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- WWWW SächMe Slaalszeitmg Staatsan^eiger für den Zreistaat Sachfen Dresden, Sonnabend, 2D. Juli Nr. ^69 T92S Erscheint Werktag» nachmittag» mit dem Datum de» ErschetnungStaze». Bezugspreis: Monatlich 3 Mart. Einzeln» Nummern 15 Ps. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schristleitung Nr. 14574. Posticheckkonto Dresden Nr. 2486. — Stadtgirokonto Dresden Nr. 140. Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeit« oder deren Raum 35 Pf, die 66 mm breite Gruudzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 70 Pf., unter Ein» gefandt 1RM. Ermäßigung aus GeschästSanzeigen, Familiennachrichten und Stellen gesuche. — Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Verkaussliste von Hol-Pflanzen auf den Staatsforstrevieren. Verantwortlich für die Redaktion: I. B.: Oberregierung-rat Hans Block in Dresden. Sachsens Stellung zur Lohnsteuer- senknng. Sine Berichtigung des Ministerpräsidenten an das „Berliner Tageblatt". Oie nächste Kabinettssitzung. Berlin, 21. Juli. Wie der „Germania" zufolge verlautet, wird am Montag nächster Woche noch eine Kabinetts- sitzung stallfinden, bei der voraussichtlrch erneut über die Finanzlage der Reichsbahn beraten wird. Zur Reise des Reichsaußenministers 0r. Stresemann nach Karlsbad. Berlin, 20. Juli Zu den Bläitermeldungen, daß der Reichs minister des Auswärtigen in Karlsbad mit den Herren Benesch und TituUscu zmammentreffen werde, wird erllärt. daß die Reise des Reichs- außenministers vr. Stresemann ausschließlich zu seiner Erholung erfolgt. Irgendwelche Besprechungen seien nicht geplant. Immerhin wäre ein Zusammentreffen mit dem tschechoslowa kischen Minister in Karlsbad möglich. Flottenbesuch Hindenburgs in Kiel. Berlin, 21. Juli. Reichspräsident v. Hindenburg trifft laut „Ger mania" am 8. August vormittags zu einem Besuch der Flotte in Kiel ein. Der Reichspräsident wird an Bord deS Linienschiffes „Schleswig-Holstein" Schiffsübungen beiwohnen und am Abend desselben Tages die Rückreise nach Beilin mit der Bahn antreien. Um das sächsische Landtags- Wahlrecht. Dresden, 2«. Juli. Die „Dresdner Volkszeitung" teilt mit daß der Landtagsabgeordnete LandgerichtSdireltor Neu mit der Führung der Klage beauftragt ist, die die Sozialdemokratische Parier Sachsens beim StaatsgerichtShof gegen die angefochtenen Bestim mungen deS sächsischen Landiagswahlgesetzes erheben wird. Tas Btait schreibt dann werter u. a.: „... Dre Bestimmung deS Wahlgesetzes, die jetzt Gegenstand der Klage bildet, ist seinerzeit mit sozialdemokrati cher Zustimmung beschlossen wor- den. Das hat aber die Landesinstanzen der Sozialdemokratischen Partei nicht davon abge halten, die Einreichung dec Klage zu beschließen. Der StaatsgerichtShof für das Deutsche Reich Hal sich nun einmal in seinen Urteilen über die Wahlgesetze in andern Ländern auf den Stand punkt gestellt, daß die in Frage i ehenden Be stimmungen deS LandeSwahlgeletzes ungültig sind, und eS geht nicht an, daß auS dieser RechtS- ausfassung des Staatsgerichtshos», ganz gleich, ob sie falsch oder richtig ist, nur dorr Folgerungen gezogen werden, wo die bürgerlichen Parteien davon Nutzen haben können, nicht aber dort, wo vielleicht Vorteile für die Sozialdemokratie daraus erwachsen könnten. Freilich wäre es falsch, sich jetzt übertriebenen Hoffnungen hinzugeben und zu glauben, daß die Klage der Sozialdemokra tischen Pariei recht bald zu einer Auslösung des Landtages führen müßie. Wir haben die Rechts lage schon oft genug behandelt, und aus unsern Darlegungen ist immer wieder hervorgegangen, daß die Frage, ob die Berfassungswidrigkeit der bestrittenen Bestimmung der Landeswahlgesetzes auch die Auflösung res Landtags zur Folge haben muß, noch nicht entschieden ist. Die Kla^, die jetzt eingereicht werden soll, geht überhaupt nicht auf