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1880. Ämtrbktt der König«. ÄmkhMptmamischast Flöha, des kömgl. Ämtsg-richts md des Ltadtraths M Frankenderg. Stadtsteuer-Einnahme Frankenberg, am28.Februar 1880. OertlicheS und SiichfischeS. f für den S°nn- Abends Abend-N.^nerT'LLS^ bei der Katastrophe irgend einen der Beamten eine Schuld treffe. Die zwei übrigen Punkte beantwortete Staatsmimster v. Nostitz-Wallwitz dahin, daß eine Entschließung über eine Reform des Knappschaftskassenwesens erst nach Abschluß der thatsächlichen Ermittelungen, mit welchen jetzt das statistische Bureau beschäftigt sei, stattfinden könne. Eine gedeihliche Lösung der Frage sei sehr schwierig, vorläufig würde den Knappschafts kaffen zu empfehlen sein, um auch größeren Un glücksfällen gewachsen zu sein, mehr als bisher von der Unfallversicherung Gebrauch zu machen. Bezüglich des dritten Punktes erklärte der Mi nister, daß er in Uebereinstimmung mit der vom Staatssecretär des Innern am vorigen Freitag im Reichstage abgegebenen Erklärung der An ficht sei, daß diese Frage nicht gelöst werden könne getrennt von der Frage der Altersver sorgung. Die Kammer genehmigte hierauf den Gesetzentwurf, betreffend das Dienstverhältniß der Richter, nach den Beschlüssen der Ersten Kammer mit einer einzigen, mehr redactionellen Aenderung und erledigte zum Schluß eine Nn- Frankenberg, 2. März 1880. f Die Hauptverhandlungen bei dem königl. Schwurgerichtshofe zu Chemnitz auf die erste diesjährige Vierteljahrssitzungsperiode beginnen am 9. d. M. mit der Verhandlung gegen den Handarbeiter Friedr. Ed. Morgenstern aus Nie derwiesa wegen Brandstiftung und währen bis zum 20. Zur Verhandlung stehen außer dem schon erwähnten Falle 4 Fälle von Meineid, 3 Fälle von Nothzucht, 2 Fälle von Urkunden- älschung und je 1 Fall von Verbrechen gegen die Sittlichkeit, Raub, Todtschlagversuch und Auf- ruhr und Widerstand gegen die Staatsgewalt. stand die Petitionen mehrerer Weichenwärter bez. ihres Diensteinkommens auf sich beruhen ge lassen, die des Abg. Schmidt betreffs Giltigkeit der Tagesbillets auf beiden Linien der Leipzig- Dresdner Bahn der Regierung zur Kenntniß- nahme überreicht. Auch bezüglich der kgl. De crete, betreffend die Erwerbung eines Grundstücks für die Amtshauptmannschaft Glauchau, den Ent wurf eines Gesetzes über die Erhöhung der in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit zu er hebenden Genchtsgebühren, die Verfügung über die Stallamtswiesen und die Domäne Pillnitz und die Begebung der durch das Gesetz vom 1. März 1878 geschaffenen 3procentigen Rente, so wie die Umwandlung der 5procentigen Staats schuld in eine 4procentige trat die Kammer durch gängig den hierzu von derll. Kammer gefaßten Beschlüssen bei. auf Verantassung und mit Genehmigung des Finanzministeriums veröffentlicht worden, eine weitere Veröffentlichung aber nicht beabsichtigt sei. Der Regierungscommissar widerlegte sodann die von Liebknecht vertretene Anschauung, daß Bom Landtage. In der Sitzung der II. Kammer von« 1. März begründete zunächst Liebknecht seine In terpellation: ob 1) der vom Dresdn. Iourn. veröffentlichte Bericht über die Brückenberg schachtkatastrophe als osficiell zu betrachten sei und nicht bald ein abschließender officieller Be richt veröffentlicht werden könne; ob 2) die von der Regierung über das Knappschaftskaffenwe sen angestellten Erörterungen zu einem Resul tate geführt haben und welche Maßregeln die Regierung zu treffen beabsichtige, um den von ihr anerkannten Uebelständen im Knappschafts kaffenwesen abzuhelfen, und