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Sächsische Staatszeitung : 12.11.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-11-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192511122
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19251112
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19251112
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1925
-
Monat
1925-11
- Tag 1925-11-12
-
Monat
1925-11
-
Jahr
1925
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 12.11.1925
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EMWWMWWWMW r 1925 Beilage zu Nr. 263 der Donnerstag. 12. November 1925. »debuse, Amtlicher Teil 4603 4594 bis zum 30. November 1925. Amtsgericht Grimma, 10. November 1025. 4595 geändert worden. Amtsgericht Großenhain, 11. Nov. 1925. 4589 worden. Amtsgericht Pausa, 7. November 1925. werden würden. )25 11 4597 versteigerten Gegenstandes tritt. 4588 steigerten Gegenstandes tritt. Amtsgericht Zwiäau, 4 Novbr 1925 10 3. nd.Tie'elbe e, re >r in chdruck de» esden. 1. 2. Pfarrer an Frl. Thea )r. Arthur cesden; Hr. 174 I.) in n Dresden; «er (61 Z.) Auf Blatt 176 des Handelsregisters, die offene Handelsgesellschaft in Firma Leidel L Geyer in Pausa betr., ist heute eingetragen worden: Dem Kaufmann Alfred Paul Leidel in Pausa ist durch einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Pausa vom 6. November 1925 die Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft vorläufig entzogen oveinber. erland der entdeckt, ht. Wahr, f Wieke, Cturmsinl Nach erfolgter Verpflichtung ist Herr Sanität». l«t vr. Rolf» in Augustusburg in die Liste der LeichenfchauSrzte fitr Feuerbestattunge« ein- Anmeldefrist bis zum 10. Dezember 1S25. Wahltermin am 10. Dezember 1025, vormittags Uhr. Prüfungstcrmin am 11. Januar 1920, vormittags Uhr. Mar.: 4. > 4. Wetter- 1925. !. Ma;.: S. >2. Wettn. Heater, neu Iin«M!. > Lena. iDr. —650; B.- dc. 1601 bi rg 8 Uhr. 7. Ma;: 1 2. Wnu: edel. lheater ton Tessa». Uhr. Ende getragen worden. khemnitz, am 10. November 1925. Die Kreishauptmannschaft. k. Juli 1925 verlautbarten Versteigerungsvermerks i t—. aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens 1925 Über das Vermögen des Schuhmachermeisters und Schuhwarenhändlers Richard Hermann Becher in Plauen, Hoferstraße 76, wird heute am 10. No- vember 1925, nachmittags 4 Uhr das Konkursver fahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt vr. Peter- mann in Plauen. Nd (M : Pensis» .V.-B.Nr. B.-V.-V. -01-2000.» ähr. falls für das Recht der Vcrstcigcrungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. (4593 >25. » Marl mü :en- äer en jüngeren iür nvierteljubr. allen Aer n gesamten ait den Ec- en vertraut st abgelegte md Zuver- äs 2». Na». 4o0l Auf Blatt 534 des Handelsregisters, betr. die Firma Linle-Hosmann-Lauchhammer Aktiengesell schaft, Werk Gröditz ist heute eingetragen worden: Die Generalversammlung vom 25. September 1925 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 4 232 800 Reichsmark, zerfallend in 42 328 Aktien zu 100 Reichs- mark, mithin auf 64 232 800 Reichsmark beschlossen. Die Erhöhung ist erfolgt. Das gesamte Grund kapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 3500 Aktien zu 180 Reichsmark, 5450 Aktien zu 140 Reichs mark, 484 910 Aktien zu 120 Reichsmark, 42328 Aktien zu 100 Reichsmark und 20890 Aktien zu 20 Reichsmark. Der Gesellschaftsvertrag vom 28. Februar 1871 ist laut Notariatsprotokolls