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fähigkeit ist das größte Gewicht zu legen. Ein- jede der vorgeschriebenen Speise vorrichtungen soll für sich wenigstens um die Hälfte mehr Wasser liefern, als bei regelmäßiger Verdampfung erfordert wird. Die gehörige Thätigkeit derselben soll leicht kontrolirt werden können. Sie sollen ihre Bewegung von einem Motor erhalten, ans welchen jeden Augenblick mit Zuverlässigkeit gerechnet werden kann. In dieser Beziehung sind die sogenannten Danipfpunipcn besonders zu empfehle». Handpumpen sind nicht mehr zulässig, wenn das Produkt aus der Heizfläche in Onadratfußen und dem höchsten beabsichtigten Ueberdruck in Atmosphären mehr als 200 beträgt, sofern nicht etwa, wie dieß z. B. bei Dampfheizungen vor kommt, das Kondensazionswaffer unmittelbar in den Kessel zurückgeleitet wird. Die Ventile der Pumpen sollen leicht zugänglich und am Druckrohr ein Ab sperrhahnen angebracht sehn, damit man auch während des Betriebs des Kessels die Ventile untersuchen kann. Dieser Absperrhahnen muß entweder so ange- orduet und durchbohrt sepn, daß er das Wasser, welches die Pumpe liefert, in die freie Luft entweichen läßt, wen» das Druckrohr abgesperrt ist, oder es muß in Verbindung mit der Pumpe ein Sicherheitsventil angebracht sepn. Saug röhren, Ventilgehäuse und Zylinder der Pumpen müssen vollkommen luftdicht und die Ventile gut eingeschliffen und so aiigeorduet sehn, daß sie nicht leicht in Unordnung gerathen. Liegt das Säugventil bedeutend höher als der Wasser spiegel im Wasserreservoir, so ist an dem unteren Ende der Saugröhre ein zweites Säugventil auzubringeii. Wo heiße Speisewasser verwendet werden, sollen die Pumpen nicht erheblich höher liegen, als der Wasserspiegel im Re servoir, weil sie wegen der leichten Verdampfbarkeit des heiße» Wassers nur III dieser Lage zuverlässig wirken. 88 6 und 7. Die Sicherheitsrohren dürfen mit keinerlei Absperrvorrich tung versehen seyn. Die untere Oeffnuug des Sicherheitsrvhrs, die in dem Kessel liegt, soll mindestens einen Zoll über dem höchsten Punkt der Heizfläche liege». Bei Bestimmung der Höhe derselbe» ist zu beachten, daß der Atmosphären druck einer heißen Wassersäule von ungefähr 38 Fuß das Gleichgewicht hält. Die Sicherheitsventile müssen gehörig empfindlich und in ihre» Angaben zuver lässig sehn. Die Leitungen an den Sicherheitsventilen, Hebel» und Gewichten müssen von der Art sehn, daß sich dieselben nirgends klemmen oder überhaupt ihrer Hebung kein anderer Widerstand als derjenige ihres eigenen Gewichtes «ntgegentritt. Der Ventilhebel soll nicht unmittelbar auf dem Ventil auslicgen, sondern cs soll ein Ventilstift vorhanden sehn, welcher mit dem Hebel charnier- artig verbunden ist. Der Druck auf das Ventil soll genau in dessen Mittel und senkrecht zur Auflage desselben erfolgen. Bei der Bestimmung der Be lastung der Sicherheitsventile muß das Gewicht des Ventils, Veutilstifts und Dentilhebels, gehörig in Rechnung gebracht werden. Die Ausströmungsöffnung der Sicherheitsventile soll durch die Leitungen und Stege derselben nicht erheblich vermindert werden. Die Auflage der Ventile soll so «»geordnet sehn, und in solchem Zustande erhalten werden, daß bei der geringsten Hebung des Ventils schon ein ungehinderter Dampsaustritt erfolgt. Wenn ein Sicherheitsventil in Folge mangelhaften Zustandes zu frühzeitig abbläst, so darf niemals die Be lastung des Ventils vergrößert, sondern nur durch Reinigen und Einschleifen des Ventils oder durch anderweitige Nachhülfe, welche keine Acndernng der Belastung zur Folge hat, diesem Uebelstand abgeholfen werden. Größere Belastungsge wichte können ans einzelnen Stücken bestehen, deren jedes alsdann besonders zu stempeln ist. Nnverhältnißniäßig groß- B-lastungsg-wicht- find durch Anwendung von Hebel,, zu vermeiden. Di'e größt- zulässig- Belastuug der Sicherheitsventil est durch di- Dimension-» des Kessels bedingt und muß mit den Anforderungen des 4 der Verfügung im Einklang stehen. 8. Wo genietete Heizröhren durch Kesses gehen, soll der Wasserstand über dem höchsten Punkt derselben nicht weniger als 5 Zoll betragen. §. 