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r wird B. Krankenwörterin. — Z"' Unterstützung des Pftegperwnnls im hiesigen Sladtkrankenhause soll eine Zkrankenwartertn, welche sich im Bedarfsfälle auch häuslichen Arbeiten mit zu muerz.ehe^ Hal, gegen Gewährung freier Wohnung und BeköstigMM, sowie 200 M. Jahreslohn vom. 1. Januar 1889 ab angenommen werden. Geeigneie Bewerberinnen, welche unbescholten, ledig oder verwittwet und kinder los, sowie nicht über 36 Jahre alt sind, wollen sich bis spätestens 28. dies. Mon. an Rathsstelle — PolizeiexpedNion — melden. Frankenberg, am 14. December 1888. Der Stadtrath. »r Kaeubler, Brgrmstr. St. 1888 Sonnabend, den 15. Dezember. 4 40 erlcne 5,5 10 Mlr. Länge, ahorne eichene 16 24 4 2 5 9 1 49 58 7 5 Erscheint täglich, mit Ausnahme der kann- und Festtage, abends siir den fol genden Tag. Preis vierteljährlich 1 M. so Pf«.. monatlich do Psg., Sinzcl-Arn. b Pfg. Bestellungen nehmen alle Post anstalten, Postboten und die Ausgabe stellen des Tage blattes an. en- >er- sehr >aren, echten r. 288 ir ein- itwaige . Mit neues lüstung «zeitige langen, ligster Inserate werb« mit » Pfg. für d« gespaltene SorpuS- jetle bercebner. ikleinster Jnseratüs betrag 2» Psg Lomplijierte undttp »ellarisch« Inserats «och besondere« Tarif. « Inseraten - AtylalM 20 „ 52 33 Viv v«» I»8Vr»1vir ''" Interesse der rechtzeitigen Fertigstellung und Ausgabe unseres Blattes gefälligst so Zeitig als möglich erfolgen zu lassen. Größere Inserate erbitten wir bts vormittags 10 Uhr, während kleinere Inserate bis 12 Uhr mittags Aufnahme finden. Für später einlaufende Anzeigen können wir eine Garantie des Abdrucks in der bezüglichen Abrndnummer nicht übernehmen. Viv Lrpkäitton äv8 kröiiköllderZöi- lL^ekIst1e8- Hornbaum-Klotz -v, Stück eichene Gartensäulen von 2 Mir. Länge, unter Vorbehalt des Angebots und gegen gleich baare Bezahlung, welche an jedem Tage nach beendeter Auclion im Erbgerichl zu Niederlichtenau stattzufinden hat, an den Meistbietenden versteigert werden. Lichtenwalde, am 10. Dezember 1888. Gräflich Mtzthnm sche Forstvertvaltung. ÄmisblaU der Königs. Ämishaupimannschoft Flöha, der Lönigl. Ämisgerichis und de- Stadlrats M Frankenberg. Mvkc»l>cr;,cr * ^l für bi« I«E d F» A Abend-Nummer M Holzversteigerung z- d-- -m. sollen künftigen . Montag, »en 17. Dezember ». I., von Bormittags 1O Uhr an , 14 Raumkubikmeter birkene, erlene, eichene und ahorne Scheite und 3000 Gebund dergleichen Schlag- und Abraumrelßlg, sodann am folgenden Tage, als: — Dienstag, veu 18. Dezember I., ebenfalls von Vormittags IO Uhr an, 28 birkene Klötzer von 20 bis 47 Ctm. Miltenftarke und 3,5 bis 4,5 Mir. Lange. ^and, Itein ich zur Sonn- 8 Uhr in beim nden. den. K Sbuud ends 8 INd. acht" 8. Ä ,er. tz pr.svlr BvW Reichstage. Auf der Tagesordnung der Sitzung vom 13. Dezbr. stand erste Beratung des Gesetzentwurfes, betreffend die Erwerbs- und Wirlschaflsgenosjenschaflen. Schenk (frei,.) erklärte, cs sei anzuerkennen, daß diese Vorlage verschie dene Verbesserungen des jetzt bestehenden Rechts enthielt, aber neben diesen Verbesserungen enthalte der Entwurf doch auch mehrere neue Bestimmungen, die nicht als Verbesserungen gelten könnten. Zu den Verbesserungen des bestehenden Genossenschaftsrechles sei die Beschrän kung der Geschäftsanteile zu rechnen, ferner die Verpflich tung zur Bareinzahlung von mindestens 10 Prozent der gezeichneten