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gebnis der sammenfas- aateS nach ialbehörden i Summen chlt es aber reslau noch i zur Ve rheerungen wird das :s Finanz- t, für die 'vßherzogs, >r Kousins, on Hessen, Vie Braut im 27. d. rnommen. c Nachbar- i gegeben sagte; ihr logen und zt worden geworfen, -rhaftung; ier Stlef- 'igen Aus- ;u: „Sie rnen Hän- er wolle , die Ju- chung der ir Barcza wrden sei, n der be laß er ei ch zu sei- t ewigem e, in des- -de. Auf heitskom- für seine ien jene, hrenpokal ig wurde Mörder verbüßt itten sei den zer- iß. Die n Peczeli m Men- wärtiger erung in egenüber mach die lsses bil- :r Esther liebt das bemer- hätte die sie habe rall und n Mord leich bei age we- ns des schieden, n könne, >e. Da ig wen- tworten, antwor- r Papst stehende uf dem e. So nnicht": >i, daß M will Nche zu lS^er- ssagder es Ra- ung an Achtung srselben unsere Sieger ihr Monument noch ein wenig weiter entfernt aufgebaut Hütten; allein sie errichten es an den Ufern des Rheins, auf den Grenzen, welche die Natur uns gegeben hat und welche Deutschland früher oder später uns wieder zurückgeben wird. Es erweckt dies in uns eine rasende Lust, hinzugehen, um das Denkmal umzustürzen, und auf jeden Fall ist dies ein sicheres Mittel, zu verhindern, daß wir vergessen. England. — Die Verhältnisse in Südafrika lenken wieder die Aufmerksamkeit der Regierung auf sich. Im Oberhause «teilte Lord Derby mit, daß das Ministerium beschlossen habe, unter gewissen Voraussetzungen die Verbindung des Basuto-Landcs mit England zu erneuern. Bei den kriegerischen Neigungen der Basutos, die neuerdings wie der einen Einfall in das Transvaalgebiet gemacht haben, scheint die Herstellung gesicherter Zustände in Südafrika allerdings von einer Verstärkung des englischen Einflus- ses auf die eingeborenen Stämme bedingt. Italien. — Die Deputiertenkammer hat die Handess- Wd Schiffahrtsverträge mit Deutschland und England ge nehmigt. — D«r Raubsport, dessen klassischer Boden nun einmal das schöne „Land der Synne" ist, blüht seit einiger Zeit wieder und besonders auf Sardinien und Sizilien in bedenklichster Weise. In dem sardinischen Bezirke Sassari, wo der wirtschaftliche Notstand immer bedenklichere Dimensionen annimmt, ist es nachgerade soweit gekommen, daß man nach 6 Uhr abends nicht mehr die Straße betreten darf. Mord und Brand neh men überhand. In den Bergen, welche die Gendarmen aus Furcht vor einem Hinterhalt nicht mehr abzusuchen wagen, wimmelt es förmlich von Strauchrittern, die von ihren Schlupfwinkeln aus unbehelligt die Umgegend brandschatzen. Im Monat Mai sind auf der Insel Sardinien 92 Raubanfälle und 24Mordthaten begangen worden. In den ersten 3 Monaten dieses Jahres wurden in Italien verzeichnet 301 Auflehnungen gegen die Staatsgewalt, 108 schwere Münz- und Urkunden fälschungen, 7 verbrecherische Assoziationen, 246 Sittlich- kettsverbrechen, 30 gewaltsame Entführungen, 5 Ver wandtenmorde, 18 Giftmorde, 64 Kindesmorde, 140 vorbedachte Raubmorde, 299 Totschlagsfälle, 7112 ver brecherische Verwundungen, 284 Raubanfälle, 35 Er pressungen, 9849 schwere Einbrüche, 8l0 Betrugsfälle, 595 Amtsverletzungen von Eisenbahn- und Telegraphen beamten, 386 Brandstiftungen. Diese Ziffern sprechen deutlich genug. Afrika. — Aegypten. Das Schreckgespenst der Cholera hat seinen Einzug in Unterägypten und zwar besonders in Damiette gehalten, woselbst am 26. d. der verheeren den Krankheit 37 