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Sächsische Staatszeitung : 07.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191507070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19150707
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19150707
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1915
-
Monat
1915-07
- Tag 1915-07-07
-
Monat
1915-07
-
Jahr
1915
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 07.07.1915
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I e >l ie >e n !e n» >!1 er g- )N 'S n« rr ss- n. t- iS 'ch lit )ie ße an r- g- )re em r< n e. isst rin rch rnt ns- ind rde ort :rke uch »ie- der cen. er au- M. als häft :nd- oer- »dt- ikeit tigl. des tern 59 -al» un- ES des cheit ngel «icht assen men. idung r um f ver« „An. ! viel- , der eiter: berg Stall rscha", „Hau- Start n als laut- zczep" mit eines mtli- l g in. Zanke fährt, rlchus» Jahre ig von bleibt !.), der Divi- ufsichtS- cordent- pitalS n. Tie stuß des hikkaus- ng das en divi. Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeckmg. 8. Beauftragt mit der Herau-gabe: Hofrat DoengeS i« Dresden. 1915. Landtagsverhandlungen. n. Kammer. (Fortsetzung der Sitzung vom 5. Juli.) Abg. Linke (soz.): Venn sich der Hr. Abg. Singer darüber aufgeregt hab«, daß dieser Antrag eingebracht worden sei (Widerspruch de» Abg. Singer), so solle er sich dort beklagen, wo die Ursachen dazu gegeben seien. Er habe ost sehen müssen, wie Frauen zu ihm gekommen seien weinend und sich bitter beschwerend, daß sie vom LieferungSverbande keine Unterstützung erhalten hätten. Durch diese fortwährende» Klagen hätten sich bereits zu Anfang Februar vier GewerkschastSkartelle des VezirksverbandeS Kamenz genötigt gesehen, eine Eingabe zu machen. Daraus sei von der Amts- hauptmannsckaft ein Bescheid ergangen, in dem sie einfach aus die wettere Unterstützung gar nicht eingegangen sei, sondern nur ei» Exempel aufgemacht habe, wie vorhin der Hr. Negierung?» Vertreter. Man habe sich beschwerdeführend an die Kreishaupt. Mannschaft Bautzen gewendet. Die Kreishauptmannschaft Bautzen habe sich zwar auf den Ltandpunkt gestellt, das; die Unterstützung eine ausreichende sein solle, daß sie auch den Teuernng-verhält. nissen Rechnung tragen solle und daß sie sich schließlich auch nicht nu> auf die Mindestsätze der ReichSunterstützung beschränken solle, habe es aber im übrigen dem LieferungSverbande überlassen, über den einzelnen Fall zu verhandeln. Redner ging nun aus eine Anzahl einzelner Fälle näher rin, sodaß ihn der Präsident bat, mit Rücksicht darauf, das; nach der Plenarsitzung noch eine Sitzung stattfinden müsse für den Bericht der Deputation II, von welcher der ganze Gang des Landtags abhänge, die Einzelheiten doch in der Deputationsberatnng zur Erörterung zu klingen. Abg. Linke (soz.) fortfahrend: Alle die von ihm vorgebrachte n Beispiele bewiesen klipp und klar, daß in den Lieferungsverbänden Zustände vorhanden seien, die tatsächlich jeder Beschreibung spotteten; wenn man da nicht auf Abhilfe dringe als Abgeordneter, mache man sich eben mit. schuldig. (Sehr richtig! links.) Vielleicht dürfe man die Hofs, nung haben, daß, nachdem dieser Antrag gestellt worden sei, auch von der Negierung Maßnahmen getroffen würden, daß die Lieserungsverbände Auftrag erhielten, in Zukunft den Familien der Kriegsteilnehmer besser entgegenzukommen als bisher. Er beantrage, den Antrag der Deputation III zu über, weisen. Abg. Dräber (kons.) schloß sich den Ausführungen des Abg. Singer voll und ganz an. Die Bemerkung des Abg. Müller, die Gemeiudevorstände hätten in der Unterstützungssach« ihre Aufgabe nicht