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ver- 4 r G- dem nach L! ?! nntlich die isässig ge« bst aufge« Fabrikanten beiter be- öohlthätcr Mark zur gung von chält jeder, rat ablie- :in inter- Abschluß, hren eine sie davon srist klagte or einigen die Dame urierte 9 die Dame elbst einer war dar :r sich um ! Krankheit Tage nach — In einem während des Schützenfestes in Coburg aufgeschlagencn Zirkus produzierte sich ein Athlet mit einer nahezu zwei Zentner schweren eisernen Wagcnachse, die er mit einer Hand über seinen Kopf emporhob. Ein junger Mann wollte dieses Kraftstück nachmachen und brachte dasselbe auch zur Hälfte fertig. Als er aber versuchte, das schwere Eiscnstück über den Kopf zu he ben, brach er zusammen, weil er sich dabei innerlich letzt hatte. ?! chädigung lüch vo« ünnahme. der Ver> hlen dicht ,ie Anlie. der Vn- Lenutzung das Un< n Jahrc- war bereit, entschloß mich aber, da ich eine Falle ver mutete, mein Vermögen beiseite zu schaffen. Nach vielem Umherwandern in der Umgegend Lübecks fand ich eine passende Stelle, hier vergrub ich mein Kapital im Betrage von 2,660000 Francs in einer Zinlkiste etwa 1 Meter 20 Zentimeter tief in die Erde. Ich fertigte eine genaue Skizze von dem Terrain an und kehrte nun ohne Sorgen in die Heimat zurück. Meiner einzigen angebcteten Tochter Margaretha, die in einem Pensionat weilt, galt mein erster Besuch, ich übergab ihr die Skizze von dem Orte, wo ich meine Bankbillets vergraben habe, und stellte mich dann Zorrilla zur Verfügung. Am 19. September 1886 verunglückte unser Putsch. Ich wurde gefangen genommen, zum Tode verurteilt, später aber zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe begnadigt. Es ist jetzt weine einzige Sorge, Margaretha das Vermögen zu erhalten, ich wende mich an Sie und bitte Sie, ihr bei der Auffindung des Kapitals behilflich zu sein. Ich werde Ihnen Margaretha mit einer allen Dame senden, letztere wird zurückkehren, meine Tochter aber bei Ihnen bleiben." Die Lübecker Firma war nicht abgeneigt, sich auf die Sache einzulassen, zumal ihr eine Vergütung von 56000 Francs in Aussicht gestellt wurde. Nach weiterer Hin- und Herschreiberei, in der der Spanier seine Angaben durch amtliche Urkunden belegte, ist jetzt ein Stillstand eingetrnen, dadurch verursacht, daß der im Gefängnis schmachtende General das Ersuchen an die Firma stellte, 5000 Mark für die Reise seiner Tochter zu senden, hierzu hat sich Liese noch nicht entschließen können, und so müssen die 2,600000 Francs noch ferner hin in der Erde ruhen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß der „spanische General", der sicherlich nichts anderes als ein Jndustrieritter ist, auch in der Nähe anderer Städte noch großartige Reichtümer vergraben hat. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. — Heute, Donnerstag, reist der Kaiser mit Prinzen Friedrich Leopold und großem Gefolge Frankfurt a. O. zur Enthüllung des Prinz-Friedrich- Karl-Denkmals. Um 10Z Uhr erfolgt die Ankunft, gegen §2 Uhr wird die Rückfahrt nach Berlin bereits an- gctreten. > — Die Beziehungen Deutschlands zu Frankreich werden durch einen hochoffiziöscn Artikel der „N. A. Z." in eine eigentümliche Beleuchtung gerückt. Derselbe nimmt seinen Ausgang von dem weiteren Verlaufe der vielbesprochenen Belforter Begebenheit, der wie folgt dargestellt wird: „Die Mißhandlungen deutscher Stu denten in Belfort haben ein Nachspiel gehabt, welches mehr noch als jene rohen Exzesse selbst geeignet ist, ein charakteristisches Licht auf die Zustände in Frankreich zu Wersen. Bekanntlich waren die deutschen Studenten von dem sie verfolgenden Volkshaufen durch Steinwürfe schwer verletzt worden. Namentlich hatte der eine derselben, Studiosus Mußmann aus Hannover, so schwere Ver wundungen erlitten, daß er auf Anordnung des Arztes seine Studien auf längere Zeit unterbrechen und sich einer mehrwöchigen Badekur unterziehen mußte. Die Mißhandelten entschlossen sich, unter diesen Umständen von der Gemeinde Belfort eine Entschädigung zu bean spruchen, zu deren Leistung