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s» Sonnabends, den 13. August, im? neu trotz i« r Ngr. MM Bekanntmachung. Als Mitglied der Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz habe ich, in Folge erhaltener Präsi dial» Veranlassung, den geehrten Fabrik- und Handelshäusern hiesigen OrteS anzuzeigen, daß das Han- delShauS LtstntSv 8nvlL«Uar in Rust schuk, welches mit sächsischen Häusern in vielfacher» Verkehr gestanden hat, fallirt hat. Frankenberg, den 11. August 1864. G G. Koßberg. RekanlUmachullg. L Seiten deS unterzeichneten Königlichen GerichtSamtS soll den 2«. Oktober 1884 daS dem Handarbeiter Johann Gottfried Winkler zu Ebersdorf zugehörige HauSgruudstück sammt Zubehörungen 118 c«t. und I2V deS Grund- und Hypothekenbuchs für EberSdorf, welches q>« 22. Juli 1864 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 940Thlr. —« —- gewürdert worden ist, noth wendiger Weife versteigert werden, wsS unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle auSe hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, am 5. August 1864. DaS Königliche GerichtSamt. Wiegaud. Kneschke Bekanntmachung und Verbot. Wiederholt wird hiermit bekannt gemacht, daß das Aehrenlefen und Kartoffelstoppeln ohne ausdrückliche Genehmigung desjenigen Grundstücksbesitzers, auf dessen Feldern dafsty» erfolgt, r. E Simo«. Auctionsbekanntmachung. Der Mobiliarnachlaß weil. Herrn Friedrich August Freiherr« von Gude, Königtich Sächfb- scheu Kammer- und JagdjunkerS, sowie Oberförsters zu Dittersbach, soll < - den 23. August dieses JahreS und nach Befinden an den darauf folgenden Tagen von Vormittags 9 Uhr an im Forsthaufe z« Dittersbach auctionSweise gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden, was fiir ErstehungS- lustige andurch öffentlich bekannt gemacht wird. Ein Berzeichniß der zu versteigernden Gegenstände ist den Anschlägen im Amthause und im Laudeley- fchen Gasthofe zu Dittersbach beigefügt. .! Frankenberg, am 10. August 1864. Hlx; «z DaS Königliche G e richt S ä m t. s : Wiegaud. durchaus unstatthaft ist und daß gegen diejenigen, welche gleichwohl beim unerlaubten Aehrettkfm: Kartoffelstoppeln betroffen werden, mit gebührender Strenge, nach Befinden unter Anwendung dit stimMungen in 4rt. 9. unter 2. 4. 6. des Gesetzes, die Forst-, Feld- und Gartendiedstähle, st Mkge damit zusammenhängende Vergehen betreffend, vom 11. August 18S5, zu verfahren ist. Frankenberg, am 9. August 1864. - L DaS Königliche GerichtSamt dafelb st. . Wiegaud «vchcua «utwech mw Ätzunadow. - WateljShrvch 7»/. Ngr. "" ' l