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«tag kammern voraussichtlich vermehrter Berathungs- stoff zugeführt werden wird. Da gilt denn wohl auch für Handel und Gewerbe, durch rege Be theiligung am Wahlacte das eigene Interesse zu documentiren. f 8 Tage später als im vorigen Jahre zeigt sich Heuer der erste Schnee: gestern Abend schon erschien der Regen, der während des Tages sich eingestellt, stark mit Schnee gemischt und wäh rend der Nacht hatte die Flur ein Schneegewand erhalten, welches heute Morgen anhaltender leich ter Schneefall dichter zu gestalten verheißte. -s Im Benedix'schen Saale giebt morgen der Gesangverein Liederkreis aus Chemnitz ein Con- cert, dessen im Jnseratentheile vorliegender Num mer enthaltenes Programm mit seiner Abwech selung ernster und heiterer Compositionen an genehme Stunden verspricht. OertlicheS und Sächsisches. Frankenberg, 23. Oktober 1880. -f Die Wahlen für die Handels- und Ge werbekammer stehen nun auch für den diesseiti gen Bezirk vor der Thür. Dieselben finden nächsten Dienstag Vormittag von 10 bis 11 Uhr im Zimmer Nr. 3 des Gasthofs zum Roß statt. Wenn aus fast allen Orten, wo dieselben bisher vollzogen worden, über äußerst geringe Bethei ligung der betreffenden Kreise und damit über deren große Gleichgültigkeit gegen Angelegen heiten ihres Standes geklagt wird, so ist wohl darauf aufmerksam zu machen, daß die jetzigen Wahlen wegen der vom Reichskanzler in Aus sicht genommenen Reformen (Volkswirthschafts- rath, Arbeiterfragen rc.) besondere Bedeutung haben, da durch sie den Handels- und Gewerbe- — Aus den Voranschlägen für das Schul wesen ist zu ersehen, daß in den 7 Bürger- und 15 Bezirksschulen Dresdens 19656 Schüler in 487 Klassen unterrichtet werden und sich dabei ein Gesammtzuschuß von 937802 M. nöthig macht. Die Besoldung der Direktoren erfordert 80500, die der festangestellten Lehrer 794850 M. — Die Zeichnungen für das projectirte Leip ziger Concerthaus haben eine vollständige Deckung der Bausumme ergeben. — Eine weitere wichtige Entscheidung des Reichsgerichts ist geeignet, ein allgemeines Jnter- esie zu erwecken. Diese Entscheidung greift tief in das gemeine Leben ein. Das Reichsgericht hat nämlich festgestellt, daß das Abgeben und Annehmen von Scheingeboten bei Versteiaerunaen als Betrug strafbar ist. — Der Besitzer des Dresdner Panoptikums, Zu beziehen durch alle Postanstalten. Preis vierteljährl. 1 50 H. Einzelne Nummern 5 H. Inserate werden mit S Pf. für die gespaltene CorpuSzeile oder deren Raum berechnet. Geringster Jnseratenbetrag 20 Pf. Com- plictrte oder tabellarische Inserate nach Uebereinkommen. Bekanntmachung. Ergangener Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums zufolge wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach tz 16 des Naluralleistungs - Reichsgeietzes vom 13. Februar 1875 und nach Passus 10 zu tz 16 der Instruction vom 2. September dieses Jahres zur Ausführung dieses Gesetzes eintretende Verjährung der Entschädi gungsansprüche für verabreichte Fourage rc. in gleicher Weise, wie dies ünterm 3. August dieses Jahres bezüglich der Entschädigungsansprüche für gewährtes Qüartier in 190 dieses Blattes bekannt gemacht wor den, durch rechtzeitige Anmeldung bei dem betreffenden Gemeindevor stande unterbrochen wird, und es einer Anmeldung bei der vorgesetzten Gemeinde-Aussichtsbehörde nur dann bedarf, wenn — wie in selbststän digen Gutsbezirken rc. — die Anmeldung bei dem Gemeindevorstande ausgeschlossen ist. Von dem Gemeindevorstande ist deshalb in die betreffenden Liquida tionen stets folgende Bescheinigung aufzunehmen: bei Ouartierleistungcn: Der Anspruch auf Entschädigung ist innerhalb der in dem Z 17 des Quartierleistungsgesetzes vom 25. Juni 1868 vorgeschriebenen Frist bei dem Gemeindevorstande angemeldet worden. N. bei Naturalleistungen: Der Anspruch auf Entschädigung ist innerhalb der in dem tz 16 des Gesetzes über die Naturallei stung für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 rc. vorgeschriebenen Frist bei dem Gemeindevorstande an gemeldet worden. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 9. Oktober 1880. von Weiffenbach. Dch. Bekanntmachung. Nachbenannte Personen und zwar: Herr Carl August TrinkS, Böttchermeister in Memmendorf, Herr Richard Cornelius Diener, Holzarbeiter in Waldkirchen und Herr Carl Otto Schönherr, Straßenarbeiter in Gornau, sowie Herr Friedrich Ernst Müller, Tischler zu Flöha (Schweddey) und Herr Julius Friedrich LeichSnering, Schuhmacher zu Oederan sind auf Kosten des Bezirksverbandes Flöha und beziehentlich des hie sigen Bezirksobstbau-Vereines im vorigen und beziehentlich im laufenden Jahre in der Gärtner-Lehr-Anstalt zu Rötha als Baumwärter mit gutem Erfolg ausgebildet worden und haben sich verpflichtet, den Ein wohnern des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirkes beziehentlich — was p. Müller und LeichSnering anlangt — in erster Linie den Mitgliedern des Bezirksobstbau-Vereins Flöha ihre Dienste als Baum wärter zu widmen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 19. Oktober. 1880. von Weiffenbach. Dch. NachabmnemeM Boten, sowie von uns selbst noch angenommen. Amtsblatt der Lönigl. Amishauptmannschift Flöha, des Lömgl. Amtsgerichts »ad de« Atadtrath« M Frankenberg Betanntmach««ll, Staatseinkommenfieuer betreffend. Die in den nächsten Tagen durch die hiesige Schutzmannschast zur Austragung gelangenden Hauslisten, welche zur Aufstellung des StaatS- etnkommensteuerkatasterS für das Jahr 1881 dienen sollen, sind von den Hausbesitzern oder deren Stellvertretern unter genauer Beachtung der vorgedruckten Anleitungen in der ganzen Stadt an «!»»»» Tage und zwar Donnerstag den 28. October -. I., auszufüllen. Hiernach sind diese Listen binnen 10 Tagen, von der Zufertigung derselben an gerechnet, spätestens aber am 8. November d. I. bei der Stadtsteuer-Einnahme — Rathhaus 2 Treppen — durch den Hausbesitzer selbst, oder durch solche Personen, welche über etwaige Fragen in Bezug aus die Angaben in der Liste ge nügende Auskunft zu ertheilen vermögen, einzureichen. Die Versäumung dieser Frist zieht eine Geldstrafe bis zu 50 Mark nach sich. Frankenberg, am 23. Oktober 1880. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. Gr. Alles Entnehmen von Holz, Streu und Heide aus dem hiesigen Kir chen- und Pfarrwalde wird streng untersagt. Der Waldwärter Rös ler in Plaue ist mit dem Forstschutze beauftragt worden und bringt Schuldige zur Anzeige. Der Kirchenvorstand von Ober- und Niederwiesa. Erscheint löslich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, Abends für den folgenden Tag. — Jnseraten-Annahme für die jeweilige Abend-Nummer bis Vormittags l0 Uhr. Auf die diesjährigen Lommnnanlagen ist der IV. und letzte Termin bis zum I. November d. I. an die Stadtsteuereinnahme (Rathhaus 2 Treppen) zu berichtigen. Wir machen die Anlagenpflichtigen darauf hierdurch noch besonders aufmerksam mit dem Bemerken, daß gegen Säumige 8 Tage nach Ab lauf des Termins mit den executivischeu ZwangSmastregeln ver fahren werden wird. Frankenberg, den 22.kOctbr. 1880.;, Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. L.