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/ Dienstag, dm 80. Oktav«. ^5^ Ä forstwirthschBlGMtriMWchäf- von BayerNs ^ömgreich Sachsen und . 4 33. 34. 24. 4 >4 28. 29. 30. Z1. 32. Erjcheint täglich, «It Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends für den fol genden Tag. Preis vierteljährlich S M. so Pf,., «nonatltch so Pfg., Einzel-Nrn. s Pfg: Bestellungen nehmen alle Post- anstalten, Postboten und die Ausgabe stellen de» Tage blattes an. MW» Grspr- T-rss tzttferatm-«,««-« für die j-wetligg Mend-Nuumt« M vormittags t«N»rl kossenverwaltungen die Anweisung, am 30. laufenden MonatS bei dem Kassenschlusse festzustellen, welche Be träge nach Markwährung an u. Neichsgoldmünzen, d. Einthalerstücken, o. Reichsstlbermünzen, ä. Reichskassen- scheinen in den unter ihrer Verwaltung stehenden Kassen vorhanden sind und das Ergebnis nach den bezeichneten Sorten getrennt bis zum 5. November d. I. anher an- zuzeigcn. Hierbei ist noch besonders darauf hinzuweisen, daß unter der Rubrik „RcichSkassenscheine" lediglich die letzteren aufzunehmen, die Reichsbanknoten dagegen von der Bestandsermittelung auszuschließen sind. — Nach einer Mitteilung des „G. A." hat die große Ueberfüllung der gelehrten Berufskreise dazu geführt, daß jetzt selbst bei der Reichspost junge Leute mit dem Reifezeugnis eines Gymnasiums oder Realgymnasiums in der Regel nur dann als Eleve noch angenommen werden, wenn sie keine niedrigere Zensur als I I ei halten haben. — Am Mittwoch voriger Woche hatten sich vor der 2. Strafkammer zu Chemnitz ein zu wiederholten Malen wegen Betrugs und Urkundenfälschung vorbestrafter Agent und Rittergutsbesitzer in Drebach gegen eine Anklage wegen Betrugs im Rückfalle, ein Restaurateur und Agent in Dresden dagegen wegen Begünstigung zu verantworten. Der erstere Angeklagte hatte im Oktober 1887 vom Rittergutsbesitzer Heinze in Drebach das bis dahin diesem gehörige Rittergut samt Inventar um den Preis von 180000 M. erkauft und den Kaufpreis in der Weise berichtigt, daß er die auf dem Kaufobjekte Örtliches nud Sächsisches. Frankenberg, 29. Oktober 1888. -j- Wie wir der neuesten offiziellen Liste der preußischen Ordensverleihungen entnehmen, ist dem Standesherrn von Lichtenwalde, Grasen Vitzthum von Eckstädt, zweiten Botschaftssekretär und kgl. sächsischen Kammerherrn, von Sr. Majestät dem Kaiser Wilhelm der Rote Adlerorden vierter Klasse verliehen worden. — Die Königin Karola ist gestern, Sonntag, vor- mittag aus Baden-Baden auf dem Böhmischen Bahnhof in Dresden angekommcn und von dem König Albert auf das Herzlichste begrüßt worden. Die Königin hatte Baden-Baden nach dreiwöchentlichem Aufenthalt am Sonn abend verlas en und sich über Karlsruhe nach Stuttgart begeben, woselbst die Ankunft 1 Uhr 20 Min. nachmit tags erfolgte. Wie eine Nachricht aus Stuttgart meldet, verweilte die Königin daselbst bis 5 Uhr 42 Minuten nachmittags und stattete während des Aufenthalts der Königin Olga einen Besuch ab. — Das Ministerium des Innern erläßt folgende Verordnung, die in Umlauf befindlichen ReichSgoldmün- zen, Einthalerstücke, Reichssilbermünzen und Reichskassen, scheine betreffend. Um ein Urteil über den Geldumlauf zu gewinnen, ergeht hierdurch auf Antrag des Retchs- schatzamteS an 1) alle dem Ministerium des Innern un- tersteyenden königlichen Behörden und Verwaltungsstellen, welche Kassen haben, 2) alle Stadlräteunddie Polizei- ämter zu Leipzig und Chemnitz, sowie 3) alle Spar 8 s Verordnung, betreffend die Uebertragung landesherrlicher Befugnisse aus den Statthalter von Elsaß-Lothringen. S. 189. Bekanntmachung, betreffend die Schiffsoermessungsordnung. S. 190. Berordnnng über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend di- Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäf tigten Personen für das Zürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. S. 207. Verordnung, betreffend eine Abänderung der Klasseneintheilung der Orte. S. 209. Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den Schutzgebieten von Kamerun und Togo. S. 2l1. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Unfall- und 26. 27. Bekanntmachung. TmLT K'MWO» — M-g-ENWm wo!