ob sie 3) gesonnen sei, beim Bundesrathe auf Abstellung der beim Brückenbergunglück zu Tage getretenen Mängel des Hastpflichtgesetzes zu wirken? Der Inter pellant beschuldigte die Verwaltung des Brücken bergschachtes der Vernachlässigung der gebotenen Vorsicht im Betriebe. Die meisten der in den sächsischen Bergwerken vorgekommenen Explo- I sionen hätten vermieden werden können; in den D englischen Gruben kämen weniger Verunglückungen vor, die Beaufsichtigung der Bergwerke in Eng- land sei aber auch eine mustergiltige. Er er warte von der Regierung einen größeren Schutz der Arbeiter in den Bergwerken, eine gründliche K Regelung des Knappschaftskaffenwesens. Wenn der Staat die Eisenbahnen in seine Hände ge- k nommen, so möge er aus denselben Gesichts ¬ punkten auch die Bergwerke erwerben. - Auf die erste Frage erwiderte geh Finanzrath vr. Fresesleben, daß der Bericht im Dresdn Iourn von dem zuständigen Berginspector verfaßt und 1 März sind zu bezahlen: / 1., v«e pr. l Termin bis längstens den 8. /zj da« bi- länO-n« d-a gl. »är,. „ Spartaffe zu Frankenberg. , rum Ausleihen gegen hypothekarische Sicherheit liegen je- L nLs Zm'°n,-,Mas -Lr »uMadigun« d-rD-MM w«d°» «ich, .Hob.«. m Bekanntmachung. ist in der Nacht vom 20. auf den 21. unverschlossenen Scheune zu Dittersbach 1 bestehend aus einem Kummte, ledernen Seitenblättern, sonstlgem Zubehöre, spur- und verdachtlos entwendet M Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen andurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, den 26. Februar 1880. Der Königliche Amtsanwalt. Schubert. 1V00 Gevund starkes Schlagreitzig meistbietend gegen gleich baare Bezahlung versteigert werden. Zusammenkunft beim BrückenhauS zu Merzdorf, S Uhr. Arnsdorf, den 2. März 1880. Die Revierverwaltung. Holzauktion auf Lichtenwalder Forstrevier. Im Gasthof zu Lichienwalde sollen künftigen Montag, den 8. Miirz d. I., von Bormittags Itt Uhr an die im hiesigen Schloßwald, Abth. 45, am sogenannten Zapfenbache, aufbereiteten Nutzhölzer als: 177 fichtene Stämme von 15 bis 55 em Mittenstärke und bis 33 m Länge — von vorzüglicher Qualität —, 35 dergleichen Klötzer von 14 bis 38 em Oberstärke und 3,s m Länge, 12 buchene Klötzer von 16 bis 31 em Mittenstärke und 2,s bis 8 m Länge, 3 eichene Klötzer von 23 bis 26 em Mittenstärke und 3 und 4 m Länge, 3 erlene Klötzer von 19 bis 22 em Mittenstärke und 3,s m Länge, 12 lindene Klötzer von 21 bis 31 em Mittenstärke und 3 bis 4 m Länge, 20 fichtene Röhren von 12 em Oberstärke von 3,s m Länge, unter Vorbehalt des Angebotes und der übrigen vor Beginn der Auc- tion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend und gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Lichtenwalde, am 1. März 1880. Gräflich Bitzthum'sche Forstverwaltung. Holz-Auctiou. Nächsten Donnerstag, als den 4. März u. e., Vormittags von 9 Uhr an sollen auf den bei Merzdorf gelegenen und zum Arnsdorfer Rittergut gehangen Wiesen Inserate werden mit S Pf. für die gespaltene Corpuszeile oder deren Raum berechnet. Geringster Jnseratenbctrag so Pf. Com- plicirte oder tabellarische Inserate nach Uebereinkommen. zahl Petitionen. Die I. Kammer erledigte an demselben Tage das die Staatseisenbahnverwaltung betreffende Kapitel 16 des Etats der Ueberschüsse in durch- gängiger Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der jenseitigen Kammer. Denselbengemäß wur- den anschließend an diesen Verhandlungsgegen- f Das statistische Wreau des kgl. Ministe- Zu beziehen durch alle Postanstaltcn Preis Vierteljahrs. 50 H. Einzelne Nummern 5§.