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* an null sock, 888. -n, allen fe unsere- len, Soh- veS Gut-- krük U8vr Nhr ladet iptver- >r. d. B. >-» erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«, atendS für den s»l- gendcn Tag. Preis vterlcljährltch 1 M. so Pi« , monatlich so Pfg., Einzel-S!rn. s Pfg. Bestellungen nehmen alle Post- anstaltcn, Postboten und dte Ausgabe stellen des Tage blattes an. Inserat« wqteek mtt » Pfg. für P Vom Reichstage. Auf der Tagesordnung der 43. Sitzung vom 22. Februar stand zweite Beratung des Antrages Munckel, betr. die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen in Verbindung mit der zweiten Beratung des Antrages Rintelen, betr. die Wiederaufnahme des Verfahrens, tz 1 des Antrages Rintelen forderte die Wiederaufnahme des Verfahrens. Rintelen (Zentr.) wies darauf hin, daß das Haus bereits in einer früheren Session die Bestim mungen dieses Paragraphen mit großer Mehrheit ange nommen habe. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei dringend notwendig, um feststellen zu kennen, ob je mand wirklich unschuldig verurteilt sei. — Kulemann (nat.-lib.) erklärte sich aus juristisch-technischen Gründen gegen die Aufnahme der Bestimmungen über das Wie deraufnahmeverfahren in das Gesetz über die Entschädi gung für unschuldig erlittene Strafen. — Träger (freis.) bemerkte, er könne dem 8 1 des Antrages Rintelen nur unter der Bedingung zustimmen, daß zu gleicher Zeit die Berufung wieder eingeführt werde. Ohne die Be rufung schaffe das Wiederaufnahmeverfahren nur Un sicherheit im Rechtsleben. Es müsse zur Freisprechung eines Angeklagten genügen, wenn der Richter von seiner Schuld nicht überzeugt sei. Habe hingegen der Richter geirrt, dann müsse unter allen Umständen die Entschädi gung für die unschuldig erlittene Strafe eintreten. — Klemm (kons.) wiederholte seine frühere Erklärung, daß nach seiner Ansicht die Entschädigung für unschuldig er littene Strafe nicht durch Gesetzesbestimmungen, sondern nur durch die Entscheidungen des Chefs der Justizbehör den erfolgen dürfe. — Munckel (freis.) erklärte, er wolle lieber auf das ganze Gesetz verzichten, wenn eine solche Beschränkung, wie sie der Anttag Rintelen bedeute, ein- geführt werde; dte Entschädigung der unschuldig Verur teilten und dte Wiederaufnahme deS Verfahrens dürfe nicht mit einander verquickt werden. Jede» sei für sich allein zu regeln. Wenn hier übrigens gesagt sei, bei der Wiederaufnahme des Verfahrens könnten die Zeugen nach Jahresfrist ganz anders aussagen, und der Richter dann hilflos neuen Zeugenaussagen gegenüberstehen, so fei dem zu entgegnen, daß die Zeugenaussagen ja nur von vornherein protokolliert zu werden brauten. Rintelen (Zentr.) verteidigte seinen Antrag. Eine Snt- fchädigung könne nicht eher erfolgen, als b,S die Unschuld eines Verurteilten völlig erwiesen sei. Der Antrag Rin telen wurde darauf abgelehnt, der Antrag Munckel un verändert angenommen. ES folgte erste Beratung des von Johannsen (Däne) gestellten Antrages auf Revision des Gefängnis- und SlrafvollstreckungSwesenS. Johann sen wies bei der Begründung seines Antrages darauf hin, daß in der Presse anerkannt worden sei, daß ein Grund zur Revision des Gefängniswesens wohl vorhan den, der jetzige Zeitpunkt zu einer solchen aber nicht ge eignet sei. Er vertrete hier eine Bevölkerung, die nur durch das Recht der Eroberung zu Deutschland gehöre. Alle Redakteure seines Wahlkreises hätten bereits die Gefängntsweihe erhalten und er selbst habe in einer stillen Sommerstunde hinter