erfüllt, weis« er entschieden zurück. Die Gemeiudevorstände hätten im Gegenteil ihre Aufgaben in der schweren Zeit vollkommen erfüllt. Menn dies nicht der Fall gewesen wäre, so würde es manchmal draußen Wohl sehr schlecht aussehen. Er bedauere, daß die Regierung den Ausspruch des Abg. Müller nicht zurückgewiesen habe. Auch der Bezirk der König!. Amtshauptmaunfchast Dresden-Neustadt habe in der UnterstützungSsrage segensreich gewirkt, und es sei nicht richtig, daß man derartige Beschwerden über einen Bezirk er« hebe, der alles Mögliche getan habe. Abg. Günther (sortschr. Dp.): Der Hr. Abg. Linke scheine den Hin. Abg. Singer doch nicht richtig verstanden zu haben (Sehr richtig!), denn letzterer habe sich nicht abfällig über den Antrag geäußert, ihn vielmehr ge billigt. Er billige derartige Dinge, wie sie nach den Aus« führungen des Hru. Abg. Müller ab und zu vorgelommen sein sollen, durchaus nicht, aber man dürfe derartige Vorkommnisse nicht verallgemeinern. Seine Fraktion sei im übrigen mit den Absichten, wie sie im vorliegenden Anträge verfolgt würden, einverstanden. Nach den heutigen Ausführungen der Regierung bestehe auch gar kein Zweifel, daß in Zukunft über die Reichsunterstützung hinaus Zu- schiisse an bedürftige Personen und Familien gewährt werden sollten. Tatsächlich sei ja schon in dieser Richtung viel geleistet worden. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit dürfe nicht kleinlich verfahren werden seitens der Lieferungsverbände. Tie Frage wegen der Darlehen an die Gemeinden lasse sich möglicherweise in der Deputation dahin regeln, daß unter erleichterten Be. diugungen Darlehen an die von dem HrU. Abg. Müller bezeichn neten Gemeinden gegeben werden könnten. Tie Unterstützungen müßten ferner im Verhältnis zu den jetzigen Lebensnuttelpreisen stehen. Er billige im übrigen den Antrag aus Überweisung des vorliegenden Antrags an die Deputation Hl. (Bravo! bei der fortschrittlichen Vollspartei.) Vizepräsident Opitz (kons.): Tie Frage der Kriegsunterstützungen der Familien der Kriegs« teilnehmer sei zweifellos in der Gegenwart eine der allerwichtig» sten. Er glaube sogar behaupten zu können, daß man die innere Tüchtigkeit der jetzt im Krieg miteinander befindlichen Völker zum guten Teile danach bemessen könne, wie weit sie ihren Verpflich tungen in bezug auf die Unterstützungen der Familien der Kriegs« teilnehmer gerecht werden oder nicht. I» dieser Beziehung aber glaube er bestimmt versichern zu dürfen, daß auf dem Gebiete der Kriegsunterstützungen für die Familien der Kriegsteilnehmer das Möglichste seitens deS deutschen Voltes geleistet werde. (Seh richtig! rechts.) Und eS sei in hohem Maße anzuerkennen, da ein Staat wie Sachsen ganz ohne Rücksicht daraus, in welche Weise man später diese Mittel werde aiisbringen können, Mittel von solcher Höhe aufgewendet habe, wie sie vom RegierungStische mitgeteilt worden seien. Gewiß geb« «S auch hier Mängel und Fehler. Aber schon die eine Frage, in jedem Falle die Bedürftigkeit festzustelle», mache eS von vornherein so unmöglich, in allen Fällen unbedingt da» Richtige zu treffen, daß dieser Hinweis schon ge nügen müßte, uni den ausführenden Organen in weiterer Hinsicht auch Nachsicht zuteil werden zu lassen. Er bedauere die herbe Kritik, die heute geübt worden sei und die von der ausländisch:« Presse wieder auS<;enutzt werden werde. Das sei kein« Kritik mehr, sonder» eine Herausforderung. (Zuruf links: Das bestimmen wir selbst!) Er bitte dringend, doch auf die Verhältnisse mehr Rücksicht zu nehmen. (Bravo! rechts.) Abg. vr. Zöphel (nl.): Der Hr. Regierung-Vertreter habe bemerkt, daß die Amt-« Hauptleute