Auslösung des Land tags, sondern fordert vom StaatsgerichtShof nur, daß er die fraglichen Bestimmungen des Lande-- Wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Erst wenn die Entscheidung res StaaisgerichtshoseS über diese Klage gefallen ist, wrrd versucht werden können, eine weitere Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Landtagswahlen von 1926 ungültig waren. Wir wollen uns jeder Prophe zeiung darüber enihalten. wie die Entscheidung des Staalsgerichtkhoses ausfallen wird. Gibt der StaatsgerichtShof überhaupt ein Urteil über den der Klage zugrunde liegenden sachlichen Streit punkt ab, so kann der StaatsgerichtShof natürlich nicht anders entscheiden wie in den Fällen, in denen er schon ein Urteil gefällt hat Bei der Klage der USP. hat der Siaatsgerichtshos sich und der sächsischen Regierung bekanntlich dadurch geholfen, daß er erklärte, die USP. sei keine Partei und deswegen nicht berechtigt zu klagen. Etwa» derartige» kann natürlich der SiaatS- gerichl»hof von der Sozialdemokratischen Partei nicht behaupten ES wird vielleicht der Einwand erhoben werden, die Sozialdemokratisch« Partei sei da durch, daß die verfassungswidrigen Bestimmungen bestanden, nicht geschädigt worden. Aber der Dresden, 21. Juli Tas „Berl. Tagebl." bringt in seiner heutigen Nummer zur Frage der Haltung Sachsens zum Lohnsteuersenkungsgesetz ein Telegramm seines Dresdner Korrespondenten, das die Sachlage völlig falsch darstellt. Ministerpräsident Heldt hat daher dem „Berl. Tagebl." heute folgende Berichtigung zugesandt: „Die Behauptung, daß die ablehnende Hal tung Sachsens zum Lohnsteuersenkungsgesetz auf meine persönliche Initiative zurückzusührrn sei, ist völlig unwahr. Wahr ist vielmehr, daß der für die Jnstruktionserteilung zuständige Finanzminister zusammen mit den Vertretern seines Ministeriums wiederholt über die Frage der Lohnsteuersenlung mit mir ver- handelt und im Interesse deS Landes Sachsen den Einspruch Sachsens beim Retchsrat ge- fordert hat. Aus dieser Tatsache ergibt sich auch die Unwahrheit der weitere« Behaup tung daß ich mit meinen Räte» allein ent schieden hätte. Unwahr tst ferner, daß ich «IS Minister- PZLjidenI von- de» mir vrrsasjnngSwäßig z». stehende« Recht« weitrstgehe«de« Gebrauch gemacht hätte. Wahr ist vielmehr, daß bei StaatsgerichtShof müßte anerkennen, daß jeder Staatsbürger und erst recht eine jede Partei ein berechtigtes Interesse daran haben, daß festgestellt wird, ob ein Wahlgesetz verfassungswidrig ist oder nicht. Außerdem läßt sich nicht unschwer nach- weisen, daß sich für eine Partei wie die wzial- demokratische au» der Geltung verfassungs- widriger Bestimmungen schwere Nachteile ergeben können..." Der „Dresdner Anzeiger" bemerkt zu der Meldung: , „Die Klage dürfte eigentlich überflüssig sein da. wie wir schon berichteten, die Regierung von sich aus dem Landtage eine Vorlage auf Abände- rung des Wahlgesetzes zugehen lassen wird. Die andere Hoffnung ver Sozialdemokratie, nämlich auf diesem Wege der Landtagsauflösung näher zukommen, wird sich aber wahrscheinlich nicht er füllen, da auch bei einer eventuellen zweiten Klage nicht zu erwarten steht, daß der StaalS- gerichtshof die Ungültigkeit der Landtagswahl von 1926 auSjpricht." Tie „Leipziger Neuesten Nachrichten" schreiben: „Die sächsischen Linkssozialisten rennen damit offene Türen ein. Daß an dem sächsischen Wahl gesetz Änderungen im Sinne der Entscheidung des Staatsgerichtehofs vorgenommen werben müssen, tst nach dem Urteil in den Fällen Hessen, Ham burg und Mecklenburg-Stielitz schon längst klar. Ebenso klar ist, daß die Regierung im Herbst von sich aus dazu die Hand bieten wird, indem sie eine entsprechende Vorlage einbrmgt. Die Hoff nung der Sozialdemokratie, durch ihren Vorstoß eine Landtagsauslösung und Neuwahlen zu er zwingen, ist trügerisch, denn wenn die Regierung rechtzeitig