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218 Dienstag, den 18. September. Tarif. 1888 Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, LdcndS sür den sol- gcnhcn Tag. PliiS vierteljährlich 1 M. so PK., monatlich so Psg., Stnzei-Nrn. S Psg. Bestellungen nehmen alle Post- «nstalicn, Postbe'rn und die Ausgabe stellen des Tage blattes an. »ankenb-Hcr «komplizierte und tM ff j t tellarische JnsemW . «ach besondere» EF FF Inseraten-Aimah« AezirLsa«^» -5.-- Amtsblatt -er König!. Amtshauptmannschaft Flöha, -es König!. Amtsgerichts un- -es Stadtrats ;n Frankenberg. BeAchtUNg von Commmgrundstücken. «le» 18. l8vZ»t«u,I»«r Ä». ^8., -, Vormittags von Uhr an sollen n. 5 Z^S^eien an der Hainichener Straße gelegene Feldparzellen (3 a 1 Scheffel, 2 unter I Scheffel) " ° t d. 1 Acker Wiese am Lützelthalviaduct, e. 1 ^0,7 Ar ---- 2 Acker 190 in L Feld, unterhalb dem Strohtempel im Lützelthal gelegen, wegen Ablaufs der Pachtzeit anderweit auf 6 bez. 9 Jahve im Versteigerungs- wege an Ort und Stelle verpachtet werden. Pachtlustige werden hierzu andurch eingeladen. Versammlungsort: beim Waldschlötzchen an der Hainichener Straße. Frankenberg, am 15. September 1888. Der Nath. vr Kaeubler, Brgrmstr. K. Bebauungsplan. Uebsr den von dem Marktplatze, der Schloßstraße, der niederen Garten-, Feld- und Ahornstraßs, dem Bahnkörper der Chemnitz-Hainichen-Noßweiner Staatseisenbahn, der mittleren und inneren Freiberger Straße umschlossenen Grundflächenraum ist von uns ein Bebauungsplan aufgestellt worden, welcher nebst den dazu gehörigen graphischen Plänen für die betheiligten Grundstücksbesitzer von Montag, den IO. dieses Monats, ab 4 Wochen lang zur Einsicht an Rathsstelle ausliegt. Einwendungen gegen diesen Bebauungsplan können nur innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Frankenberg, am 8. September 1888. Der Stadtrat h. vr Kaeubler, Brgrmstr. St. Bekauutmachuug für Wersdorf. D'e freiwillige Feuerwehr zu Ebersdorf beabsichtigt, im Laufe dieser Woche eine Nachtübung abzuhalten und seien die Bewohner wegen der erforderlichen Alarmie rung im Voraus darauf aufmerksam gemacht. f > Das Kommando der freiwMigen Feuerwehr zu Ebersdorf. Das «eue Exerzierreglement für die Infanterie, welches binnen kurzem in der ganzen Armee zur Ein führung gelangen wird, ist jetzt der Ocff-ntlichkeü über geben worden. In gewisser Beziehung bedeutet es eine Art Revolution im Mlluärwesen, aber eine solche von eminent praktischer Bedeutung. Unter Kaiser Wilhelm l. ist im Speziellen den preußischen Truppen der Vorwurf gemacht, sie würden viel zu sehr für den Paradeplatz ausgebildet, ein gelungener Parademarsch sei die höchste militärische Leistung im Frieden. Daß dieser letztere Vorwurf ungerechtfertigt war, weiß jedermann, doch ist es Thatsache, daß der alte Herr so großes Gewicht auf die parademäßige Ausbildung legte. Wilhelm I. hing an den Traditlonen der früheren Jahre, und wenn er sich auch manchmal sagen mußte, eine Reform sei am Platze, so lehnte er d«e Trennung von dem Altgewohn ten doch immer mit den Worten ab: „Das mag mein Nachfolger einmal anders machen!" S it der Einfüh rung des RepetiergewehreS bei der Jiifanterie ergab sich die Notwendigkeit einer Aenderung des Dienstes von selbst. Der so total veränderten Waffe mußte auch bei der Ausbildung des Soldaten Rechnung getragen werden. Kaiser Friedrich gab den Befehl zur Umarbeitung des Exerzierreglements, und unter Kaster Wilhelms H. thä- tiger Mitwirkung »st das Werk vollendet, das von allen Sachverständigen mustergiltig genannt wird, und die deut sche Armee den übrigen abermals einen Riesenschritt voraus brmgt. So giebt sich das