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Versuche über Biegung lind Torsion der Eisenbahnwagen-Achsen. — Zeitung. Inland. Oesterreich, Preußen, Mecklenburg. Ausland. Schweiz, Nordamerika, Südamerika, Asten. — Personal-Nachrichten. — Verkehr deutscher Eisen bahnen. — Ankündigungen. Württembergil'che Staatseisenbuhnen. l Gesetz, betreffend die weitere Ausdehnung des Eisen bahnnetzes. (Vom 17. November 1858.) Artikel 1. Von Heilbronn aus wird in Fortsetzung der Nordbahn eine Eisenbahn über Lehringen und Hall nach Crailsheim gebaut werden. Artikel 2. Im Anschluß an die nach Artikel 1 herzustellende Bahn soll n) von Crailsheim ab in südlicher Richtung ein Schienenweg durch die Thäler der Jart, des oberen Kochers und der Brenz über Heidenheim bis zur Ostbahn geführt und b) falls im Großherzogthum Baden eine Bahn durch den Odenwald über Mosbach gebaut würde, über Neckarsulm eine Bahn bis an die badische > Grenze gegen Neckarelz hergestcllt werden. Artikel 3. Die Neckarbahn ist von Reutlingen nach Rottenbnrg und — falls eine Verbindung mit der Schweiz durch Anschluß an das Bahushstem im badischen Oberlande zu erreichen sehn wird — durch das Flußgebiet des oberen Neckars über Rottweil gegen die Grenze fortzusetzen. Artikel 4. Im Anschluß an die Ostbahn ist vom Filsthal oder von Cann statt aus in nordöstlicher Nichinng ein Schienenweg über Gmund und Aalen gegen Nördlingen zu führen. Artikel 5. Diese Eisenbahnen sind sämmtlich auf Rechnung des Staats zu bauen. Wegen Beschaffung der hiezu erforderlichen Geldmittel ist nach Maß gabe des mit dem Fvrtschreiteu der Bauausführung eintretcnden Bedarfs von Zeit zu Zeit durch besondere Verabschiedung Vorsorge zu treffen. Auch unter liegt die Bestimmung der Bahnlinien, so weit sie durch vorstehendes Gesetz nicht bereits getroffen ist, und die Genehmigung von Verträgen mit Negierungen oder Eiscnbahngesellschaflcn anderer Staaten über den Anschluß der diesseitigen Eisen bahnen der ständischen Zustimmung. II. Gesetz, betreffend den Bau von Eisenbahnen in der Finanzpcriode I8S8-61. (Vom 17. November 1858.) Artikel 1. Von den durch das Gesetz vom 17. November 1858 zur Aus führung bestimmten Eisenbahnlinien sollen während der Finanzperiode vom I. Juli 1858 bis 1861 auf Rechnung des Staats gebaut werden: n) die Bahnstrecke von Heilbronn über Oehringen bis Hall, b) die Bahnstrecke von Reutlingen über Tübingen bis Rottenburg, o) die Bahnstrecke von der Ostbahn in Cannstatt oder im Filsthale ab über Gmünd und Aalen bis Wasseralfingen *). Artikel L. An dem vorläufig zu ungefähr 16,800,000 fl. angeschlagenen Aufwand für den Ban dieser Bahnstrecken werden n) die Kaufschillinge für die Bauplätze der erforderlichen Gebäude und für die Grundfläche der Bahnhöfe und Stazionen von der Grundstocksver waltung bestritten, b) der Rest aber in Ermanglung anderer zu diesem Zweck verfügbaren Mittel durch Staatsanlehen gedeckt, welche nach Bedarf unter möglichst billigen Bedingungen auszunehmen sind. *) Laut K. Verordnung vom 17. November 1858 soll 1) die i» Fort- sctzung der Nordbahu über Oehringen und Hall nach Crailsheim zu bauende ^-hnstreck- über Weinsberg, Willsbach nnd Oehringen geführt: 2) die von der 7l, Ä," an w ^°unstatt abzuzweigeme Bahnstrecke von Cannstatt werden Gmünd, Aalen und Wasseralfingen gebaut Oesterlcichische Eisenbahnen. Südösterreichisch-Jtalienische Eisenbahnen. In der am 18. November abgehaltenen dritten (außerordentlichen) General versammlung der k. k. priv. Lombardisch-Venezianischen und Central-Italienischen Eisenbahn-Gesellschaft erstattete der Generalsekretär Hr. Or. Bingler Bericht über die