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IW. DitMg, dkl M. Mniar Frauenberger ^ezirksaE^ 1888. Frau, ^M! Me«r c 1883. ne». w Liebe nd Ve-, sowie nuck sa- r 1883. hier thschluß -inziges Erscheint täglich, «ntt Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends fllr den fol genden Tag. Preis vierteljährlich I M. so Pfg„ monatlich so Psg., Einzel-Nrn. sPfg. Bestellungen nehmen alle Post- anstalten, Postboten und die Ausgabe stellen des Tage blattes an. 8 unserer jwieger- Isang, <iebe zu en, auch zunächst >e trost- . Lehrer lcsänge; ! bereit- hestätte, ilschmuck e, rufen Monat durch Herzen Freun den. Montag w Erde SSchfisches. Frankenberg, 19. Februar 1883. — Im Befinden des Prinzen Albert ist dem „Dr. I." zufolge leider noch immer keine Besserung ein getreten, die Blutungen wiederholen sich in unregelmäßi gen Zwischenräumen und häufig werden geringe Fieber bewegungen beobachtet; der Appetit fehlt vollständig. — Die 3. Klasse der 103. Landeslotterie wird am 5. und 6. März gezogen. Die Erneuerung der Lose ist spätestens vor Ablauf des 24. Februar zu be wirken. — Im „CH. Tgbl." erklärten in voriger Woche die vereinigten Buchbinder von Chemnitz, daß es nicht mög lich sei, Landesgesangbücher haltbar zu dem Preise her zustellen, für welche solche hier und da von Kirchenvor ständen an Gemeindeglieder ausgeboten würden. —* Dresden, 18. Febr. Wie tief der Glaube an Richard Wagner und seine echt deutsche Musik im Dresde ner Publikum wurzelt, bewies der kolossale Andrang zu dem gestern von Herrn Kapellmeister Mannsfeldt im Gewerbehause veranstalteten Wagner-Abend. Nahe an 2000 Personen lauschten den ersten Klängen des das Konzert einleitenden Trauermarsches aus der „Götter dämmerung", Hunderte waren erfolglos wieder umge kehrt, da weder Sitz- noch Stehplatz in dem riesigen Saale mehr zu haben war. Während nach dem Trauer marsche, dem Andenken an den großen Toten, ein minu tenlanges Schweigen folgte, steigerte sich der Beifall von Nummer zu Nummer, um nach der den Schluß bilden den Tannhäuser-Ouvertüre seinen Höhepunkt zu erreichen. Das Programm (Pieren aus „Götterdämmerung", Faust- Ouvertüre, Tristan und Isolde, Walküre, Lohengrin, Rienzi, Holländer, Parsifal, Meistersinger, Tannhäuser) ' Inserate werd« mit s Pf,, für btt gespaltene «arpitt- zeUe »««chmt, Kleinster Inserat«- H betrag so Pf,. Komplizierte b-ll-risch« Ins««. nach besonder«« h !; Tarif. . Inseraten- «tmahl»' für btt j«»«iWP ilrenb^tum-ur »U > dormilta-s lo tWi Bekanntmachvng, r k Ä" deutschen Bundesstaaten ist die Räude unter dem Gchafvieh fahr der Ansteckung^ Kunden Schafbeständen fortwährend -ine nahe Ge- r r» In Mrücksichtigung dieser Umstände und in Betracht der sehr erheblichen Ver luste, welche die genannte Krankheit zur Folge zu haben pflegt, ist für Heuer, auf Anregung der Reichsregierung, eme gleichzeitige allgemeine Unterdrückung der Schaf räude lm ganzen Reiche geplant. » . soll durch die, als die sicherste Tilgungsmaßregel anerkannten sogenann- ten Räudevader, unter Verwendung der zu radikaler Tilgung der Räudemilben und ihrer Eier und Brut geeignetesten Heilmittel erfolgen. . Badekur soll bei den derselben zu unterziehenden räudekranken und räude- verdächtigen Schafbeständen zweimal vorgenommen werden, und zwar das erstemal im unmittelbaren Anschluß an die Schur, das zweitemal aber 5 bis 6 Tage nach dem ersten Bade. Um die Ausführung der belegten, für die Schafviehwirthschaft in hohem Grade bedeutsamen Trlgungsmaßregel thunlichst zu unterstützen und dadurch eine um so voll ständigere Erreichung des Zweckes derselben zu erzielen, hat das Königliche Ministerium des Innern bestimmt, daß die Badekuren von den Bezirksthierärzten mir den von die- sen selbst zu besorgenden Heilmitteln vorgenommen, beziehentlich geleitet und die Kosten für diese Thätlgkeit der Bezirksthierärzte, wie für die verwendeten Heilmittel auf die Staatskasse übernommen werden sollen, so daß die betreffenden Schafbesitzer auf ihre Kosten nur für das zu den Badekuren erforderliche Hilfspersonal