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302. Erschein! täglich, mit Ausnahme der Eonn- und Festtage, abends sllr den fol genden Tag. Preis vierteljährlich I M. bv Pf«., monatlich SO Pfg., Einzel-Nrn. sPfg. Bestellungen nehmen alle Post- anstalten, Postboten und die Ausgabe stellen der Tage blattes an. Sonnabend, dm 29. Dezember. " Lrank-nbcrzer Saget/«, ä^ezrrksaE^ "1888. Inserat« werd« ' mit « Pfg. für «c gefpaltme ÜarPuS- zelle berechnet. t Metnster Inserat« betrag s» Pfg, liom-lijiert« und ta bellarische Jnseratl , nach besondere« Tarif. Inseraten-Annah« für die jeweilig/ Abend-Nummer tU vormittag» 10 Uh» ÄmtsdlaN der Lönigl. Ämtshmptmannschaft Flöha, des Lönigl. Ämtsgerichlr mid der Stadirats M Frankenberg. Bu. Mittwoch, den S. Januar 188S, Ab-ndS « Uhr Lu» statt. V»8«8»rcknn»8l 1. Einweisung der neu- beziehentlich wiedergewählten Stadtverordneten, 2. Wahl des Stadtverordneten-Vorstehsrs unter LeUung des Unterzeichneten, 3. Wahl des stellvertretenden Vorstehers und des Schriftführers unter Leitung des neu gewählten Vorstehers. Frankenberg, am 27. Dezember 1888. „ Der Rath. »r. Kaeubler, Brgrmstr. Bekanntmachung-! Die erste öffentliche Sitzung des Stadtverordneten-Collegiums im Jahre 1889 findet t-nu.«-«-?- ia-rsmmmer des Tageblattes wird am Sildeftertaae »on 2 Uki- au ans- «egebea. Jnjerale für diese Nummer wolle man bis Montss -r-un S vki- an ms gelangen lasse». E Lrpeäitioa äes ki-Lllkeaberxer iLßedlsttes Bekanntmachung. di-,-?z-EUW si°d sofort und d-,.. r«mw .. , bl. Dezember dieses Jahres an die Stadtsteueremnahme bei Vermeidung der gesetzlichen Folgen zu bezahlen Frankenberg, am 27. Dezember 1888. " Der Nath. Dr. Kaeubler, Brgrmstr. örtliches mw Süchfisches. Frankenberg, 28. Dezember 1888. 's Interessenten der vom 12. bis 14. Januar 1889 im hiesigen Schützcnhause stallfindenden 18. großen all gemeinen Geflügel- und Kaninchenausstellung seien hier- durch darauf aufmerksam gemacht, daß die Frist zur An- Meldung von Ausstellungsobjekten am 2. Januar abläuft. Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht verabsäumen, in Ergänzung unseres früheren Hinweises auf obige Aus stellung mitzuteilen, daß mit letzterer eine Hundeausstel lung (Prämiierung für den Amtsgerichtsbezirk Franken- berg und Stadt Chemnitz) verbunden ist, wodurch die Ausstellung sicher an Anziehungskraft gewinnen wird. — Die Erbgcoßherzogin von Sachsen-Weimar ist an einem gastrischen Fieber nicht unbedenklich erkrankt. — Vor einiger Zeit ist vom Landeskulturrat des Königreiches Sachsen der Rechtsanwalt Opitz, Ritterguts besitzer auf Treuen, beauftragt worden, über den Ent wurf des deutschen bürgerlichen Gesetzbuches ein Gutachten vom Standpunkte des Landwirtschaftsrcchtes an den Landeskulturrat zu erstatten. Dieses Gutachten liegt uun in einer höchst umfänglichen eingehenden Arbeit des genannten Sachverständigen vor und wird einen der wichtigsten Beratungsgegenstände der nächsten, im Januar stattfindenden Plenarsitzung des Landeskulturrates bilden. Es spricht sich im wesentlichsten dahin aus, daß der be absichtigte Vorbehalt der Erteilung der für das bäuer liche Erbrecht (Anerbenrecht) erforderlichen Vorschriften für das Einführungsgesetz zweckentsprechend sei, daß be züglich der Grunddienstbarkeiten die Aufnahme von be sonderen Bestimmungen über die wichtigsten und am häufigsten vorkommcnden Grunddienstbarkeiten, insbesondere Wege- und Wasserleitungsdicnstbarkeiten, wie solche im preußischen und bayerischen Landrecht erhalten sind, an- gezeigt erscheine, von der Einführung des Jngrossations- Zwanges bei Grunddienstbarkeiten aber Abstand