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^eztrksaE^ >ü«v. anstaltk», Poftb»trn - - vorEM 1» Montag »nd die «»«gabe- ftellm des Tage- bluttes an. M »mchäzkch! »««tsch« g «nh irsond I des Sta-tverordueten-Collegiums anuar 1888, Abends 6 Uyr im «rscheint tägliih, mit «»«nähme der «ony, nnd Jesttage, abend« für dm f«l- ,enden Tag. Prei« vierteljShrlich l M. do Pf«., monattich ro Mg., »Injel-Nrn. ö Pfg. veftellungm nehmen alle ^ost< athhanssaale. Tage S » rd n ung: . MitGilunge«; Sonntag, de« IS. Januar, Nachmittags 3 Uhr findet im Gasthof „GM !den", 1 Treppe, VerfaMMluun statt, wozu die Mitglieder freundlichst gelaokUe wenigstens eines Lohnarbeiters aufgeben, nimmt die An meldungsfrist mit diesem Zeitpunkt ihren Anfang. Im übrigen verweisen wir auf die an der Spitze des vor liegenden Blatte- befindliche vekanntwachung des Vor standes der SSchs. BaugewerkS-BerufSgenoflenschast zu Dresden. -f In Dresden verschied am Donnerstag nachmittag qn Herzlähmuog nach kurzen, aber schweren Leiden der vielen Frankenbergern noch wohlbekannte einstige Bürger meister unserer Stadt, Herr Oberjustizrat Stöckel. Der Verewigte war geboren im Jahre 1823 und begann seine juristische Thätigkeit am Stadtgericht Chemnitz. Bon Weihnachten 18SO bis Michaelis 1856 galt seine Thätig- kett der Frankenberger Stadtleitung. Bei der Reorga nisation der Strafgerichtspflege ward er als Staat-an- walt nach Annaberg berufen, wo er von 1856 bis 1860 wirkte. Er war dann Staatsanwalt in Chemnitz von 1860 bis 1870, BezirkSgerichttdirektor in Freiberg von 1870 bi- 187S. Bei der «Uten Justizreorganisation im örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 14. Januar 1888. -f Mr machest hierdurch Darauf aufmerksam, daß alle selbständigen Maurer, Ofensetzer, Zimmerer, Steinhauer, Steinmetzen, Bildhauer, Steinsetzer, Asphaltiere!, Dach decker, Bauklempner, Bauglaser, Maler, Anstreicher, Stu- kateure, Gipser, Tapetenankleber, Stubenbohner, Einrichter aw» GaS- und Wasseranlagen, Mühlenbauer in Holz, Schiffbauer in Holz und Brunnenbauer, welche nicht regelmäßig wenigsten» einen Lohnarbeiter in ihrem Be triebe beschäftigen, seit 1. Januar 1888 selbst verstche- ruygSpflichtig find und sich unter Angabe de- Gegen stand«» ihre» Betriebe» und ihre» JahreSarbeitSverdirn- ste» binnen 4 Wochen beim Vorstand« der SSchs. Bau- gewerkS-BerufSgenoffenschaft in Dresden oder beim B«t- trauenSmann de» Bezirke» anzumelden haben. Für Un ternehmer dieser Art, welche erst später ihren Gewerbe. ^h«M«b beginnen oder die regelmäßige Beschäftigung 2) Wahl der Nusschußmitglieder; 3) Bericht über eine Revision der GaSanstaltskaffe; - , 4) Beschlußfassung über Anschluß an ine Telephonleitung. § Frankenberg, den 14. Januar 1888. RechtSanw. Priver, Vorsteher der Stadtverordnete«. MnMWammlunMrDMrimkenkaffe Ui, Awmtwx, S«» LS. 1888, ElbettdS 8 Wh» im Gasthof „Gtadt Dr-Sb-«", 1 Trepp«. H Tagesordnung: M - Wahl eines Vorfitzenden. - Dresden", 1 Treppe, Versammlung statt, wozu die Mitglieder freundlichst geladW werden, zahlreich zu erscheinen. . VuxesoröuauK« . Wahl neuer Arbeitervertreter an Stelle der Ausgeschiedenen. E» find zu wählen: für die Fleischer 2 Vertreter; für die Buch- und SW-. drucker 3 Vertreter; für die Schneider, Kaufleute, Buchbinder, Barbiere und KrtseM e 1 Vertreter. Wahlberechtigt und wählbar find nur diejenigen KaffenmitgtteWK welche großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte find. W Hermmm Zimmer, d Zt Bors. ? Ä Sächsische Baugeiverks-Berufsgenossenschaft. BekMutmachuug. W 1 Alle selbstständigen Maurer, Ofensetzer, Zimmerer, Steinhauer, SteinmetzM Bildhauer, Steinsetzer, ASphaltirer, Dachdecker, Bauklempner, Bauglaser» MÄUZ Anstreicher, Stukateure, Gipser, Tapetenankleber, Stubenbohner, Einrichter von Tas- und Wafferanlagen, Mühlenbauer in Holz, Schiffbauer in Hol, und Brunnenbauer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter in ihrem Betriebe beschäftig««,, ind seit 1. Januar 1888 smbst versicherungspflichtig und haben sich unter AngHW »es Gegenstandes ihres Betriebes und ihres Jahresarbeitsverdienstes binnen VW! Wochen beim unterzeichnete« GenofsenschaftS-Vorstnnde oder H«W Bertrmtensmmme des Bezirks anzumelden. Für Unternehmer dieser AM welche erst später ihren Gewerbebetrieb beginnen oder die regelmäßige BeschäfttgÄM wenigstens eines Lohnarbeiters aufgeben, nimmt die AnmeldungSftist mit diesem Zeit punkte ihren