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Nichtamtlicher Teil. 273.8 69. 24. März 1904. günstige Wirkung der Rabatt-Herabsetzung kann allerdings erst in Jahren voll in die Erscheinung treten. Die Kon kurrenz der Warenhäuser, die für die Sortimenter ruinös zu werden drohte, ist durch den Anschluß der Warenhäuser an den Börsenverein der Deutschen Buchhändler und ihre Unter werfung unter dessen Bedingungen auf das richtige Maß zurückgeführt worden, wenn auch durch eigne Verlagsunter nehmungen der Warenhäuser, die in der Preisfestsetzung Be schränkungen nicht unterworfen sind, vielfach eine die Preise drückende Tendenz in andrer Form zutage getreten ist. In der Nachfrage stehen an erster Stelle gute Romane. Das Interesse des gebildeten Publikums an volkswirtschaftlicher Literatur hat auch im Berichtsjahre angehalten: besonders zu vermerken ist, daß die Nachfrage nach Werken der Kunst literatur wächst. Das Sortimentsgeschäft für Musikalien krankt noch immer an zu hohen Spesen, die nicht im Verhältnis zu den Umsätzen stehen. Allerdings haben sich im Berichts jahre infolge einer kleinen Reduktion des Kundenrabatts die Verhältnisse etwas gebessert: allein die Konkurrenz der Warenhäuser beeinflußt diesen Gewerbszweig so sehr, daß von einer Gesundung noch nicht die Rede sein kann. Auch der Wettbewerb der Musikalien-Verleih-Jnstitute ist fühlbar. Die Geschäfte der Bestellanstalt der Korporation der Berliner Buchhändler weisen so ziemlich dieselben Ziffern auf wie im Jahre 1902. Endgültige Zahlenangaben für den letzten Monat des Jahres liegen noch nicht vor; sie dürften aber das Bild nicht wesentlich verschieben. Das Inkasso der von hiesigen Firmen aufgegebenen, sowie von auswärtigen Firmen eingetroffenen Pakete betrug 1248 752 88 H (gegen das Vorjahr mehr 43681 ^ 37 H). Die Versendung nach Leipzig an den dortigen Kom missionär der Bestellanstalt erreichte die Höhe von 191998 K§ (gegen das Vorjahr 5602 k§ weniger). Durch den Leip ziger Kommissionär der Bestellanstalt trafen hier ein 112 760 kg (gegen das Vorjahr weniger 2157 kg). Im direkten Verkehr gingen hier ein: a) Neuigkeiten und Fortsetzungen seitens auswärtiger Verleger an hiesige Sortimenter 167 613 kg, 3833 kg weniger als im vorigen Jahre; K) Remittenden seitens auswärtiger Sortimenter an hiesige Verleger 173 475 kg, gegen das vorige Jahr 4751 kg mehr; in Summa 341 088 kg, mithin gegen das Vorjahr 918 kg mehr. Kleine Mitteilungen. Abgewiesene Lieferungsklage. — Der »Augsburger Abendzeitung« vom 19. März 1904 und der »Münchener Zeitung, vom 22. März 1904 entnehmen wir die übereinstimmende Mit teilung über den Ausgang eines Rechtsstreits zwischen einer Berliner Sortimentsbuchhandlung und der Fr. Vassermann'schen Verlagshandlung in München, der in diesen Tagen von der worden ist. Die Fr. Bassermann'sche Verlagshandlung hatte im Frühjahr vorigen Jahres die Ausführung einer Bestellung der Berliner Firma auf 100 Exemplare des bekannten »Wilhelm Busch-Albums« verweigert und wurde daraufhin von ^letzterer die VerUner Sortimentsfirma die Satzungen des Börsenoereins der Deutschen Buchhändler, dem beide Parteien als Mitglieder angehörten und dessen Satzungen die Einhaltung bestimmter des »Bausch-Albums« für 14 ^ 60 (Ladenpreis 20 -/^verkauft habe. Die klägerische Firma gab diesen Verkauf zu, erhob aber den Einwand, daß die betreffenden Exemplare antiquarische ge wesen seien, die sie bei einem