vom 25. September 192.5 dementsprechend in 8 4 ab- Der Landtag wolle beschließen, . den Antrag Nr. 1282 abzulehnen, . die Regierung zu ersuchen, baldigst eine gesetz liche Regelung für eine weitgehende Schonung des Waldes und der sonstigen Grünflächen in über das Vermögen des Fahrradhändlers Paul Heldt in Grimma wird heute am 10. November 1925, nachmittags Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter Rechtsbcistand Earl Lüder in Grimma. Wahltermin am 9. Dezember 1925, vormittags 1« Uhr. Prüfungstermin am 9. Januar 192«, vormittags 1« Uhr. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jeden« gestattet. Rechte aus Befriedigung aus den Grundstücken sind, so weit sic zur Zeit der Eintragung der am 26. Juni auf Vornahme einer Gemeindebürger- Abstimmung ein Geschäft der laufenden Ver waltung sei, zu dessen Erledigung nach 8§ 83 und 89 Gem.O. der Gemeinderat zuständig sei. Bei dieser Rechtslage sei es auch nicht zulässig, in Fällen dieser Art den Gemeinderat anzuweisen, sich bei Prüfung des Antrags der Gemeindeältestcn oder des Wahlausschusses zu bedienen. Die öffentliche Bewirtschaftung des Wohnraumes ist als übertragene Aufgabe als ein Geschäft des Gcmeinderates anzusehen; es ist deswegen in Gemeinden, in denen der Gemeinde- rat nicht körperschaftlich gebildet ist, unzulässig, diese Aufgabe einem gemischten Ausschuß zu selbständiger Erledigung zu übertragen. Ander seits ist ausgesprochen worden, daß mangels einer ortsgesctzlichen Vorschrift über die Zusammensetzung des Wohnungsausschusses als begutachtende Stelle für den Gemeindcrat esden Gemeindcvcrord- neten unbenommen sei, in diesen Ausschuß die jenigen Gemeindeverordneten abzuordncn, die sie hierzu für geeignet halten. Ter Beschluß einer Gemeinde, die Mieten in gemeindeeigenen Grundstücken niedriger fostzusetzen als die ortsüblichen Mieten, wurde nicht beanstandet. Schließlich wurde entschiede», daß über Strei tigkeiten hinsichtlich der Wahl von Vertretern der Elternschaft in den Schulaus schuf auf Beschwerde nicht die Beschlußbehördc und die Gemeindekammer, sondern das Bezirksschulamt und das Volksbildungsministerium zu entscheiden haben. Das im Grundbuche für Lchedewitz Blatt 176 auf den Nam n des Landwirts Reinhard Schädlich in Falkenstein, jetzt in Ellefeld i. V., eingetragene Grundstück, Lchedewitzcr Ltraßc Nr. 29, soll am 18. Januar 1926, vormittags ^11 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangs vollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach den« Flurbuche 2,9 Ar groß, ist mit 2 Wohnhäusern bebaut und auf 4408 RM. geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuch amts sowie der übrigen das Grundstück betreffen- de» Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 22. Oktober 1925 verU u arten Ver steigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungs terininc vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläu biger w derspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Veisteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeisühren, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des über das Vermögen des Kolonialwarenhändlers Kurt Schulze in Grimma, Wallgraben 8, wird heute am 6. November 1925, nachmittags 4 Uhr das SonkurSverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Lokalrichter Schindler in Grimma. Wahltermin am 7. Dezember 1925, vormittag? Vr10 Uhr. Prüfungstermin am 4. Januar 1926, vormittags ^10 Uhr. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 28. November 1925. 4592 Amtsgericht Grimma, 6. November 1925. u.u. «nes l.w ,».« St« WZtt Mti 1877 ro.N in IS 7i kl« SS.K ri.tt- 17« SS« u.cn -.ö« .-.!ü i.3^« tt. i» >7S ,712 >0l , V4 «22 -.17 >,SS >.7^ >,33 t.iss «7l «SS »83 .22' >,832 >.l2 !,4I5 .13 >.873 !.O4 61 der Nähe der größeren Städte vorzubcrciten, die Eingaben, die Errichtung eines Dresdner Waldsriedhofes betr., Nr. 1906, 1943, 1979, 1984 und 2044 als erledigt anzusehen. Der HaushaltausschußV setzte gestern seine Beratungen fort und beschloß zunächst die Eingabe des Verbandes Sächsischer Industrieller, Dresden, betreffend die Gewährung eines Darlehens an das notleidende Hausgewerbe im Erzgebirge durch die Vorlage der Regierung Nr. 191, betreffend die Gewährung eines Darlehens Folgende im Grundbuche für Borsdorf auf den Namen des Kaufmanns Alfred Erich Lefchkowiy in Leipzig eingetragenen, als Gesamtheit auf 76280 RM. geschätzten Grundstücke sollen am 6. Januar 192«, vormittags 16 Uhr, au der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden: 1. das Fabrikgrundstück Blatt 34, nach dem Flurbuche 26 Ar groß, auf 66 500 RM. geschätzt, bestehend in Wohngebäude mit 2 Anbauten, Maler werkstatt, Farbennicderlage, Fässerschuppen mit Anbau, Lack- und Bohnermasjefabrik mit Anbau, Schuppen mit Waschküsche und Anbau, Ol- u. Spiritusmederlage; 2. der Gemüsegarten Blatt 245, »ach dem Flurbuche 3,7 Ar groß, auf 740 RM. geschätzt; 3. der für 2 Baustellen geeignete Grasgarten Blatt 256, nach dem Flurbuche 22,6 Ar groß, mit etwa 42 m Straßenfront an der Bismarckstr., ge schätzt auf 9040 RM. Die Einsicht der Mitteilungen des Grund buchamts sowie der übrige» die Grundstücke * Zusammenkunft sächsischer und nord böhmischer GebirgSvereine Einer schon seit einigen Jahren bestehenden Übung folgend, hielten am vergangenen Sonnabend Vertreter einer Reihe sächsischer und nordböhmischer Gebirgs vereine im Heim des Gcbirgsvereins für die Sächsische Schweiz aus dem Latz bei Königstein unter Leitung von Regierungsrat vr. Lampe- Dresden eine Zusammenkunft ab, zu der erst mals auch der Erzgebirgsverein Vertreter entsandt hatte. Sämtliche Verbände und Vereine erstatteten Bericht über ihre Arbeit und vermittelten dadurch einen anschaulichen Einblick in ihr vielseitiges Wirken im Dienste der Allgemeinheit. Aus den Berichten sei kurz folgendes hervorgehoben: Ter Mittelgebirgsvere inLeitmeritz plant die Errichtung einer steinernen Aussichtswarte auf dem aussichtsreichen Aar Horst bei Kundratitz. Der Ausbau eines Hauses am Zinkenste in wird vom Gebirgs- verein für die Böhmische Schweiz lTetschen) geplant, durch den ferner ein schöner Weg entlang der Tyssaer Wände angelegt und der Weg von der Edmundsklamm nach Stimersdors neu ausgebaut wurde. Ter Erzgebirgsverein hat sich u. a. mit dem Erweiterungsbau für das Fichtel erghans beschäftigt, wodurch Raum für etwa 200 Jugendliche geschaffen wird. Der Gebirgs verein für die Sächsische Schweiz hat im Vorjahre ein schönes Wander- und Jugend- heim geschaffen. Sein P slanze «garte n in Bad Schandau konnte in diesem Jahre auf ein 25 jähriges Bestehen zurückblicken. Die Anlagen der vom Verein unterhaltenen Bootsfahrten auf der Oberen Schleuse wurden durch Unwetter stark beschädigt. — Tcn Berichten folgte eine anregende Aussprache. Eine Erleichterung des Grenz- Übertritts wurde allseitig gewünscht. Aus den Worten sämtlicher Vertrcter sprach einmütig der Wille, gemeinsam an der Erreichung und Förderung ihrer Ziele und Interessen zu arbeiten und das gegenseitige Band künftig noch cnger zu knüpfen. Amtsgericht Eibenstock, 28. Oktober I925. Amtsgericht Grimma, 7. Nov 1925. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 19. De« zember 1925. 1i 90/25. 4596 Plauen, den 11. November 1925. Das Amtsgericht. von 1 Mill. M. für diesen Zweck, für erledigt zu erklären. Zu der Eingabe des Deutschen Braunkohlen- industrie-Vereins e. V. in Halle a. d. Saale zur Lage des mitteldeutschen Braunkohlen bergbaues wurde folgender Antrag des Bericht erstatters Lippe (D. Vp.) angenommen: Die Regierung zu ersuchen, unter Würdigung der Gründe der Denkschrift des Petenten vom 13. August 1925 die Wünsche der mitteldeutschen Braunkohlenindustrie in der Eingabe an die deutsche Reichsbahngesellschaft vom 29. August 1925 nachdrücklichst zu unterstützen. Auf Antrag des Abg. vr. Eckardt <Tnat.) wurden in diesem Anträge hinter den Worten „vorn 29. August 1925" noch die Worte eingesügt „unter Wahrung der berechtigten Interesse» des sächsischen Steinkohlenbergbaues". Dann wurden die Anträge Langhorst (Soz.) u. Gen. und Arzt (Soz.) u. Gen., die reichs gesetzliche Regelung der Berggesetz- gebung betreffend, eingehend beraten; zu einer Beschlußfassung kam es jedoch noch nicht. JmRechtsausschuß wurden gestern die Anträge vr. Weigel, vr. Dehne (Dem.) und Gen. auf Abänderung des Dicnststrafrechtes und vr. Beutler (Dnat.) und Gen.auf Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Grundstücken vom 20. November 1920 samt Eingaben zurückgestellt, weil bezüglich des ersten Punkies ein Reichsdienststrasrechtsgesetz in Vorbereitung und bezüglich des zweiten Punktes ein entsprechender sächsischer Gesetzentwurf in Arbeit ist. Dann wurden eine Anzahl Strafverfolgungs gesuche gegen kommunistische Abgeordnete erledigt. Die Eingabe des Landesausschusses sächsischer Feuer- wehren in Meerane und des Verbandes Sächsischer Industrieller in Dresden auf Abänderung des Gesetzes über die Landesbrandversichc- rungsanstalt und der Verordnung über den Feuerwehrstock beschloß man, der Re- gierung zur Erwägung zu überweisen. Die An- träge der drei bürgerlichen Fraktionen, betreffend Steuerermäßigungen bzw. Aufhebung mehrerer Steuerarten, wurden, soweit sie sich nicht durch Rücknahme erledigt haben, bis zur nächsten Sitzung des Rechtsausschusses zurückgestellt. Der Prüfungsausschuß erledigte in seiner gestrigen S tzung 36 Emzeleingaben, die in der Hauptsache Strafsachen betrafen. Schließlich tagte noch der Sonderausschuß für Beamtenfragen, der sich mit einer größeren Anzahl Eingaben über Besoldungs fragen und Einstufungswünschen in die Besoldungsordnung beschäftigte. Die Eingaben wurden zum Teil der Regierung zur Be- rücksichtigung, zum Teil zur Erwägung überwiesen, »um Teil auf sich beruhen gelassen. Vom Landtage. Vorgestern fand eine längere Sitzung desH aus - Haltsausschusses 8 statt, in der man sich zunächst mit dem Antrag R e n n e r (Komm.) u. Gen., die Rückgängigmachung des zehnprozentigen Preisaufschlags auf die Arbeiterwochenkarte« und die vierte Wagenklasse bei Fahrten bis zu 2V Kilometer betreffend, beschäftigte. Der Ausschuß war der Meinung, daß die Regie- rung im Sinne des Antrags Vorgehen müsse, und nahm den Antrag Renner an. Als zweiten Punkt behandelte der Ausschuß die Eingabe des Leipziger Bürgerbundes, betr. die