieselben unter Verweis auf die Aeußerungen des Ministers aufgcfordert werden sollen, mit Festlichkeiten Maß zu halten. Die Tagesordnung berührte ferner u. a.: die allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung in Tagen von Flöha nach Chimnitz 1.60 M. von Niederwiesa nach CH. 1.20 M- Montag« mit dem schon jetzt be stehenden Annaberger Arbeiterzug ' -- b Uhr 10 M. früh Spalte« teile dertchütt. Uktnster JnstGt«» - »«trag »0 H. Sonntag, d Artliches rmd StichMM- Frankenberg, 3. November 1888. -f Die kgl. Generaldirektion der sächsischen StaatS- eisenbahnen richtet vom 6. November d. I. ab bis auf weiteres versuchsweise folgende bcquemeArbeiterbeförderung zwischen Flöha und Chemnitz ein. Dieselbe wird ersol- werktäglichen Hi». und Rückfahrt wührend eine« Monate« von Flöha nach Chemnitz 5 M. von Niederwiesa n. - 4 M. V. Wagenklasse. An jedem nach Chemnitz auf Wochen- Ferner einfache Fahrkarten Montage ist die Fahrt .... und Monatskarten auszuführen. Die Rückfahrt der Arbeiter aus Chemnitz hat ausschließlich nur mit dem 6 Uhr 27 Min. abends daselbst nach Annaberg abgehen den Personenzug Nc. 438 zu erfolgen. 1- ES sei hiermit nochmals darauf hrngewiesen, daß die Herbstkontrollversammlung sämtlicher Reservisten, sowie der zur Disposition der Truppenteile Berlin 1889, die von dem Landesverbände beschickt wer» - den soll; den technischen Feuerwehrtag, der im August H oder September nächsten Jahres in Chemnitz abgehaltur werden soll ; die Aenderung des Regulativs für Ver leihung der Ehrendiplome; die Errichtung der PrüfungS» anstalt in Chemnitz, über welche Professor Kcllerbauer berichtete, daß es gelungen sei, die Vorbereitungen dazu ' in rascheren Fluß zu bringen; das 25jährige Jubiläum , des LandcSauSschuss.s, das im kommenden Jahre statt» ! findet und zu dessen Feier im Verbandsorgan eine Fest« schrift erscheinen soll; das Ritzdenkmal, für das bisher I 1334 M. 59 Pf., und die Ritzstiftung, für die 110 M. eingegangen sind; Verhältnisse im Freiberger Bezirk, wo bei Oeser mitteilte, daß die Stadt Sebnitz den Haupt» wann ihrer freiwilligen Feuerwehr in Anerkennung seiner ; 20jährigen Thätigtcit zum Ehrenbürger ernannt hat. — i Bor Schluß der Sitzung überraschte Nowack die «nwe» senden durch ein Gedenkblatt an den wichtigen Zeitpunkt ' des Abschlusses der 25jährigen Thätigkeit deS Landes Ausschusses sächsischer Feuerwehren in Form eines Ta^ 1 bleaus der Mitglieder desselben. i - im vorigen Jahre wurde durch die Presse wiederholt darauf hingewie en, daß im nächsten ^abre 800 I°hr° verflossen sein werden, seitde^ ArLivrat* n"? -sSMchem Boden herrscht, m irc Posse hat bekanntlich die einschlägige» Verhältnisse m ssmem Werke über die Markgrafs °ußer der Verlagsexpedition auch deren Zeitungsboten, auswärts sämtliche BiireauS und Filialstellen der AnnoncencxpedMonen: Tittmann. — G. L. Daube L Ko. rc. —; außerdem in Auerswalde Hr Gastwirt Anton Richter (im Erbgericht), in Bekanntmachung. m r MI ^^gnahme auf die Kaiserliche Verordnung vom 24. Februar 1882 (R.-Ges.-BI. Seite 40) und die Ausführungsverordnung zu derselben vom 4. No- 88^ S. 254), sowie die Verordnung vom 6. November 256) wird in Bezug aus daS gewerbsmäßige Ber- kmlfen ttiidFeilhalten von Petroleum, sowie die Aufbewahrung nnd Lagerung von Mineralölen in hiesiger Stadt Folgendes wiederholt bekannt gemacht: 1. Das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum, welches unter einem Barometerstände von 760 mm schon bei einer Erwärmung aus 21 Grad deS hiinderttheulgen Thermometers entflammbare Dämpfe entweichen läßt, ist vom 1. Jaimar L88S an nur in solchen Gefäßen gestattet, welche an in die Augen fallen- der Stelle auf rothem Grunde in deutlichen Buchstaben die nicht verwischbare Jnschnft „Feuergefährlich" tragen. 2. Wird derartiges Petroleum gewerbsmäßig in Mengen von weniger als 50 KZ feilgehalten und in solchen geringeren Mengen verkauft, so muß die Inschrift in gleicher Weise noch die Morte: „Nur mit besonderen Vorsichtsmaßregeln zu Brennzwecken verwendbar" enthalten. 