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«« Oesierreichische Eisenbahnen. Die am 3. März 1857 gewährte Konzession für die ostgalizische Eisen bahn *) hat durch eine NachtragsiKonzession vom 7. April 1858 wesentliche Modifikazionen erlitten, wornach insbesondere die zu erbauende Bah» sich nur bis Lemberg erstrecken soll, während für die weiteren Linien nach Brody und Czernowitz an Stelle der Konzession die Zusage tritt, es werde den Konzessio nären bezüglich dieser Linien der Vorzug vor andern Bewerber» ertheilt werden, wenn sie dieselben Bedingungen eingehen, unter welchen dritte Personen sich zum Baue und Betriebe dieser Bahnstrecken anbieten, und wenn die Konzessionäre sich hiezu längstens drei Monate, nachdem ihnen die Bedingungen bekannt ge geben werden, rechtsverbindlich erklären. Folgendes ist ein Auszug der neuen Bestimmungen. Den Konzessionären wird n) die bereits im Betriebe befindliche Staats eisenbahnstrecke von Krakau bis Dembica sammt den Flügelbahnen nach Wieliczka und Niepolomice; b) die im Bau befindliche Strecke von Dem bica nach Rzeszow; beide Strecken mit allem beweglichen und unbeweglichen Zugehör überlassen; den Konzessionären wird ferner das Recht zum Ansbaue der uä b angeführten Linie und zum Baue o) einer von Rzeszow nach Przc- rnysl zu führenden Lokomotiv-Eisenbahn und znm Betriebe sämmtlicher uä n, b, v erwähnten Strecken für den Personen- und Sachcntransport ertheilt. Die Uebergabe der Eisenbahnen und ihrer Zugehörungcn' soll längstens binnen einem Monate, vom Tage der Ausfertigung der Konzessionsurkunde gerechnet, erfolgen. Die Konzessionäre treten mit dem 1. Januar 1858 in den Genuß der im Be triebe stehenden Eisenbahnen. Zur Einrichtung des Dienstes und zur Ueber- nahme wird den gedachten Konzessionären eine Frist von längstens sechs Monaten gewährt. In der Zwischenzeit werden die Bahnen von den Organen der Staats verwaltung für Rechnung, auf Kosten und Gefahr der Konzessionär- fortverwaltet. Die Konzessionäre sind verpflichtet, die ihnen überlassenen, schon im Betriebe stehenden Eisenbahnen, so wie die Flügelbahnen nach Wieliczka und Niepolomice zu vervollständigen; die Eisenbahnstrecken von Dembica bis Przemysl aber bis letzten Dezeniber 1860 ausznbaue» nnd beziehungsweise zu bauen und dem all gemeinen Verkehre zu übergeben. Die Strecke Przemysl-Lemberg hat bis zum letzten Dezember 1863 ausgebaut nnd dem Betriebe übergeben zu seyn. Für die bereits im Betriebe stehenden Eisenbahnen von Krakau nach Dem bica und die Flügelbahnen nach Wieliczka und Niepolomice, mit Inbegriff des gesummten auf den galizischen Bahnen befindlichen, von de» Konzessionären zu übernehmendcn kunüus instruotus an Fahrbetriebsmitteln, so wie für die im Baue befindliche Strecke von Dembica bis NzcSzow, insofern für letztere vom Aerar bereits Auslagen bestritten wurden,.haben die Konzessionäre alle bis letzten Oktober entfallenden Kosten und Auslagen im Pauschalbeträge von 13,189,842 ff.; im 20 Guldenfuße der Staatsverwaltung zu vergüten. Die Zahlung des Ab lösungsbetrages hat an die Staatsverwaltung von Seiten der Konzessionäre in zehn gleichen Jahresraten zu erfolge», wovon die erste Nate am 1. Januar 1863 fällig wird. — Von diesem Termine angefangen sind für die später fällig wer denden Raten und mit jeder Nate auch die stufenweise 3 Proz. Zinse» des jeweiligen Kapitalrestes zu entrichten. Für die richtige Bezahlung dieser Raten sammt Zinsen an dem jeweiligen Verfallstage hastet in erster Linie und mit unbedingtem Vorzüge vor jeder anderen Schule das ganz- bewegliche nnd unbe wegliche Eig-Nlhum der überlassenen und »och vervollständigten Bahnen nnd das gesummte Erträgniß der bereits im Betriebe befindlichen, so wie jener bis zum Berfallstage zu eröffnenden Eisenbahnstrecken dermaßen, daß die Staatsverwal tung berechtigt ist, in dem unerwarteten Falle, daß eine dieser Raten sammt Zinsen am Verfallstage nicht vollständig bezahlt würde, sogleich für den be- ! treffenden Betrag auf besagtes Eigeiilhuni Beschlag zu legen, die Bahncrträg- niffe zu sequestriren und sich auf dem kürzesten administrativen Wege daraus bezahlt zu machen. Die Staatsverwaltung gewährleistet den Konzessionären für die mit der gegenwärtigen Konzessionsurkunde überlassenen Eisenbahnen ein jährliches 5'/z Proz. Erträgniß von dem auf die konzcssionirten Bahnen wirklich verwendeten und nachgewiesenen Anlag-kapitale (also rücksichtlich des Ablösnngsbetrages nach Maßgabe der wirklich geleisteten Ratenzahlungen) unter den in der Konzession vom 3. März 1857 enthaltenen Modalitäten. Nach