Verbesserung der Leipziger Eisenbahnverhältnisse und die Ein reihung Leipzigs in das Luftverkehrs netz. Ter Vertreter der Regierung gab ausführ, lich über die einschlägigen Verhältnisse Auskunft. Es wäre nicht richtig, wenn Leipzig zur Eisenbahn- direkiion Halle geschlagen würde, die sich ebenso wie Dresden um Leipzig bemühe, jedenfalls könne in nächster Zeit mit einer Regelung der Frage nicht gerechnet werden. Was den internationalen Luftverkehr anlange, fo seien Dresden und Leipzig soweit als möglich einbegriffen worden; die beiden Gesellschaften sollen fusioniert werden, wobei die Länder auf eine entsprechende Berücksichtigung ihrer Interessen dringen werden. Ter Ausschuß beschloß, dem Plenum vorzuschlagen, die Eingabe der Regie- rung zur Erwägung zu überweisen. Ferner wurde beschlossen, die Regierung zu er- suchen, weiter im «Sinne der Eingabe des Stadtrats Neusalza-Spremberg, der Gemeinde Oppach n. a., betr. Einlegung eines Berbi nd ungszuges zwischen Wilthen und Ebersbach zum Anschluß an den zweiten Frühzug nach Zittau, bei der Reichseisenbahnverwaltung vorstellig zu werden, nachdem der Vertreter der Regierung fest- gestellt hatte, daß der Antrag nicht aussichtslos sei. Eine längere Aussprache rief dann der An- trag Bültmann (Dnat.) und Gen. hervor, den Erlaß eines Gesetzes über die Ver- äußerung von Großstadtwaldgelände sowie über die Erhaltung der Dresdner Heide in ihrem jetzigen Bestand als Naturschutzgebiet betr. Der Vertrcter des Ministeriums des Innern teilte zum ersten Teil des Antrages mit, daß diese Frage in dem neuen Baugesetzentwurfe, der dem Gesamt ministerium vom Ministerium des Innern demnächst zugehen werde, mit geregelt werden solle; danach sei die Aufstellung von Flächenaufteilungsplänen vorgesehen, die auf den Schutz von Grünflächen und Baumbeständen mit Bedacht nehmen würden. Ein Vertreter des Finanzministeriums führte aus, daß die Erhaltung der Dresdner Heide auch im Interesse der Regierung liege, und daß sich die Forstverwaltung gegen die Abtretung von Land der Dresdner Heide immer sehr gewehrt habe, doch müsse im allgemeinen Interesse Dresden schon etwas entgogengekommen werden. Die Dresdner Heide als Naturschutzpark zu erklären, würde große finan zielle Einbußen und eine Belastung der Allgemein heit zugunsten von Dresden bedeuten. Es dürfte das auch nicht nötig srin, sondern genügen, sie nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen weiter zu bewirt- schaffen und im gegenwärtigen Umfange zu erhalten. Der Antrag Bültmann wurde schließlich abgelehnt und folgender Antrag des Berichterstatters Scheinbar (Eoz.) angenommen: Aus Sachsen. Gcmeindckammer. (R.) Am 4. d. M. hielt die Gemeindckammer ihre 15. Sitzung ab und erledigte dabei eine größere Anzahl von Sachen, von denen folgende von Bedeutung sind: Eine Beschlußbehörde hatte die Wahl eines der kommunistischen Partei angehören de» Gemeindeverordneten zum zweiten Bürgern! ei st er-Stellvertreter einer kleinen Gemeinde beanstandet. Die Gemeindekammer hat die dagegen erhobene Beschwerde beachtet, weil die für die Beanstandung gegebene Begründung nicht ausreichte. Eine Amtshauptmannschaft hatte dem Gemeinde rat einer kleinen Gemeind' auf Beschluß des Be zirksausschusses eröffnet, daß sie demnächst eine Re vision des Gemeindeamtes vornehmen lassen werde. Tie dagegen erhobene Beschwerde des Gemeinderates hat die Gemeindekammer ab- ge wiesen, weil eine solche Eröffnung lediglich als die Ankündigung einer nach 8 171 zutreffenden Maßnahme der Amtshauptmannschaft, nicht aber als eine Anweisung im Sinne von 8 172 Gcm.