und für die dabei zu verwendenden Utensilien zu sorgen haben werden. Wenn es nun, um den mit der Maßregel verfolgten Zweck zu erreichen, vor tages dem Kaiser überträgt, - den Wünschen des Reichs tages entgegenkommen zu können, und schlage deshalb eine Vertagung der Verhandlungen bis zum 3. April vor. vr. Hänel wollte die Ansicht nicht unwidersprochen lassen, daß ein Nebeneinandertagen von Reichstag und Landtag nicht zu vermeiden sei, und gab die Schuld daran der Regierung, v. Kardorff erklärte dem gegen über, daß allerdings es niemals zu vermeiden sein werde, daß Reichstag und Landtag neben einander tagen, so lange die gegenwärtige Gesetzgebung bestehe. Der Antrag wurde hierauf einstimmig genehmigt, Finanzminister Scholz erklärte die Vertagung in Form einer kaiserlichen Verordnung, die er verlas, und der Präsident beraumte die nächste Sitzung auf den 3. April an. Vom Reichstage. In der Abendsitzung vom 16. Febr. wurde die Beratung des Etats fortgesetzt und ohne Debatte beendigt. Sämt liche Positionen wurden nach den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt und der Etat in Einnahme und Aus gabe auf 590,556634 und zwar an fortlaufenden Ausgaben auf 537,297305 und an einmaligen auf B3.259 329 festgesetzt. Das Haus genehmigte darauf debattelos das Etatsgesetz in allen seinen Paragraphen und schritt dann zur Abstimmung über die zum Etat vorliegenden Resolutionen. Die Resolution Richter-Ha gen, die Militärverwaltung aufzufordern, dem Reichstag in der nächsten Session einen umgearbeiteten Bauplan für ein Wohnkasernement in Sagan vorzulegen, in wel chem von Errichtung einer Offizierspeiseanstalt abgesehen wird und Offizierswohnungen nur für einen Leutnant berücksichtigt sind, wurde abgelehnt, die Resolution der Abgg. Sander, vr. Buhl und Gen., beim Bundesrat zu beantragen, die im Tabaksteuergesetz festgesetzten Aus- suhrvergütungssätze nunmehr in vollem Umfange zur Einführung zu bringen, angenommen, die Resolution Lingens in betreff der Sonntagsruhe der Post- und Telegraphenbeamten mit Stimmengleichheit (103 gegen 103 Stimmen) abgelehnt. Die Anträge der Budgetkom- mission bezüglich der vorliegenden Petitionen wurden ge nehmigt. Es folgten Wahlprüfungen, wobei die Wahl Niethammers (22. Wahlkreis) beanstandet und an den Reichskanzler das Ersuchen gerichtet wurde, über die im vorliegenden Proteste behaupteten Unregelmäßigkeiten Er hebungen anstellen zu lassen. Sodann gelangte der An trag des Reichskanzlers wegen Vertagung des Reichs tages vom 17. Februar bis zum 3. April zur Beratung. DaS Haus beschloß in Uebereinstimmung mit dem Bun desrate einmalige Beratung. Bundesbevoümächtigter Finanzminister Scholz erklärte, die Reichsregierung habe aus den Verhandlungen des Reichstages den Wunsch zu entnehmen geglaubt, daß die Mehrheit desselben nach Schluß der Etatberatung eine mehrwöchentliche Unter brechung der Arbeiten eintreten lassen wolle. So lange die gegenwärtige Lage unserer Gesetzgebung unverändert bleibe, sei auch die Regierung der Ansicht, daß ein Ne beneinandertagen des Reichstags mit den Einzelstaaten, namentlich dem preußischen, manche Uebelständc mit sich bringe, auf deren Abhilfe die stete Sorge der Regierung gerichtet sei. Die Regierung glaube daher, angesichts des vom Reichstage dringend empfundenen Bedürfnisses auf Grund des Artikels 12 der Reichsverfassung, welcher Pas Recht der Vertagung und Schließung des Reichs war meisterhaft zusammengestellt, die Ausführung eine L treffliche, des großen Toten würdige. — Das Dresdner H Hoftheater giebt heute Wagners „Tannhäuser", außer- H dem ist eine besondere Gedächtnisfeier (Prolog, Meister- Fs finger) in Aussicht genommen. Auch der hiesige Ton- H künstlerverein veranstaltet am 7. März im Gewerbehaus« «f saale eine solche Gedächtnisfeier. — Mit Genehmigung des Kultusministeriums hat M die Inspektion der evangelischen Hofkirche zu Dresden -W beschlossen, das neue Landesgesangbuch beim evangelische« Ais Hofgottesdienste am ersten Osterfeiertage einzuführen." H — Das älteste Mitglied