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Donnerstag, den 24, März 1904, Umschlag zu Ki 09, Grotefends Preußisch deutsche Gesetz-Sammlung 1806—1904. <A>ie .Herausgabe des ersten Werkes, welches den die Jahre 1806—1904 umfassenden gewaltigen HA Stoff gesetzgeberischer Arbeit des Deutschen Reiches und des Königsrciches Preußen in syste matischer Anordnung und Bearbeitung zur Darstellung bringt, darf der Unterzeichnete Verlag wohl als ein literarisches Ereignis bezeichnen, das von keinem Manne der Wissenschaft und von keinem Praktiker unbeachtet bleiben wird. Zwei Tatsachen sind es vor allem, welche den Grundgedanken der großen Aufgabe nahclegten. Einmal ist der Umfang, den die deutsch-preußische Gesetzgebung erlangt hat, ein so großer, daß die Aebersicht des nur nach zeitlicher Anordnung gebotenen Stoffes menschliches Vermögen übersteigt, anderseits ist es wohl für jeden, der in wissenschaftlicher oder praktischer Arbeit die Gesetzsammlung z» benutzen hat, der Regel nach ein begrenztes und doch wieder so großes und unübersichtliches Üuellengebiek des Rechtes, aus dem er für seinen Beruf zu schöpfen hat. Die systematische Bear beitung der Gesetzsammlung gestattet nun die Darbietung mehr oder minder scharf umgrenzter Gebiete in einer die Acbersicht gewährleistenden Anordnung, Sie bietet aber auch die Handhabe, den inneren Zusammenhang dieses Sondergebietes mit dem Ganzen zu erkennen und durch diese Kenntnis und Er kenntnis die Benutzung der Sondergebictsgesetzgebung zu befruchten. Wir erhoffen von dem Werke für Wissenschaft und Praxis eine hellere, durchdringendere Beleuchtung der Stellung der einzelnen Gesetze in dem System und der einzelne» Sondcrgcbiete zu einander, für die Praxis insbesondere aber eine als wertvoll zu erkennende Erleichterung erschöpfender Kenntnis des in dem täglichen Berufe zu bearbeitenden Rcchtsstoffcs und ein unentbehrliches Hilfs mittel für den über das tägliche Sondcrgebiet hinausgrcifenden Rechtsverkehr. Dem Herausgeber der neuen Auflage, Herrn Gehcimrat Grotesend fff 7. September 1903), dessen bisherige drei Auflagen wegen ihrer Sorgfalt und Vollständigkeit stets aufs neue das Staunen der Fachwelt hervorriefen, war cs nicht beschicken, die Vollendung der in völlig neuer Bearbeitung heraus- gcgcbcnen vierten Auflage zu erleben. Der Eifer, mit dem er sich bis in die letzten Tage vor seinem unerwarteten Hinschciden dem neuen Unternehmen widmete, und die Namen der in Wissenschaft und Praxis gleich hochgeschätzten Mitarbeiter verbürgen die wissenschaftliche und praktische Ausgestaltung des Unternehmens. Die Mitarbeiter habe» sich in die Arbeit so geteilt, daß 1, Erster Staatsanwalt Or, Oetlckmar das Bürgerliche Recht und Strafrecht, 2, Geh, Oberrcgierungsrat Or, llollmann Gewerbe-, Bergbau- und Versicherungsrccht, 3, Wirkl, Geh, Kriegsrat Or, hliclcbe Heer und Marine, 4, Regiernngsrat Petci-len Landwirtschaft, 5, Geh, Obcr-Finanzrat vr, 8trut2 Reichs-, Staats- und Kounnunal-Finanzwcsen übernommen haben, während Herr Geh, Regierungsrat Srotekcnck Verfassung und Verwaltung, soweit sic nicht vorbezeichnctc Materien betreffen, bearbeitet hat. Nach dem Tode des Herrn Gehcimrat Grotcfcnd hat Herr Erster Staatsanwalt l)r, Oetlckniar, der Verfasser des in meinem Verlage er schienenen weitverbreiteten Buches „Das Bürgerliche Recht", die Fortführung der Herausgabe über nommen. Der Druck des Werkes ist bereits weit vorgeschritten. Die Abnchmcr der Lieferungs-Ausgabe haben aus den anderen Bänden bereits eine große Anzahl von Lieferungen erhalten, so daß das große Werk in kurzer Frist vollendet vorlicgen wird, Jedem Baude wird ein besonderes chronologisches und alphabetisches Register und dem ganze» Werke sowohl ein chronologisches wie auch ein ausführlich gearbeitetes alphabetisches Allgemein- Rcgister beigegebcn werden. Ich bitte, den ersten Lalbband recht sorgfältig zur Ansicht zu versenden, Interessent ist jeder Zurilt und Vcrvvaltungsbcamtc, jede keköi-cke, jeder große gevecrblicke und kaukinännilekc ljeti-ieb, jede deutsche kibliotkck von allgemeiner Bedeutung, Düsseldorf, im März 1904, L. Schwann Königliche Äoföuchhandluiig. o