dieselbe nach dem Gesetze vom 10. Vendemiaire des Jahres 4 (republikanischer Kalender — 1. Oktober 1795) verpflichtet war. Dieses Gesetz, welches sich unbestritten noch in voller Geltung befindet, stellt in Titel 1 den allgemeinen Grundsatz auf, daß die Bewohner einer Gemeinde für alle Angriffe, welche in ihrem Bezirke gegen die Person oder das Eigentum ver übt werden, zivilrechtlich verantwortlich sind. Außerdem ist daselbst in Titel 4, Artikel 6, die ausführliche Be stimmung getroffen, daß derjenigen Person, welche bei einer Ansammlung von Menschen körperlich verletzt wird, von den Bewohnern der Gemeinde Schadenersatz geleistet Verden muß. Die Verurteilung der Gemeinde Belfort auf eine Entschädigungsklage der Studenten konnte hier nach nicht zweifelhaft erscheinen. Da die Mißhandelten aber nach den gemachten Erfahrungen füglich nicht selbst vor dem Gerichte in Belfort aufzutreten vermochten, handelte es sich darum, einen französischen Advokaten zur Führung des Prozesses zu gewinnen. Der deutsche Anwalt der Studenten wandte sich zu diesem Zwecke zunächst an einen angesehenen Advokaten in Belfort. Derselbe erklärte indessen, er sei nicht in der Lage, das Mandat zu übernehmen, und ebenso hätten seine Kollegen in Belfort cs abgelehnt, sich mit der Sache zu befassen. Da sich in Frankreich die feste Gerichtspraxis gebildet hat, daß der Partei, welche keinen Vertreter zu finden verbreitet, > und nach en, wenn 100 Stück so; viel« igt, wenn Karten er« zeitig und : nach und hen herbei- mden Post ern. Milch eine wurde be- wsuchungcn ungen des litteilungen dargelegt/ ärbung an> mngen eine -alten, den de in zahl« ilz erscheint de, die eine Millimeter nfache Tei- wenbildung. Nadelspitze .-merkt man nmmelblaue sich infolge« eren Schich- dicser Pilz durch einen den Milch« merden der n derselben, rch ähnliche uftreten ro« werden der cvorgerufen. sie Ursachen md es Hof- >fung dieser he bald in Lngland zu eueste Zeit oindler und ie zahlreiche cfolg. Bon ickert werden zer Zeit er- einen Brief chen General elt: „Im n Ihr Land, hen Komitee lla die drin lehren. Ich' I vermag, seitens der Gerichtspräsidenten ein Advokat be- I stellt wird, wurde darauf der Versuch gemacht, die Bei ordnung eines Advokaten von Amtswegen zu erlangen. Aber auch dieser Schritt blieb vergeblich. Der Präsident dcs Gerichts in Belfort lehnte das bezügliche Gesuch der Studenten ab, indem er vorschützte, daß er nur in den Fällen, in welchen das Gesetz eine Verteidigung vor schreibe, zur amtlichen Bestellung eines Advokaten befugt sei. Um kein Mittel unversucht zu lassen, wurde endlich bei einer Reihe Pariser Anwälte angefragt, ob sie zur Uebernahme dcs Prozesses bereit seien. Aber auch die Pariser Advokaten sanden sämtlich einen Grund, aus dem sie den mißhandelten Deutschen ihren Beistand ver sagten. Ihres klaren Rechtes ungeachtet, ist es sonach den deutschen Studenten unmöglich gemacht, ihre An sprüche in Frankreich zur Geltung zu bringen. Es ist hiermit konstatiert, daß der Deutsche in Frankreich kein Recht findet und daß für Vergehen gegen Deutsche in Frankreich keine Sühne zu erlangen ist. Neu ist diese Wahrnehmung allerdings nicht, wir brauchen nur an die Zeit nach dem Kriege zu erinnern, wo, um bloß einen Fall zu erwähnen, der Franzose, welcher einen sächsischen Soldaten in der Nähe des Forts RoSny ermordet hatte, von dem Assisenhof des Seine-Departements unter dem Applaus des Auditoriums freigesprochen wurde. Die Sage, daß die Franzosen an die Spitze der Zivilisation marschierten, findet in Frankreich natürlich noch Gläubige; dem Auslande beweisen aber Vorgänge, wie die heutigen, daß in Frankreich sogar die Justiz, die früher einen guten Ruf in Europa hatte, im Verfall begriffen ist, und daß die Zustände in unserem westlichen Nachbarreich der Ver wilderung entgegengchen." — Die neuen Zelte für die an den großen deutschen Herbftübungen teilnehmenden Truppen kommen jetzt zur Verteilung. Diese Zelte sollen bei den Biwaks, auch im Feldzüge den Truppen Unterkunft gewähren. Sie sind nach französischem