Personen zum Opfer fielen, in Man- surah waren 7 Cholerakranke, von denen 2 starben. Ferner sind auch in Port Said 2 Cholerafälle vorge kommen, von denen einer tödlich verlaufen ist. Amerika. — Vereinigte Staaten. Die Northern Pacific- Eisenbahn, an der man von beiden Endpunkten aus nach der Mitte zu baut, hat die Stadt Helena und Missoula in Montana und damit beide Abhänge des Felsengebir- geS erreicht. Es bleibt nur noch übrig, Schienen durch den sonst fertigen Mullan-Tunnel zu legen und damit das letzte Glied in der mehr als 2000 englische Meilen langen Kette zu schließen. Die feierliche'Einweihung die ses Riesenwerks, an dessen Spitze ein Deutscher, Henry Villard, steht, soll Ende August stattfinden. Vermischtes. * Die historische Windmühle. bei Sanssouci hat bei ganz ruhigem Wetter einen Flügel verloren ; die andern sind so morsch, daß sie der Sicherheit wegen entfernt werden müssen. Ob die Flügel durch neue ersetzt wer den sollen, will man der Entscheidung des Kaisers an heimstellen, doch glaubt man nicht an eine Wiederher stellung der Mühle, die sich als solche nie bewährt hat und lediglich als Reliquie zur Erinnerung an die Ge rechtigkeit Friedrichs dcs Großen gepflegt wurde. * Der Streik der Droschkenkutscher in Berlin, welche binnen kurzer Zeit zum dritten Male den Dienst aufge sagt haben, »darf als. .beendet angesehen werden, nachdem die Streikenden ihren Beruf am'Sonnabend unter den alten Bedingungen wieder ausgenommen haben. * Die Bewohner der Schweiz sind mit ihrer Wit terung gar nicht zufrieden. Seit einem Monat bringt fast jeder Tag Regenwetter und eS herrscht eine Tem peratur , welche mehr für den März als für den Juni Paßt. Die Seen find fast alle voll bis zum Rand; in Solothurn haben ljeherschwemmungen vielen Schaden angerichtet. An den italienischen' Seen ist das Wettet ebenso schlimm. * Heftige Gewitter haben am 25. d. in verschiedenen Teilen Englands gewütet Md der Wtz-.hat vjxle Pn-, sonen getötet; aus Cornwall und Devonshire werden starke Erdstöße gemeldet. * Ueber das Unglück in Dervio, einem etwa 1000 Personen zählenden Dorfe apl Comersee, wird jetzt Näheres gemeldet. Es hatten sich zu dem in der Par- terrestube eines Hauses stattfindenden Puppenspiele etwa 100 Dorfbewohner eingefunden. Durch ein bei der Aufführung verwandtes bengalisches Licht gerieten die Zweige einer Seidenwurmzüchterei in Brand. Der Feuerruf des Theaterspielers Meb unbeachtet, da man annahm, derselbe gehöre zum Stück. Das Zimmer füllte sich mit Rauch, und beim Gedränge nach der durc den Kaffentisch verstellten Thür gab es 50 Tote und k Verwundete. * Die üble Gewohnheit, sich als Zahnstocher eines Zündhölzchens zu bedienen, hat einem Schmiedemeister in Buttstädt (Weimar) jetzt beinahe das Leben gekostet. Dem Mann, der hierbei wissentlich gar keinen Phosphor an die Zähne gebracht haben will, mußte bei der Ope ration die vergiftete Partie der Kinnlade herausgesägt werden, da ihm andernfalls durch die weitergehende Ge schwulst der Hungertod bevorstand. * In München harren gegenwärtig .nicht weniger als 7 vom Schwurgericht zum Tode verurteilte' Per brecher der Entscheidung über ihr Leben. * Die elektrische Beleuchtung des kgl. Residenzthea-s ters in München hat sich glänzend,bewährt, und Publi kum wie Künstler sind der Intendanz gleich dankbar für' die treffliche Einrichtung. Der Aufenthalt ist trotz der draußen herrschenden Hitzetemperatur in den Räumen des