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Smy-direkt« 5S772 58218 8911V KM 77882 776K re Leben U. d. 2.9 SAN 887B 9866t 64804 61790 18265 54427 72541 81658 87061 »8120 Wes-Lotterie. »ril 1888. durch in Uhr von il 1888. «er ««kn. Sonnabend, legeuheiicn steinen bittet iorstand. KMt S7ttS 2M 5Sl8S 8661». trschcint UM, mU «Ain-Hme der koiin< und F<sttage, ablnds sür den s«l- »enden Lag. Prei» vlcrtclsührUq t M. »0 Ps«., monatlich »0 Pfg-, Linzel-Nrn. »Pfg. »ksttllungen nehmen alle Post onstallen, Postbaten und die Ausgabe stellen de» Tage blatt«» an. Der MUitär-o, I. V.: Mr Major. ein finster Mutter Jo- Dberlichtemü erdigung er- Nachmittags . Um stille erswalde, laffenen. UM r- Sonnabend, den 7. AM inserer them, ew. Geier, lche a«Bt- ich mit Blli- ichsteu Dank, «er Richter »den Gesäugt >errn Pastor n Worte M irz 1888. clafleueu Is. t» -u» 1 9232 UM 28365 40101 54761 60S»0 77961 8M > 5034 517« 10404 UW 17568 IlSbi 22806 2576t 353lst MW 41584 IMS 4779V MS »etle berechn«». tNevcher Iusmit»» tetra, OsmpÜ-ittteun-ffR »tLartsche JnsvaV , «ach Us«a«« Lartf. Inseraten.NtMtch»« für die jeweNW Der Civilvorfitzende. »r vo» Gehe, Amtshauptmann. Cavallerie verpflichte«, genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachkommen, nach 8 50,» des ReichsmilitävgesetzeS, beziehentlich nach ' ordnung die Vergünstigung einer n«r drei- statt für der Landtvehr «vd werden zo Reserveüv»nge« berufen. Dieselben haben zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die väterliche beziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigkeitliche Be scheinigung darüber beizubrtngen, daß sie durch Civilverhältntffe nicht gebunden sind und sich untadelhaft geführt haben --mrgleiche 8 83,' der Ersatzordnung - Es -empfiehlt sich, daß die betreffenden Väter oder Vormünder persönlich mit im UeberdteS wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Ersatzreser- visten als Freiwillig« Untreren und hierzu im Musterungstermine sich melden, be ziehentlich den 8 83 der Ersatzordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Diejenigen, welche sich zum vierjährigen aetiven Dienste bei der Cavallerie verpflichten, genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachkommen, - - -—------- » 12 Punkt 1 der Ersatz- ihrigen Dienstzeit in der Regel nicht ein- Bekanntmachung, Dl» m^jährige Ersatzgeschäft betreffend. 1Mk aebor-nen^ AuShtbungSbezirke Flöha aufhältlichen, im Jahre rückfichttich deren^ine^n^.^ der Militärpflichtigen früherer Altersklassen, Lördm l-och über ihre Dienstpflicht durch die Ersatz- Mannschaften aus der Stadt Frankenberg und aus den »orfern Attenhain und AnerSwalde „ Freitag, den 13. April 1888; ' Mannschaften aus den zum Amtsgerichtsbezirke Frankenberg und Anerswaw^n Qrien mit Ausnahme vo» Altenhain Sonnabend, den 14. April 1888, und zwar an beiden Lage« im Gasthof zum „»vs«« in ^raoL«»- dvrg Vormittags j8 Uhr; !ür die Mannschaften aus dem Amtsgerichtsbezirk Oederan (ein schließlich der Stadt Oederan) Montag, den 16. April 1888, Vormittags j8 Uhr im Gasthof zum „usiravN" in VeSvra»; H Mannschaften aus den Orten Börniche« bei Grün hainichen, Borstendorf, Dorffchellenberg, Eppendorf, Grd- mimnSdors, Falkenau, Flöha und Gückelsberg Dienstag, dm 17. April 1888; V. für die Mannschaften aus den Orten Grünberg, Grünhainichen, Henne^dorf, Hoheufichte, JSgerhof, Kmmersdo^, LeubS- dorf, Marbach, Metzdorf, Plane, Schellenberg und Wald kirchen Mittwoch, dm 18. April 1888, und zwar an den letztgenannten beiden Tagen Vormittags )8 Uhr im Gasthof zum „Lekng«r1elit« w Vi. für chie Mannschaften aus den ländlichen Ortschaften des AmtS- gerichtSbezirkes Donnerstag, dm 19. April 1888; VII. sür die Mannschaften aus der Stadt Zschopau Freitag, den SV. April 1888, an den letztgedachten Leiden Tagen Vormittags j8 Uhr im Gasthofe zum „AoiaTvrtta«»«*» in Leottapam .abgehalten. Die eingangsgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind, zu Vermeidung der in 88 24/, 61,° und 65,' der Ersatz ordnung angedrohten Strafen und Nachtheil« an den vorerwähnten betreffenden Tagen und zu der jedem Einzelnen durch die Ortsobrigkeit noch bekannt zu machenden Stunde behufs ihrer Musterung mit GeburtS-, beziehentlich LoosungSschein versehen pünktlich vor der Ersatzcommission in dem bestimmten Lokale sich per- sömich und in reinlichem Zustande zu gestellen Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches beziehentlich wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Behörde beglaubigtes Attest beizubringen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigne Kosten drei glaubwür dige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahr genommen haben. Militärpflichtige dürfen sich im Musterungstermine freiwillig zum Dleust- eiutritt melde». 