Muster aus vier Teilen, die aus ge ölter Leinwand bestehen, zusammengesetzt. Zum Befesti gen derselben gehören acht Pflöcke, sogenannte „Heringe", und jedes Zelt gewährt Raum für vier Mann. Jeder Soldat hat einen Teil der geölten Leinwand und zwei Pflöcke auf dem Marsche zu tragen. Die Leinwand ist derartig, daß sie der Soldat auch zum Schutz gegen Regenwctter umhängen kann, ohne beim Gebrauch der Schußwaffe behindert zu sein. Belgien. — Die Regierung hat eine sorgsame Ueberwachung der Südgrenze angeordnet, da bei den Ausständen in den nördlichen Departements Frankreichs der anarchistische Charakter derselben deutlich zu Tage trat. Man wird diese Vorsichtsmaßregeln der Regierung rückhaltlos billi gen, wenn man erwägt, daß in der Provinz Hennegau Hunderttausende von Arbeitern leben, deren Geist durch sozialistische und anarchistische Lehren ebenso vergiftet ist, wie der Geist der französischen Arbeitermassen. Die Defuisseauxpartei, deren Haupt, Alfred Defuisscaux, mit ten unter den französischen Revolutionären ärgster Sorte lebt, hat gerade an der französischen Grenze ihr Haupt quartier und dort tauschen Frankreich und Belgien ihre zersetzenden Elemente aus. Gewöhnlich flüchten sich die Aufrührer, wenn ihnen die Gendarmerie an den Leib rückt, von Frankreich nach Belgien und umgekehrt, wo durch sie sich Straflosigkeit für ihre verbrecherischen Hand lungen sichern. Diesmal hat endlich die Brüsseler Re gierung die Gefahr erkannt, welche in dem den revolu tionären Elementen gewährten Asylrechte liegt. Die belgische Gendarmerie wacht deshalb darüber, daß die Brandstifter, Mordbrenner und Bombenwerfer von Pa ris und Amiens nicht nach Belgien entkommen und von ihren treuen Freunden und Gesinnungsgenossen geborgen werden. Belgien hat in der That an den eigenen Re volutionären genug, als daß es Lust haben könnte, sich noch mit fremden zu bereichern. Italien. — Die Maffauah-Frage ist nunmehr formell zum Austrag gebracht. Nach einer Meldung aus Rom vom 13. d. M. abends wurde seitens Deutschlands, Groß britanniens, Oesterreich-Ungarns und Spaniens in Rom die Erklärung abgegeben, daß die Kapitulationen auf Mafsauah und dessen Gebiet nicht anwendbar seien; alle übrigen Mächte nahmen dies unter Zustimmung zu den italienischen Noten vom 25. v. M. zur Kenntnis. Rußland ist noch immer pikiert auf Italien wegen dessen Teilnahme für Bulgarien und hat keine Lust, der römi schen Regierung in Sachen des Mafsauah - Streites Frankreich gegenüber unbedingt recht zu geben. Das Petersburger Journal schreibt nämlich, cs sei eine ge wagte Behauptung, wenn verbreitet werde, Rußland habe der Abschaffung der Kapitulationen von Mafsauah zugestimmt. Das Journal glaubt, Rußland würde ge gen eine solche Abschaffung von dem Moment, wo die selbe ein Resultat der Verständigung unter den Mächten sei, nichts einzuwendcn haben. Das Prinzip jedoch, nach welchem die Abschaffung von selbst daraus hervorgehe, daß ein Land, wo die Kapitulationen beständen, von einer zivilisierten Regierung besetzt werde, sei eine Neuerung. Ein solches Prinzip sei aber von Rußland bis zur Stunde nicht angenommen worden. Vermischtes. * Das demnächst wieder zur Anwendung gelangende Taufgerät des preußischen Königshauses, bestehend aus einer massiv goldenen Kanne und gleichem Becken, hat eine kleine Geschichte. Früher war bei den Taufen der Hohenzollern eine ziemlich unscheinbare Schale im Ge brauch, welche sogar an einigen schadhaften Stellen mit Zinn ausgebcssert war. Noch Kaiser Wilhelm I. wurde hieraus getauft. Da schied im Jahre 1823 der schlesi sche Großindustrielle Grüttler, Besitzer des ArsenikwerkcS Rerchenstein, aus den Schlacken nach und nach eine grö ßere Menge Gold, welche dem Landesherr» übergeben wurde. Dieses erste preußische Gold erbat sich der da malige Kronprinz, spätere König Friedrich Wilhelm IV., von seinem Vater, um daraus Tausgcräte für die Hohen zollern Herstellen zu lassen. Friedrich Wilhelm III. ging bereitwillig darauf ein, und der Hofgoldschmied Hossauer wurde mit der Fertigstellung betraut. Das