Theaters durchaus angenehm und die Künstler sind entzückt über die Erleichterung, welche ihnen die neue Be leuchtung bietet. In den Garderoben und namentlich auf der Bühne herrscht eine angenehme gleichmäßige Kühle, welche aufs glücklichste gegen den bisherigen trockenen Dunst, der sich auf Augen und Lunge legte, kontrastiert. * Ein barbarisches Gericht hält der noch immer mit seinen Truppen im Sudan hausende falsche Prophet, Mahdi, gegen die, welche seinen Zorn erregen. Er führt 4 große Löwen mit sich, die .in einem eisernewLäfig em-. geschlossen sind und täglich zweimal aus den Händen ihres Gebieters ihre Nahrung erhalten. DieseDn wer-' den gewöhnlich mit Kamel- oder Schaffleisch gefüttert. Diese 4 Bestien sind zugleich die Scharfrichter ihres Ge bieters. Aegyptische Agenten nämlich, die sich unter seine Truppen mengen, um dieselben zum Abfalle zu bewegen, dann ungehorsame Soldaten und Beamte werden einfach entkleidet und in den Käfig gestoßen, wo die Bestien sie zerfleischen. * Dem Papste steht ein willkommener Beitrag zum Peterspfennig in Aussicht. Die Mönche des weltberühm ten Karthäuserklosters „La Chartreuse" im südlichen Frankreich, welche den nach ihrem Kloster benannten Li kör erzeugen, haben beschlossen, die Hälfte ihres Rein- zewinnes von nun an dem Papste als Peterspfennig zu aberlassen. * Der Krebshandel Berlins hat in diesem Jahre einen außerordentlichen Aufschwung genommen; so wer den täglich in den Pariser Markthallen gegen 300 Körbe U 80 Stück versteigert, die fast ausschließlich aus Ber-j iner Handlungen stammen. Die Hauptbezugsquelle für die Krebse bilden die Seen der Mark, Schlesiens, Posens, Ost- und Westpreußens; das Absatzgebiet erstreckt sich über Deutschland, England, Spanien, Rußland und, wie oben erwähnt, Frankreich. * Der Appetit eines Vogels ist außerordentlich. Eine Drossel verzehrt auf einmal die größte Schnecke;' in Mann würde in demselben Verhältnis eine ganze lindskeule zum Mittagbrot essen. Auch das Rotkehlchen st höchst gefräßig; man hat ausgerechnet, daß, um ein Rotkehlchen bei normalem Gewicht zu erhalten, eine Nenge tierischer Kost täglich erforderlich ist, die einem 14 Fuß langen Regenwurm gleichkommt. Nimmt man einen Menschen von gewöhnlichem Gewicht und vergleicht man seine Masse mit der des Rotkehlchens, so läßt sich berechnen, wie viel Nahrung er in 24 Stunden ver brauchen würde, wenn er in demselben Verhältnis wie ier Vogel äße. Gesetzt, eine Wurst, 9 Zoll im Umfang, teilte den Regenwurm dar, so würde der Mensch 27 Huß von solcher Wurst alle 24 Stunden verzehren. Dies ist besonders erwähnenswert, um die Thätigkeit zu beweisen, welche von insektenfressenden Vögeln entwickelt wird. Gesetz, betreffend die Ara>kenverficher««g der Arbeiter. (Fortsetzung.) 8 21. Eine Erhöhung Md Erweiterung der Leistungen der OrtS-Krankenkaffe ist in folgendem Umfange zulässig: 1) Die Dauer der Krankenunterstützung kann auf einen län geren Zeitraum al« dreizehn Wochen, bi« -u einem Jahre sest- «esetzt werden. 2) Da« Krankengeld kann aus einen höheren Be trag und zwar hi« zu, drei viertel de« durchschnittlich»; Tage-, lohne« (8 20) festgesetzt werden; neben freier ärztlicher Behandlung und Arznei können auch andere al« die im 8 6 bezeichneten Heil mittel gewährt werden. 8) Neben freier Kur und Verpflegung in einem Krankenhause kann Krankengeld bi« zu einem Achtel des durchschnittlichen Tagelohne» (8 20) auch solchen bewilligt werden, welche nicht den Unterhalt von Angehörigen au» ihrem Löhne bestritten haben. 