Verlaus von 30 Jahren nach dem Tage der gegenwärtigen Konzessionsurkunde soll ter Staat jederzeit das Recht haben, die gegenwärtig übergebene» Eisenbahnen auf Grund der in der früheren Konzessionsurkunde festgesetzten Bcrechnungsart einzulöse». Den Konzessionären wird gestattet eine Akziengesellschaft zu gründen. Die erste Emission des festgesetzte» Akzienkapitals pro 40,000,000 fl. hat bloß 15,000,000 fi. zu betragen nnd werden daher die Beträge der Gründer und ursprünglichen Subskribenten auf drei Achtel des gezeichneten Akzienkapitals herabgesetzt. Auf die mit 15,000,000 fl. reduzirte Akziensnmme ist von den Gründern und ursprünglichen Subskribenten binnneir zwei Monaten nach Aus fertigung Lieser Konzessionsurkunde eine lOprozentige Baareinzahlung zu leisten, dagegen soll vor dem 1. Januar 1859 eine weitere Einzahlung nicht gefordert *) Vgl. E.-A. I857, Nr.. 16. werden. Jeder Gründer und ursprüngliche Subskribent Hai der Staatsverwal tung eine rechtsverbindliche Erklärung zu übergebe», daß er nebst der geleisteten Einzahlung von 10 Proz. noch weitere 20 Proz. des auf ihn entfallenden Akzienantheils sogleich und pünktlich einzahlen werde. Sobald 10 Proz. der ersten Aktenemission von 15,000,000 fi. geleistet worden sind, kann sich die ge gründete Akziengesellschaft als konstituirt erklären. Russische Eisenbahnen. Dem Protokoll der Generalversammlung der Akzionäre der Zarsko-Selo Eisenbahn, gehalten in St. Petersburg am 9. Februar 1858, entnehmen wir Nachstehendes. Im Laufe des Jahres 1857 befuhren die Bahn 875,309 Personen gegen 855,345 im Jahre 1856. Nach den Wagenklaffen vertheilt sich die Zahl der Passagiere zwischen St. Petersburg und Zarsko-Selo (666,405) folgendermaßen: 1. Klaffe 91,177 — 13.7 Proz. 2. „ ..... 231.305 — 34.7 ,, 3 343,923 - 51.6 Auf die ganze Bahnlänge reduzirt war die Zähl der Reisenden 611,751, die durchschnittliche Einnahme pro Reise für die ganze Bahn betrug 46.6 Cop. Die Einnahme betrug im Jahre 1857: für die Beförderung der Passagiere rc. ... 285,091 Rbl. „ Miethe der Gasthäuser und Gemüsegärten . 5,415 „ „ Zinse» nnd verschiedene Einnahmen . . . 2,087 „ Zusammen 292,593 Rbl. Verausgabt wurden: für Unterhaltung der Bahn und Gebäude . . 51,139 Rbl. an Transportkosten 72,312 „ „ Verwaltungskosten und diverse Auslagen . . 25,567 „ „ Auslagen zum Vergnügen des Publikums . 21,940 „ Zusammen 170,958 Rbl. Als Reinertrag verbleiben daher ....... 121,635 Rbl. Diese Netto-Einnahme ward folgendermaßen vertheilt: zur Zahlung der Zinsen und 1 Proz. Tilgung der Anleihen 30,000 Rbl. Dividende L, 4 Rnbel pro Akzie 70,000 „ Zum Neservckapital IO Pevz 12,183 „ „ Gewinn und Verlust-Conto 9,472 „ Zusammen 121,635 Rbl. Im Jahre 1857 haben die Lokomotiven 4641 Fahrten gemacht, und eine Wegstrecke von 116,025 Werst zurückgclegt. Die mittlere Geschwindigkeit der Fahrten betrug 35.6 Werst, und die größte 62.9 Werst in der Stunde. Auf jeden Zug kommen 6.8 Wagen und 188.6 Reisende und die Kosten einer jeden Fahrt zwischen Petersburg und Pawlowsk betrugen 15.58 Rbl. Das Eigenthu», der Gesellschaft hat in 1857 . sich um 13,368 Rbl. Ver größert, und beträgt gegenwärtig im Ganze» 1,651,424 Rbl. Telegraphenwesen. l. Zur Statistik der Preußischen Tclegraphcnanlagen im Jahre I8S7. ") Zu Anfang des Jahres 1857 betrug die Länge der in Betrieb stehenden preußischen Telegraphenlinien 719.6 geogr. Meilen und die Gesammtläuge der Drahtleitungen auf diesen Linien 1701.2 geogr. Meilen. In, Laufe dieses Jahres wurden 74.6 Meilen neue Linien gebaut; ferner wurden an Parallcleleitnngen ans den älteren und auf einigen der neuen Linien 204.5 Meilen hergestellt. Es wurden demnach im Laufe des Jahres 1857 die preußischen Telegraphenanlagen vermehrt um 74.6 geogr. Meilen neuer Linien und uni 279.1 geogr. Meilen Drahtleituug. Nachdem im abgelaufenen Jahre auch die unterirdische Strecke Bücheu- Lübeck durch eine über Stangen geführte Eisenleituug ersetzt worden, sind jetzt unter den preußische» Telegraphenlinien keine unterirdischen Strecken mehr vor handen. Die zahlreichen kürzeren unterirdischen und Unterwasser-Leitungen in den Städten und bei Flußübergängeu besitzen zusammen eine Gesammtläuge von beiläufig drei Meilen mit zwölf Meilen Drahtleitnng. Die ausgedehnteste der selben ist die Berliner Stadtleitung mit 0.4 Meilen Länge und 6.5 Meilen Drahtleitung. Nachfolgende summarische Uebersicht zeigt die Längen der Linien nnd Lei tungen, welche am 1. Januar 1858 in Betrieb standen. ') Auszug einer Mittheilung in der Zeitschrift des deutsch-österreichische» Telegraphenvereins.