1888« KMkcnbcrger Amtsblatt -er ^nigl. Ämtshauptmannschast Flöha, -es Königs. Amtsgerichts un- -es Stadtrats zu Frankenberg. Musterungstermine erscheinen, um ihr« dteöAÜfig« ZustA f fr iwilligen Eintritte der Militärpflichtigen zu ««ShtbungSbezirkS erfolgt Die Loosrmg der Militärpflichtigen des ganzen Ausyeoung Sonnabend, den S1. APA iu Zschopau Vormittags 8 Uhr in d--R-stammtl-tt z«« „Me ^^ErsatzoZnungzu und bleibt den Militärpflichtigen, welche nach erscheinen; für die loosen berechtigt sind, überlassen, in diesem T-rmme persönlich^ nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied ^r^atzcomms^n Hi-rnächst wird bezüglich der Reelamatstme» noch aus Mg«" - ^MMlitärpflÄtze oder deren Angehörige können unterden in 8^0 undM^y termlne selbst ,ur Sprach, bria,,a u»d ihc- Anlraa- darch Docl^aag b,,^. licher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellter, auf eigene genaue Aenntniß der Verhältnisse d-S Nachsuch-nden ode rauf d^Multat -in,st-Mba-r LM-dtzuL d-«-- s-ch L'L.m'lndZ durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unfernntz n u ff» bescheinigen; auf die Zusicherung nachträglich zu führenden Beweises wird keine Bekanntmachung. kL"»d'--s««M. 2° U'SVZL «L Königliche «mtShauptmannschaft Flöha, den 31 März 1888 »r von Gehe. «. Rücksicht genommen werden. ' , . UebrigenS ist es wünschenSwerth, daß, wenn Gesuche um Zurückstellu^ M pflichtiger als einziger Ernährer angebracht werden, die Aernder^ Militärpflichtigen vor der Commission sich mit einfinden, da die behauptete Erwerb»- Unfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im MusterungStermtne bestätigt «er- - den muß. - . ' Die Etttscheidaage» der Ersatzcommisfion auf Reklamationen werden, auch wenn der Reklamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Tag nach dem Musterungstermine, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen, bei Verlust derselben, vmue« LV Dage«, von dem vorgedachten Zeitpunkte ab gerechnet und zwar spätestens bis Nachmittags 5 Uhr des zehnten Tages bei der Ersatzcommisfion unter Beibringung der nöthigen Nachweis« und Bescheinigungen angebracht werden. Plaue bei Flöha, am 5. März 1888. Der Civilvorfttzeude -er Ersatzcommisfion -es Aushebungsbezirkes Möhn« Amlshauplmann vo» Gehe. u Bekanntmachung, Znrückftellungsgesuche für den Fall einer Mobilmachung betr. Reservisten «vd Landwehrleute, sowie Ersatzreserviste», ingleichen die jenigen Gestellpflichtige», welche im dritte» Milttürpfiichtjahre stehen, bei der diesjährigen Musterung aber von der Ersatzkommisston zur Ersatzreserve designirt werden, haben, dafern sie auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häus licher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von 88 64 und 69,' jet. 30,? de» Reichsmilitärgesetze« Anspruch machen zu können glauben, ihre dieSfallsigen, beziehent lich eventuellen Gesuche nach Maßgabe von 8 18,' jet. 17 der Kontrolordnung'Aor Vegi»« der Musterung bei dem betreffenden Stadtrathe, beziehentlich Ge» meindevorstaude anzubrrngen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an den mitunlerzeichneten Civilvorsitzenden einzureichende Nach weisung aufzustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens- Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände erficht- lich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Unter denselben Voraussetzungen können nach dem Gesetze vom 11. Februar dieses Jahre», Aenderungtn der Wehrpflicht betreffend, Landsturmpflichtige gemäß 8 29 desselben. hinter die letzte Klasse des Landsturm- zurückgestellt werden Ueber die fraglichen Gesuche wird die unterzeichnete Ersatzkommission Sonnavend, den 81. April 1888, Vormittags 8 Uhr im Gasthaus- zum „Meisterhause" in Zschopau Entschließung fassen. Flöha und Frankenberg, am 15. Mär, 1888.