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193,287 ff. heraus, wodurch sich das Akzienkapital pro 2,400,000 ff. mit 8.05 Proz. verzinst. Davon wird der Betrag von 192,000 ff., d. i. 8 Proz. des Akzieukapitales, gleich wie im Betriebsjahre 1856 auf die Interessen und Divi- denden-Vertheilung verwendet. Preußische Eisenbahnen. Eine Verfügung des preußische» Handclsministers vom 27. Januar 1858, die Bildung und Verwaltung von Reserve- resp. Erneuerungs- Fonds bei den Eisenbahnen betreffend, lautet: „Dem K. Eisenbahn-Kommissariat habe ich mittelst der abschriftlich anlie genden Verfügung vom 25. Januar v. I. das Gutachten mitgetheilt, welches wegen Bildung und Verwaltung der Reserve- und Erneuerungsfonds bei Gele genheit der Verhandlungen über den Bau einer Eisenbahn von N. nach N. in dem technischen Büreau meines Ministeriums ausgcarbeitet worden ist. Nach Inhalt der hierüber erstatteten Berichte der K. Eisenbahn-Kommissariate und K. Eisenbahn-Direkziouen stellt sich als angemessen heraus, einstweilen, bis im Laufe der Zeit bezügliche weitere Erfahrungen gemacht sein werden, auch für die bereits bestehenden Unternehmungen die in jenem Gutachten aufgestellten Grundsätze und Vorschläge mit der Maßgabe in Anwendung zu bringen, daß 1) so weit bei einer Eisenbahn größere Brücken mit hölzernem Oberbau oder sonstige größere Bauwerke vorkommen, deren periodische Erneuerung einen, nicht Wohl aus der laufenden Betriebseinnahme zu bestreitenden Kostenaufwand in Anspruch nimmt, auch hierfür noch ein entsprechender Beitrag alljährlich zurückgelegt wird; 2) bei den Bahnen, bei welchen nach den hier ausgestellten Grundsätzen die Rücklagen in den Reserve- und Erneuerungsfonds seither zu schwach bemessen sind, zur Ausgleichung des dadurch entstandenen Defizits die Rücklagen pro 1857 und die nächstfolgenden 3 bis 5 Jahre angemessen erhöht werden; 3) für die Bahnen, in Betreff welcher dargeihau werden kann, daß die Schiene», Schwellen und Betriebsmittel, sey es wegen Vorzüglichkeit ihrer Qualität oder wegen ihrer durch den geringeren Umfang der Bahnfreguenz und bei den Schienen insbe sondere auch durch das Vorhandenscvn eines Doppelgeleises bedingten schwächeren Abnutzung eine über die Annahmen des in Rede stehenden Gutachtens hinaus gehende durchschnittliche Dauer zu erwarten haben, die hierfür zurückzulegenden Beträge eine verhältnißmäßige Verminderung erleiden dürfen, und daß 4) die Rücklage zum Reservefonds für durch Unglücksfälle oder sonstige außergewöhn liche Umstände veranlaßte Ausgaben auf v,o Proz. des Anlagekapitals beschränkt werden darf für alle diejenigen Betriebsjahre, in welchen im Durchschnitt der letzten fünf Jahre die dieMIsige Ausgabe des Reservefonds sich nicht höher berechnet." „In den Statuten der meisten Eisenbahn-Gesellschaften wird allerdings die Bildung eines Ernenerungsfonds nicht ausdrücklich vorgesehen, auch darin für den Reservefonds, welcher nach der früher» Ausdrucksweise den Erneueruugsfonds mit in sich begreift, ein Beitrags-Mari,uum bestimmt, welches häufig den aus den laufenden Betriebs-Einnahmen nicht bestrittenen durchschnittlichen Jahres bedarf für die Erneuerungen der Bahn nebst Zubehör, mithin die Höhe des dabei vorgekommenen Verschleißes nicht erreicht. Es unterliegt jedoch keinem Bedenken, daß auch diese Gesellschaften sich den für die Zweck- der Erneuerungen nöthigen höheren Rücklagen nicht entziehen könne», indem nur der nach Abrech nung des stattgefundenen Verschleißes verbleibende