Schloß und Riegel erkannt, daß eigentlich alle preußischen Minister vor ihrer An stellung erst ein Jahr lang die verschiedenen Gefängnis strafen absolvieren müßten. Redner beschwerte sich dar über, daß in Nordschleswig kein Unterschied zwischen po litischen und Kriminalgefangenen gemacht werde, sein Antrag wolle in dieser Beziehung Remedur schaffen. — Klemm hoffte, daß der Reichstag den vorliegenden Antrag nicht annehmen werde. Ein allgemeines Gesetz über den Strafvollzug für Deutschland sei angesichts der indivi duellen Verschiedenheiten in den Einzelstaaten gar nicht durchführbar. — Schmidt-Elberfeld (freis.) erkannte an, daß der Antrag eine gewisse Berechtigung habe. Die Gefängnishaft habe den Zweck der Besserung und der Gewöhnung an die Arbeit. Beides werde aber in Preu ßen verhindert durch die Massenhaft und die mangelnde Organisation der Arbeit, e» werde zu sehr das fiskali- sche Interesse bei der Arbeit der Gefangenen betont. Die Gefangenen würden an Unternehmer verpachtet und so erlernten sie in den seltensten Fällen eine Arbeit, die sie in der Freiheit verwerten könnten. Auf diese Weise er ziehe man Pfuscher und schädige außerdem die Industrie. Redner plaidierte warm für die Einzelhaft und eine an- derweitige Beaufsichtigung der Gefangenen. — Windthorst verwies den Antragsteller an das preußische Abgeordne- tenyauS, wo er den Antrag energisch unterstützen werde. — Nachdem noch Klemm und Saro sich dagegen ver wahrt, daß das GefSngniSwesen in Preußen und Sach- sen mangelhaft sei, wurde der Antrag Johannsens wie- der zurückgezogen. Darauf vertagte sich das Haus auf Donnerstag. Die Sitzung war ganz außerordentlich schwach besucht. Zeitweise waren kaum dreißig Abgeord nete anwesend. Örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 23. Februar 1888. s Folgender wohlgemeinte Rat, welcher der Geschäft-. . ^"iralcasie zu Unterstützung beurlaubter oder entlassener Pfleglinge der LandeSirrenanstalten sind infolge der unterm 2. November 1883 veröffentlichten Bitte im Jahre 1887 die nachbemerkten Gaben eingegangen: der Affenverwalti^ Ministeriums des Innern ioo M. von Hch. «., bei der L^ishauptmannschast Zwickau l M. von Henn Mediciualraih vr. Bnu«r, ?ei der Amtshauptmannschaft Bautzen 1ÜO M. von der dösigen Bezirkeversammlung, ?ei der AmtShaupt,uanmchast Borna 75 M. von der dastgen Bezirttverfammlung, bei der AmtShauptmannschaft Döbeln 12 M. von der Gemeinde Etzdorf, 2 M. so Pf. von der Gemeinde Grunau 4 M. von der Gemeinde Littdorf, 3 M. von der Gemeinde Massanei, 3 M. von ver Gememve Reichenberg, 1 der A""Shauptmannschaft ^otzenhain — M. 83 Ps. von der Gemeinde Adelsdorf, 1 M. 95 Pf. von der Gemeinde ÄU-lS, 3 M. 3. Pf. von der Gemeinde BLrwalde, 1 M. SO P . von der Gemeinde Beiersdorf, 2 M. 80 Ps. von der Gemeinde Blochwitz, 1 M. von der Gemeinde Dallwitz, 4 M. 58 Pf. von der Gemeinde Dobra mit Rittergut Zschorna, 1 M. von der Gemeinde i M. 50 Pf- von der Gemeinde Folbern, 3 M. 33 Ps. von der Gemeinde Frauenhain, 1 70 Pi- von der Gemeinde Geißlitz, 1 M. 19 Ps. von der Gemeinde Kalkreuth mit Kammergut, 1 M. von der Gemeinde Kleinthiemig, - M. 97 Pf. von der Gemeinde Kottewitz, 1 M. 55 Pf. von der Gemeinde Medessen, 1 M. 30 Pf. von der Gemeinde Nauleis, 4 M. — Ps. von der Ge meinde Naundorf b. Großenhain, 1 M. 11 Ps. von der Gemeinde Naundorf b. Ortrand, 1 M. SO P. von der Gemeinde NiedereberSbach, 2 M. — Pf. von dir Gemeinde Oberebersdach, 3 M. 77 Ps. von der Gemeinde Pausitz, 3M- Ps. von der Gemeinde Poppitz, 2 M. — Pf. von der Gemeinde Porschutz, 1 M. — Ps. von