Gelcgenheitskaufe erworben hätte geschäfts durch Versehen eines angestellten Verkäufers vielleicht auch ein oder das andre neue Exemplar zu antiquarischem Preise mitverkauft worden sei. Das Gericht erhob Beweisbeschlus;, einer seits dahin, ob die angegebene Vorschrift für Mitglieder des Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. Börsenvereins bestehe, anderseits dahin, ob tatsächlich neue Exem plare als antiquarische verkauft worden seien. Es fanden um laden. Einer der Zeugen bekundete, daß von verschiedenen neuen Exemplaren des Werks von Angestellten der klägerischen Firma die Ecken der Einbanddecken eingestoßen worden seien, um ihnen Beschlagnahmen. — Beschlagnahmt wurde auf Beschluß des Amtsgerichts Berlin auf Grund ß 184 Ziffer 1 des Reichs strafgesetzbuchs die Nr. 24 der Wochenschrift »Satyr« wegen des Inhalts der Erzählung »Ein Traum«; — ferner auf Beschluß des Amtsgerichts HU Mytzlowik^ die polnische Druckschrift -Lpi^vuilr klaja 1791 roku«, die Erhebung der Polen unter Kosciusko dar stellend, beschlagnahmt worden. (Leipziger Neueste Nachrichten.) Das Verhängen der Schaufenster an Sonn- und Fasttagen. —,Die Handelskammer in^ Berlin verhandelte in Verordnung über das Verhängen der Schaufenster an Sonn- und Festtagen vorstellig zu werden. Namens der Kommission be gründete Herr Riehl diesen Antrag, indem er hervorhob, daß schon seit langer Zeit von den verschiedensten Vereinen für eine werten Anordnung oft einen geradezu künstlerischen Wert und bildeten für die vielen Sonntagsspaziergänger einen ästhetischen Genuß. Außerdem hindere die Offenhaltung der Schaufenster die Einbrecher, ihr lichtscheues Wesen zu treiben. In der Besprechung Kölner Verlagsanstalt und Druckerei, A.-G., in Köln. — Bei einem Umschlag von^l 248 845 ^ erzielte man einen Rein- 5000 ^, Vortrag 452-H Die Abschreibungen betragen 45162^. (Leipziger Tageblatt.) Vom k. u. k. Schulbücherverlag in Wien. — Die Zentraldirektion der k. u. k. Schulbücherverlägc in Wien hat dem Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler und der Kor^o- Schreiben zugehen lassen, womit die jahrelang gehegten und oft zum Ausdruck gebrachten Wünsche des dortigen Sortimentsbuch handels nach bessern Bezugsbedingungen wenigstens zu einem Teil Erfüllung gefunden haben: »Z. 238. Wien, ani 29. Februar 1904. Vergnügen, dem geehrten Vereine Mitteilen zu können, daß Seine Exzellenz der Herr Minister für Kultus und Unterricht zufolge Erlasses vom 29. Jänner 1904, Z. 42.421, genehmigt hat, daß den konzessionierten Buchhändlern ohne Unterschied ihres Geschäftssitzes beim Bezüge von in den k. k. Schulbücherverlägen in Wien und Prag erschienenen Lehrtexten für Mittelschulen, Lehrerbildungsanstalten, gewerbliche Anstalten und Bürger schulen, sowie von diesen gleichzustellendcn Werken eine Provision von fünfundzwanzig Prozent des Ladenpreises zugestanden werde. »Von dieser Rabatterhöhung sind aber jene oben ange führten Artikel ausgeschlossen, die auch für allgemeine Volks schulen approbiert sind, wie zum Beispiel die biblischen Ge schichten, die Katechismen und beide Ausgaben des Regeln- und Wörterverzeichnisses, sowohl mit als ohne einheitliche Schreib weisen. »Die Remissionsbefugnis bei den genannten Artikeln wurde mit diesem Ministerialerlaß auf zehn Prozent der betreffenden in einem Jahre bezogenen Werke eingeschränkt. »Diese Rabatterhöhung tritt bereits mit 1. April d. I. in Kraft. 362