ihre Vorlage auf Ausmerzung der ver- safsungSwidrigen Bestimmungen im Landtags- Wahlgesetz einbringt, so entfällt eigentlich jeder Grund zu besonderen Schritten deS StaalS- gerichtShoseS." Oer Katt Kötting. Hoffmann. Berlin, 20. Juli. Tie neue Diszipltnaruntersuchung gegen den Magdeburger Landgerichtsdirektor Hoffmann und den Untersuchungsrichter LandgerichtSrat Köl- ling, die der Große Dtsziplinarsenat des Kammer- gerichtS zugleich mit dem Abbruch der ersten Haupt verhandlung anordnete, steht, wie die „Boss. Ztg." meldet, unmittelbar vor dem Abschluß. Aus den Vernehmungen, deren Einzelheiten im Interesse deS weiteren Verfahren- nicht mitgeterlt werden, ergibt sich, dem Blatt zufolge daß die Feststellungen de» Magdeburger Schwurgericht-, nach denen Haa» in keiner Weise an der Ermordung des Buch- Halter» Renning beteiligt, sondern völlig un- schuldig ist, in keiner Weise erschüttert der Jnstruktionserteilung an den sächsischen Vertreter im Retchsrat streng nach der säch sischen Verfassung und der hierzu erlassenen Ge schäftsordnung der Ministerien verfahrt« worden ist. Danach kommt eine Jnstruktionserteilung an den sächsischen Vertreter im Reichsrate nur dann vor daS Gesamlkabinett, wenn bei den beteiligten Ministerien über die zu gebende Instruktion Meinungsverschiedenheiten bestehen, die sich nicht,haben ausglrichen lassen. Gleich wohl sind bei der Jnstruktionserteilnng die im Amte anwesenden Minister um ihre Mei nung befragt worden und haben Einwen dungen nicht erhöbe«. Unwahr ist ferner, daß die Stellungnahme der sächsischen Regierung aus dem Grunde erfolgt sei, um der Reichsregierung Schwierig keiten zu bereiten. Bei der Entscheidung sind ausschließlich die Interessen des Landes Sachsen maßgebend gewesen, wie sich auch ans der vom sächsischen Vertreter am 1S. Juli im Reichsrate abgegebenen Erklärung ergibt. Übrigen» handelt eS sich bet dem Gesetz gar «icht «m ein« Vorlage der Reich-regit- rung sonder« um ei»r« der Initiative des Reichstags entspningene« Entwurf." werden, sondern völlig bestätigt bleiben. Nach Beendigung der Magdeburger Ermittelungen hat Kammergerichtsrat Keil in Berlin ene Anzahl weiterer Zeugen vernommen, in erster Linie den Polizeivizepräsident Or. Weiß, dessen Vernehmung besonders eingehend war. und den Kriminalkommissar Busdorf. Zwischen dem Zeugen und dem Beschuldigten Hoffmann kam eS nach der „Boss. Ztg." häufig zu schweren Aus einandersetzungen, da der Beschuldigte die preußische Polizei immer von neuem anzugreifen suchte. Als letzter Zeuge wurde in dieser Sache der frühere Magdeburger Oberpräsiden« Hörsing gehöit. Die Vernehmungen haben er geben, daß die Behauptungen Köllings und Hoff- inanns, die preußische Polizei sei dem Unter suchung-lichter bei der Aufklärung des Mordes in die Arme gefallen, völlig unzutreffend ist. Die neue Hauptoerhandlung vor dem Großen Disziplinarsenat wird möglichst nach Beendigung der Gerichtsferien stattfinden. (Line Wendung im Spionagefall Ludwig. Berlin, 20. Juli In dem Fall des verhafteten Regierungsbau- meister- Eduard Ludwig, gegen den der Verdacht der Lustspionage zugunsten Sowjetrußlands be- steht, ist wie die „Bossische Zeitung" meldet, eine Wendung eingetreten. ES hat sich nämlich heraus gestellt, daß der Brief, der Ludwig 14 Tage nach seiner Berliner Übersiedlung in die Sowjet- botjchast rief, gefälscht worden ist. Ludwig, der, wie berichtet, in den Jahren «924 und 1925 für die JunkerSwerke in Moskau tätig war, hatte sich dann nach Stuttgart gewandt wo er an der Technischen Hochschule sein Examen bestand. Er hatte schon damals die Absicht später nach Rußland zurückzukehren und war mit einem Russen namens Alexandrowski in Verbindung ge treten, der für die Sowjetbolschaft in Berlin tätig war. Die Beziehungen schliefen jedoch ein, und Ludwig war sehr erstaunt, als er wenige Tage, nachdem