Geschäftsanteile. D.e Bestimmungen über die öffentliche Liste der Genossenschaftsmitglieder gingen aber zu weit, ebenso daß in der Generalversammlung jedes anwesende Mitglied nur eine Stimme haben dürfe. Zu weit gehe auch die staatliche Einmischung bei den Revisionen. Die in dem Entwürfe aufgenvmmene Be- schränkung der Haftpflicht der Genossenschaftsmitglieder je", beifällig zu begrüßen, es sei das ein Fortschritt, der Sitten und Bräuche zu Weihnachten. Im Jahre 350 ward das erste WechuachtSfcst zu Rom gefeiert; doch schon Jahrtausende vorher hatten die Inder, Griechen und Römer, letztere in den Saturnalien, ähnliche Feste begangen. Vor allem aber waren es die Germanen, deren Weihnachtsfeier auf die formelle Bil dung des christlichen Festes von Einfluß war. Baldur, der Sonnengott, fällt durch die Hand Hö- durds, des Gottes der Finsternis. Nun neigt sich die Sonne abwärts, die Macht des Winters beginnt. Doch Baldur entsteht ein Rächer in Vali, der Höourd bezwingt und auf einem Scheiterhaufen verbrennt, daher die ger manische Sitte des Weihnachtsfeuers. Die Jullichter werden angezündet, denn die Götter ziehen leuchtend wie der ein. Der Tag deS Weihnachtssestes ist der Tag der Sonnenwende. An diese altgermanischen Bräuche knüpfte das Chri stentum an, die heidnischen Sitten nahm es auf und paßte sie den christlichen Ideen an. Schon im 5. Jahrhundert trat zu diesen Bräuchen noch die Einführung der Krip pen. Im Mittelalter wurden zur Weihnachtszeit Krippen ausgestellt, in denen Puppen al« Christkindlein gewiegt wur den. Erst allmählich — noch im Jahre 1739 wurde gegen diese „Alfanzereien" m Preußen ein Erlaß pubst- ziert — wurden die Krippen in den Kirchen abgefchafft, namentlich in den ländlichen Kreisen vorteilhaft wirten werde. Neu und von weittragender Bedeutung seien die Bestimmungen über das Nachzahlungeoerfahren und die direkte Haftpflicht. Möglich jcien diese Bestimmungen aber erst geworden, nachdem die allen Vorschriften über die unbegrenzte Haftpflicht den Genossenschaften ihren Kredit gesichert hielten. Die neuen Bestimmungen über das Umlagcverfahrcn seien den bestehenden gegenüber vorteilhaft; sie würden als selbständiger Teil des Kon kursverfahrens dieses wesentlich abkurzm. Redner gab eine ausführliche Schilderung des nn Falle eines Kon kurses notwendig werdenden Umlageoerfahrens. Das selbe werde sich in Zukunft einfacher gestalten. Während früher der Gläubiger im Falle des Konkurses berechtigt gewesen sei, sich ohne weiteres an eines der Genossen schaftsmitglieder zu halten, lönne er dies nach der neuen Vorlage nur, wenn nach erfolgter Umlage seine Befrie digung nicht erfolge. D>e RevisionSbestimmungen wür den nur wohlthätig wirken, wenn sie freiw Uige Revi sionsverbände schafften; die Bestellung eines Revisors vom Gericht sei nicht wohlthätig. — Staatssekretär v. aber sie erhalten sich noch heute in unserem Erzgebirge und in Tirol in allen Hütten. Die „Krippst" zeigen dort oft in kunstvollgeschnitzten Figuren die Stadt Bethle hem, den Stall mit dem Kindlem, Joseph und Maria, den Hirten und dergl., und man trägt sie von Haus zu Hau« in frohem Umzuge. Die erste bekannte Dar stellung der Krippe befindet sich auf einem Sarkophage in Mailand. Dort ist nur das Christkind zu schauen, umgeben von den bei allen diesen Darstellungen ständigen Tieren, Ochs und Esel; — erst in späteren Bildern treten die anderen Figuren hinzu In