Theil des Vetriebs-Ueber- schuffes den Reinertrag einer Eisenbahn ausmacht, die Verwaltungen der Ge sellschaften aber nie mehr als den wirklich erzielten Reinertrag als Dividende an die Akzionäre vertheilen dürfen. Die Nachhaltigkeit sowohl auf Stamm- Akzien, als auch der Mittel zur Zahlung der Zinsen für die Anleihen und zur gehörigen Instandhaltung der Eisenbahn und ihrer Betriebsmittel ist wesentlich dadurch bedingt, daß das Unternehmen bei unvermindertem Wcrthe erhalten und zu diesem Zwecke alljährlich'mindestens der Betrag des stattfiiidenden Verschleißes aus den laufenden Betriebseinnahmen verwendet, resp. so weit die sofortige Ver wendung nicht thunlich, zurückgelegt wird. Bei mehren Gesellschaften ist seither eine solche, in ihrem eigenen wohlverstandene» Interesse liegende Fürsorge für die Nachhaltigkeit ihrer Mittel nicht immer genügend bethätigt worden. Die vorgekommeuen Unterlassungen mögen z»m Theil darin Entschuldigung finden, daß erst in neueren Jahren zur richtigeren Beurtheilung der Höhe des jährliche» Verschleißes, resp. des durchschnittlichen Erneuerungsbedarfs bessere Erfahrungen gesammelt sind. Nachdem aber nunmehr in den oben festgestelltcn Grundsätzen aus den gemachten Erfahrungen abgeleitete, feste Anhaltspunkte gewonnen sind, darf nicht weiter Anstand genommen werden, auf deren gehörige Beachtung bei allen Gesellschaften gleichmäßig zu halten. Das K. Eisenbahn-Kommissariat hat daher den seiner Aufsicht untergeordneten Direkzionen anfzugeben, die Höhe des Beitrags zum Reserve- und Erneuerungsfonds »ach den in dieser Verfügung genehmigten Prinzipien zu bemessen, und darüber, daß dieses gehörig geschehen, stets «ine» speziellen Nachweis vorzulegen, auch meine Genehmigung desselben vorher abzuwarten, bevor für das betreffende Betricbsjahr, mithin zunächst pro 1857 mit de, Feststellung und Auszahlung einer Dividende vorgegangen werde. Die von den Eiseubahn-Direkzione» aufzustellenden Nachweise über die Höhe des Beitrags zum Reserve- und Erneuerungsfonds sind vor Einsendung an mich von dem K. Eisenbahn-Kommissariat durch Vergleichung mit den Büchern der Gesellschaft festzustellen. Diese Prüfung wie auch die Aufstellung der betreffenden Nachweise wird erleichtert, wenn bei den einzelne» Gesellschaften nach Maßgabe des in Rede stehenden, in dem technischen Büreau meines Ministeriums ausge arbeiteten Gutachtens für die Erneuerung der Schwellen, Schienen und Be triebsmittel ein getrennter Fonds gebildet und besondere Rechnung dergestalt ge führt wird, daß die laufende Betriebsrechnung von allen Ausgaben für die bei diesen Gegenständen stattfindende Erneuerung ganz entlastet wird. So lange dieses nicht der Fall, bleibt nur übrig, Behufs Berechnung der Höhe der Rück lage für die Erneuerung, die aus den laufende» Betriebs-Einnahmen bestrittene» Ausgaben besonders zusammenzustellen und demnächst auf den durchschnittlichen Jahresbedarf in Abrechnung zu bringen." Das in dieser Verfügung angezogene Gutachten des technischen Büreaus resumirt seine Darlegung in folgenden Bestimmungen über den Reserve- resp. Erneuerungsfonds, welche in die Statuten aufznnehmeu sind: 1) „Zu dem Anlagekapitale gehört auch die auf I V- Proz. desselben zu bemessende und nach Ablauf der Bauzeit zu bewirkende Rücklage zu einem Re servefonds, aus welchem außergewöhnliche, als: durch Unglückssälle beim Be triebe, Naturereignisse, Wasser- und Fenersnoth entstandene Ausgaben zu be streiten sind. Sofern die Zinsen des Reservefonds