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1888. 4 H 228 Sonnabend, den 29. September - L VerlagscxpedMon auch deren Zeitungsboten, auswärts sämtliche Bureaus und Filialstcllen der Annoncenexpeditionen: Jnvalidendank - Rudolf Mosse - G. L. Daub- L Ko. re. außerdem in AuerSwalde Hr Gastwirt Anton Richter (im ErbgeA) in Niederwiesa Hr. Material,varenhändler Tittniann. Srschkint täglich, «Nit Ausnahme der , Sonn-und Festtage, abends sür den sol- genden Tag. Preis vierteljährlich I M. b0 Pfg., «nonatlich so Pfg., Linjel-Nrn. s Pfg. Bestellungen nehmen alle Post- «nftatten, Postbelen und die Ausgabe stellen der Tage blattes an. Inserat« werd« ! mit s Pfg. für « spalten« r->rpn» teile berechnet. «reinster Inserat» betrag ra Ptz. tknnbltjiertemibb»» tell-rtsch« Jnserntl , »ach besonbere» , Tarif. Inseraten-Anu»,«» sik di« j-weilt» daß dieselbe nur in authentischer Form und mit Zustim mung des Kaisers erfolgen sollte." Örtliches and Sächsisches. Frankenberg, 28. September 1888. f Beim hiesigen Bezirkskommando erfolgt vor Ver legung dieser Behörde nach Chemnitz gegenwärtig noch eine Personalveränderung, indem Se. Maj. das Gesuch des charakterisierten Hauptmanns z. D. Zcnnig um Ent hebung von der Stellung als Adjutant des Lanbw.-Bat.« Bezirks Frankenberg genehmigt hat, unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubnis zum Fort tragen der Uniform des 2. Grenadier-Regiments Nr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen" mit den vor geschriebenen Abzeichen, sowie unter gleichzeitiger Ver leihung des ChwakterS als Major. Herr Major Zennig wird vom 1. Oktober ab die Leitung und Verwaltung der Bezirksanstalt zu Frohnau bei Annaberg übernehmen. — Die Winter-Ausgabe des beliebten und bekannten Fritzeschen Fahrplanbuches ist soeben erschienen. Da» Buch enthält die am 1. Oktober laufenden Jahres in Kraft tretenden Fahrpläne der sämtlichen sächsischen Slaatseisenbahnen, sowie der Anschlußbahnen Preußens, Bayerns, Thüringens und Oesterreichs, ferner die Fahr posten und der Dampfschiffe auf der sächsischen Strecke des Elbsttomes. Weiter enthält da» Fahrbuch die Preis verzeichnisse für Tour-, Tages-, Abonnement- und kom- binierbare, wie feste Rundreisebillets. Die Preise der eben bezeichneten Billetsorten sind bereits unter Zugrun delegung des neuen, vom 1. Oktober d. I. an giltigen Tarifcs ausgenommen worden. Ferner findet man in dem Merkchen eine Zusammenstellung der direkten Eisen- byhnverbindungen mit größeren Städten und Badeorten. und sonstigen Angaben sind nach offi- ^E Mate^ bearbeitet und haben deshalb voll und ganz Anspruch auf Zuocrlässigkeit und Richtigkeit. Der Fürst BiSmarü über das Tagebuch Kaiser Friedrichs. Der „Reichsanzeiger" publiziert einen sehr ausführ lichen Bericht des Reichskanzlers an den Kaiser, in wel chem ausgesprochen wird, daß das Tagebuch in der vor liegenden Form nicht echt sei. Der Kronprinz habe allerdings außerhalb der geschäftlichen Verhandlungen gestanden, sei also über manche Details vielleicht nicht genau unterrichtet gewesen, aber es sei unmöglich, daß bei täglicher Niederschrift sich so viele Irrtümer einge schlichen haben könnten, wie es der Fall ist. Unrichtig sei cS, daß er (der Kanzler) noch am 13. Juli 1870 den Frieden für gesichert hielt; der Kronprinz habe ge wußt, daß der Krieg unvermeidlich war und sei auch mit der