neuerer Zeit ha ben die Krippenbilder in Form von Transparenten, die „Krippel" als mechanische Kunstwerke, weite Verbreitung gefunden. Am interessantesten gestaltete sich die Weihnachtslegende in dramatischer Darstellung. Freilich sind hierbei keine dramatischen Kunstwerke zu erwarten, aber ein kecker, frischer, nickt immer feiner, doch stets naiver Volkswitz steckt darin, köstliche Anachronismen, wie sie drastischer kaum ersonnen werden können, sind nicht selten. Die Figuren sind natürlich alle urdeutsch und hausbacken ge zeichnet, am Naivsten erscheint aber die Behandlung der geographischen Verhältnisse. Aus der großen Schar der ständigen Schauspielfiguren seien der heilige Nikolaus und Knecht Ruprecht hervorgehoben. Der erstere ist noch jetzt hauptsächlich im nordwestlichen und südlichen Schelling erwiderte, über die Beschränkung der Haftpflicht der Genossenschaftsmitglieder seien die Ansichten sehr ge teilt, umso mehr freue er sich über die Anerkennung des Vorredners, welche er dieser Bestimmung angedeihen ließ. Die Einrichtung der Revision der Genossenschafls- verwaliung sei zuerst von Schulze-Delitzsch selbst ange regt und später von der Stelle, welche die Revision zu erst anregte, gegen diese die heftigste Opposition erhoben worden. Schulze-Delitzsch selbst aber hab^ die Ueberlei- tung in der vorgcschlagenen Form angestellt. Die ver bündeten Regierungen seien weit entfernt, sich in die Verhältnisse der Genossenschaften einzumischen, sie wollten nur eine allseitige Revision. Die bestehenden Revisions- verbändc umfaßten nur etwa ein Drittel der Genossen schaften, ob sich aus den noch verbleibenden 2-—3000 Genossenschaften immer freiwillige Revisionsverbände bil den würden, sei fraglich. Fehle dem Richter eine geeig nete Person sür das Revisionsgeschäft, so werde er sich mit der Verwaltungsbehörde in Verbindung setzen. Zu rückweisen müsse er die Annahme des Vorredners, als werde ein Amtsrichter seinen Sekretär für einen geeig» Deutschland, der letztere in Sachsen besonders im Erzgebirge und seinen Ausläufern beliebt, wirft die Geschenke durck den Schornstein, füllt die Schuhe der Kinder und die Teller junger Mädchen, die diese auf die Straße hinausgestellt; oft freilich soll ein wohlbekannter jugendlicher Nikolaus seinem lieben Mädchen den Teller mit Geschenken füllen, knecht Ruprecht steckt die Faulen und Bösen in den Sack. Er ist ein ganz heidnischer Gesell. Ruprecht ist der „Ruhmglänzende", d. h. der alte Germanengott Wotan, der seinen Umzug hält zu Weihnacht. Die WeihnachtSfestsptelc fanden in den Kirchen statt, bis sie allmählich entschwanden und nur in den Häusern noch Aufnahme fanden. In den fünfziger Jahren wur den sie noch mit aller Hingabe und Freudigkeit in dett Dörfern der Umgegend von Annaberg gespielt, und auch noch jetzt sind sie im sächsischen Erzgebirge vielfach zu schauen. Szenen der heiligen Schrift bildeten ihr Thema, möglichst verblüffende Auftritte bildeten das Hauptinter- effe. Früher ward stets ein Knabe, als Engel durch die Kirche fliegend, an einem Seile herabgelassen. Da j.doch an einem Weihnachtsabend in Crimmitschau in der dicht gefüllten Kirche durch den SchreckenSruf des ängstlich gewordenen Knaben, der als Engel die Kirche durch- fliegen sollte, eine Störung entstand, die leicht verhäng nisvoll hätte werden können, wurde die Fahrt vom Himmel zur Erde in den sächsischen Landen verboten.