Volltext Seite (XML)
17^7 Dicnstaa, dm 15. MÄ IS AmtMa» der Sönigi. Ämtshmptmamsch-st MH,, Ler «öchl. Ämi-gericht- md de« ferner sowie Mbrlchi. "i. 635» SSSS 5299 5751 5130 5M 7833 17850 1SM 32117 48347 5S603 74716 84864 21050 2832» 40514 51821 726S0 97205 35783 50160 64101 81123 86S83 I883I 2410» 81462 33828 36237 3»M 4672» 5II4S 57330 6II83 83330 71256 7407» 7S346 »0744 »875» >515 >991 >206 «50 >858 «74 »-Lotterte 1888. w«--, °« 883. 1126 >904 >378 >604 1848 «40 773. scheint tL,lich, mit «»«»ahme der konn< und Festtage, abend» sür den s»l< genden Tag. Pirtt vintelsä-rliq t M. d» Psg.. monatlich d» Wg-, atnjki-Nm. »Mg. vrslellungen «chmen alle Poft- anstalten, Postbr^n «nd die Ausgabe» pellen de» Tagt- dlatte» an. der V. IM 1888 Bormittag« 10 Uhr als BerstrigermtgStermi«, bahn in latz Mk. «tt , M. sür »4« gespalten« NoqM» »etl« berechnat. Mebchrr Inserat«' > »<»««»» «y. «-mpitjierteundt»- tellartsch« JnftrM , «ach dis»nd«r«V Tarif. Inserat«-«im-tzM Pir die tanetli« N»«lld»ullu«ler M vormittag» t» Uhr» >264 >596 «29 >719 >325 «08 618 >471 B77 145 >753 «57 014 «65 458 Ml >220 «98 >620 >041 >854 , ^^-^^""^buche auf den Namen de- Maurer- Friedrich Ernst Geifert in Jrbersdorf eingetragene Grundstück, Wohnhaus und Garten, Folium 57 de- Grund- « m Brandkatasters für Jrbersdorf, Parzelle 18» de- Flurbuchs mit »6""b ^0,24 Steuereinheiten, auf 4065 M. gewürdert, soll an hiesiger AmtSgerrchtSstelle zwangsweise versteigert werden und ist der »8. Juni 1888 Vormittags 10 Uhr 11m« r^rioz * n — p > » S4» ' " 71 " „ 68,z, ' X. 188 Arbeitern der Aufenthalt in de« ArbettSräumen nicht gestattet werden. 8 8. Die Fußböden und Arbeitstische müssen täglich mindestens einmal durch Abwaschen oder feuchte- Abrei- ben vom Staube gereinigt werde». 8 9. Kleidungsstücke, welche von den Arbeitern für die Arbeitszeit abgelegt werden, find außerhalb der Ar« beilSräume aufzabewahren. Innerhalb der Arbeitsräume ist die Aufbewahrung nur gestattet, wenn dieselbe in ausschließlich dazu bestimmten verschließbaren Schränken erfolgt. Die letzteren müssen während der Arbeitszeit geschlossen sein. 8 10. Auf Antrag de- Unternehmer- können Ab« weichungen von den Borschriften der 88 3, 5, 7 durch die höhere Verwaltungsbehörde zugelafsen werden, wenn die ArbeitSräume mit einer ausreichenden LentilationS- einrichtung versehen find. Desgleichen kann auf Antrag de- Unternehmers durch die höhere Verwaltungsbehörde eine geringere, als die im 8 3 vorgeschriebene Höhe für solche ArbeitSräume zugelafsen werden, in welchen dm Arbeitern ein größerer, als der im 8 5 vorgeschriebene Luftraum gewährt wird. 8 11. Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern ist nur gestattet, wenn die nach stehenden Vorschriften beobachtet werden: 1. Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter müssen im unmittelbaren Ar- beitSoerhältni- zu dem Betriebsunternehmer stehen. Da» Annehmen und Ablohnen derselben durch andere Arbeiter oder sür deren Rechnung ist nicht gestattet. 2. Für männliche und weibliche Arbeiter müssen getrennte Ab orte mit besonderen Eingängen und, sofern vor Beginn und nach Beendigung der Arbeit ein Wechseln der Klei der stattfindet, getrennte Aus- und Ankleideräume vor handen sei«. Die Vorschrift unter Ziffer 1 findet auf Arbeiter, welche zu einander in dem Verhältnis von Ehegatten, Geschwistern oder von Aszendenten und Des zendenten stehen, die Vorschrift unter Ziffer 2 auf Be triebe, in welchen nicht über z«hn Arbeiter beschäftigt werden, keine Anwendung. 