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Jede Woche erscheint eine Nummer. Lithoqrnphirte Beilagen und in den Tert gedruckte Holzschnitte nach Bedürfnis. — Bestellun gen nehmen alle Buch. Handlungen, Postäm. ter und ZcnungS-Erpedi. zioncn Deutschlands und des Auslandes an. — BbonnemcntSprei« im Eisenbahr-IeitunS. Organ er Vereine deutscher Eisenbahn-Verwal »gen und Eisenbahn-Techniker. Buchhandel 7 Gulden rhc> nisch oder 4 Thlr. preuß. Eour. für den Jahrgang — ElnrückungSgebühr für Ankündigungen 2 Sgr. für den Raum einer gespulte- nen Petitzcile. — Adresse: „Redakzion der Eisenbahn. Zeitung" oder: I. B. M etz lcr'sche Buchhand- lung in Stuttgart. XVI. Jahr. 30. S-pmb-r 1838. Ara. SS. sichelt, ei-r-i» D-lltsch-r Eis-nbahn-V-rwalt«i>g-N. vm. .«ndjüge für dir GeüaUüiig drr Eis-»bah»«n Deuischlands, welche bei Neubauten, größeren Ergänzungen und Umbauten dringend «rfohlen werden. (Fortsetzung.) -Eisenbahn-Betrieb. Neber die Ent fernungen, in welchen die von einen, Giscnbahnzuge bewirkten Er ütterungen noch spürbar sind. — Zeitung. Inland. Oesterreich, Hol stein. Ausland. Frankreich, Großbritannien. — Verkehr deutscher Eisenihnen. — Ankündigungen. Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. vm Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands, welche bei Neubauten, größeren Ergänzungen und Umbaute» dringend empfohlen werden. lFortschmig von Nr. 37 u. 38.) Tender. §. 140. Tender mit 6 Rädern haben den Vorzug vor vier rädrigen; die Wasserbehälter sollen mit den Untergestellen so verbunden sehn, daß eine Trennung beider durch heftigen Stoß nicht erfolgen kann. 8. 141. Der Radstand der Tender soll analog demjenigen für die Loko motiven (§. 105) angenommen werden. Es wird hierbei eine Ausgleichung der Belastung auf die verschiedenen Achsen durch Balanciers besonders empfohlen. §. 142. Die Näber sollen nicht unter 3 Fuß Durchmesser haben und sind sämmtlich mit Spurkränzen zn versehen. §. 143. Die Tenderräder sollen wie Lokonwtivräder gefertigt und hin reichend stark konstruirt sehn. §. 144. Die Tender sollen mit kräftigen Bremsen versehen sehn. 8. 145. Das Vorderende des Tenders ist mit kleinen elastische» Stoß apparaten zn versehen, welche gegen die Rahmen der Lokomotive stemme» und die Kuppelung spannen. 8. 146. Das Hintere Ende des Tenders ist mit elastischem Stahl- oder Gummi-Buffern und der Haken mit einer Zugfeder zu versehen. 8. 147. Die Buffer und Zughaken sollen die für die Wagen vorgeschrie- Lene Stellung und Abmessung erhalten. 8. 148. An der Hinterwand des Tenders sollen sich Laternenstützen be finden, um die vorn an der Maschine befindlichen Laternen hierher versetzen zu können. 8. 148. Die größte Breite des Tenders soll 9 Fuß, die größte Höhe deS Wasserbehälters über den Schienen 8 Fuß betragen. Schraubenshstcm. 8- 1 50. Für alle Schrauben an den Lokomotiven, Tendern und Wagen muß das Whitworth'sche Gewinde zur Anwendung kommen. Abnutzung der Radreifen. 8 151. Die geringste noch zulässige Dicke der eisernen Radreifen bei Lokomotiven und Tendern ist Zoll, und zwar an der Stelle gemessen, wo das Mittel vom Angriff der Bahnschicne den Radreifen berührt. I). Wagen. Radstand. §. 152. Im Allgemeinen ist für alle Wägen ein nach den Bahnverhältnissen möglichst langer Radstand zu empfehlen. Für Wagen von mehr als 4 Rädern erscheint bei festen Achsen für Bahn-Curven bis 1000 Fuß Radius herab ein Radstand von 12 Fuß, „ 1500 " " " " "15" " 2000 ,, ,, " " 18 " als Marimum angemessen. Sind die Wagen so konstruirt, daß eine entsprechende Verschieb,,,,g oder Drehung der Mittel- oder Eudachsen zulässig wird, so kann der Radstand um vergrößert werden. 8- 153. Die Räder an einer Achse müssen in unverrückbarer Lage gegen einander festgestellt sey„. Radreifen. 8. 