Exerzierreglement als eine glückliche Verbindung der altpreußischen Straffheit Mit den Anforderungen des modernen Gefechts. „Kriegs- gemäß" soll künftig die Infanterie von vornherein erzo gen werden; diese Forderung zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Reglement. Gleich die ersten Sätze geben die Anleitung sür die Art und Weise, wie künftighin unsere Infanterie ausgebildet werden soll. Es heißt dort: „Das Exerzieren bezweckt Schulung und Vorbereitung der Führer und Mannschaften sür den Krieg." Alle Uebungen müssen deshalb auf den Krieg berechnet sein. Die wichtigsten Anforderungen aber, welche der Krieg stellt, sind: strengste Disziplin und Ordnung bei höchster Anspannung aller Kräfte. Diese Eigenschaf ten der Truppe so anzuerziehen, daß sie ihr zur andern Natur werden, ist ein Hauptzweck aller Uebungen auf dem Exerzierplatz wie im Gebäude. Im Krieg verspricht nur Einfaches Erfolg. Es handelt sich daher nur um bie Erlernung und Anwendung weniger einfacher For men, welche aber mit Straffheit eingeübt und mit voller Sicherheit beherrscht werden müssen. Die Vorschriften des Reglements geben hierfür allein die Norm; sie sind ihrem Geiste und Wortlaut nach für Krieg und Frieden unbedingt verbindlich. Alle Künsteleien sind untersagt. Das Reglement zerfällt in drei Teile. Der erste (schule genannt) behandelt die Einzelausbildung (von den Griffen sind „Gewehr auf" und „Faßt das Gewehr an" in Weg fall gekommen), den Zug, die Kompanie, das Bataillon, das Regiment, die Brigade. Das Bataillon und dessen Ausbildung bildet die Grundlage für die Gefechtsführung. Die Linienformation ist beseitigt, und kennt das Bataillon fortan nur noch drei Grundformen. Es steht entweder in Doppelkolonne, der alten Kolonne nach der Mitte entsprechend, in Tiefkolonne, die vier Kompanien in Kom- paniekolonnen hinter einander, oder in Brcitkolonne, die vier Kompanien in Kompanien neben einander. Die Kompaniekolonne besteht aus drei zweigliedrigen Zügen und ist fortan die Grundform für alle Bewegungen, welche Gefechtszwecken dienen. Für di« Kompanie ist das Karree geblieben, für das Bataillon weggefallen. Alle Formen der Schule sind einfach und darin liegt insofern eine große Bedeutung, als auch die Reserven und Landwehrleute binnen kürzester Frist sich in die neuen Vorschriften einleben können. Wer also darauf spekuliert, daß die Schlagfertigkeit des deutschen Heeres durch Ein führung des neuen Reglements vorübergehend gestört werde, der irrt sich gewaltig. Der zweite Teil behandelt das Gefecht in folgenden Abschnitten: Einleitung, Bedeu tung des Exerzierplatzes, zerstreute und geschlossene Ord nung, das Schützengefecht, Verhalten gegenüber den ver schiedenen Waffen, Benutzung des Schanzzeuges, Verhal ten der Führer und Soldaten im Gefecht, Ausdehnung der Gliederung, Angriff und Verteidigung. Es folgt dann das Gefecht der Truppenverbände (Kompanie, Ba taillon, Regiment, Brigade, mit Schlußbemerkungen, de ren Schlußsatz besonders markant ist und lautet: „Das Reglement erschöpft die taktischen Lehren nicht, eS be schränkt sie auf grundlegende Gesetze. Tie Ausbildung ist aber nach den Grundsätzen des Reglement« richtig erfolgt, wenn sie das kann, was der Krieg erfordert, und wenn sie auf dem Gefechtsfelde nichts von dem wie der abzustreifen hat, was sie auf dem Exerzierplatz er lernte." Der dritte Teil behandelt die Parade, Sbholen der Fahnen, die Signale. Das ist das neue Reglement. Seine Annahme ist erst nach den genauesten Erwägungen und praktischen Proben erfolgt, und allenthalben hat cs sich bewährt. Die deutsche Armee gewinnt dadurch er höhte Kraft und Schlagfertigkeit für die Zeit, für