9. Zin Allgemeinen ist an die Wasserstauds-Apparate die Anforderung zu stellen, daß sie den Wasserstand im Kessel zuverlässig «»zeigen und nicht leicht in Unordnung gerathen. Insbesondere ist darauf zn sehen, daß die Röhren des Probehahnen und des Wasserstandsglases so konstruirt und so weit sind, daß sie sich nicht allzuleicht verstopfen lind daß man dieselben, wenn sie sich verstopfen sollte», auch während des Betriebs des Kessels durch Durchfloßen eines Drahtes reinigen kann; ferner, daß die Vorrichtung mit Wasserstandsglas mit zwei Ab sperrhahnen und einem Ausblasehahnen versehen nnd so angeordnet ist, daß man das Glas auch während des Betriebs des Kessels cinsetzen kann, so wie daß die Stopfbüchse», in welche das Glas eingesetzt wird, unveränderlich mit einander verbunden sind und deren Achsen in eine Richtung zusammenfallen. — Der Wasser spiegel, welcher durch den höchsten Punkt der Heizfläche geht, muß in dem Waffer- standglas auch beobachtet werden können. Die Röhren des Probehahnen sollen sich im Innern der Kessel nicht fortsetzen, da durch Umbiegen, Beschädigen rc. dieser Fvrtsetzungsröhren leicht irrige Angaben veranlaßt werden könne». — Schwimmcrvorrichtungen sollen so «»geordnet sehn, daß die Stopsbüchscnreibnng die Empfindlichkeit des Apparats nicht zu sehr beeinträchtigt und ein Klemmen in der Stopfbüchse möglichst vermieden wird. 8- 10. Die Manometer sollen den Ueberdruck des Dampfes in Atmosphären «»geben. Der Dampf darf dem Manometer mir unmittelbar aus dem Kessel und nicht aus den Dampfableitungsröhren zugeführt werden. Die Bewegung des Zeigers des Manometers soll genau mit der stetigen Zu- und Abnahme der Dainpfspaiiilnng übereinstimmen, die Skala, auf welcher der höchsterlaubte Ueber druck deutlich und besonders in die Augen fallend zu bezeichnen ist, richtig ein- gctheilt, dauerhaft, deutlich und an einem gehörig erhellten Platz angebracht sehn. Das Manometer soll so beschaffen und der erforderliche Absperrhahnen soll so durchbohrt sehn, daß man auch während des Betriebs des Kessels den Dampfdruck auf das Manometer beseitigen und sich überzeugen kann, ob der Zeiger des Manometers noch auf de» Nullpunkt der Skala zurückgeht. Luft manometer sind nicht zulässig. Das Rohr offener, heberförmiger Quecksilber- Manometer soll durchgängig gleiche Lichtweite haben, und die Theilung für die Atmosphäre 13.3 Zoll betragen. Bei offenen Gefäß-Manometern mit Queck silber ist eine durchgängig gleiche Weite der Röhren nicht erforderlich und die Theilung für eine Atmosphäre gleich 26.6 Zoll zu machen. Die Lichtweite der Röhren offener Quecksilber-Manometer mit einem Schwimmer soll nicht unter 3 Linien betragen. (Schluß folgt.) Zeitung. Inland. Bayern. — In der am 11. März stattgehabten Generalversammlung der Maiu-Dampfschiffahrts-Gesellschaft wurde der Verwaltungsrath beauftragt, durch eine eigene Kommission den Verkauf der Schiffe und des sonstigen Ge sellschaftsinventars vorbereiten zu lassen, Kaufsanerbietungen eutgegenzunehmen, und alle sonst nüthigen Verhandlungen zu Pflegen. Im kommenden August sollen die »»gelaufenen Kaufsanträge der Generalversammlung vorgelegt werden, welche sich dann schlüssig machen wird ob ihr dieselben genehm sind, worauf auch die Frage wegen Auslösung der Gesellschaft definitiv entschiede» werden soll. Verkehr deutscher Eisenbahnen. fWürttenrbergische StrratSeisenbahn. — Monat Fcbrnar 1858. 134,472 Personen, 452,337.6 Ztr. Güter. Einnahmen von Personen, Gepäck, Hunden, Equipagen, Vieh . 67,882 ff. „ „ Frachtgütern 130,684 „ Gesammteinnahme 198,566 fl. gegen 126,712 Personen, 489,965.8 Ztr. Güter und 220,835 fl. Gesammrein- nahme im Februar 1857. K. K. privilegirte österr. Staats-Eisenbahn. (153'/. Meilen.) Personen. Güter. Einnahme. 1857. 1858 Zahl. Ztr. fl. C.M. fl. C.M. 5. März bis 11. März . 32.357 588,871 254,676 216,375 bis 11. März 1858 275,894 5,297,379 2,330,505 1,925,459 Ankündigungen. Main-Neckar Bahn. Verkauf abgängiger Schienen. Auf den diesseitigen Bahnhöfen zu Frankfurt, Darmstadt und Heidelberg lagern zur Zeit circa 3000 Zollzentner abgängiger Schienen, welche dem Meistbietenden gegen Baarzahlung über lassen werden sollen. Uebernahms-Angebote unter Bezeichnung des Bahnhofes, für welchen sie gelten sollen, sind bis zum l. April l. I. anher einznrcichen. Darmstadt, am ll.März 1858. Direktion der Main-Neckar Dahn. I. P. Gandenberger L» Comp. in Darmstadt l>5-i7s bringt seine in Nr. 36 dieses Blattes vom 13. Septbr. v. I. näher beschriebene Eiscnbahn-Billet-Druck-Maschiiie und Datumpressen zur gefälligen Berücksichtigung hiermit nochmals in Erinnerung. R-dakzion: C. Etzel und L. Klein. — In Kommission der I. B. Metzler'schen Buchhandlung in Stuttgart