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htM. M. m »»r». - örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 28. Januar 1888. 1888. «der. > «- insereS - und voedreit iede 8e- däsobatt ivk uns i sodön- estnltets red stvts us ännk- 1r zUsu alte ^Pf. l»r 1888. dsvb nä wün- ukv vis e 5»drs Me» d« Ta>c- dlatto -n. alte 1t. 35, Der Stadtrath. »r Kaenbler, Brgrmstr. Bekanntmachung. ist nunmehr endgiltigfestgestellt im» RathhauS 2 Treppen — während der ES macht sich in hiesiger Stadt die Errichtung einer Eavillerei «öchig. Geeignete Bewerber, welche gesonnen find, eine solche unter den gesetzlich vor» .Mftülungin achmai all« P°k< »ilftaltvl. Postk»tt» «ML die «urgide- Bekanntmachung. Uebermeldmtgeu von Schulkindern au» einer Abteilung eine andere muum d^r unterzeichnete Direktor bis znm Fel H—12 Uh» in der Expedition der Bürgerschule entgegen. Frankenberg, den 27. Januar 1888. > > alr, !UMÄt- > durch litte so nahm« !S un» i herz- mer, die Kosten der LandtagSbeilagen auf die Etat» der „Leipziger Zeitung" und de» „Drr-dner Journals" an» gemeßen zu verteilen, abzulehnen und «ahm gegen 3 Stimmen den Antrag des Frhrn. v. Finck auf Herab minderung des Bezugspreise» de» „Dresdner Journals" an, nachdem der Regierungskommissar Geh. Rat tzäpe die Geneigtheit der Regierung gegenüber demselben ge äußert hatte. Schließlich bewilligte die Kammer noch einstimmig Kap. 72 (Allgemeine Ausgaben bei dem De partement de» Innern). Die Zweite Kammer erledigte in Schlußberatung den Rechenschaftsbericht der Brandverficherungskammer über die Verwaltung der LandeS-JmwobiliarbrandversicherungS- anstatt tn den Jahren 1885 und 1886. Die Debatte bewegte sich in der Hauptsache um die Frage, ob die Anlegung guter Vlitzablettungen zu erzwingen oder durch Ermäßigung der BrandverficherungSbeiträge für die mit vorschriftsmäßigen Blitzablettungen versehenen Gebäuden wenigstens zu befördern sei. Der Berichterstatter Mat the» und Abg. Drechsel befürworteten da» erstere, die Abgg. Bartholomäus und Wetzlich da» letztere, wogegen Abg. Opitz sich gegen beide» erklärte. RegierungSkommiffar Edelmann bezeichnete einen Zwang al» unausführbar, da genügende Beweise über die Sicherheit und Nützlich keit der vlitzableitungen noch nicht vorlagen; andererseits sei eine Ermäßigung der Beiträge für die mit guten Blitzableitungen versehenen Gebäude unthunlich, da die Skala auf Grund der genauesten Erörterungen ausge stellt worden sei. Die Kammer beschloß einstimmig, sich durch den Rechenschaftsbericht für befriedigt zu erklären. 1- Der „Steuerzettel" ist ein in Stadt und Laud nichl allzugern gesehener Gast, gleichviel ob er in seiner rot«., bläulichen oder weißen Farbe sich präsentiert — aber doch bleibt da» Struerzahlen eine unerläßliche Rotww^H digkeit, wenn Staat und Gemeind« gedeihen und di» RechtSwohlthaten wie der Schutz de» Bürgerstandes «Sp recht erhallen werden sollen. Unsere neuen 1888er städ tischen Steuerzettel kommen in den nächsten Tag« Austragung, nachdem die Sinschätzungskommtsstou Werk vor einigen Tag« beendet hat. Mancher wird mit dem Steuerzettel diesmal eher befreund« al» soüA denn es ist, nachdem die vorhandenen Steuerkräftr ft gesetzt und den durch Haushallplan normierten JahitM ausgaben für 1888 «ntgegengestellt worden sind, mög lich gewesen, die Gemeindeabgaben mit 4t de» Jahre»- normalsatze« der einzelnen Steuerklasien zur Erhebung auszuschreiben. Nicht ohne besondere Absicht ist der De zember al» steuerfreier Monat aufgesaßt Word«, da in diesen^ Monat der Geldbeutel de» Einzeln« ohnehin stärker, in Anspruch genommen wird, al» tn den Som mermonaten. Die stadträtliche Bekanntmachung an der Spitze vorliegender Nummer giebt nähere» über die dies jährige Kommunalbesteuerung kund. — Prinz Friedrich August nahm vorgestern zu« ersten Male seit seiner Wiedergenesung au der Kamillen täfel teil. — In Marienberg verstarb am 26. Januar nachmittags 4 Uhr plötzlich und unerwartet am schlag« Herr AmtShauptmann Stark Bon einer A Bom Landtage. Die Erste Kammer bewilligte in ihrer gestrigen Sitzung, an welcher erstmalig Prinz Friedrich August ol» Mitglied teilnahm, auf Antrag ihrer 2. Deputation die Kap. 1, 2, 3 (Forsten und Jagd, Domänen und Zntraden, Kalkwerke) de« Etat« der Ueverschüsse «instim- Mig und ohne Debatte. Bei Kap. 4 (Weinberge und Kellerei) regte Graf Rex die Reblausfrage an und er» suchte die Regierung um Auskunft, ob sie bereit« der Frage nähergetreten sei, in den fiskalischen Weinbergen Obst an Stelle der