8 12. An der EingangSthür jede- ArbeitSräume» muß ein von der OrtSpolizeibehöcde zur Bestätigung der Richtigkeit seine- Inhalt- unterzeichneter Aushang befestigt sein, au- welchem ersichtlich ist: 1. die Länge, Breite und Höhe de« Arbeit-raume-, 2. der Inhalt de- Lufträume» in Kubikmeter, 3. die Zahl der Arbeiter, welche demnach in dem Arbeit-raum beschäftigt werden darf. In jedem Arbeit-raum muß eine Tafel au-gehängt sein, welche m deutlicher Schrift die Bestimmungen in 88 2 bi- 11 wiedergiebt. 8 13. Die vorstehenden Bestimmungen treten für neu errichtete Anlagen sofort in Kraft. Für Anlagen, welche zur Zeit de- Erlasses dieser Bestimmungen bereits im Betriebe stehen, treten die Vorschriften der 88 2 bis 6 und 11 mit Ablauf eine- Jahres, alle übrigen Vor- schriften mit Ablauf dreier Monate nach dem Erlaß der- selben in Kraft. Für die ersten fünf Jahre nach dem Erlaß dieser Bestimmungen können Abweichungen von den Vorschriften der 88 2 bis 6 für Anlagen, welche Nene Bestimmungen für die Zigarreu- Jnvustrie. < Wir meldeten bereit- vor einiger Zeit die bevor stehende Einführung neuer Bestimmungen über Lie Ein richtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Zi garren bestimmten Anlagen. Da- am Sonnabend zur Ausgabe gelangte „ReichSgesetzblatt" enthält nun die be- treffende, vom 9. Mai 1888 datierte Bekanntmachung in folgendem Wortlaut: Auf Grund des 8 120 Absatz 3 und de- 8 139» Absatz 1 der Reich-gewerbeordnung hat der Bundesrat folgende Vorschriften über die Einrichtung und den Be trieb der zur Anfertigung von Zigarre» bestimmten An- lagen erlassen: 8 1. Die nachstehenden Vorschriften finden Anwen dung auf alle Anlagen, in welchen zur Herstellung vou Zigarren erforderliche Verrichtungen vorgenommen wer den, sofern in den Anlagen Personen beschäftigt werden, welche nicht zu den Familiengliedern des Unternehmer» gehören. 8 2. Da» Abrippen de- Tabaks, die Anfertigung und das Sortieren der Zigarren darf in Räumen, deren Fußboden 0,5 Meter unter dem Straßenniveau liegt, überhaupt nicht, und in Räumen, welche unter dem Dache liegen, nur dann vorgenommen werden, wenn da- Dach mit Verschalung versehen ist. Die Arbeit-räume, in welchen die bezeichneten Verrichtungen vorgenommen werden, dürfen weder al» Wohn-, Schlaf«, Koch- oder Vorratsräume, noch al» Lager« oder Trockenräum« be nutzt werden. Die Zugänge zu benachbarten Räume» dieser Art müssen mit verschtteßbaren Thüren versehen sein, welche während der Arbeitszeit geschlossen sein müssen. 8 3. Die Arbeit-räume (§ 2) müssen mindesten« 3 Meter hoch und mit Fenstern versehen sein, welche nach Zahl und Größe au-reichen, um für alle Arbeitsstellen hinreichendes Licht zu gewähren. Die Fenster müssen so eingerichtet sein, daß sie wenigstens sür die Hälfte ihre- Flächenraums geöffnet werden können. 8 4. Die Arbeitsräume müssen mit einem feste« und dichten Fußboden versehen sein. 8 5. Die Zahl drr in jtdrm Arbeitsraum beschäf- tigten Personen muß so bemessen sein, daß auf jede der selben mindesten» 7 Kubikmeter Luftraum entfallen. 8 6. In den Arbeitsräumen dürfen Vorräte von Tabak und Halbfabrikaten nur in der für eine Tage«, arbeit erforderlichen Menge und nur die im Laufe des Tage» angefertigten Zigarren vorhanden sein. Alle« weitere Lagern von Tabak und Halbfabrikaten, sowie da» Trocknen von Tabak, Abfällen und Wickeln in den Ar- beiisrältmen auch außerhalb der Arbeitszeit ist untersagt. 