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^ziMsa^^ Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. Amtsgerichts und -es Stadtraths M Frankenberg. Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, Abends für den folgenden Tag, — Jnseraten-Annahme für die jeweilige Abend-Nummer dis BormittagS 10 Uhr, Zu beziehen durch alle Postanstalten. Preis Vierteljahr!, 1 50 H, Einzelne Nummern 5 H. Inserate werden mit 8 Pf, für die gespaltene CorpuSzeile oder deren Raum berechnet. Geringster Jnseratenbetrag so Ps. Com- plicirte oder tabellarische Inserate nach Uedereinkommen, Bekanntmachung. Das in Niederlichtenauer Flur gelegene Feld des oberen und niederen Viehweges soll parzellenweise Sonntag, den IS. September d. I., von Nachmittags 3 Uhr an an den Meistbietenden von Michaelis an auf 6 Jahre hintereinander verpachtet werden. Die Bedingungen wer- den vor der Auction bekannt gemacht. Sammelplatz bei dem Römer'- schen Gute, wozu Bietungslustige eingeladen werden. Niederlichtenau, den 16. September 1880. Der Gemeinderath da selb st. Kühn, G.-V. Ueber die Pflichten der zur ErfaHreserve 1. Kl. überwiesenen Militärpflichtigen herrscht, wie osficiös geschrieben wird, trotz des klaren Wortlauts der betreffenden Bestimmungen in dem Nachtrag zum Reichsmilitärgesetz vom 6. Mai d. I. und obwohl vor einiger Zeit von unterrichteter Seite eine übersichtliche Zusammen stellung jener Pflichten durch die Presse ver breitet wurde, immer noch so große Unklarheit, daß es angezeigt erscheint, auf das unmittelbar bevorstehende Erscheinen der zu dem Gesetze vom 6. Mai ausgearbeiteten Ausführungsbestimmun gen aufmerksam zu machen. Diese enthalten in Bezug auf die Ueberweisung zur Ersatzreserve 1. Klaffe dem Vernehmen nach eine Reihe von Vor schriften etwa folgenden Inhalts: Es werden dieser Klasse der Ersatz-Reserve vorzugsweise diejenigen Personen überwiesen, welche tauglich befunden, aber als Ueberzählige nicht zur Einstellung gelangt sind. Ergiebt diese Kategorie nicht den Bedarf, so ist derselbe zu entnehmen aus denjenigen Militärpflichtigen, de ren häusliche Verhältnisse für den Fall eines Krieges die weitere Berücksichtigung nicht gerecht fertigt erscheinen lassen, aus den nur bedingt Tauglichen, welche also wegen geringer körper licher Fehler befreit worden, und aus den zeitig Untauglichen, welche wegen zeitiger Dienstun brauchbarkeit vom Friedensdienst befreit bleiben, aber deren hinreichende Kräftigung in den näch sten Jahren zu erwarten steht. Falls dagegen sich ein Ueberschuß ergiebt, so entscheidet die Reihenfolge der Loosnummer bei der erstgedach- len Kategorie und sonst das Lebensalter, die bessere Tauglichkeit und die Abkömmlichkeit. Der Bedarf an Uebungspflichtigen ist aus der Zahl der wegen hoher Loosnummer oder wegen ge ringer körperlicher Fehler der Ersatzreserve 1. Klasse Ueberwiesenen zu entnehmen. Geistliche, welche ordinirt sind oder die Priesterweihe em pfangen haben, sind von der Uebungspflicht be freit. Denjenigen, welche zur Ersatzreserve 1. Klaffe überwiesen, wird, wenn sie nur im Falle der Mobilmachung eingezogen werden sollen, ein „Ersatz-Reserve-Schein I", wenn sie dagegen auch im Frieden übungspflichtig sind, ein „Er- satz-Resexve-Paß I" ertheilt. In den allgemei nen Bestimmungen lauten beide Documente über ein. Der Inhaber derselben steht unter der Controls der Landwehr-Compagnie des Land- wehr-Bezirkscommandvs und muß sich daher so fort beim Landwehr-Bezirks-Feldwebel melden, auch im Falle einer Wohnungs-Veränderung die bezügliche Meldung machen. Wer ins Ausland verzieht, bleibt in der Controls derjenigen Land- webrcompagnte, welche bei der Ueberweisung zur Ersatzreserve die Controls zu übernehmen hatte. Inhaber kann ungehindert verreisen, hat jedoch geeignete Vorkehrungen zu treffen, daß ihm eine etwaige Gestsllungsordre jeder Zeit zugehen könne. Vor Antritt einer Wanderschaft ist dem Bezirks- Feldwebel Meldung zu erstatten. Während der Wanderschaft finden weitere Meldungen nicht statt, außer wenn der Ersatzreservist in feste Ar beit, sei es im Inlands oder im Auslande, tritt. In den übrigen Bestimmungen weichen die beiden Documente entsprechend von einander ab. Dieje nigen, welche den Ersatz-Reserveschein I besitzen, ha ben sich bei Mobilmachungen, auch wenn sie sich im Auslande befinden, sofort zu stellen. In fried lichen Zeiten haben sie das Recht, ohne Weite res auszuwandern; nur haben sie davon Anzeige zu machen. Die Inhaber eines Ersatz-Reserve- Passes I dagegen sind im Frieden zur Theil- nahme an vier Uebungen verpflichtet. Zurück stellungen von der ersten Uebung sind unzulässig. Diejenigen, welche nach außereuropäischen Län dern, jedoch mit Ausschluß der Küsten des Mit telländischen und des Schwarzen Meeres, gehen wollen, können nach geleisteter erster Uebung im Frieden von der Theilnahme an ferneren Ue bungen auf zwei Jahre, und falls sie sich im Auslande eine feste Stellung erworben haben, von der Rückkehr im Falle der Mobilmachung bis zur Entlassung aus der Ersatzreserve entbun den werden. OertlicheS und Sächsisches. Frankenberg, 16. September 1880. 