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' '' — Mittwoch, den i4 Januar. LV L88V mrf «8 1880, mann 19 13 - t Wiegand. Weise. Ludwig, er da- jebruar der, l Hill ¬ ens, di». 12 Uhr. M— iglicheu rtnoseu zen Pu- 1er Be ¬ se 2. spalte- 4 1500 unter sanuar: statt anz neu dis jetzt em weit ligungs- anwälten, welche bei den an ihrem Wohnsitze befindlichen mehreren Collegialgerichten die An- Die II. Kammer erledigte in ihrer heutigen, um 1 Uhr ihren Anfang nehmenden Sitzung außer verschiedenen Petitionen im Sinne der Depntationsanträge zunächst den Antrag von vr. Böhme und Gen., welcher der Finanzdepu tation k. zur Berichterstattung überwiesen wurde; er lautete: die kgl. Staatsregiernng zu ersuchen und zu ermächtigen, im Laufe des Jahres 1880 die volkswirthschaftlich und finanziell vortheil- hafteste Linie zu Erbauung einer normalspurigen Secundäreisenbahn zwischen Annaberg und Stoll berg ermitteln, dabei die dem Landtage 1878s79 vom Comitee für eine Eisenbahnlinie Annaberg — Station Schönield, Thalheim, Stollberg im Namen und im Auftrage der Gemeinden Schön feld, Geyer, Ehrenfriedersdorf, Thum, Jahns- bach, Auerbach, Hermersdorf, Thalheim, Meiners dorf und Stollberg eingereichte Petition und dem kgl. Finanzministerium übergebenen Ver messungs-Vorarbeiten und Kostenanschläge benu tzen und, im Falle eines günstigen Ergebnisses dieser Ermittelungen, dem nächstfolgenden Land tage eine Vorlage zur Erbauung der hiergedach ten Secundäreisenbahn aus Staatsmitteln zuge hen zu lassen. Ferner fand noch statt die Vor- berathung des Antrags vom Abg. Walter, ge richtet auf schleunige Aufhebung des 8 18 der Justizministerialverorduung vom 31. Juli 1879. Die vom Reiche erlassene Rechtsanwaltsord- vrescktzn". . Vom Landtage. — Dresden, 12. Januar. Die I. Kam mer, deren heutige Sitzung um 12 Uhr begann, erledigte die Beschwerde der Frau Sahrer v. Sahr, geb. v. Einsiedel, betr. die Abforderung eines zu hohen Betrages von Erbschaftssteuer. Genannte Dame erbte 1874 das Rittergut Prie- titz bei Kamenz und zahlte in Gemäßheit einer vom Gerichtsamt Oschatz gutgeheißenen, auf den 1833 bezahlten Kaufpreis der Besitzung in Höhe von 120000 M. basirenden Taxe die Erbschafts steuer und Stempelsteuer. Zwei volle Jahre später ordnete das Ministerium eine neue Taxa tion der Besitzung an, welche von den beiden Sachverständigen, einem Förster und einem Land- wirih, auf 480811 M., excl. der Oblasten, fest- geuellt wurde. Ueber diese nachträgliche Abfor derung weiterer Erbschaftssteuer beschwerte sich die Genannte und der von der 4. Deputation durch Watzdorff-Sollschwitz als Referent vertre tene Bericht erkennt diese Beschwerde, welche mit der Bitte um Rückgabe des zu viel gefor derten Erbschaftssteuerbetrags schließt, gewisser maßen für berechtigt an. Die Anträge der De- putation lauten: 1. die kgl. Regierung zu er suchen, sie wolle eine nochmalige Taxation des Rittergutes Prietitz anordnen und auf Grund des Ergebnisses dieser Würderung den zu er legenden Erbschaftsstempel anderweit feststellen; 2. die kgl. Regierung zu ersuchen, der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzentwurf vorzu legen, durch welchen eine Revisionsinstanz für Grundstückstaxen in Erbschastssteuerangelegen- heiten vorgesehen werde ; 3. die II. Kammer zum Beitritt zu diesem Beschlusse einzuladen. Die Debatte erstreckt sich zunächst auf Punkt 1 der Anträge, v. Erdmannsdorff beklagt, daß das Finanzministerium erst nach nahezu 3 Jahren eine nochmalige Forderung an Erbschaftssteuer erhoben und so aus der Sache noch etwas her auszuklauben versuchte, nachdem verschiedene Er weiterungen vorgenommen worden. Er hätte gewünscht, daß das Ministerium in vorliegendem falle ebenso verfahren wäre, wie wenn es Käu- er von Prittitz gewesen und wenn die Sach- Montag, den 19. Januar d. I., von Vormittag 10 Uhr an eichene Klötzer von 17 bis 43 em Mittenstärke und 3 bis 6 m Länge, birkene Klötzer von 15 bis 27 em Miltenstärke und 3,s und 4 m Länge, Raumcubikmeter harte Scheite und Lichtenwalde, am 12. Januar 1880. Gräflich Vitzthum'sche Forstverwaltung. verständigen taxirt hätten, welche das Ministe rium verwendet, wenn es Käufer ist. v. Rex hebt hervor, daß sich die Deputation mit dem Berichte entschieden