4) Wöchnerinnen kann die Krankenunterstützung bi« zur Dauer von 6 Wochen nach ihrer Niederkunft gewährt werden. 5) Freie ärztliche Behandlung, freie..Arznei Und sonstig«, Hcilmitttl können sür erkrankte Familienangehörige der Kaffen mitglieder, sofern sie nicht selbst dem Krankenversicherung«;»»^ unterliegen, gewährt werden. Unter derselben Vorau-setznngkame für Ehefrauen der Kaffenmitglieder im Falle der Entbindung Me nach Nr. 4 zulässige Krankenunterstützung gewährt werden. 6) Ha« Sterbegeld kann aus einen höheren al« den zwanzigfachen Betrag, und zwar bi» zum Vierzigsachen Betrage de» ortsüblichen Tage lohne» (8 8) erhöht werden. 7) Beim Tode der Ehesrau oder eine» Kindes eines Kaff „Mitgliedes kann, sofern diese Personen nicht selbst dem Versicherungszwange unterliegen, ein Sterbe geld, und zwar sür erstere im Betrage bi» zu zwei Dritteln, für letztere bi» zur Hälfte de« für da« Mitglied sestgestellten Sterbegeldes gewährt werden. — Aus weitere Unterstützungen, namentlich aus Invaliden-, Witwen- und Waisen-Unterstützungen, dürfen die Leistungen der Ort« - Krankenkaffe nicht au-gedehnt werden. 8 22. Die Beiträge zu den Ort« - Krankenkaffen sind in Prozenten de« durchschnittlichen Tagelohnes (8 20) so zu bemessen, daß sie unter Einrechnung der etwaigen sonstigen Einnahmen der Kliffe auSreichen, Um die statutenmäßigen Unterstützungen, die VerwaltungSkosten und die zur Ansammlung oder Ergänzung de« Reservefonds (8 32) erforderlichen Rücklagen zu decken. 8 23. Für jede On« - Krankenkasse ist von der Gemeinde behörde nach Anhörung der Beteiligten oder von Vertretern der selben ein Kaffenstatut zu errichten. Dasselbe muß Bestimmung treffen: 1> über die Klaffen der dem KrankcnverstcherungSzjvange unterliegenden Personen, welche der Kaffe al« Mitglieder ange- hören sollen; 2) über Art und Umsang der yaterstAtzuygea; 3) über die Höhe der Beiträge; 4) über die Bildung de» Be standes ünd den Umfang seiner Befugnisse; 5) übet die Zusammen setzung und Berufung der Generalversammlung und über die Art ihrer Beschlußfassung; 6) über die Abänderung de« Statut«; 7) über die Aufstellung und Prüfung der IahreSrechnung. Da» Statut darf keine Bestimmung enthalten, welche mit dem Zwecke der Kaffe nicht in Verbindung steht oder gesetzlichen Vorschrift» zuwiderläust. 8 24. Das Kaffenstatut bedarf der Genehmigung der höheren Berwaltung-behörde. Bescheid ist innerhalb sechs Wochen za er teilen. Die Genehmigung dars nur versagt werden, wenn Pa« Statut den Anforderungen diese« Gesetze« nicht genügt. Wird die Genthmigung'Mrsagt, so sind die Gründe mitzuteilen. Der versagende Bescheid kann im Wege des VerwaltungSstr-itversahren», wo ein solches nicht besteht, im Wege des Rekurse« nach Maß gabe per Vorschriften der 88 20, Hl' der, Gewerbeordnung ange fochten cherden. Abänderungen der Statuten unterliegen der glei chen Vorschrift. 8 23. Die Ortr-Krankenkaffe kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehm, vor Gericht klagen ünd verklagt werden. Für alle Verbindlichkeiten der Kaffe hastet den Kassengläubigern nur da« Vermögen der Kaffe. 