er bei der Deutschen Versuchs- anstalt für Luftfahrt tätig war, von Alexandrowski einen Brief an seine Berliner Adresse erhielt, m dem er aufgesordert wurde, in der russischen Bot schaft vorzusprechen, da möglicherweise eine An stellung in Rußland für ihn in Frage käme Ludwig folgte der Aufforderung zwei Tage nach Empfang de» Briefe» und verlangte Alexandrowski zu sprechen. Der Portier der russischen Botschaft bedeutete ihm aber, daß Alexandrowski verreist sei, also diesen Brief gar nicht geschrieben haben könne Man ließ ihn einige Zeit warten, führte ihn dann in ein Zimmer, wo ein Herr, den Ludwig nicht kannte, ihn freundlich empfing und ihm den Inzwischen gleichfalls verhafteten Scheibe vor stellte, der rhn angeblich nach Rußland begleiten sollte. Scheibe hat später Ludwig veranlaßt, Mit teilungen der Deutschen Versuchsanstalt für Luft fahrt ihm zu übermitteln Ludwig wird anr Montag noch einmal aus- sührlich verhört werden. Für Donnerstag hat der Verteidiger Ludwigs Ha ftp rü fungst er m in beantragt, in dem über die weitere Haft Ludwigs entschieden werden soll. Ludwig bestreitet nach wie vor, sich in irgendeiner Weise strafbar gemacht zu haben. Oie deutsch-ungarischen Handels vertragsverhandlungen. Budapest, 20 Juli. Ter frühere Außenminister Graz, der im Welt kriege Leiter der Wirtschastsabteilung des öster reichisch-ungarischen Außenlnimstenums war ver öffentlicht im „Pesti Naplo" Erinnerungen an die im Weltkriege erfolgten österreichisch - ungarisch - deutschen Handelsbesprechungen und betont, daß damals die Schaffung einer Wirtschaftsunion mit Hilfe von Vorzugszöllen ins Auge gefaßt worden sei und daß die damaligen deutschen Unter händler nicht geneigt gewesen seien sich zu einem Veterinärablommen zu verstehen. ES sei also nicht zu verwundern. , daß m die jetzigen deuisch-un- garischen Verhandlungen da» von ungarischer Seite gewünschte Belerinärabkommen glicht ausgenommen werde. Oer Reichsgerichtspräsident und die Familie Stinnes. Berlin, 20. Juli. Di« schiedsgerichtliche Tätigkeit des Reichs- gerichtspräsidenlen vr. Simons in dem Streitfall der Familie StinneS ist als eine Nebenbeschäf tigung im Sinne des ReichsbeamtengeseheS l6) anzusehen. Eine solche Nebenbeschäftigung bedarf nur der Genehmigung, wenn mit ihr eine fort laufende Remuneration verbunden ist. Da dies nicht der Fall war, so ist auch dem Reichsjustiz ministerium von dem Vorfall nichts bekannt. Kriminalpolizeirat Gennat mit der Untersuchung des Falles Jakubowski betraut. Berlin, 20. Juli Ter Polizeipräsident teilt mit: In der Mord- angelegenheit Jakubowsli hat der mecklenburgische Untersuchungsrichter heute den Berliner Polizei präsidenten ersucht, ihm einen höheren Kriminal beamten zur Verfügung zu stellen. Der Polizei präsident hat mit Zustimmung des preußischen Innenministers diesem Ersuchen umgehend ent sprochen und den Kriminalpolizeirat Gennat an gewiesen, sich noch heute beim Untersuchungsrichter in Neustrelitz zu melden. Deutsch-schweizerische Verband, lungen über gegenseitige Fürsorge. Basel, 20 Juli. 1927 wurden in München zwischen der Schweiz und Deutschland Verhandlungen gepflogen über den Abschluß eines Abkommens, nach dem beide Teile sich verpflichten sollen, die Kosten der Für sorge sür ihre hilfsbedürftigen Staatsangehörigen nach Ablauf einer bestimmten Frist, in der Regel 30 Tagen, zurückzuerstatten. Diese Verhandlungen sollen nunmehr wieder ausgenommen werden. Der schweizerische Bundesrat hat als seinen Abgeord neten dasür bezeichnet Prof. Telaquts, Chef der eidgenössischen Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeivepartemenis. Von der Regierungsbildung in Bayern. München, 20. Juli. Nachdem die Deutschnationale Volks- Partei schon gestern den Vorschlägen der Bay rischen Volksparret auf Aushebung der sogenannten RevolutionSmintsterien und Zusammensassung der