8 7. Die Arbeit-räume müssen täglich zweimal mindesten- eine halbe Stunde lang, und zwar während der Mittagspause und nach Beendigung der Arbeitszeit, durch vollständiges Oeffnen der Fenster und der nicht in Wohn-, Schlaf«, Koch- oder LorratSräume führenden Thüren gelüftet werden. Während dieser Zeit darf den der 14. IM 1888 . Vormittag- 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Verthellungsplans anberaumt worden. Örtliches ««» Frankenberg, 14. Mai 1888. * Aus Dresden wird berichtet: „Soviel btk«mt 4 gewIrdA wird da-.die-jähK-! Umgegend von Chemnitz stattfinden. Die 1. Divifioa Nr?28 wird ihre Herbstübtmgen bei Frankenberg ' Zschopau, bez. östlich Chemnitz, die 2 DiRfio» Nr. 24 bei Burgstädt und P^ig, bez. nordwestlich Chem^tz, und die 3. Division Nr. 32 bei Hohenstein-Lrustthal und Stollberg, bez. südwestlich Chemnitz, abhattm. -s Die ziemlich regelmäßig eintretenden «älterückfälle in der Mine de» Mai find eine sehr bemerkenSweMe , meteorologische Erscheinung. Dieselben find um so mehr gefürchtet, als fie häufig von Frösten begleitet find, durch welche die jungen Triebe de- neu erwachenden Pflauz«- leben» sehr gefährdet sind. Deshalb sieht der Land««« dem 11., 12. und 13. Mai, also den Tage« Mamertu», Pankratius, Seroatiu- mit Bangen entgegen, und nicht ganz ohne Grund werden fie im Volksmunde als die gestrengen Herre» oder als Weinmörder, in Süddeutsch- land wohl auch al- die 3 Eismänner bezeichnet. La sich diese «älterückfälle bei nördlichen oder nordwestlich« Winden ereignen, so vermutete ein Gelehrter, daß ihre Ursprungsstätte an de« amerikanischen Sommerkättepol oder bet den Ei-massen der ostgröaländischrn Meeresströ mung zu suchen sei, und nannte fie deshalb geborene Amerikaner. Prof. Wilhelm v. Bezold dagegen gelangte vor einigen Jahren durch eine größere Untersuchung zu . dem Ergebnisse, daß ihre Ursache in einer im Frühjahre stattfindende« vorzugSweisen Erwärmung der ungarischen Tiefebene zu suchen sei, we-halb er die gestrengen Herre« geborene Ungarn nannte. Neuerdings ist nun durch di rekte Untersuchung vou R. Hegysoky nachgewieseu worden, daß die behauptete höhere Temparawr des Monat» Mai in Ungarn gar nicht existiert und daß die Temperatur sich daselbst während diese» Monats thatsächlich ganz entgegengesetzt verhütt, al» wie sie sich nach Bezold« Ber- mutung verhalten müßte. Auch Ungarn hat nach dm 10jährigen Beobachtungen von Hegysoky seinm Kätterück- fall, und zwar durchschnittlich in der Zett vom 11. bi» 15. Mai, in einzelnen Fällen aber auch später, selbst noch zwischen dem 21. und 25. Mai. Man weiß auch heute rioch über die nächsten Ursachen der «älterückfälle nur, daß sie aus Skandinavien herabkommen; wodurch sie aber entstanden find und welche Umstände ihnen ihre besonderen Wege und die Dauer ihre« Bestände« vor- "Ht ermittelt. Hier steht die Wissenschaft noch vor einem Rätsel „ " S°"n°bend vormittag w Uhr 20 Minuten des Königs Albert und der Königin L-LrMW d« Bedingungen und Entnahme von Blanquet« an den Unterzeichne Seifersbach, den 12. Mai 1888. ' — - ^«Grundstücke lastenden Rück- 4 . ^ie Realberechtigten werden aufgefordert, die "Us spätesten» i« Anmelde- stände an wiederkehrendrn Leistungen, sowie Kostenforderung termine anzumelden. , _ «nlvrüche und ihre« Rang- - «im Ueberficht der auf dE Grundstück lastendm '^^ Verhältnisse« kann nach dem Anmeldetermine in der Getich Amtsgerichts eingesehen werden. ' S Frankenberg, am 8. Mai 1888. .... - Amtsgericht. ÄezirksaE^ Wch >m. 4 Uhr rein-local. :wün!cht. D. V. «»« »ai.