erfreulicherweise jeden Fall persönlich auf die Bedürftig keit untersuchten, daß aber in den Großstädten mehr die Schablone arbeiten müsse. Daraus könnte der Eindruck erweckt werden, al» ob in der Großstadt nicht mit derselben Lieb« und Gründlichkeit gearbeitet werd«, wie auf dem Lande. Do» sei aber keineswegs der Fall. Der Hr. Regierung»vertret«r habe auch bemerkt, daß die AmtShauptleute in ihrer Mehrheit persönlich prüften, aber nicht ausnahmslos. Er fr«u« sich, daß die meisten Amtshaupt« leute selbst die Prüfung vornähnien und si« nicht den Gendarmen überließen. Auf diesem Gebiet« s«i manche» u rügen, und der Gendarm' werde in der Verwaltung I «ider als Sachverständiger sür alle und jede Frage verwendet, ver Aufruf der KriegSnotspende in Leipzig habe ihn geschmerzt, >a er überaus geeignet sei, uns im Au»londe zu schaden. (S«hr sichtig!) Wer aber beobachtet habe, wie gerade in Leipzig ge- prndet und geopfert werde, wer sehe, wie mit reicher Hand di« Industrie an ihre Arbeitrr schenke und den Familien der Arbeiter »ucchzuhelfen suche, wie sie sogar über daS Maß der Wirtschaft- ichen Sorge hinaus mit gutem Herze» für die Arbeiter sorge und mit reichlichen Mitteln, der müsse sagen, daß alles getan werde, was nur irgend zu tun sei. Er kenne Betriebe, die unter den Opfern litten, di« sie sich selbst auferlegt Hütten, um den Familien hrer ins Feld gerückte» Arbeiter zu helfen. DaS Versagen an ener Stelle habe seinen Grund doch darin, daß an andrer Stelle nißcrordentlich viel gegeben werde und daß im Anfang des lrieges sehr reichlich gegeben worden sei, so daß nian die Spann raft der Hilsstätigkeit überanstrengt habe. .Man habe die Grund ätze der Regierung gehört, die selbstverständlich gewesen seien. Aber Grundsätze und Verordnungen allein machten es nicht. (Sehr richtig!) Deshalb sei es sehr anerkennenSwert, wenn da und dort ein Mißgriff gerügt werde. Man wolle nicht Vogelstraußpolitik reiben. Trotz mancher Mißgriffe habe man noch eine glänzende Iberbilanz, die kein andres Voll aufzuweisen habe. (Sehr richtig!) Teutschland sei in der sozialen Fürsorge vorangeschritten, das Ausland sei ihm ebensowenig nach in dieser Beziehung wie in der übrigen sozialen Fürsorge. Ter Geist des Heeres hänge mit da von ab, was sür Nachrichten ans der Heimat eintrüsen. (Sehr richtig! links.) Wenn man deshalb an dieser und jener Stelle einen Fehlgriff rüg«, so tue man das in höberem Interesse, und wenn der Hr. Abg. Müller in rhetorischem Überschwang über das Maß hinausgegangen sei, das man sich in solchen Zeiten auf« erlegen sollte, io seien sie auf der andern Seite des Hauses dazu da, dieses Maß zu erreichen und den Überschwang des Hr». Müller abzudämpfen. Tann werde man es im Auslande verstehen. ES liege kein Anlaß vor, nur in negativen Ergebnissen zu schwelgen, wie es Hr. Müller getan habe, sondern aller Anlaß, das Positive, die großen Opfer und glänzenden Taten, die unser Volk aus zeichneten, vor allen andern Völkern zn buchen und festzustellen, daß die ganze Bilanz der KriegSnotspende eine großartige Er scheinung und ein glänzendes Lob sür die Lpferwilligkeit des sächsischen und deutschen Volkes sei. (Bravo!) Abg. Rentsch (kons.) konstatierte gegenüber den Ausführungen des Abg. Linke, daß der Bezirksverband Kamenz seine Pflicht voll nnd ganz erfüllt habe und daß alle Beschwerden bis aus eine Ausnahme, als unbegrün det zurückgewiesen worden seien. (Zuruf links: Wie alle!) In Kamenz ebenso wie wo anders im ganzen Lande sei das Menschen mögliche getan worden, nm denen da? Los zu erleichtern, deren Ernährer oder Beschützer im Felde seien. Man könne nicht allen Nörglern und allen