8 26. Für sämtliche Kaffenmitglieder beginnt da« Recht aus die Unterstützung der Kaffe zum Betrage der gesetzlichen Mindestleistung der Kaffe (8 20) mil dem Zeitpunkte, in welchem sie Mitglieder der Kaffe geworden, sind l8 19). Von den.KaR»- Mitgliedern, welche nachweisen, daß sie bereit« einer andern, Kran kenkasse angehört oder Beiträge zur Gemeinde-Krankenversicherung geleistet haben, und daß zwischen dem Zeitpunkt, mit welchem sie aufgehört haben, einer solchen Krankenkasse anzusehören, oder Bii- träge zur Gemeinde-Krankenversicherung zu leisten, und dem Z«t- ,unkte, in welchem sie Mitglieder der Orts-Krankenkasse geworden ind, nicht mehr al« dreizehn Wochen liegen, darf ein Einirltts- ;eld nicht erhoben werden. Soweit die vorstehenden BcstiiümüN- zen nicht entgegenstehen, kann durch Kaffenstatut bestimmt werden, >aß das Recht aus die Unterstützungen der Kaffe erst nach Ablauf einer Karenzzeit beginnt und daß neu eintretende Kafsenmitglieder ein Eintrittsgeld zu zahlen haben. Die Karenzzeit darf den Zeit raum von sechs Wochen, da» Eintrittsgeld darf den Betrag de« ür sechs Wochen zu leistenden Kafsenbeilrage« nicht übersteigen, tassenmilgliedern, welche gleichzeitig anderweitig gegen Krankh it verstchert sind, ist die statutenmäßige Krankenunterstützung s» ' weit zu kürzen, als sie, zusammen mit der au» anderweiter,. Ber- icherung bezogenen Krankenunterstützung, den vollen Betrag ihre« mrchschnittlichcn Tagelohne» übersteigen würde. Durch da« Kaffenstatut kann diese Kürzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Durch das Kaffenstatut kann ferner bestimmt werden: 1) daß Kaffenmitglieder, welche die Kaffe wiederholt durch Betrug geschä digt haben, von der Mitgliedschaft auSzuschließen sind, 2) daß Mitgliedern, welche sich die Krankheit vorsätzlich oder durch schuld- Bfte Beteiligung bei Schlägereien oder Raushändeln» durch Trunk- Llligkeit oder geschlechtliche Ausschweifungen MlzdzÄ haben, da« ialutenmäßige Krankengeld gar nicht »der nur teilweije zu ge- vähren iffj-3) daß einem Mitglied-, welches die statutenmäßige Krankenunterstützung ununterbochen oder im Lause eine» Kalender- zabre« sür dreizehn Wochen bezogen hat, bei Eintritt einer neuen Krankheit nur der gesetzliche Mindeflbetrag der Akankenunlerstützung und die volle statutenmäßige Krankenunterstützung erst wieder ge währt wird, wenn zwischen der letzten Unterstützung und dem Eintritt der neuen «rauweit ein ZMaum. vjin dreizehn Wochen oder mehr liegt; 4). haß Personen, welche der Versicherungspslicht nicht unterliegen und jreiwillig der «affe beitreten, erst nach Ab lauf einer aus höchsten» sechs Wochen vom Beitritte ab zu bemes senden Frist Krankenunterstützung erhalten; 5) daß auch andere als die in den 8s 1 bis 3 genannten Personen als Mitglieder der Kaffe ausgenommen werden können. Abänderungen des Statut», durch welche die bisherigen Kaffenleistungen herabgesetzt werden, finden aus solche Mitglieder, welchen bereit» zur Zeit der Abänderung ein UnterstützungSanspruch wegen eingetretener Krankheit zusteht, für die Dauer dieser Krank heit keine Anwendung. (Fortsetzung folgt.) « Low aostoro» dlittol d»t sied so rosvd aaä äauvroä io stvo kamilioo stw vadro» Haos- uost Lsilwittol oioxobürgort, vi»Lj>o- tbqkör k. Srooät's Sodvoirorpilloo; idr« »ogonobwo, sicdore IVir- Kuog kadoo sie bei votorloidsstoedullgoo, Vorstopkuog, Ällwr- motd, Sloivdsoekt, Loder- nock clallooleiäoo, dlagooärüvüoo ote. »rot» mit Lrkolx ^ovooävog Sostoo iossoo. LusNlbrUebo krospobto mit stoo tlrrtliekvo vrtdsiloo sillä gratis, sovio äis Lebtet» Xpa- tVeLor k. Lroaät's Sedvsirsrxilloo per Sedaodtol dä. 1.— vklillt- Ued io stell Lpotdokoo au k^-mkevdorg, klöd» etv.