welche sie ausgebildet wird, für den Krieg. Wir hoffen aber zuversichtlich, daß alle diese großartigen Fortschritte im Mtlitärwesen nur die Folge haben werden, den nächsten Krieg immer mehr hinauSzuschicben. Örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 17. September 1888. ff In den frühen Morgenstunden des gestrigen Sonn tags, gegen 4 Uhr, wurde unsere Feuerwehr durch vom Kirchturm gegebenes Feuersignal zu einem in Ortelsdorf ausgebrochcnen Schadenfeuer gerufen. Es war dortselbst im Kunzeschen Gute das frühere Wohn haus und spätere Vorratsgebäude in Brand geraten. Leider war cs unmöglich, dasselbe zu retten, obwohl die Ortelsdorfer und Gunnersdorfer Spritze sehr bald an der Brandstätte erschienen waren, da das Feuer im Innern des Gebäudes schon zu großen Umfang gewon nen hatte, ehe es bemerkt wurde. Man mußt« sich des halb darauf beschränken, das dicht am Feuerherd ge legene Wohnhaus, welches inzwischen ebenfalls bereit» Feuer gefangen hatte, zu retten, welche Bemühungen auch von Erfolg begleitet waren. Ueber die Entstehung des Feuexs ist Bestimmtes nicht bekannt, doch vermutet man, daß es von fremder Hand angelegt worden ist. ff Zu der von Sonntag, den 23. d. M., bis incl. Mittwoch, den 3. Oktober, in Dresden stattfindenden Aus stellung gewerblicher Schulen des Königreichs Sachsen erhalten die Schüler, sowie die sie begleitenden Lehrer und Vorsteher eine Fahrtvergünstigung auf den StaatS- eisenbahnen dergestalt zugestanden, daß je zwei Schüler oder Schülerinnen, bez. die sie begleitenden Lehrer oder Lehrerinnen oder Vorsteher auf ein Billet befördert werden; es muß jedoch die Führung der Schüler ge meinschaftlich von Lehrern oder Vorstehern beim Besuche der Ausstellung geschehen, auch muß die Fahrt mindesten» 24 Stunden vorher bei der betreffenden Betriebsober inspektion angemeldet werden. ff In den nächsten Tagen werden die sächsische» Truppen von ihren Manvoerfeldern wieder in ihre Gar nisonen zurückkehren. So wird auch am Donnerstag, den 20. d. M., die Rückbeförderung der Fußtruppcn der „Schwarzen Brigade" von den Manövern im Vogtlande nach Dresden erfolgen und werden die betreffenden 4 Sonderzüge wieder Niederwiesa berühren. Der erste Sonderzug, der das 2. und 3. Bataillon des Schützen- regiments Nr. 108 mit sich führt, 37 Wagen mit 32 Offizieren und 988 Mann, verläßt Plauen früh 6 Uhr 35 Min., 8 Uhr 10 Min. wird der zweite Sonderzug mit dem 1. Bataillon des Schützenregiments und dem 2. Jägerbataillon Nr. 13 in 46 Wagen, 47 Offiziere und 1047 Mann, Plauen verlassen. Der dritte Son derzug, 10 Uhr 20 Min. abgehend, wird das 3. Jäger- balaillon Nr. 15 in 19 Wagen, 20 Offiziere und 458 Mann, aufnehmen. Der vierte Sonderzug wird das I. Jägerbataillon Nr. 12 in 22 Wagen, 26 Offiziere und 534 Mann, aufnehmen und Plauen 1155 Uhr verlassen. — König Albert ist gestern, Sonntag, früh 1 Uhr 2 Min. mit dem fahrplanmäßigen Kurierzuge von Berlin wieder in Dresden eingetroffen und hat sich vom Leip ziger Bahnhöfe mittelst Wagen nach Pillnitz begeben. — Am heutigen Montage beabsichtigte König Albert den Manöver« der 24. Division bei Leipzig beizuwohnen. — «m 1. und 2. Oktober d. I. findet die Ziehung der 4. Klass- der 114. kgl. sächs. Landeslotterie statt und hat die Empfangnahme der Lose bis spätestens 22. September zu erfolgen. — Gegenwärtig geht allen zum deutschen Krieger bunde gehörigen Vereinen die Mitteilung zu, daß am 27. Januar kommenden Jahres, als dem GeburtStagSfest Kaiser Wilhelms II., demselben eine Huldigung in Form eines Vorbeimarsches dargcbracht werden soll. Es wird gewünscht, daß möglichst alle Vereine dabei durch Depu tationen vertreten sein werden.