sonstigen, die auf Arbeit verzichteten, Unter ste bni-, zuteil werden lasten. (Sehr richtig!) Er habe sich auch periöu.ich überzeugt in Familien, die sich beschwert hätten, daß sie nicht so schlecht gestellt seien. Er könnte eine Menge Fälle an führen, die alles das widerlegten, was Hr. Linke angeführt habe. Daß Hr. Linke gerade Kamenz erwähnt habe, sei ihm selbstver ständlich, weil er Agitator sei für einen gewisse» Kreis. Es sei aber nicht schwer, de» Leuten einzureden, sie hatten Not. Tie Leute hätten erst, wenn sie angeregt worden seien, ihre Eingaben gemacht, wie er erfahren habe. Sonst wären sie gar nicht darauf gekommen und hätten sich mit ihrer Lage zufrieden gefunden. Es geschehe von dem Hilfsausschusse zu Kamenz so viel, sodaß mau die Hilfeleistung des Hrn. Linke in Kamenz gar nicht brauchte. Alles Weitere werde der Deputation zu überlassen sein. Wenn einzelne Industrielle mit Mühe und Not die Arbeit aus- recht erhielten, so geschehe das nur in» Interesse der Arbeiter (Sehr richtig! rechts.), auch wenn die Löhn« etwas reduziert würden. Daß von dieser Seite Tank ersolge, erwarteten die Fabrikbesitzer nicht, sie sollten aber auch nicht von dieser Seite getadelt und gekränkt werden. Abg. Lange-Leipzig (soz.) bedauert in seinem Schlußworte, daß die Rechtslage der Unter- stützungen in dieser Vorberatung keinen Raum gefunden habe. Bezüglich der Wohltätigkeit werde niemand bestreiten wolle», daß Großes geleistet worden sei und noch werde. Ter Ausruf der Kriegsnotspend« in Leipzig sei ungeschickt gefaßt. Niemand im Lande werde wissen, daß diese Üriegsnotspcnde, die nur auf frei willigen Sammlungen beruhe, 1 159 843 M. erbracht habe. Tas sei ein ganz anderer Gegensatz, als wie aus dem Ausruf hsrvor- gehe. Ter Ausruf wende sich au die Bewohner, sich zu ver pflichten, nicht einmalig, sonder» allmonatlich bestimmte Beiträge zu leisten, und das habe nur 22 000 M. ergeben gegenüber diesen l'/i Mill. M., die an und für sich schon ausgebracht gewesen seien. Außerdem seien allein 14 268 000 M. bis zum 1 Juli au Kriegs- Unterstützungen ausgegeben woiden und 1489 854 M. an Arbeits losenunterstützungen. Tas müsse er der Wahrheit zu Ehren hier seslstellen. Aber nicht darauf komme es ihm an, sondern auf die rechtliche Grundlage; das Ministerium habe keinen gesetzlichen Boden unter seinen Füßen bei seinen Entscheidungen, denn die Kommission entscheide nach Z 6 endgültig. Die Lberverwaltuugs- behörde und das Ministerium seien gar nicht in der Lage, das abändern zu könne»; der einzige Meg der Abhilfe sei, sich an die Zivilgerichte zu wenden und die Mitglieder der Kommission zu verklagen. Ter zweite Weg sei die Beschwerde au den kom- maudierendeu General. Ter kommandierende General, der alles könne, der alle Macht habe, dürfe nicht dulden, daß di« Familie eines Kriegers Not leide. In dem Gesetz in § 5 seien nur be« stimmte Mindestsätze angegeben. ES sei also nicht wahr, daß die Amtshauptmannschasten sich daraus stützen könnten: daS Gesetz schreibe nicht mehr vor, sondern das Gesetz sage nur: eS dürfe nicht weniger gegeben werden. Aber eS müsse mehr gegeben werden, wenn die Bedürftigkeit vorliege. Ferner, was heiß« Bedürftigkeit? Nach der Zivilprozeßordnung dürfe unter 1500 M. nicht gepfändet werden, denn das brauche die Familie zu ihren« Lebensunterhalt. Aber daß die Minimalsätze vou Z 5 zum Lebensunterhalt ge- nügten, daS könne man wirklich nicht behaupten. Ju allen Ge setzen finde man, daß es sich darum handle, den Lebensunterhalt sicher zu stelle», unter der Voraussetzung der Bedürftigkeit, eS finde sich in keinem Gesetz aber eine Spur von Arbeitsfähigkeit, von einem Zwang zur Arbeit, wie er in einzelnen Entscheidungen der Kreishauptmannschasten und Amtshauptmannschasten zum Ausdruck komme. Wenn sich die Behörden also aus diesen Stand punkt stellte», so bleibe nichts übrig, al» in einem solchen Falle den Rechtsweg zu beschreiten und die Zivilklage zu erheben. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) Hierauf wurde der Antrag Linke, den Antrag Castan und Gen., Drucksache Nr. 10 der Deputation IH zu über weisen, einstimmig angenommen. (Schluß der Sitzung 8 Uhr 7 Min. abends.) II. Kammer. 10. öffentliche Sitzung am 6. Juli. Präsident vr. Bogel eröffnete die Sitzung um 10 Uhr 4 Minuten vormittags. Am Regierungstische anwesend: Se. Exzellenz Staats minister Graf Vitzthum v. Eckstädt, sowie die Regierungs- ommissare Ministerialdirektoren Geh. Räte vr. Wahle und vr. Rumpelt. Auf der Tagesordnung stand als einziger Punkt die Schlußberatung über den mündlichen Bericht der außer ordentlichen Deputation HI über das Äonigl. Dekret Nr. 9, eine auf Grund von Z 88 der Verfassungsurkunde erlassene Verordnung über zeitweilige Abänderung einiger Bestimmungen des Schonzeitgesetzes vom 22. Juli 1876 und des Kaninchengesetzes vom 25. Juni 1902 betreffend. (Drucksache Nr. 15.) Berichterstatter Abg. Donath (kons.) teilte mit, daß über die Vorlage kommissarische Beratung statt- gefunden habe. Tie Staatsregierung sei um Beantwortung folgender Fragen gebeten worden: „1. Sind die in KI 2 nno 3 der Verordnung vom 7. Mai d. I. getroffenen Bestimmungen, betreffend die Änderung des Schonzeitgesetzes vom 22. Inti 1876 und de» Kaninchengesetzes vom t.5. Juli 1902 so aufzusassen, daß diese nur für das lausende Jahr oder dauernd in Krast bleibend sollen? 2. Ist die Staatsregierung bereit, die Amtshauptmann, schäfte» anzuweisen, in denjenigen Teilen des Landes, in denen ein starker Nehbestand an weiblichem Rehwild vorhanden ist, einen verstärkten Abschuß anzuorduen, eventuell gewissenhaften Jägern den Abschuß von Nchkälbern zn gestatten? 3. Ist die Staatsregierung bereit, mit den Nachbarstaaten wegen Festsetzung einheitlicher Maßnahmen zur Vertilgung der wilden Kaninchen in Verhandlung zu treten?" Tie Herre» Regierungskommissare hätten folgende Erklärungen abgegeben: Tie in den 8A 2 und 3 der Verordnungen vom 7. Mai d. I. abgeänderten Bestimmungen des Schonzeit- und Kaninchengesetzes sollten nur sür das lausende Jahr in Kraft bleiben. Mas den von der Deputation gewünschten erweiterten Abschuß des weib lichen Rehwilds nnd der Rehkälber anlange, so sei auch jetzt schon die Möglichkeit zu einem solchen durch das bestehende Jagdgesetz gegeben, indem die Amtshauptmannschasten überall da, wo be« sondere Notstände dies erforderten, die Genehmigung zn einem verstärkten Abschuß erteilen bez. denselben anordnen könnten. Bezüglich des Abschusses der Rehkälber sei die Regierung bereit, diese Frage erneut in Erwägung zu ziehe». Im übrigen sei die Staatsregierung bereit, mir der preußischen und österreichischen Regierung wegen zu ergreifender einheitl cher Maßnahmen zur Vertilgung der wilde» Kaninchen i» Verhandlung zu treten. Aus die vom Berichterstatter an die Herren Regierungstommiffare gerichtete Anfrage, ob die Staatsregierung eventuell bereit fei, di« Geltungsdauer der in der Verordnung vom 7. Mai 1915 festgesetzten abgeänderten Bestimmungen des Schonzeit- m d Kaninchengesetzes bis auf den 3l. Dezember 1916 festzusetzen, sei erklärt worden, daß, wen» die jetzigen wirtschaftlichen Ver hältnisse noch längere Zeit andauerten, die Regierung dem nächsten ordentlichen Landtage eine entsprechende Vorlage unterbreiten werde. Von einem anderen Mitglied« der