1- Der heutige sogen. Abschuß der Scheiben schützengesellschaft, mit welchem das übliche Sonn tagsschießen für dies Jahr beendet wird und welchen in früher Morgenstunde Reveille durch die Stadt einleitete, erhielt in seinem öffentlich sten Theile, dem Auszuge der Schützengilde, eine festliche Gestaltung dadurch, daß der jüngste Ju bilar, Hr. Webwaarenfabrikant C. F. Rüdiger, zur Feier seiner 50jährigen Mitgliedschaft solenn abgeholt wurde und an dem Zuge in voller Rüstigkeit unter dem Ehrengeleitr von 6 weiß gekleideten, mit grünen Schärpen geschmückten Festjungfrauen theilnahm. -j- Das gestern im Jnseratentheile des Tage blattes veröffentlichte Programm der morgen Abend im Saale des Noß zum Besten der Klein kinderbewahranstalt stattfindenden Zaubervorstel lung des Hrn. Rentiers Franz Oeser aus Mei ßen, der von seinen frühem Ättnstreisen wie durch sein neuerliches nur gemeinnützigen Zwecken ge widmetes Auftreten in verschiedenen Orten des Vaterlandes als gewandter Prestigiateur weit bekannt ist, läßt einen amüsementreichen Abend und bei dem wohlthätigen Endziele sicherlich auch zahlreichen Besuch erwarten. Wir unterlassen daher nicht, nochmals auf dasselbe hinzuweisen, wie nicht minder auf die für Sonnabend Nach ¬ mittag im gleichen Locale arrangirte Kinderoor-' stellung. Eine solche, die Hr. Oeser kürzlich in Döbeln gab, brachte den Kleinen nach dortigen Berichten ein noch nie gehabtes Vergnügen. -j- Wegen Rückfallsdiebstahls wurde am 13. dss. vom köngl. Landgericht Chemnitz die vom März bis Juni im Wollwaarengeschäst der Firma Gebrüder Hartung hier als Directrice angestellt gewesene 36 Jahre alte Josephine Marie Emilie Ehrhardt aus Berlin zu 10 Monaten Gefäng- niß verurtheilt. Dieselbe hatte drei Mal aus dem Geschäft Tücher und Garne im Gesammtwerthe von 67 M. entwendet und die Waaren bereits nach Berlin gesendet, wohin sie bald überzusie deln gedachte. Sie ist bereits wegen Diebstahls mehrfach und darunter ein Mal mit 6 Jahren Zuchthaus bestraft worden. Ihre hiesige Stel lung wurde ihr sofort gekündigt, als der Chef der Firma ihre Vergangenheit erfuhr. — Am folgenden Tage wurde von demselben Gerichts höfe der 20 Jahre alte, gleichfalls mehrfachen Diebstahls wegen vorbestrafte Dienstknecht Hof mann aus Bautzen wegen Rückfallsdiebstahls und Betrug zu 1 Jahr Gefängniß und 3jähri- gem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verur theilt. Derselbe hatte in Mühlbach Cigarren im Werthe von 2 M., in Dittersbach einem Mit knecht ein Portemonnaie mit 2 M. 20 Pf. In halt, aus einem hiesigen Verkaufsladen eine Mütze und aus einer Restauration 200 Stück Cigarren gestohlen und sich schließlich, indem er sich sür den Sohn seines Dienstherrn ausgab, ein Paar Stiefel im Werthe von 5 M. auf Cre dit verschafft. — Mit gestern erreichten die Gerichtsferien ihr Ende und tritt daher mit heute der ge wöhnliche Geschäftsgang bei allen Gerichtsbehör den wieder ein, d. h. es erfolgt auch die regel mäßige Expedirung der nicht dringlichen Ange legenheiten. — Am 26. d. M., Sonntags, Vormittags ^11 Uhr findet in Leipzig eine Generalversamm lung des Neichsvereins für Sachsen statt, in welcher über die gegenwärtige Parteilage ver handelt werden wird. Zum Eintritt berechtigt die Mitgliedskarte und wird erwartet, daß bei der Wichtigkeit der auf der Tagesordnung ver zeichneten Frage die Versammlung aus allen Theilen des Landes zahlreich besucht wird. — Die Feier des 200jährigen Bestehens der Stadt Ernstthal hat sich zu einem wahren Volks feste gestaltet. In einer Vorfeier am Sonntag Abend hielt Brgrmstr. Lorenz einen Vortrag über die Vergangenheit der Stadt und am Montag wurde großer Festgottesdienst unter sehr zahl reicher Betheiligung abgehalten. Ein imposan ter Festzug bewegte sich durch die außerordent lich reich mit Flaggen, Laubgewinden und Bäu men geschmückten Straßen der Stadt nach dem