ge- nommen werden möchte. Weiter wünscht das Gutachten, daß bei der Begründung und Uebertragung von ding- lichen Rechten an Grundstücken von dem Erfordernisse eines besonderen Vertrages, welcher die ausdrückliche Ein- willigung der Vertragsschließenden in die Eintragung des betreffenden Rechtes im Grundbuche zum Gegenstand hat (dinglicher Vertrag), abgesehen und eine Ordnung ge troffen werden möge, bei welcher die Erklärungen der Vertragschließenden vor dem Grundbuchamte als lediglich formale Akte aufgefaßt wird. Ein Bedürfnis zur Ein führung neuer Verpfändungsformen bei Immobilien (Grundfchuld, Brieshypolhek und Eigenlümergrundschuld) erkennt das Gutachten vom Standpunkt der Landwirt schaft aus nicht an, es befürchtet vielmehr, daß derartige Verpfändungsformen zur minder gewissenhaften Schulden- aufnahme bez. Vernachlässigung der Bewirtschaftung der verpfändeten Grundstücke führen werden. Die Regelung der Gewähr für Mängel beim Bichhandel sei nach dem Gesichtspunkte einzurichten, daß die Mängel eine Haft pflicht des Verkäufers nur dann begründen, wenn sie von diesem verschuldet oder bereits bei ihm zum Vorschein gekommen sind. Rücksichtlich des PachteS für den Fall der Veräußerung des verpachteten Grundstücks wünscht das Gutachten insofern eine von dem Entwürfe ab weichende Regelung, als der Grundsatz „Kauf bricht Miete" nicht auf diejenigen Fälle Anwendung zu erleiden hat, bei denen der Erwerber von dem Bestehen des Pachtverhältnisses Kenntnis gehabt hat oder haben mußte und daß bei dem Pachte von Grundstücken von der Ein führung eines Zurückhaltungsrcchtes für den Pächter an den «pachteten Grundstücken Abstand zu nehmen sei. — In den letzten Jahren hat die sächsische Schuh- warenfabrikalion einen sichtlichen Aufschwung genommen. Nach dem Eingeständnis des österreichischen Konsulats- benchts aus Köln sind die früher in den rheinischen Städten vorhandenen Wiener Schuhwarenlager mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt worden und zwar besonders durch die Niederlagen sächsischer Schuhfabriken. Das dortige Geschäft in fertigen Stiefeln und Schuhen, die in Sachsen ihren Ursprung haben, wird als ein sehr bedeutendes bezeichnet. — Eine schlimme Christabendüberraschung hat den Besitzer einer Uhrenhandlung am N-umarkt in Dres den "betroffen. In dessen Laden ist am 24. d. abends ein schlanker, anständig gekleideter junger Mann (etwa 32 Jahre alt), mit braunem Schnurr- und ganz kurz geschorenem Backenbart gekommen. Derselbe hat sich für den Angestellten einer dortigen, sehr angesehenen Mate rialwarenhandlung auf der Landhausstraße ausgegeben und im angeblichen Auftrage eines der Herren Mitinha ber der betreffenden Firma um Vorlegung reich dekorier ter, mit sogen. Eisgraoieruug versehener goldener Sa- vonnett - Herren - Ankerremontoiruhren zur Kaufauswahl ersucht. Es wurde den Aussagen des Unbekannten ge glaubt und demselben 5 Stück Uhren der bezeichneten Sorte vorgelegt. Der junge Mann wählte 3 Stück da von aus und bat, man möge ihm diese Uhren unter Be gleitung eines Gehilfen mit zu seinem Prinzipal geben, damit dieser selbst die nähere Auswahl treffe. Man willfahrte auch diesem Gesuch, packte die 3 Uhren ein, übergab sie einem 26jährigen Gehilfen und wies letzteren an, den angeblichen Kaufmannsgehilfen in dessen Ge schäftshaus zu begleiten. Der Uhrmachergehilfe ist dann auch mit nach der Landhausstraße bis vor die halbgeöff nete Thür des betreffenden Materialwarenladens, welche von dem Hausflur aus in das Verkaufslokal führt, ge gangen. H"r hat der andere ihn aber unter dem Vor wand zurückgehalten, sein Prinzipal