Deputation sei an- gefragt worden, ob Z 3, Absatz 2 des Gesetzes vom 25. Juni 1902 so auszufassen sei, daß bei der Vertilgung der wilden Kaninchen durch die Grundstücksbesitzer das Schießen gestattet werde. Lis jetzt sei dies so gewesen, 8 3, Absatz 2 in der veränderten Fassung bedeute also eine Verschlechterung des gegenwärtigen Zustandes. Nach Meinung der Regierung sei das aber keine Verschlechterung, sondern eher eine Erweiterung der Rechte Ler Grundstücksbesitzer, weil überall da, wo die Jagdpolizeibehörde die Vertilgung an ordne, die Zustimmung der Jagdberechtigten nicht ersorderlich sei. Ans eine weitere Anfrage sei von der Regierung m dec Deputation erklärt worden, daß eine Verordnung ergangen sei, bei der Genehmigung zum Abschluß von Jagdpachtverlrage» darauf zu achten, daß die Genehmigung nur erteilt werde, wenn der betreffende Jagdpächter in moralischer Beziehung ge nügende Gewähr biete, daß die Jagd weidmännisch und so ans- geübt werde, wie es den Interessen dec Volkswirtschaft ent spreche. Tas sei notwendig gewesen, damit die Amtshaupt- mannschaften eingreisrn könnten, um eine unsachgemäße Aus« Übung der Jagd zu verhindern. Schließlich habe die Deputation noch den Wunsch aus gesprochen, die Staatsregierung möchte die Amtshauptmannschaften anweisen, bei der Feststellung von Wildschäden in erster Linie die bei diese» Behörden in Pflicht stehenden landwirtschaftliche» Sach verständigen zuzuziehen und dem nächsten ordenllcuien Landtage einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem die zur Vertilgung dec wilden Kaninchen getroffene» Bestimmungen bis zum 31. T.zember 1916 verlängert und somit der La. dwirtschast die Möglichkeit ge geben werde, nicht nur bedeutende Wildschäden zu verhüten, sondern auch den Ertrag der diesjährigen und nächsten Ernte zu sichern. Ramens der Deputation beantrage er daher: zu dem Erlass« und Inhalte der mittels Dekrets Nr. 9 vor gelegten Verordnung di« verfassungsmäßige Zustimmung nach träglich zu erteilen. Persönlich bemerke er noch, daß vor 2 Jahren in der ErstenLammer gesagt worden fei, er habe sich als Berichterstatter der Zweiten Kammer in sehr energischer Meise für eine Abänderung des Jagd gesetzes ausgesprochen (Sehr richtig!), und es scheine, als ob in der Zweiten Kammer eine Strömung vorhanden sei, die etwa bereit sei, an den Grundlagen unserer bewährten Jagdgesetzgebung zu rüttel». Er halte es für notwendig, vor dem Lande öffentlich zu erklären, daß er damals ebensowenig wie heut« die Absicht gehabt habe, an den bewährten Grundlagen unserer Jagdgesetz- zebung zu rütteln. Aber wenn sich im Laus« der Zeit — unsere Jagdgesetzgebung bestehe bereits länger al» 50 Jahre — bei irgendeinem Gesetze, in diesem Falle also beim Jagdgesetze, Mängel zeigten und Bestimmungen vorhanden seien, die geeignet seien, die Land» und Forstwirtschaft schwer zu schädigen, so sei e» natürlich in erster Lin e Ausgabe der Kammer, dafür zu sorgen, daß diese Bestimmungen abgeänd rt würden (Lehr richtig!) Wenn sich die StaatSregierung durch den Erlaß dieser Verordnung dazu entschlossen habe, den schon seit Jahren vorgrbrachten Wünschen nachzukommen und eine bessere Vertilgung der wilden Kaninchen, die der Landwirtschaft enormen Schaden zufügten, in die Wege zu leiten, so glaube er im Interesse und mit Zu» stimmung der sächsischen Landwirtschaft zu sprechen, wenn er der Regierung zu diesem Vorgehen hiermit den verbindlichsten Dank ausspreche. (Bravol) Abg Barth (kons.): Di« Notverordnung sei im Land« drauß«n mit groß«r Ge nugtuung begrüßt worden. Er habe nur den eine« Wunsch, daß
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