154. Die Radreifen müssen eine konische Form von mindestens V-o Neigung habe«,. 8- 155. Die Radreifen sollen eine Breite von mindestens 5 und höchstens 6 Zoll haben. 8. 156. Die geringste noch zulässige Stärke abgenutzter eiserner Radreifen ist für Wagenräder 7, Zoll, und zwar an der Stelle gemessen, wo das Mittel vom Angriff der Bahnschiene den Radreifen berührt. Räder. 8- 157. Der Spielraum für die Spurkränze (nach der Ge- sammtverschiebuug der Achse an dieser gemessen) darf, wie bei den Lokomotiven (8- 112), nicht unter Zoll uud auch bei größester zulässiger Abnutzung nicht über 1 Zoll betragen. 8- 158. Der lichte Abstand zwischen de» Rädern soll in normalem Zu stande 4 Fuß 5'/z Zoll betragen; eine Abweichung bis zu V» Zoll über oder unter diesem Maß ist zulässig. 8. 158. Die Höhe der Spurkränze darf, von der Oberkante der Schienen gemessen, das Maß von 1'/, Zoll nicht übersteigen. 8. 160. Räder mit ganz oder thcilweise angesetztem Spurkränze sind un zulässig. Konstrukzion der Räder. 8. 161. Schmiedeiserne Näder, bei welchen die gewalzten Speiche» mit starken Felgen aus zusammenhängenden Stücken be stehen, und schmiedciserne Scheibenräder, beide sowohl mit gußeisernen als mit gut geschmiedeten Naben, sind gegenwärtig vorzugsweise im Gebrauch. Ein ent schiedener Vorzug einzelner Konstrukzionen hat sich noch nicht heransgestellt, doch sind verhältnißmäßig lange Naben überall besonders zu empfehlen. 8. 162. Auch über gußeiserne Räder liegen zur Zeit noch nicht genügende Erfahrungen vor, um dieselbe» überwiegend zu empfehlen oder zu verwerfen. Größe der Räder. 8. 163. Der Durchmesser der Wagenräder soll mindestens 3 Fuß betragen. Stärke der Achsen. §. 164. Es wird für uothwendig erkannt, die -tärke der Wagenachsen gegen die bisher üblichen Maße zu vergrößern und die- üben der Brnttobelastung entsprechend einzurichten. Bei Achsen von bestem siscn werden für 75 Ztr. Vruttolast pro Achse 4 Zoll, " U>0 ,, " " „ 4'/- „ „ 130 „ „ ,, ,, 5 " lurchmeffer in der Nabe als Minimum für angemessen erachtet. Bei Personen wagen sind der Sicherheit wegen stets Achsen von nicht unter 4'/- Zoll Stärke nzuwcnden. 8. 165. Neber das Maß der erforderlichen Stärkt von Stahlachseu liegen ! och nicht genügende Erfahrungen vor. Ebenso wenig ist bisher über Hohlachsen n zuverlässiges Uriheil zn fällen. Länge der Achsen. 8. 166. Als zweckmäßige Länge der Achsen von -litte zu Mitte der Schenkel ist das Maß von 6 Fuß 5 Zoll bis 6 Fuß 6'/- Zoll >,zunehmen. 8- 167. Die Stärke der Achsschenkel ist der Bruttobelastung der Achsen ntsprechend zu wählen, und wird mit Bezug auf 8. 164 bei 75 Ztr. Bruitolast pro Achse 2°/, Zoll, " 100 " „ " " 3 " 130 " „ ,, „ 3'/, „ Schenkelstärke als Minimum für angemessen erachtet. Bei einer Verminderung es Durchmessers durch Abnutzung unter diesen Maßen ist die Achse für die orrespondirende Last außer Dienst zu setzen. Lange Achsschenkel werden empfohlen, ie Länge derselben soll nicht unter 5 und nicht über 8 Zoll betragen. Federn. 8. 168. Für Federn zn Eisenbahnwagen ist sowohl Stahl als j Aummi zulässig. Zu Tragfedern werden Truckfedern aus Gußstahl mit Blättern > wir nicht über Zoll Stärke für Pcrsonenwageu nicht unter 5 Fuß, für Güter ¬ vagen nicht unter 3'/^ Fuß lang, als die besten empfohlen. Es wird hierbei uch auf eine zweckmäßige Anwendung von Balanciers zwischen den Federn auf- rerksam gemacht. Das Spiel der Federn zwischen beladenen uud unbeladenen Lagen soll mindestens 2 und höchstens 4 Zoll betragen. Federn, welche ohne Glieder oder Gehänge direkt die Langbäumc des Wagens unterstützen, sind nicht a empfehlen. Bremse». 8. 169. Als bestwirkende Bremsen sind die Schraubenbremfe» i betrachten, deeen Bremsklötze beide Räder einer Achse an den vier Seiten vrizontal drücken. .