vorgeschlagene Umgestaltung der Gesellschaft und die in Vorschlag ge brachte Verschmelzung des Lombardisch-Venezianischen und Central-Italienischen Bahnnetzes mit dem den Konzessionswerbern um die südliche Staatseisenbahn, unter Vorbehalt der Allerhöchsten Genehmigung, übertragenen Eisenbahnnetze. Die Bestimmungen der Konzessionsurkunde und die künftigen Verhältnisse der Gesellschaft wurden in dem Vortrag wie folgt zusammengefaßt: Die bereits vollendeten und der südösterreichischen Eisenbahngesellschast über lassenen Linien sind: 1) Die Triester Linie mit ihren Zweigbahnen nach Larenburg und Oedenburg in einer Länge von 80.94 Meilen, deren Bruttoer- trägniß für das erste Betriebsjahr auf 10 Mill. ost. W. geschätzt werden kann. 2) Die Strecke von Verona nach Botzen 19 Meilen, und jene von Inns bruck bis zum Anschlüsse an die bayerischen Eisenbahnen 10.5 M„ deren erstere, unter Mitwirkung der Lombardisch-Venezianischen Eisenbahn-Gesellschaft, die letztere 3) Die Linie von Steinbruck nach Agram, ans welcher die Arbeiten be reits weit vorgerückt sind, jedoch die Legung des Oberbaues und die Herstellung der Hochbauten noch in Angriff zu nehmen sind, 9.9 M. Zusammen 120.34 M. --- 909 Kilometer. Die von der Gesellschaft zu zahlende Ablösungssumme beträgt 100 Mill. Gulden öst. W. (-- 250 Mill. Frcs.). Davon sind 70 Mill. Gulden öst. W. in zehn Terminen und innerhalb acht Jahren zahlbar, die übrigen 30 Mill, sind aus -der Hälfte der reinen Erträgnisse, sofern diese 7 Proz. des Gesammtkapitals der Gesellschaft (Akzien und Obligazionen) übersteigen, vom Jahre 1870 be ginnend, zu erlegen, und können durch eine sire, vom Jahre 1871 an in vier Jahresterminen von je 5 Millionen zu leistende Zahlung von 20 Mill. Gulden öst. W. getilgt werden. Die zu vervollständigenden Linien sind folgende: Steinbrück-Sissek mit der Zweigbahn nach Karlstadt 23.7 M. mit 16,000,000 fl. öst. W.; die Tyroler Linie (Verona-Kufstein) 47.4 M. mit 40,000,000 fl. öst. W.; Marburg-Villach 21.3 M. mit 18,000,000 fl. öst. W. Zusammen 92.4 M. mit 74,000,000 fl. öst. W. Nimmt man den Kaufpreis der Triester Linie mit 70 Mill. Gulden öst. W. an und veranschlagt deren vollständige Ausrüstung mit 22 Millionen Gulden öst. W., d. h. im Ganzen 80.94 M. mit 92,000,000 fl. öst. W„ so er geben sich für die überlassenen und übertragenen Linien im Ganzen 173.34 M. mit 166,000,000 fl. öst. W. Von den drei Linien, zu deren Vollendung und Bau die Gesellschaft ver pflichtet ist, hat die Linie von Marburg nach Villach die Bestimmung, dem industriösen und bevölkerten Drauthale das dringend »öthigc Verkehrsmittel zu biete». Die Tyroler Linie wird, di- Alpenkette über den verhältnißmäßig niedrigsten Paß, den Brenner, überschreitend, durch lange Zeit, ja vielleicht für immer, der einzige Schienenweg über die Central-Alpen seyn. Der Brenner ist 4430 Wiener Fuß (--: 1400 Meter) hoch; hingegen erheben sich die von den bisher besuchtesten Straßen durchzogenen Engpässe sämmtlich über 2100 Meter. Die nach dem Joche des Brenners führenden Alpenthäler bieten nur jene Schwie rigkeiten dar, welche bei Gebirgsübergäugen gewöhnlich Vorkommen, und es sind diese Schwierigkeiten weit entfernt, jene zu übersteigen, welche bereits auf anderen Eisenbahnlinien besiegt worden sind. Als besonders wichtig verdient hervorge- hobeu zu werden, daß der Berg ohne eine Durchbohrung des Joches überschritten werden kann. Diese Linie, welche berufen ist, durch lange Zeit die einzige Ver bindung zwischen Deutschland, dem Norden, Nordwesten und Italien zu bilden, nnd welcher allem Anscheine znfolge eine große Zukunft Vorbehalten ist, wird