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1880 -v 282 findet in Sitten Vie bete. Stadt 1880 err«. »ii von !grn von Uhr an Hst ein- mn- 8kr6 Uhr an ich ein- Uhr an und liehst eyer. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Preis viertcljkihrl. 1 50 Einzelne Nummern 5 Principe entschieden werden. Nichts destoweni- ger ist es höchst wünschenswert^ bei der In struction der Zähler möglichst gleichmäßige Ge sichtspunkte festzuhalten. Die Direction des kgl. sächs. statistischen Bureaus hat infolge von An fragen aus verschiedenen sächsischen Städten, ob Studenten, die nicht in Aftermiethe wohnen, sondern direct vom Hausbesitzer gemielhet haben, als Haushaltungsvorstände zu betrachten seien, eine bestimmte Antwort geben müssen und sich dahin geäußert, daß bisher in Sachsen das Hauptgewicht auf die „Führung einer eigenen Wirthschaft" und sodann auch auf das directe oder indirecte Miethverhältniß gelegt worden sei und daß in der Regel die einzeln ste henden Aftermiether als zur Haushaltung des Aftervermiethers gehörig betrachtet worden seien, mithin auch die Studenten im Allgemeinen nicht als Haushaltungsvorstände gelten können. Es sind jedoch in Ausnahmefällen auch ein zeln lebende Aftermiether mit zu den Haushal tungsvorständen gerechnet worden, und es ist bei den letzten Zählungen in verschiedenen Städ ten Sachsens vorgekommen, daß Offiziere und wohlhabende Studenten, die einen Diener hatten, ebenso Fremde, welche sich Dienstboten oder Auf wartung hielten, wie Schauspielerinnen, Besuche rinnen des Conservatoriums, oder Buchhalter, Lehrerinnen, Verkäuferinnen und andere allein stehende selbstständige Personen, die eine Auf wartung hatten, als Haushaltungsvorstände ge zählt wurden, obwohl sie Aftermiether waren. Im Allgemeinen wird man in zweifelhaften Fällen den Besitz eines eigenen Kochheerdes und Ofens, worin Speisen bereitet werden und das Essen in der eigenen Wohnung, sowie eine besondere Aufwartung als Kennzeichen einer ei genen Haushaltung betrachten können. Es giebt jedoch auch Fälle, wo Studenten, Commis und andere einzeln lebende selbstständige Personen, welche nicht zu Haus kochen und essen, doch als Haushaltungsvorstände betrachtet werden müssen, sobald sie nämlich ihre Wohnung direct von einem Hausbesitzer gemiethet haben, der sein Haus gar nicht selbst bewohnt. Solche directe Miether, welche sehr oft in gar keiner Beziehung zu den übrigen Familien des Hauses stehen, würden bei der Zählung ganz verschwinden, wenn man sie nicht mit einer besonderen HauS- haltungSliste versehen wollte. In solchen Fällen muß das Hauptgewicht auf das directe oder indirecte Miethverhältniß gelegt und ein direk ter Miether zu den Haushaltungsvorständen ge» rechnet werden. Aus den vorstehenden Bemerkungen erhellt, daß den Behörden oder Zählungscommissionen 21. öffentliche Sitzung -es Sta-tveror-neten- Colleginms Dienstag, den 3V. Nov-r. 1880, Abends 6 Uhr. IuKv8»rän«NK: 1. Eingänge. 2. Progymnasium betr. 3. Wahl von 3 Mitgliedern zur Einkommensteuer-Einschätzungs-Kommission. 4. Betriebs- Wir erinnern daran, datz die Ausgabe des Blattes in der Expedition ' — — ' —'fertigung der Boten Wer ist als Haushaltungsvorstand zu zählen? Die Haushaltungen bilden den wichtigsten An haltspunkt für die Arbeit der Volkszähler. Wollte man das Haus als solches zum Anhalt wählen und alle Bewohner bunt durcheinander aufschrei ben, so würde mau Massen ohne innern Zu sammenhang erhalten und keinen Einblick in die sociale Gliederung der Bevölkerung gewinnen. Es würden dann auch die Mittelglieder fehlen, welche für die Richtigkeit der Angaben verant wortlich sind. Diese Verantwortlichkeit ruht bei den Haushaltungsvorständen, welche alle Zäh lungsformulare in Empfang zu nehmen, auszu füllen und als richtig zu bescheinigen haben. Man sollte nun meinen, daß der Begriff der „Haushaltung" über allen Zweifel erhaben sein müßte. Dies ist jedoch leider noch nicht der Fall. Als die Directoren der städtischen statisti- Jnferate werden mit s Pf. für di- gespalten- EorpuSz-Üe oder deren Raum b-rechn-t. Geringster Jnleratenbetrag so Pf- E°m- plicirte oder tabellarische Inserate nach Ueberemlommen. schen Bureaus im October 1879 in Berlin über die Ausführung der nächsten Volkszählung be- riethen, wurde auch die Streitfrage, was unter „Haushaltung" zu verstehen sei und insbesondere der Punkt, ob man zwischen directen Mechern und Aftermiethern unterscheiden solle, nach ver schiedenen Seiten beleuchtet und das Resultat