ein Verdienst erworben habe und dankt er ihr dafür. Secret. Löhr kann sich eines Bedenkens darüber nicht entschlagen, durch welche gesetzlichen Bestimmungen das Finanz ministerium sich für ermächtigt gehalten habe, den Werth von Prietitz durch Taxation festzu stellen. Redner erörtert an der Hand des Erb- jchaslSsteuergesetzes von 1876 die einschlägigen Verhältnisse und kommt zu dem Schluffe, daß in> vorliegenden Falle ganz entschieden das Stew- pelmandat von 1819 anzuwenden gewesen sei, welches vorschreibe, daß bei Rittergütern in Erb schaftsangelegenheiten die Schätzung nach dem letz ten Kaufpreis zu erfolgen habe. Redner hält den Antrag nach Lage der Sache auf neue Taxation nicht genügend und möchte das Ersuchen der Beschwerdeführerin der Regierung zur Berück sichtigung überwiesen wissen. Minister v. Kön- lleritz erklärt, daß das Ministerium gern bereit sei, eine nochmalige Taxation von Prietitz vor nehmen zu lassen. Bemerken müsse er aber, daß die Neutaxation nöthig war, weil Veränderungen auf dem Besitzthum stattgefunden hatten. Der Antrag 1 wird schließlich angenommen. Für Antrag 2 und 3 verwendet sich zunächst Secret, v. Könneritz mit dem Bemerken, daß jetzt die Einzuschätzenden eines Rechts beraubt seien durch das Fehlen einer Revistonsinstanz. Hirschberg will kein Wiederaufleben der für die Verwal tungsbehörden abgeschafften 3. Instanz, v. Crie- gern erklärt sich gegen den Deputationsantrag aus juristischen Bedenken, v. Watzdorf verlhei- digt denselben, v. Erdmannsdorff warnt vor Gebund dergleichen Schlag- und Abraunireißig Vorbehalt des Angebotes und gegen sofortige baare Bezahlung meistbietend versteigert werden. sunäs iss Holzauktion auf Lichtenwalder Forstrevier. § In der herrschaftlichen Waldparzelle „Boden" bei Auerswalde, Abth. - 22, sollen künftigen ^jiri Amtsblatt der Lonigt. Amtshauptmannschaft Flöha, des Lönigl. Amtsgerichts und des Stadtraths M Frankenberg Betanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll Sonnabend, den 20. März 1880, das der Therese Wilhelmine verehel. Uhlig in Dittersbach zugehörige Haus- und Feldgrundstück 45o des Katasters, Fol. 85 des Grundbuchs für Dittersbach, Fol. 36 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Neudörschen, welche Grund stücke am 1. December 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1L36O Mark 7S Pf. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, am 3. December 1879. Königliches Amtsgericht. nung vom 1. Juli 1878 bestimmt in 8 107 Folgendes: „Den zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorhandenen Rechtsanwälten (An wälten, Advocaten, Advocat-Anwälten, Procu- ratoren) kann die Zulassung bei einem Landes gerichte, in dessen Bezirke sie bisher' ihren Wohn sitz hatten, nicht versagt werden, wenn sie die selbe vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes oder binnen drei Monaten nach demselben beantra gen. Dieselben sind, sofern sie die Zulassung bei dem Landgerichte ihres Wohnsitzes beantra gen, befugt, ihren bisherigen Wohnsitz beizube halten. Eine nochmalige Beeidigung dieser Rechts anwälte findet nicht sb - - - . - rrbe. oermie- Str. Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, Abends für den folgenden Tag. — Jnseraien-Ammhme für die jeweilige Abend-Nummer bis Vormittags 10 Uhr. r. lud. gen An- n Der- irompter reise zu. t oder obert mnttz, 4 b) imäd« velches aar zu Zu beziehen durch alle Postanstalten. Jus-rat- w-rdcu mit 8 Pf. für die gespaltene Corpuszeilc oder — . . - deren Raum berechnet. Geringster Jnseratenbctrag 20 Ps. Com- Prels Vierteljahr!. 1 50 H. Einzelne Nummern 5 y. plicirte oder tabellarische Inserate nach Uebcrcinkommen. erg. »gis, iche — ist zu dem Schaffen neuer Gesetze und neuer Behörden ; Gesetze hätten wir schon so wie so zu viel. v. Bühlau bemängelt das ewige Recurriren auf Sachverständige, was das freie selbstständige Ur theil der Behörden wesentlich beeinträchtige. Minister v. Könneritz erklärt sich gegen den An trag 2 der Deputation, welcher bei der Abstim- anwälte findet nicht statt. Den "kur Zeit deS mung auch abgelehnt wird, wodurch sich Antrag Inkrafttretens dieses Gesetzes vorhandenen RechtS- 3 von selbst erledigt. Nächste Sitzung Dienstag anwälten, welche bei den an ihrem Wohnsitze