der Gemeinde Priestewitz, — M. 75 Pf. von der Gemeinde Schwclnsurth, 2 M. 4 Pf. von der Gemeinde Zottewitz mit Rittergut, 4 M. 5 Ps. von der Ge- munde Zschauitz mit Rittergut, 2 M. — Ps. von der Gemeinde Zschieschen, bei -er Amtshauptmannschaft Leipzig 10 M. von der Stadt-Gemeinde Hainichen und bet Per Amtshauptmannschaft Zittau 100 M. von der dastgen Bezirksversammlung. Ueber diese Gaben wird hiermit dankend quittirt, und zugleich die Bitte um Förderung des Unterstützungswerkes erneuert. Zur Empfangnahme von Gaben sind außer den obengenannte» Stellen auch die Canzleien der übrigen Kreis- und Amtshauptmannschaften, die Caffenverwaltungen SS-d.- E 3) RathSbeschluß über eme an einen 50 Mark. .. Weber-Innung zu Bauzwecke». 4) Ueberlassung einer städtischen Parze Rechtsanw. Priber, " Narsteber der Stadtverordneten. ich- nenschwlllk je schöptt zur stillen td Theil en, hier- ch Dahin- he sanft" ersbaih, asseueu. Ml, »M b-r»sm-r S-ll» -N-« dE- «»hl ALU «-«H (z. B. Frankenberg, den. ... - 188 . Gebrauche uur das laufende Jahr (also l' fügt wird. Bei dem nun wohl jetzt ayer Geschäftswelt angewendeten Verfahren mittels Presse und KopierbucheS (und einen Abzug seiner ab- gehenden Briefe muß gesetzlich jeder Kaufmann zurück- behalten), gelangt nur das Datum deS betreffenden Tagt- nebst Jahreszahl z. B. 11. Februar » M ErM nung. Daß ein solches Verfahren gänzlich unstatthaft ist, leuchtet ein, denn ein völliger Abzug alles Geschrie benen — und der Ort und die ganze Jahreszahl solle« doch als geschrieben gelten — ist anzuferttgen und auf zubewahren. Es dürft« deshalb anzuraten sein, von der Benutzung solcher Briefbogen abzusehen (da in einem ev. Streitfälle die Entscheidung deS Reichsgerichts wohl kau« zweifelhaft sein kann) und in diesem Jahre die Jahres zahl bei allen Briefen rc. extra mit Tinte zu schreiben. — Die Königin Karola wird heute, Donnerstag, 3 Uhr 5 M. nach«, die Rückreise von Leipzig nach Dresden antreten, während Se. Majestät der König erst abend» nach dort zurückkehrt. , — Prinz Georg ist an einem leichten Bronchial katarrh erkrankt und wird voraussichtlich genötigt sein, einige Tage das Zimmer zu hüten. ES mußte daher auch ein größeres Diner, das vorgestern im prinzlichttr Palais stattstnden sollte, wieder abgesagt werden. — Die Betriebsstörungen auf der Eisenbahnlinie Chemnitz-Flöha-Reitzenhain find wieder beseitigt, sodaß seit gestern vormittags die Züge wieder bis hezw. vo» Reitzenhain aus verkehren können. — Au- Zöblitz wird geschrieben: Welche Mafien von Schnee in hiesiger Ge gend liegen, mag der Umstand beweisen, daß dieser Tage das Dach und das Fachwerk des zum Zöblitzer Lek,- gericht gehörige» Stalles infolge der auf demselben ge- . legenen Schneemafien zusamwenstürzte. Da» Vieh konnte noch rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. - Bekanntlich beabsichtigen die Aktionäre der Leip- «egen den AuffichtSrat eine 90ONMN und zwar angeblich in Höhe vo« ' Frankenberger MMEA ^7 S-s«<w«.««W, M die 1«v>«UEs Stadtratr M Kankenderg. Ämlsbla» der L-nigl. Amtrh-uptmamfch-st MH-, des «gl. Ämts-crichts der LandeSirrenanstalten un . Zeitung beauftragt- «ghruar 1888. -„m deS Innern, Dresden, °m 15. F-vr Minister ^Heilung. - - ^Sppett^—^ F bruw 1883 ist W Nach 8 14 des ^ndeabgabenreg^ bis z«M 1. MSy d. I. 2. Rate der diesjährig-n ^Z^ Treppen) abzuführen. § 71 He di- Stadtsteueretnnahme (Ratyyau, „„ter Bezugnaym Wir machen die AbgabenpM^ , K t a d t r a t h. obgedachttn R^ Az. Februar 1888^^^^^^ ßSLTHSUSM?« srettag, ven Rathhaussaale. 1sAe»»räo««8'