Mobilmachung einverstanden gewesen, während der König immer noch hoffte, den Krieg vermeiden zu können. Der Kronprinz habe ferner gewußt, daß mit diesem Krieg (1870) eine andauernde Ruhe nicht zu erzielen sei; un richtig sei auch, daß der Kronprinz den König mit Mühe bewogen habe, das eiserne Kreuz auch Nichtpreußen zu verleihen. Bezüglich der Kaiscrfrage bestand schon am 3. September ein volles Einvernehmen zwischen dem Kanzler und dem Kronprinzen und geradezu Verleum dung ist es, wenn der Kronprinz die Anwendung von Gemalt gegen die süddeutschen Bundesgenossen empfohlen haben soll, um sie zur Anerkennung des Kaiserreiches zu zwingen. Unrichtig sind auch die Mitteilungen über die Schaffung eines ReichsoberhauseS und von Reichsmini sterien. Ebenso hat der Kanzler nie gesagt, er wolle nach dem Kriege einen Streit wegen der Unfehlbarkeits« frage beginnen. Nach allem hält der Kanzler das Tage buch in der vorliegenden Form sür unecht. Wäre es echt, müßte es als Staatsgeheimnis behandelt werdön, die Veröffentlichung also unter Strafe fallen. Besonders durch die Aeußerungen über die fremden Bundesfürsten Bebauungsplan. Ueber den von dem Marktplatze, der Schloßstraße, der niederen Garten-, Feld- und Ahornstraße, dem Bahnkörper der Chemnitz-Hainichen-Roßweiner Slaatseisenbahn, der mittleren und inneren Freiberger Straße umschlossenen Grundflächenraum ist von uns ein Bebauungsplan ausgestellt worden, welcher nebst den dazu gehörigen Bekanntmachung. das A für die Ortskrankenkasse der Gemeinde zu Ebers- > » i. Zwillichen Kretshauptmannschaft Zwickau genehmigt worden ist, so wird hiermit auf Grund von Z 34 Absatz 1 des Reichsgesetzes, betreffend die Kranken- verslcherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883, behufs Vornahme der erstmaligen Borftandswaylen aus »lenStay-. Sv» 2. «etol»er 1888, . .Mittags IS Uhr im NitzscheMen Gasthofe in Ebersdorf die erste G^teralversammlung für die obgedachte Ortskrankenkasse berufen und werden die Betyetligten d. i. oie in den 8ui> D aufgcführten Gewerbszweigen in Lem Gemerndebezirk Ebersdorf beschäftigten Arbeiter beziehentlich die daselbst aufge- fuhrten Perionen und deren Arbeitgeber, mit dem Bemerken dazu eingeladen, daß ou§ der Zahl der Arbeiter 4 und aus der Zahl der Arbeitgeber 2 Vorstandsmitglieder ,zu wählen find. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 26. September 1888. v. Gehe. u Gewerbe der: Schnitt-, Materialwaaren- und Kohlenhändler, Dachdecker, Ta pezierer, Anstreicher, Bürstenmacher, Handschuhmacher, Pantoffelmacher, Tischler, Uhr- Macher, Glaser, Drechsler, Stuhlbauer, Böttcher, Maler, Kistenbauer, Stellmacher, Sattler, Gerber, Fleischer, Schuhmacher, Schneider, Schlosser, Klempner, Schmiede, Weber, Bildhauer, Brauer, Branntweinbrenner, Müller, Bäcker, Färber, Bleicher, Ziegel- und Straßenarbeiter, Steinbrecher, Steinmetzen, Brunnenbauer, Erdbauunter- nchme:, Maurer, Zimmerleute, Strumpfwirker, Stricker, Seiler, Roßhaarspinner, Barbiere, Spinnereiarbeiter, Gärtner, Cigarrenarbeiter, den gewerbsmäßigen Spedi- tions- und Fuhrwerksbetrieb, Gast- und SchankwirthschaftSbetrieb, Handlungsgehilfen und Lehrlinge, sowie die in der Forst- und Landwirthschaft einschließlich des landwirth- schaftlichen Gesindes beschäftigten Personen. Bekanntmachung, die Avmenkassenbetträge von geselligen Vereinen betr. Die diesjährigen