dürfe das Mitkommen des Uhrmachergehilfcn übel nehmen; er hat auch letzteren vermocht, ihm das Paket mit den Uhren zu überlassen, um dieselben angeblich allein seinem Chef vorzuzeigen. Ueber den ostafrikanischen Sklavenhandel macht Gerhard Rohlfs in der „Köln. Ztg." folgende interessante Angaben: Des Sultans von Zanzibar Ein kommen aus den Sklavenzollgebühren wurde in den 50er Jahren, den Sklaven zu 1 Pfund geschätzt, auf 20000 Pfund veranschlagt. Man muß aber bedenken, daß min destens die Hälfte ohne Zahlung durchgeschmuggelt wurde. Im Jahre 1868 stieg dies Einkommen auf etwa 56000 Pfund, und dies zeigt deutlich, wie die Sklavenausfuhr bis 1870 zugenommen hat, trotzdem inzwischen schon in Nordamerika die Sklaverei ausgehoben war. Aber man bedenke wohl, daß diese Zahl ungefähr höchstens die Hälfte aller auSgeführten Sklaven vertritt, die ganze portugiesische Küste, von woher die meisten Ausfuhren nach den Komoren, nach Madagaskar und nach Arabien und Persien erfolgen, sowie die Somaliküste sind nicht mit einbegriffen und die afrikanische Küste des Roten Meeres ziehen wir gar nicht in Betracht. Diesem so zunehmen den Sklavenhandel glaubte man in England ein Ende machen zu müffen. Livingstone gab über die Zunahme desselben haarsträubende Einzelheiten. Er berechnete die MenschenauSfuyr auf 70000 jährlich, wozu 350000 Men schen notwendig wären, da die meisten von ihnen beim Raub oder auf dem Marsche zur Küste zu Grunde gin gen. Er berechnete, daß von manchem Menschentransport nur der neunte Mann an die Küste oder an den Ort seiner Bestimmung gelangte. Sir Bartle Frese wurde deshalb 1873 nach Zanzibar geschickt, um mit dem Sul- tan einen Vertrag abzuschließen, den Sklavenhandel ab- zuschaffen. Es gelang ihm indessen erst, als der englische Admiral Cumming m>t einem Geschwader vor Zanzibar erschien, den Sultan zu bewegen, diesen Vertrag abzuschließen. Es blieb nun somit dem Sul tan keine andere Wahl, angesichts der englischen Kanonen mußte er sich fügen. Freilich wollten seine Landsleute, die reichen arabischen Großgrundbesitzer auf der Insel und dem Festlande, sich wid.-rsetzm; er wies aber auf die britischen Kanonen, welche ihr Eigentum in Grund und Boden schießen würden, und so gaben sie ihre Zu stimmung. Der Vertrag wurde unterzeichnet. Dieser Vertrag ist immer ein toter Buchstabe geblieben, weil man die Sklaverei nicht aufgehoben hatte. Jeder, der Sklaven hatte, konnte sie behalten, der Sultan selbst > war und ist der größte Sklavenhalter der Erde. Alle j Europäer auf Zanzibar arbeiten meist mit Sklaven; sie leihen sich dieselben von ihren Herren gegen ein entspre chendes Entgelt. Man unterscheidet in Zanzibar die Uanquana, d. h. freie Männer und Frauen, die entweder von Alters her frei gewesen waren oder auch von ihren portugiesischen Herren die Freiheit erhalten hatten, und die Uakuma, d. h. Sklaven. Daß letztere die große Mehrheit bilven, ist ganz selbstverständlich. So rekru tierten sich auch die meisten der Träger, Diener und Soldaten, welche die Reisenden ins Innere mit sich nah men, zum Teil aus Uanquana, vorzugsweise aber aus Sklaven. Vorzügliche Diener sind alle, ob aber auch, Sklaven gute Soldaten sind, möchte sehr zu bezweifeln sein. Wenn nun der Engländer Thomson behauptet, daß der Sklavenhandel nur ein Binnenhandel sei, so muß dem auf das Entschiedenste widersprochen werden. Im Binnenlande kostet ein Sklave höchstens eine Flinte, em Meld; seinen großen Wert erhält er erst durch den i See. Was thut nun vor allen Dingen Not? Man muß nicht nur dem Sklavenhandel, dem ja durch die Blockade ein wirksamer Damm vorgeschoben