der Debatte schließlich von dem Director des Berliner Bureaus, vr. Böckh, dahin zusammen- gefaßt: „Jedenfalls sind auch unter uns die An sichten über den Begriff der Haushaltung so ver schieden, daß wir zu einer übereinstimmenden Definirung derselben nicht gelangen werden." Man glaubte eine solche Definition den gleich zeitig im October 1879 in Berlin versammelten Directoren der deutschen landesstatistischen Bu reaus überlassen zu sollen. In der That war dies auch von Seiten des reichsstatistischen Amts versucht und vorgeschlagen worden, in der „All gemeinen Anleitung" zur Volkszählung zu be stimmen: „Unter Haushaltung sind die zu einer wohn- und wirthschaftlichen Gemeinschaft ver einigten Personen zu verstehen." Es erschien jedoch der Mehrheit der amtlichen deutschen Sta tistiker bedenklich, sich an eine solche Definition zu binden und es wurde jedem Staate freige stellt, diesen Satz aus der „Allgemeinen Anlei tung" wegzulassen. Infolgedessen ist denn auch, beiden Vorberei tungen zur nächsten Volkszf " an verschiede nen Orten wieder der Zweife- ^fgetaucht, wer als Haushaltungsvorstand zu betrachten sei? Es kann diese Frage namentlich in Betreff der ein zeln lebenden selbstständigen Perso nen nur schwer nach einem ganz unumstößlichen Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, Abends für den folgende» Tag. — Jnseraten-Annahme für die jeioeilige Abend-Nummer bis Vormittags 10 Uhr. - die Entscheidung von Fall szu Fall nicht ganz - zu ersparen sein wird. In den allermeisten - Fällen wird jedoch die Anleitung zur Haushal tungsliste ausreichen, welche ausdrücklich sagt: „Einer Haushaltung gleichzuachten und in be- > sondere Zählungslisten einzutragen sind die ein zeln lebenden selbstständigen Personen, welche eine besondere Wohnung innehaben und eine eigene Hauswirthschaft führen. Andere allein stehende Personen werden in die Liste derjenigen Haushaltung ausgenommen, bei welcher sie woh nen, auch wenn sie in derselben keine Verköstigung erhalten." Im Uebrigen ist zu bemerken, daß bei der Be arbeitung der Volkszählung alle Haushaltungen, die nur aus einer Person bestehen, von den Haushaltungen mit 2 und mehr Personen ge sondert werden. Oertliches und Sächsisches. Frankenberg, 29. November 1880 f Für die 4. Sitzungsperiode des Chemnitzer Schwurgerichts sind aus unsrer Stadt die Herren Rentier John und Kfm. Flatter als Geschworene ausgeloost worden. Die Hauptverhandlungen dauern vom 6. bis 15. Decbr. und betreffen je 2 Fälle von Brandstiftung, Meineid und Ver brechen wider die Sittlichkeit, je 1 Fall von Ur kundenfälschung, Nothzucht, Meineid und Urkun denfälschung (welcher beiden Vergehen Schuh macher Josef Wittura von hier angeklagt ist), betrüglichen Bankerott und Beihilfe dazu und Brandstiftung. f Ueber die am letzten Dienstag in der „Linde" zu Chemnitz abgehaltene Diöcesanversammlung der Ephorie Chemnitz wird dem Dr. I. berichtet: Die Präsenzliste ergab die Anwesenheit von 104 Per sonen. Nach einem gemeinschaftlichen Gesänge mit daran sich anschließendem Gebet hielt Hr. Superintendent Mi chael eine längere geist- und schwungvolle Begrüßung-- Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths M Frankenberg auf Da-, was feiten der Kirche zur Ueberwindung de» Materialismus und seiner verschiedenen ErscheinungSfor- men auf socialem und kirchlichem Gebiete zu geschehen habe. Es sprach sodann in sehr anregender Weise Hr. Pastor Meyer au« Themnitz über die idealen Aufgaben de» Kirchenvorstaudt* und bezeichnete al» solche vornehm lich die Sorge für eine würdige Herstellung und AuSstat- tung de« Von<«-»u,e«, dabei erwähnend, daß in Lhemnitz für dies« Zwecke in den letzten 4 bi« S Jahren die bedeuten»« Summe von 350000 M. verwendet wor- den sei «» die Herstellung einer besonderen Kirche für die Pet^ememd« bevorstehe, ferner die Sorge für das d«»»machiendt Geschlecht, welche, man in eine engere Muv-mit der Kirche bringen müsse, sowie die Unter- Wtz-m, der mnern Mission zur Steuer der geistig-leibli- chen Roth. Die nächste Folge der gegebenen Anregung war, daß innerhalb der einzelnen Kirchenvorstünde Tom- Missionen zur weitern Borberathung über da» Werk der bericht der Gasanstalt vom Jahre 1879. Refr. Stavtv, Rompano. Der Stadtverordneten-Vorsteher vr. Meding« —. nicht vor le ;7 Uhr Abends erfolgen kann» da die Abi und der Postexemplare derselben vorhergehen mutz. 4. Abonnenten, freundlichst darauf Rücksicht nehmen zu wollen. Vie ürpeckitioa ckes kravkeaderAer I»xeI>I»tte8