von den hier bestehenden gejelligen Vereinen nach 8 13 0 4 d-x allgemeinen Armenordnung zur Armenkasse zu entrichtenden Verträge sind spätesten» bis zum 8. Oktober dS. Js. an die Stadtkasie (Rsthhaus 2 Treppen) abmführen. Frankenberg, am 27. September 1888. D e r R a t h. »r. Kaeubler, Brgrmstr. ÄezirksMzE' u Bekanntmachung. „ Die zu Michaelis laufenden Jahres fälligen Wafserzinseu und Reallaste«-» beitrüge sind von den betreffenden Grundstücksbesitzern spätestens bis zum 8. Oktober ds. Js. an die Stadtkasse (RathhauS 2 Treppen) abzusühren. Frankenberg, den 27. September 1888. Der Rath. »r. Kaeubler, Brgrmstr. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtners Ernst Emü Schumann in Niederlichtenau ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten For derung Termin auf den S». Oktober 1888 Vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Frankenberg, am 28. September 1888. Günther, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. würde, wenn sie echt wären, Bestand und Einigkeit des deutschen Reiches schwer gefährdet werden. Ist die Pu blikation nicht echt, so wird das Strafgesetzbuch Gelegen heit bieten, gegen die Urheber der verleumderischen Pu blikation vorzugehen. „Daß dies geschehe, liegt im In- teresse der beiden hochseligen Vorgänger Ew. Majestät, deren Andenken ein wertvolles Besitztum des Volkes und der Dynastie bildet und vor der Entstellung bewahrt werden sollte, mit welcher diese anonyme, im Interesse des Umsturzes und des inneren Unfriedens erfolgre Ver öffentlichung in erster Linie sich gegen den Kaiser Fried- rich richtet. In diesem Sinne bitte ich Ew. Majestät ehrfurchtsvoll, mich huldreichst ermächtigen zu wollen, daß ich dem Justizminister Allerhöchstdero Aufforderung zugehen lasse, die Staatsanwaltschaft zur Einleitung des Strafverfahrens gegen die Publikation der „Deutschen Rundschau" und deren Urheber anzuweisen, v. Bismarck." Der Kaiser hat diesen Antrag genehmigt, und wird die bereits einzeleitete Untersuchung also nun wohl bald Klar heit ergeben. Daß die ganze Publikation falsch ist, sagt Fürst Bismarck übrigens nicht, nur die vorliegende Form ist unecht, in das Original müssen also Fälschungen hi neinkorrigiert worden sein. Die Verlagshandlung der „Rundschau" hat bereits angekündigt, daß das betreffende Heft nicht mehr ausgegeben wird. Die „Nat.-Ztg." schreibt zu der Sache noch: „Inner- halb der Regierung wird die Veröffentlichung als eine -Schädigung der auswärtigen Politik des Reiches betrach tet. Es wird die Vermutung laut, daß die Veröffent lichung auf eine englische Quelle zurückzufahren sei, was > nicht ausschließen würde, daß ein Deutscher als Mittels- I mann benutzt worden. Die Kaiserin Friedrich hat dem Abgeordneten Professor Delbrück ausdrücklich ihr größtes Mißfallen und Erstaunen über die unbefugte Veröfsent- lichung des Tagebuches zu erkennen gegeben. Jedenfalls lag es in ihrer Absicht, wenn eine Publikation der schrift lichen Hinterlassenschaft Kaiser Friedrichs stattfinden sollte, graphischen Plänen für die betheiligten Grundstücksbesitzer von Montan, den IO. dieses Monats, . ab 4 Wochen lang zur Einsicht an Nathsstelle ausliegt. Etnwendungen gegen diese» Bebauungsplan können nur innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Frankenberg, am 8. September 1888. Stadtrath. »r. Kaeubler, Brgrmstr. St.