« ä 7b Ergin,Ung dir MMmngsb«. e über dl« Kriegsleistungen. S. 142. nülnzen S ^"ffend das Verbot des Umlaufs fremder Scheide ¬ haftenden Hypotheken im Gesamtbeträge von 128400 M. 1 zur eigenen Berichtigung übernahm, 7100 M. bar j herauszahlte und außerdem den ihm bis dahin zugehörigen Gasthof „Zur Stadt Meißen" in Freiberg zum WertS- betrage von 44500 M. an Heinze überließ. Die Finanzen des Käufers standen, obwohl er „Rittergutsbesitzer" ge worden war, durchaus nicht glänzend, und er suchte daher eine» Verwalter, welchen er denn auch in der Person eines Oekonomen Tannert mit einer Kautionslegung von 4000 M. zu finden vermochte. Wohl kam demselben die Lage der Dinge sofort bedenklich vor, mit Hilfe de- Dresdner Restaurateurs aber wußte der Schwindler, bei dem schließlich von dem Kautionsgelde nur noch 600 M. vorgefunden wurden, sein Ziel zu erreichen. Die gericht liche Verhandlung endete mit der Verurteilung beider Angeklagten, und zwar des Rittergutsbesitzers wegen Rückfallsbetrugs zu 2 Jahren Zuchthaus und 180 M. . Geldstrafe, event. weiteren 24 Tagen Zuchthaus und zu 5 Jahren Ehrenrechtsverlust, und des Restaurateur- wegen Begünstigung zu 5 Monaten Gefängnisstrafe. — Im Prozeß Geffckcn dürfte die Erhebung der Anklage von feiten der Oberreichsanwaltschaft erst im - November zu erwarten sein. Einstweilen sollen dieser - Behörde die Akten noch nicht zugestellt sein. Erst ver- - hältnismäßig kurze Zeit vor der Hauptverhandlung soll die Ueberführung des Angeschuldigten nach Leipzig er folgen. Die Behandlung des Prof. Geffckcn ist Ue depk- bar mildeste, und was mit der Gefängnisordnung sich nur irgend vereinbart, wird ihm gewährt. Ferner iA die Gestaltung d-S Umlaufs der Scheidemünzen ->-> innerhalb badischer Gren,bezirke. S. 149. E d« r-inoph-«-,, 23. Bekanntmachtmg, betreffend die Gestattung des Umlaufs der Scheidemünzen Währung innerhalb sächsischer Grenzbezirke. S. 171. BrkUMlrmnlhung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur An- fertigung von Cigarren bestimmten Anlagen. S. 172. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäf tigten Personen, für Mecklenburg-Schwerin. S. 175. Bekonntmuchung-i betreffend die Abänderung der Aichordnung undderAichge« 25. Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und der Marineverwallung angestellten Beamten. S. 177. NrichUgu^ "" dem Staate Paraguay. S. 178. Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. S. 183. Bekanntmachnng, betreffend die Befähigungszeugnisse für Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochseefischereifahrzeugen und die Berechnung der Steuermanns fahrzeit. S. 185 Krankenversicherung der in land- und ligten Personen, in den Landesgebieten Baden. S. 217. Bekanntmachung, betreffend die Gestattung des'Ümla'usS der österreichischen und der Franken-Währung lunertzälb bezirke. S. 218. Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des.VerzelchnM-bitt grt-M- lichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. , S- 21H,. i Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung voüMveilermnen üM jugend lichen Arbeitern in Gümmiwaarensabriken. S.LtH. . Berordnnng, betreffend die Rechtsverhältnisse int Schiitzgebkete der Neu- Guinea-Kompagnie. S. 221. , ' . . Verordnung, betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbände- zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. E. 225. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Luxemburgs zu der am A Sep tember 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen BüdUNgeine- internationalen Verbandes zum Schutze von Werren der Literatur und ' Kunst. S. 227.: : 7" ..n. 35. Verordnung über die Zuständigkeit der Neichsbehörden zur Ausführung, he- Gesetzes vom 31. März 1873. S. 229. ' ' . , Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen von Magdeburg. S« 232, * . , 36. Bekanntmachung^ betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sönstigeti Gegen- ständen des Gartenbaues. S. 233. 37. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- Und forstwirthschaftlichen Betrieben schäftigten Personen, für das Herzogthum Anhalt. S. 235. ' D Frankenberg, am 26. October 1888. - A , Der Etadtrath. Donnerstag, den I November sollen auf Bahnhof OberlichtenM alte kieferne und eichene Eisenbahnschwellen u. s. w., sowie das an den Böschung»« der Bahnstrecke Oberlichtenau-Chemnitz stehende Schlagholz, worunter sich viel birkene- Besenretsig befindet, auf dem Sto^e parzellenweise unter den an Ort und Stelle be kannt zu gebenden Bedingungen meistbietend gegen sofortige Bezahlung versteigert, werden. Die Versteigerung der Eisenbahnschwellen erfolgt Nachmittag 2 Uhr und die de- Schlagholzes Vormittag 8 Uhr ab Bahnhof Oberlichtenau in der Richtung nach -- Chemnitz. W Großbauchlitz, am 25. October 1888. König!. AbtheilungSiugenieur-Bureau Döbeln I. ' tzaserat« werd«» . «tt » M. für W - j ' ««spaltene 7 »Ule berechnet. «kleinster Inserat« f M F Mr-SN VW 7. M Srmprizlerte undtex tellarifchr JnfeE I, i »ach hsonkm» Aintsbtalt -er König!. Amtshauptmannschaft Mha, -es König!. 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