3 Die Inschriften „Feuergefährlich" und „Nur mit besonderen Vor- sichtSmagregeln z« Brennzwecken verwendbar" müssen an den Gefäßen, aus welchen das Petroleum verkauft wird, auf einem rothen Zettel, auf welchem die vorgeschriebene Inschrift in schwarzer Farbe deutlich aufgedruckt ist, sicher befestigt und so angebracht sein, daß sie bei dem Verkaufe dem Käufer deutlich sicht bar sind. Wird Petroleum, besten Gesäße in Gemäßheit der Verordnung vom 24. Februar 1882 mit den vorbezeichneten Inschriften zu versehen sind, in Mengen von weniger als 50 KZ Gewicht verkauft, so ist der Verkäufer verpflichtet, an jedem Gefäße, in welchem solches Petroleum an die Käufer v rabreicht wird, und zwar auch dann, wenn daS Gefäh Eigeuthum deS Käufers ist, einen rothen Zettel, auf wel chem die vorgeschriebene Inschrift in schwarzer Farbe deutlich aufgedruckt ist, sicher zu befestigen. 4. Die Aufbewahrung von Petroleum oder anderen Mineralölen, deren Ent flammungspunkt unter einem Barometerstände von 760 mm bet einer niedrigeren Temperatur als 21° des hunderttheiligen Thermometers liegt, ist in Mengen von nicht über 200 KZ Bruttogewicht unter der Voraussetzung, daß die Aufbewahrung in Giasgefäßen von nicht über 15 KZ Wasterinhalt oder in vollständig dichten Me tallgesäßen erfolgt, nur in solchen Kellern oder Erdgeschoßräumen gestattet, welche kühl, nicht heizbar, vom Tageslicht erhellt oder von außen durch starke Glasscheiben hindurch künstlich erleuchtet, mit Abzug nach der freien Luft versehen, durch außen angebrachte, innen niit Blech beschlagene Thüren und Läden verschließbar und im Falle daß sich bewohnbare Räume darüber befinden, Überwölbt sind. Ueberdies wüsten Lager und Einrichtung dieser Aufbewahrungsräume so beschaffen sein, daß bei einem etwa entstehenden Brande ein der Umgebung nachtheiliges Ausfließen der Flüssigkeiten nicht stattfinden kann. 5. Niederlagen, welche für Mineralöle in Mengen von mehr als SOV LA ovember. gen nach folgendem Fahrplane: Dienstag« bis Sonnabend» (au- Flöha lausenden Extrazug ab F!öha b ab Flöha b Uhr 10 M. früh ab Niederwiesa 5 ab Niederwiesa 5 - 18 - - und dem gewöhnt. Personenzug in Chemnitz S - 33 - - ad Niederwiesa 6 Uhr 16 M. früh Zu dem Extrazuge werden ausgegeben: Arbeilerwochenkarten giltig zu 12 einfachen Fahrten innerhalb 10 feuergefährlichen Gegen- Bruttogewicht entweder allein oder zugleich mit an eren gut venttlikt, ständen bestimmt sind, wüsten außerhalb geschlossener^ iw der Umgebung von außen erleuchtet und so eingerichtet sein, daß von »y Feuers bei einem nachtheiliges AuSfließen der Flüssigkeiten oder eine Uebertragung v etwa entstehenden Brande nicht stattfinden kann. m„kg,mabruna von Mineralöle« 6. Zu einer vorübergehenden Lagerung und Aus o » x- auSnahmS- in Hofräumen und ähnlichen eingeschloffenen unbedeckten Platzen weiser Genehmigung. «arst-bend unter 4 und 5 bk» 7. Niederlage und Aufbewahrungsräume der vor, ey^ betreten, noch zeichneten Art dürfen mit offenem Lichte oder brennender ^ hinreichende Menge darf in ihnen Tabak geraucht werden. Auch ist in denselben ^im Um füllen trockenen, feinkörnigen Sandes zum Ueberschütten und Abr getränkter oder sonst etwa feucht werdenden Stellen vorrüthig zu halten. Von g ? Sand ist sofort zu entfernen. d-r voraedaLten Art 8. Ein Verkaufsraum darf nicht über 50 enthalten und müssen diese Vorräthe in wohlverschlossenen Ges v .. entfernt Stellen aufbewahrt werden, welche von künstlichen h h anSa«- und der Erwärmung durch Sonne und Ofen in nicht erheblichem Grave ausge 9^ Wer sich innerhalb hiesiger Stadt mit dE Verkaufe von^ Mineralölen irgend welcher Art befassen oder dergleichen Oele auf Lager halten will, hat davon an Rathsstelle Anzeige zu erstatten. . 10. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nchM ßg der Größe der Gefährdung und nach Beschaffenheit deS Falles mit Geldstrafe bis 150 Mark oder mit Haft belegt werden. Frankenberg, am 2. November 1888. Der Rath »r. Kaenbler, Brgrmstr. St. Bekanntmachung. , Die Sparkasse zu Frankenberg, unter Garantie der Stadtgemeinde stehend, ist an allen Wochentagen geöffnet: ... H Vormittags von S -iS Uhr, Nachmittags von S 4 Uhr. , Einlagen werden mit S vom Hundert auf's Jahr verzinst. Gelder zum Ausleihen gegen hypothekarische Sicherheit oder gegen von Vertdpapjvrvv liegen jederzeit bereit und sind bet pünktlicher Zinsen» " Zahlung einer Aufkündigung bisher niemals unterworfen gewesen. Frankenberg, am 3. November 1888. D e r N a t h. »r. Kaeubler, Brgrmstr.