zur Deckung dieser Ausgaben nicht hinreiche» und das Grundkapital desselben selbst angegriffen werden muß, sind die Jahresbelräge der Betriebs-Erträgnisse bis zur Höhe von V. Proz. des Anlagekapitals, und zwar in jedem Falle so lange dazu heranzuziche», bis die Höhe jenes Grundkapitals wieder erreicht ist. Dagegen kommen etwaige Zinsüberschüffe des Reservefonds dem Erneuerungsfonds zu Gute." 2) „Sodann werde» zur Bestreitung der Kosten für Erneuerung der Schwelle» und Schienen des Oberbaues, so wie sämmtlicher Betriebsmittel während der ersten 10 Betriebsjahre 3 Proz. von den Anlagekosten des Oberbaues und 5 Pro;, von den Beschaffungskosten der Betriebsmittel, jedoch abzüglich etwaiger Ein lagen aus dem Reservefonds, zur Bildung eines Fonds vorweg genommen, in welchen auch der Erlös aus der Verwerthung solcher Materialien zu legen ist, für deren Neubeschaffnug dieser Fonds die Mittel zu gewähren hat. Nach Ab lauf der erste» 10 Betriebsjahre sind jene Prozentsätze einer von 5 zu 5 Jahren zu wiederholenden Revision zu unterwerfen und danach eventuell anderweit fest zusetzen. Der Erneuerungsfonds darf den Betrag von 25 Proz. der Gesammt- ausgabe für Anlage des Oberbaues uud Beschaffung der Betriebsmittel nicht überschreiten. Die Verwaltung und Verwendung sowohl des Reserve- als dcS Erneue- rungsfonds wird durch ei» Regulativ festgesetzt, welches eben so wie die etwaige anderweite Normirung der Prozentsätze für die Rücklage» zum Erneuerungsfonds nach den vorbezeichneten periodischen Revisionen, der Prüfung und Genehmigung Seitens der Staatsverwaltung unterliegt." Die sächsischen Kohlenwerke im großen erzgebirgischen Deeken zu Ende des Jahres 1857. Der Zwickauer Steinkohlenbau-Verein. (Vereinsglück.) Besitzt drei Schächte, wovon zwei in Förderung und der dritte im Bau sich befinden. Die Stadt Zwickau hat das Areal an 400 Scheffeln außer einigen kleinen Parzellen abgetreten, sie bezieht deshalb den zehnten Karren, welcher kontraktlich in Geld und zwar nach dem durchschnittlichen Verkaufspreise der Kohlen all jährlich abzuführen ist. Im Geschäftsjahre 1856 betrug der Zehnte 17,300 Thlr. Gefördert wurden 159,000 Karren Kohle und 800 Karren Eisenstein. Fabrizirt wurde» 23,000 Ztr. Cokes und 5600 Ztr. Sinter. Die Versendung auf der dem Werke gehörenden Eisenbahn betrug 12,700 Wagenladungen (Lowris). Reingewinn 54,000 Thlr. Vertheilte Dividende pro Akzie 16 Thlr. - 40,000 Thlr. bei 2500 Akzicn. Die ursprüngliche Einzahlungssumme der Akzie ist 46 Thlr., demnach 35 Proz. Dividende im Jahre 1857. Der jetzige Preis der Akzie ist 350—60 Thlr. Der erzgebirgische Steinkohlenbau-Verein. Besitzt drei Schächte, wovon zwei in Förderung, der dritte in Bau sind. Den Zehnten beziehen von dem, dem Vereine gehörende» Areal an 800 Scheffeln mehrere Ortschaften in Geld nach dem durchschnittlichen Verkaufspreise. Gefördert wurden im Jahre 1856 . . 196,000 Karren Kohlen. Fabrizirt wurden 105,000 Ztr. Cokes und 24,700 Ztr. Sinter. Die Versendung ans den beiden eigenen Eisenbahnen be trug 14,200 Wagenladungen. Reingewinn 68,400 Thlr. Vertheilte Dividende pro Akzie 18 Thlr. --- 43,000 Thlr. bei 2400 Stück Akzien. Die ursprüng liche Einzahlungssumme pro Akzie ist 100 Thlr., demnach 18 Proz. Jahres dividende. Der jetzige Preis ist 350—60 Thlr. Die Bürgergewerkschaft zu Zwickau. Hat zwei Schächte, wovon der zweite erst seit kurzem im Betriebe ist. Der Zehnte ist von dem, dem ! Vereine gehörenden 863 Scheffeln Areal nur von wenigen Scheffeln abzu-