Anfang. > H Etn Unterlassen rechtzeitiger Anmeldung kann ein« Ordnungsstrafe nach sich ziehen. > 2. Den Genoffenschaftsmitgliedern, welch« sich gegenwärtig im Kataster der Gr« noffenschaft eingetragen befinden» ist gegen Ende de» vorigen Monat» mit den Un- § fallverhütungSvorschriften und den Lohnnachweisungsformularen auch der II. Statu-^ tennachtrag und da» Nebenstatut, welche jetzt in Kraft getreten find, durch die Post ) «gefertigt worden. Sollte diese Sendung einem Mitglied« nicht zugegangen s«iN,H so ist uns von demsrlben hiervon sofort Anzeige zu erstatten. A Schließlich wird den Mitgliedern noch in Erinnerung gebracht, daß dl« Loh«- Nachweisungen für 1887 bis zum 11. Februar o. bet den Vertrauensmänner« einzureichen find. M W Dresden, den 12. Januar 1888. Der Vorstand der Sächsischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft, M H. Ttorz, Vorsttzender. Jahre 1879 wurde er Landgerichtsdirektor in Dresden, wo er al- Borfitzender der Berufungskammer in Straf- ? fachen bis zuletzt thätig gewesen ist. In DreSde« be kleidete er gleichzeitig das Ehrenamt de» Vtadtverord««- ! ten und Mitglieds des VerwaltungSauSschuffe», in welch«« Eigenschaften er durch sein vielseitige» Wissen die Achtung und Liebe seiner Mitbürger sich erwarb. Mit dem Ver ewigten verliert der Staat einen treue«, vom strengste« Rechtlichkeitsgefühl erfüllten hohen Beamten, dessen Ver dienste auch durch Verleihung de» Zivilverdienstorden» 1. «lasse und de» Oesterreichischen Franz Joseph-OrdenSAn- ! erkennung gefunden haben. — König Albert, sowie Prinz Georg haben zu dem ' in der deutschen Solonialgesellschaft, «bt. Dre-den, heute, ,) Sonnabend 8 Uhr von vr. Hans Meher 1« Leipzig z« - haltenden Vortrag über seine Besteigung>e» KttiMa- i Ndscharo in Deutsch-Ostafrika ihr Erscheinen zugesagt. M ! . Prinz Friedrich August, welcher bekanntlich a« den Masern erkrankt war, hat bereit» da- Bett «irdee Bekanntmachuna, — «nm-wung »er MUit»r»flichtt^ M» ««snah«, in dk ss bstrefien». Ersatzordnung werde» alle diejenigen, in ^.M^hören, jedoch zurückgestellt worden Ustet W-EH Müttärpflicht noch nicht Genüge ge- hierdurch aufgefordert, stch innerhalb der Zeit . IE KI« L. Vebrasr 1888 ^"r Namen in die RekrutirungSstammrolle in hiesiger PolizckxpebMon (RathhauS, 1 Treppe) persönlich anznmelden . ^b'n dabei Geburtsscheine, zurück. «Men «oosungsscheiue vorzulegen. — Militärpflichtige, welche in hiesiger Stadt ihren Wohnsitz haben, zur Zeit der abwesend find (auf der Reise befindliche Hand- lungSdiener u. s. w.) find durch ,hre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod-, oder Fabrik. Herren zur Stammrolle anzumelden. ' " Anmeldnna wird mit Geld strafe bis zu s« Mark oder Hast bis z» S Tage« bestrast. Frankenberg, am 4. Januar 1888. Der Stadtrat h. kkaeubler, Brgrmstr. K. Bekanntmachung. ^Jn Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Ministeriums de» Innern vom 4. August 1876 dürfen Maskenbälle, denen nach der Verordnung vom 18. Oktober 1883 die Costümbälle gleich zu achten sind, nur in der Zeit vom 7. Januar bi- zur Fastnacht des betreffenden Jahres abgehalten werden, wogegen solche Maskenbälle, welche von Privatpersonen für ihre Familien und eingeladenen Gäst« veranstaltet werden, jederzeit mit Ausnahme der geschloffenen Zeiten stattfinden dürfen und nur spätesten» einen Tag vor dem Beginn der OrtSpolizeibehörde anzuzeigen ist. Zur Beseitigung von Zweifeln, welche au» d«r Fassung der vorangezogenen Verordnung vom 18. Oktober 1883 abgeleitet worden sind, hat nun das Königliche Ministerium des Innern bestimmt, daß für die von geschloffenen Gesellschaften ver unstalteten Costümbälle alles Dasjenige zu gelten hat, was in der Verordnung vom 4. August 1876 für die von geschloffenen Gesellschaften veranstalteten MaS- kepbklle vorgeschrieben ist, sodaß also GesellschaftS-Costümbälle nur in der Zett vom 7. Januar bi» zu Fastnächten mit Ausnahme der Sonnabende zu gestatten stnd, und daß, sofern solche an Sonntagen abgthälten werden sollen, die ortspolizeiliche Senehmigung hierzu erst dann ertheilt werden kann, wenn höheren Ortes unter be- sonderen Umständen Dispensation eingetreten ist. Solche» wird hiesigen Vereinen und Gtsellschaften mit dem gleichzeitigen Bemer ken b«kannt gegeben, daß hierauf bezügliche Gesuche rechtzeitig bei un» anzubringen find. ' Frankenberg, am 13. Januar 1888. Der Stadtrath. 'M »r Kaenbler, Brgrmstr. K.