Weinreben anzupflanzen. StaatS- «intster Krhr. v. Könneritz beantwortete diese Krage dahin, daß darüber Erörterung« schwebten, welche noch «licht zum Abschluß gelangt sei«, daß jedoch die Regie rung kein Bedenken tragen würde, auf die Sache einzu» -gehen. Hiernach wurde auch dieses Kapitel einstimmig bewilligt, drSgl. Kap 5 (Hofapotheke), Kap. 6(Llfterbad). Bei Kap. 7 („Leipziger Zeitung") entspann sich eine längere Debatte, welche teilweise auch mit auf Kap. 71» („Dresdner Journal") erstreckt wurde und in welcher v. Erdmannsdorf, Krhr. ». Tauchnitz, Prof. vr. Blo- meyer für die „Leipziger Zeitung^ eintraten, Oberbür germeister vr. Georgi sich jedoch gegen ditsrlbe aussprach, schließlich aber StimtSminifter v. Nostitz-Wallwitz die „Leip- ziger Zeitung" in Gchutzsahm. Die Kammer bewilligte auch diese- Kapitel einstimmig, ebenso-et Beratungs» 2. Punk» teSder Tagesordnung Kap. 71 (Statistisch« Büreau). Nach kurzer Debatte, in welcher sich Graf Rex warm für das „Dresdner Journal" aussprach, bewilligte die Kammer Lch einstimmig Kapitel 71» („Dresdner Journal"), ««schloß auch «.stimmig, den Antrag der Zweiten «am» zum Zwecke der Eintragung ihrer Namen in die RekrutirungSstammroll« iir Polizeiexpedition (RathhauS, 1 Treppe) persönlich anzumelden. Utlstvärts geborene Militärpflichtige haben dabei Geburtsschein», gestellte Mannschaften LoosMtgSschettte vorzulegen. Militärpflichtige, welche m hiesiger Stadt ihren Wohnsitz haben, zur Zett der Anmeldefrist jedoch vorübergehend abwesend find (auf der Reise befindlich« Hai ' lungsdiener u. s. w.) find durch lhre Ellern, Vormünder, Lehr-, Brod«, oder WvtK Herren zur Stammrolle anzumelden. Die Unterlassung der vorgeschriebene« Amneldnng wird mit GM» strafe bis z« so Mark oder Hast bis z« » Lage« bestraft. Frankenberg, am 4. Januar 1888. Der Stadtrath. »r Kaeubler, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in Rekrutirunasstammrolle betreffend. Gemäß 8§ 20 und 23 der Eich« Grsatzordnung w'rdm alle di«j«Ot^ hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtige« Mannschaft»«, welch« »., im Jahre 1868 geboren, ' - d., den früheren Altersklassen zwar anqehören, jedoch zurückgeftellt Word« fin^ be^ichentlich ihrer Militärpflicht «och «icht Genüge g? hierdurch aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom» IS. Gl» 1. 1888 Bekanntmachung. Die Grmtdstenerbetträge auf den 1. Dermin dieses Jahre» find mit 2 'Pfennigen von jeder Steuereinheit spätesten- bi« zum 1S. Februar dieses Jahres an die Stadtsteuereinnahme abzusühren. Frankenberg, am 24. Januar 1«88. Der Stadtrath. »v. Kaenbler, Brgrmstr. U. LEIM der M«l-I. ÄmkhmptmaMschast Ma, d« «» de, MN« M ^railkMeq. geschriebenen und sonst noch zu stellenden Bedingungen hier zu errichten, werd«« anlaßt, sich alsbald und spätestens bis zum IS. Februar dS. AS. mit uns ins Vernehmen zu setzen. Frankenberg, am 23. Januar 1888. Der Stadtrath. - »v. Aaertbler, Brgrmstr. Tb^näeme^ts^ZS^ bereit» angenommen. '. . vis Lrpeäitioll äs» kr«kvbdsrgsr ^«dlsttsW »d» m»mMtch «» Pfg-, ?^?buer«tnnahm« — Rälhhau» 2 Treppen — wayreno der ^men Einkomm«« in Bezug auf die Einschätzung seines eigenen Einkommens bis zum Schluffe der ReelamationSfrtst zur Einsicht bereit. i«dem Snlagenpfiichtigen die «nlagenklaffe, in welcher er einge- betrag der von ihm zu entrichtenden Anlagen durch die macht werden mittelst einer verschlossenen Zuschrift (Anlagenzettel) bekannt ge- ^"^upflichligen, welchen diese Anlagenzettel nicht behändigt werden wegen MittheilMg de» EinschätzungSergebniffeS bei Ver Etadtsteuereinnahme zu melden, und fordern wird dieselben hierdurch zur Meldung auf. Gegen die Einschätzung steht dem Anlagenpflichttgen das Rechtsmittel der Recla- matton zu. ^tk^E^on ist zur Vermeidung der Ausschließung binnen S Woche« unter Beifügung des Anlagenzettels bet dem unterzeichneten Stadtrath schriftlich einzubringen. Diese Frist ist von der Behändigung des Anlagenzettels, für Diejenigen , 'E nicht hat behändigt werden können, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab zu berechnen Die Gtmeindeanlagen werden im laufende« Jahre nach 11s 12 des Normalbe trages — vrrgl. 8 17 des GemetndeabgabenregulativS vom 14. Februar 1883 — alfo 1« »ul' 11 Msilllllsrlllell erhoben, wovon je 1 Rat« am 1. Februar, 1- Erz, 1. Aprfi und 1. Mai, 2 Raten am 1. Juni und sodann je 1 Rate am 1. Juli, 1. August, 1. September, 1. October und 1. November pünktlich an die Etadtsteuereinnahme abzusühren sind. Frankenberg, am 28. Januar 1888.