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ezirksanz Wahllokal ^^Dienstag Morgen von der Ueberbrückung der Inserat« werden mlt S Pfg. für dt« gespaltene SorpllS- geile derechnet. Kleinster Inseraten« betrag so Pfg. Komplizierte und ta bellarische Inserat« nach besonderem Tarif. Inseraten-Annahme für dt- jewetltg« Abend-Nummer tt» vormittag« lo Uhr. Der Stadtrat. Kuhn, Brgrmstr. geschlagen wird. Die Wahl ist eine entscheidende Schlacht, denn die Gegensätze haben sich so zugespitzt, daß die Vermittelung der Anschauungen auf dem sozialen und wirtschaftlichen Gebiet noch unmöglicher erscheint als eine Konzession re ligiöser oder politischer Art. Alle, alle sind zur Partei nahme gedrängt ' " ° chleunigst anzeigen Frankenberg, am 25. Oktober 1881 Hausbesitzer selbst oder durch „ i Bezug auf die An zu erteilen vermögen, einzu- IV. Wahlbezirk umfaßt die Wohnhäuser 260 bis mit 365 des Brandkatasters (alte Nummer), mit hin den Ortsteil Neustadt, als: Altenhainer Straße (innere und äußere), Fried richstraße, Sonnenstraße, Lerchenstraße, Teichstraße, Töpferstraße, Bergstraße, Quer straße und Mittelstraße. Wahlvorsteher: Herr Stadtrat Naumann, Stellvertreter: " so kann die Seele des Volkes voll und kräftig ihr Ur teil sprechen und ihre Wünsche äußern und zu verwirk lichen suchen, nur so kann das Herz des Volkes seinen ruhigen gesunden Pulsschlag zeigen, den hier und da Parteien dumpf zu betäuben oder fieberhaft zu erregen suchen. Herbei, ihr Mannen allesamt, die ihr das Beste eures großen und schönen Vaterlandes erstrebt, herbei zur Wahl! Die einzelne Stimme ist ein Teilchen der politischen Selbsthilfe, welche die direkte Wahl dem Volke verleiht; sie kann das Quentlein sein, welches das Zünglein der Wage zum Ausschlag bringt. Wir wollen keine politi sche Bevormundung, wir können keinen bessern Rat in letzter Stunde geben, als daß ein jeder nach seiner in nersten Ueberzeugung seine Stimme gebe, denn ein je der hat Zeit gehabt, zu prüfen und das Beste zu behal ten; aber nochmals rufen wir in letzter Stunde: Bleibe keiner daheim! — Die Stunde der Entscheidung ist da! — Mann für Mann, — auf zur Wahl! örtliches «n- SSchsisches. Frankenberg, 26. Oktober 1881. -f Die amtliche Bekanntmachung an der Spitze un seres heutigen Blattes, welche die 4 Wahllokale und die Distrikte, welche jenen zugeteilt sind, wie Wahlzeit Bekanntmachung, .... c die Weichstagswayc betreffend. * Wahl zum deutschen Reichstage ist die Stadt Frankenberg -ischer Art. Alle, alle sind zur Partei- Kanzler, Minister, Beamte stehen auf , -artei; die Regierung ist inmitten des Kampfgewühls gleich dem Volke. In solchen Zeiten ist, so sehr man schon im allge meinen verlangt, daß jeder Staatsbürger in der Stunde der Wahl das höchste Recht, das er besitzt, ausübt, er wolle denn sich vorwerfen lassen, daß er seine höchste Pflicht vernachlässigt habe, die allgemeine Teil nahme, die Wallfahrt aller zur Wahlurne nötig. Nur Zur Wahl! Heute finden im ganzen deutschen Reich die Wahlen zum Reichstage statt, deren Ausfall auf drei Jahre die Richtung unserer Gesetzgebung bestimmt. Es hieße Was ser ins Meer tragen, wollten wir heute noch, am Tage der Entscheidung, die Bedeutung der diesmaligen Reichs tagswahl auseinandersetzen. Qft genug ist sie hervor gehoben worden, Abgeordnete, politische Führer und Männer des Volkes haben sich oft genug in Wort und Schrift über die Entscheidungsschlacht geäußert, die heute Erscheint täglich. Mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abm^S für den fol genden Tag. Preis »iertelMrltch > M. do Pfg., monatlich so Pfg., «inzel-Nrn. b Pfg. Bestellungen nehmen alle Post anstalten, Postboten und die Ausgabe stellen de« Tage blattes im. err Fabrikant Rudolf Vogelfang; hligs Schankmirtschaft an -er Töpferstraße Die Wahlhandlung findet am Die in den nächsten Tagen durch die hiesige Schutzmannschast zurAustragung gelangenden Hauslisten, welche zur Aufstellung des StaatseinkommenfteuenatA- sters für das Jahr 1882 dienen sollen, sind von den Hausbesitzern oder deren Stell vertretern unter genauer Beachtung der gestellten Fragen in der gMtzen Stadt an vimivM Tage und zwar Freitag, den 28. Oktober dieses Jahres, 27. von vormittags 10 Uhr an statt. Nachmittags 6 Uhr wird dieselbe geschlossen. Das Wahlrecht kann nur in Person ausgeübt werden. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen versehen sein; auch müssen dieselben bei der Abgabe an den Wahlvorsteher derart Wahllokal: Zimmer Nr. 3 im Gasthof zum Rotz. in Wahlbezirk umfaßt die Wohnhäuser 232 bis mit 259, 366 bis mit 475 des Brandkatasters (alte Nummer), sowie die in Abteilung 3 des Brandkatasters verzeichneten Wohnge bäude und das Gut Neubau, mithin folgende Straßen: Baderberg, Mühlgraben, an der Mühlbach, Chemnitzer Straße, Seegasse, Fabrikstraße, Seilergasse, Leopoldstraße, Schuhmachergasse, Wassergasse, Mühlgasse, Badergasse, Neugasse und die in Abteilung 8 und 6 verzeichneten Wohngebäude außerhalb der Stadt. Wahlvorsteher: Herr Stadtrat und Friedensrichter Hunger, Stellvertreter: Herr Stadtverordneter Fabrikant Listner; Wahllokal: Saal -es Weverimmngshauses. auszufüllen. Hiernach sind diese Listen binnen 10 Tagen, von der Zufertigung derselben an gerechnet, "spätestens aber am 8. November dieses Jah"-" einnahme — Rathaus, 2 Treppen — durch de« Hausbefi solche Personen, welche über etwaige Fragen in gaben in der Liste genügende Anskunst <_ Stellvertreter und die Bestimmung der Wahllokale ist wie folgt festgesetzt worden: I. Wahlbezirk umfaßt Hw Wohnhäuser 26 bis mit 126 des Brandkatasters (alte Nummer), mit- hm folgende Straßen: Klingbach, am Damm, Hainichener Straße, am Neubau, Garten- straße, Feldstraße, Margarethenstraße, Schützenstraße, Scheffelstraße, Körnerstraße und Wmklerstraße. Wahlvorsteher: Herr Stadtrat Eckelmann, Stellvertreter: Herr Stadtverordneter Webermeister Wodeck; Wahllokal: Rathaussaal. n. Wahlbezirk umfaßt die Wohnhäuser 1 bis mit 25, 127 bis mit 231 und 476 bis mit 498 des Brandkatasters (alte Nummer), mithin folgende Straßen: Schloßstraße, Schulgasse, Humboldtstraße, Albertstraße, Kirchhof, Markt, Kirchgasse, innere und äußere Freiber ger Straße, Amalienstraße, Karolinenstraße, der Teil der Körnerstraße zwischen der Freiberger Straße und Humboldtstraße, sowie die Rathausgasse. Wahlvorsteher: Herr Stadtrat Schiebler. « reichen. Die Versäumung dieser Frist zieht eine Geldstrafe bis zu 50 M. nach sich. Frankenberg, am 22. Oktober 1881. Der Stadtrat. Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung. Ain vergangenen Sonntag in den Abendstunden ist aus einem Hause in hiesiger Gartenstraße von einem Treppengeländer des Oberbodens weg ein noch gutes Jackett von bläulichem Floconnö, versehen mit schwarzem Sammetkragen und überspottnenen Knöpfen, gefüttert mit schwarzem Lloid, innen mit blauer Seide gesteppt, bis an den Kragen zum Zuknöpfen, die'Vorderteile unten etwas abgerundet und das Hinterteil mit Schlitz versehen, gestohlen worden. Alle auf diesen Diebstahl Bezug habenden Wahrnehmungen wolle man uns und Beschaffenheit der Stimmzettel in Erinnerung bringt, sowie Inserate der Parteien über die Ausübung der Wahlpflicht entheben uns besonderen Hinweises auf die erwähnten Bestimmungen. Nur bezüglich der Stimm zettel bemerken wir noch, daß dieselben von weißem Papier sein und etwa die Größe eines halben Oktavblat tes haben müssen; Name, Stand und Wohnort des Kandidaten müssen auf einer Seite stehen; steht mehr darauf, oder ist irgend ein Schreibfehler darin befindlich, so ist der Zettel ungiltig. Selbst Flecke, welche darauf sind, gelten als Erkennungszeichen und können den Zettel ungiltig machen. Was auf dem Zettel steht, kann ge druckt oder geschrieben sein, je nach Belieben. Man faltet den Stimmzettel einmal der Länge und einmal der Breite nach zusammen, sodaß die beschriebene Seite nach innen kommt, und niemand sehen kann, was darauf steht. —Wir bitten heute nur noch dieFreunde unseres Blattes in den Amtsortschaften, uns das Wahlresultat ihrer Orte so schnell als möglich gefälligst mitzuteilen. —r Aus dem westlichen Amtsbezirke. Ei nen höchst bedauerlichen Abschluß fand der letzte Auers- zufammengefaltet sein, daß der auf ihnen verzeichnete Name verdeckt tst. Jeder Wähler hat bei Abgabe des Stimmzettels d,e Brandkatast^-NUMMer des von ihm im Monat August dieses Jahres bewohnten Hauses aw zugeben, da die Wahllisten zu dieser Zeit nach der Nummerfolge der Wohnhäuser im Brandkataster aufgestellt sind. Frankenberg, den 18. October 1881. " v' DerStadtrat. Kuhn, Brgrmstr. Gtz, Bekanntmachung. Auf die diesjährigen Gemeindeanlagen ist der IV. und letzte Termin (mit 10 Anlagen) bis zum 1. November dieses Jahres an die Stadtsteuer- einnahme (Rathaus 2 Treppen) zu berichtigen. , „ Wir machen die Anlagenpflichtigen darauf hierdurch noch besonders aufmerksam mit dem Bemerken, daß gegen Säumige 8 Tage nach Ablauf des Termins des Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Frankenberg, am 21. Oktober 1881. DerStadtrat. Kuhn, Brgrmstr. H. Bekanntmachung,