der Dresdner Bogenschützen- gesellschaft, der allgemein hochgeachtete Rechtsanwalt'M Eduard Heydenreich, ist am Sonnabend nach kurzem H Krankenlager gestorben, nachdem ihm noch vergönnt ge- wesen, 12 Tage zuvor in voller Geistesfrische seinen 93.W Geburtstag zu feiern. — Der bekannte berg in Dresden hat eingestellt. — In Sachen des HandfertigkeitSuntev- richts hat die Gewerbekammer zuLeipzig eine map- kante Entscheidung gefällt. Dieselbe hat einem alt" sie gerichteten Ersuchen um Unterstützung der von der „Ge meinnützigen Gesellschaft" ins Leben gerufenen Schüler werkstatt mit allen gegen 2 Stimmen Genehmigung ver sagt und dies damit begründet, daß der Handfertigkeits unterricht für gewisse Gegenden und manche Fälle zwar zu empfehlen und als eine „angenehme und auch zweck- mäßige Unterhaltung" anzuerkennen sei, durch einen Un terricht aber, wie er nach Lage der Sache in den Schüler werkstätten erteilt werden könne, den Gewerbetreibenden ein wirklicher sachlicher Nutzen nicht bereitet werde, weil ! die wirkliche Werkstattlehre so viel Eigen- und Verschie- denartiges habe, daß sie nicht nach einer gleichmäßigen Schablone eingerichtet werden könne. Die große Mehr heit der Gewerbetreibenden bezweifle den praktische» Nutzen, welcher durch den Handfertigkeitsunterricht für den Gewerbestand erzielt werden solle, stark. Viel näher ' läge der Kammer eine tatsächliche Unterstützung der ver schiedenen gewerblichen Fachschulen. — Nach einer auf Grund des statistischen Schul- handbucheS für das Königreich Sachsen anzestellten Er- i ! Mittelung sind von den 6747 im Jahre 1882 in Sach sen amtierenden Volksschullehrern 501 in Preußen, H in Bayern, in Böhmen, in den sächsischen Herzogtümern rc. angestellt gewesen; 326 oder 5 Prozent der sächsischen Lehrer sind allein aus Preußen nach Sachsen übergeb gangen. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, -es Königl. Amtsgerichts und -es Stadlrats zu Frankenberg. Allem darauf ankommt, daß die von der Räude befallenen, beziehentlich die derselben verdächtigen Schafbestände vollständig ermittelt werden, so werden hierdurch Schafbesitzenden auf die geplante allgemeine Tilgungsmaßre^l aufwwrksam ge- , macht und dabei zugleich aufgefordert, in jedem Falle des Ausbruchs dn des Auftretens von räudeverdächtigen Erscheinungen bei ihren Schafbeständen unver züglich die ihnen nach 88 9 und 65,2 des Retchsgesetzes vom Ium 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, bei StrA obliegens» gen davon an die Ortspolizeibehörden, beziehentlich, was die Vorsteher selbständiger Gutsbezirke betrifft, an die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft zu erstatten. Je wichtiger im eignen Interesse aller Schafbesitzenden geplante allgemeine Maßregel ist, um so mehr darf erwartet werden, daß der vorgedachten Anzeigepflicht in allen Fällen unverbrüchlich werde genügt werden. „ . , . Demnächst werden aber hiermit auch die Ortspolizeibehörden daran erinnert^ daß sie in allen Fällen, in welchen von Schafbesitzern die vorgedachten Anzeigen an ? sie gemacht worden, nach 8 12 des Reichsgesetzes vom 23. Ium 1880 unverzüglich den Bezirksthierarzt von den bezüglichen Anzeigen in Kenntmß zu setzen und denselben zu Vornahme der an Ort und Stelle erforderlichen Erörterungen aufzufordern, dem-,^, nächst aber auch nach 8 4 der Ausführungsverordnung vom 9. Mar 1881 an die Kö- nigliche Amtshauptmannschaft bezügliche Anzeige zu erstatten haben. E Schließlich wird noch eröffnet, daß das Königliche Ministerium des Innern, um den Schafbesitzern das Erkennen der Räude und räudeverdächtigen Erscheinungen am M ihren Thieren zu erleichtern und dieselben dadurch, soweit nöthlg, m der Erfüllung der ° Anzeigepflicht zu unterstützen, eine umfängliche Belehrung über die Räude der Schafe - hat bearbeiten lassen und daß die Königliche Amtshauptmannschaft in der Lage ist, > diese Belehrung an die Schafbesitzer auf deren besonderen Wunsch abzugeben. Flöha, am 20. Februar 1883. Die Königliche Amtshauptmannschaft, »r. Forker-Schubauer.