Taufbecken, welches 31 em im Durchmesser hat, wurde zum 1; Male bei der Taufe des hochseligen Kaisers Friedrich benutzt, dessen Namen auch auf der Rückseite angebracht sind. * Ein entsetzlicher Unglücksfall hat sich kürzlich in dem österreichischen Grenzdorfe Miloslawitz ereignet. Ein dortiger Kleingrundbesitzer war mit seinem nur wenige Jahre zählenden Söhnchen aufs Feld gefahren, um dort Klee zu mähen. Als er den Wagen voll ge laden hatte, begab er sich auf die entgegengesetzte Seile des Kleefeldes, um die dort liegen gelassene Sense zu holen. Unterdessen war sein Söhnchen auf den Wagen geklettert, hatte sich dort niedergelegt und sich mit Klee zugedeckt, um vor dem Vater Verstecken zu spielen. Als dieser zurückkam, vermißte er das Kind und rief es wie derholt mit Namen. Da er keine Antwort erhielt, glaubte er, das Kind wäre zu Fuß nach Hause geeilt. Er jagte die Sense, wie die Landleute bei solcher Ge legenheit zu thun pflegen, mit einem wuchtigen Hiebe in die Kleeladung hinein und fuhr hierauf nach Hause. Zu Hause angelangt, hörte er, daß das Kind nicht, wie er erwartet, nach Hause gekommen war. Als man den Klee ablud, fand man das Kind zwischen demselben tot vor. Die Sense war ihm durchs Herz gegangen und hatte den augenblicklichen Tod dcs Knaben herbeigeführt. * Dem in Hammerstein kantonierenden 1. westpreu ßischen Feldartillerie-Regiment Nr. 16 ist ein beklagens wertes Unglück zugestoßen. Die Artillerie gebraucht be kanntlich zum Angeben der Ziele für die schießenden Bat terien u. a. Gewehr- und Kanonenschläge, deren Pulver mengen durch Abbrennen einer Zündschnur entzündet werden. Zu diesem Zwecke waren beim Schießen des 1. Regimentes ein Unteroffizier und vier Mann kom mandiert worden. Von den Mannschaften hatte einer das Unglück, auf eine Zündschnur zu treten, wodurch das Pulver, etwa 25 Kilo, der sich auf einer Stelle befin denden Kanonenschläge zur Entzündung gebracht wurde. Die vier Soldaten wurden in gräßlicher Weise verbrannt, sodaß stellenweise die Knochen bloßgelegt wurden und ihnen die verkohlten Uniformslücke buchstäblich vom Leibs fielen. Dis Unglücklichen wurden in Haardecken nach dem nahen Lazarett gebracht. An dem Aufkommen der schwer Verletzten wird gezweifelt. * Mieterstreik. Auf ein ebenso eigenartiges, wie probates Mittel, verstockte Hausherren mürbe zu machen, wenn es sich um Gewährung gerechter Forderungen handelt, verfielen die Mieter des dem Privatier F. ge hörigen, eleganten 3stöckigen Hauses in einer erst seit einigen Jahren bestehenden neuen Straße des dritten Bezirks in Wien. Die Mieter des genannten Hauses beklagten sich wiederholt dem Hausherrn gegenüber we gen des unverhältnismäßig hohen Mietzinses und baten um Ermäßigung, für welche Bitte der Hausherr jedoch stets taube Ohren zeigte. Da nun auch die bei dem letzten Zinstermin vorgebrachte Bitte um Ermäßigung des Mietspreises unbeachtet blieb, vereinigten sich sämt liche Mieter und faßten den Beschluß, einen Wohnungs streik, d. h. eine Gesamtkündigung in Szene zu setzen. Mit der Durchführung dieses originellen Streikes wurde ein Komitee betraut, welches sich schnell dieser Aufgabe entledigte. Jüngsten Tages saß Seine HauSherrlichkekk in recht vergnüglicher Laune mit allen seinen Familien gliedern am Frühstückstisch und zählte mit Wohlbehagen die pünktlich eingegangenen nicht unbeträchtlichen MietS- gelber. Kaum hatte der Hausherr dieses Geschäft be endet, als die Hausglocke ertönte. Auf das Kommando „Herein!" des Hausherrn trat ein Amtsdiener ein, der in aller Artigkeit ein voluminöses Aktenpäckchen auf den Tisch legte. „Alles für mich?" fragte verdutzt der Haus- Herr. „Alles für Sie!" war die lakonische Antwort des Gerichtsboten. Das Aktenbündel enthielt die gerichtliche Kündigung sämtlicher Hausparteien. Noch in derselben Stunde soll Seine Hausherrlichkeit höchstpersönlich seinen Musterparteicn eine Visite abzestattet und jeder derselben eine 10prozentige Ermäßigung des Mietpreises zuge standen haben. So schnell, und erfolgreich dürfte selten ein Streik verlaufen.