-O. anzusehen sei. Wie schon früher mehrfach, wurde wieder aus- gesprochen, daß die Gemeindekammcr nicht in der Lage sei, in Fällen, in denen der Gemeinderat nach § 86 Gem.-O. die Gemeindekammer anrust, die Gemeindeverordnetcn zu einem positiven Be schluß im Sinne ciner Gemeinderatsvorlage an- zuwcisen. Ein Ortsgesetz über Erhebung von Straßen- reinigungsgebühren wurde deswegen in der vorgelegten Form für unzulässig erklärt, weil die Gebühr nach der Gesamtgröße der Grundstücke von den Grundstückseigentümern erhoben werden sollte; es wurde dabei ausgesprochen, daß eine Straßenreinigungsgebühr nur von den Straßen- anliegern nach einem unmittelbar auf die Anlieger eigenschast gegründeten Maßstabe erhoben werden könne. Ein Bürgermeister war unter vorläufige Vormundschaft gestellt worden; die Vormund schaft war inzwischen wieder aufgehoben worden. Seine Beschwerde dagegen, daß er durch die vorläufige Vormundschaft sein Bürgermeisteramt verloren haben solle, mußte auf Grund der unzwei deutigen gesetzlichen Vorschrift in § 74 Gem. O. ab gewiesen werden. Ein Beschwerdeführer hatte gegen eine Entscheidung der Beschlußbehördc vor Ablauf der Beschwerdefrist das Oberverwaltungs, gericht angerufen. Die Eingabe war erst nach Ab- lauf der Frist an die Gemeindekammer gelangt. Die Gemeindekammer hat entschieden, daß in diesem Falle die Beschwerdefrist nach Z 172 Abs. 3 Gem. O. nicht gewahrt sei. Die vielbesprochene Frage, ob Gemeinde. Wahlen und -abstimmungen an einem Sonntag oder öffentlichen Ruhetag vor- zunehmen seien, hat die Gemeindekammer in be- iahendem Sinne entschieden. Sie hat aus- gesprochen, eS bestehe in Sachsen der allgemeine Rechtsgrundsatz, daß Abstimmungen zur Wahrneh- mung öffentlicher Rechte an einem Sonntage oder öffentlichen Ruhetage stattzusinden hätten. Eine an einem Wochentage vorgenommene Gemei ndebüraer- Abstimmung nach j 33 Gem. O. ist für rechts- unwirksam erklärt worden. Es wurde ausgesprochen, daß die Prüfung eines nach i 33 Gem.O. eingegangenen Antrags Auf Blatt 391 des Handelsregisters, die Firma Eolnmbus, Fabrik endloser Bänder, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Großröhrsdorf be- treffend, ist heute eingetragen worden: Die Gesellschafterversammlung vom 31. Juli 1925 hat laut notarieller Niederschrift vom gleichen Tage die Umstellung des Stammkapitals auf fünfund- vierzigtausend Reichsmark beschlossen. Die Umstellung ist durchgesührt. (4600 Durch den gleichen Beschluß ist § 5 des Gesell- schastsvertrags entsprechend abgeändert worden. Amtsgericht Pulsnitz, 30 Oktober 1926. Aus Blatt 1313 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Breitfeld L Engert in Bärenstein betr., ist das Erlöschen der Firma 'eingetragen worden. Amtsgericht Annaberg, 11. Nov 1925^ Tas im Grundbuche für Lberstützengrün Blatt 21 früher auf den Namen des Landwirts Karl Martin Meißner in Oberstützengrün eingetragene Grund- stück soll am 15. Januar 192«, vormittags 9 Uhr, an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden. Ta; Grundstück ist nach dem Flurbuche 6 Hekiar ; ZK,4 Ar groß und auf 12909 RM. geschätzt (ein- schließlich Zubehör). Es hat die Ortslistennummer 21 . und besteht ans Wohn und Wirtschaftsgebäude mit Hofraum sowie 1 Hektar 48 Ar Garten und Wiese und ! S Hekiar 46 Ar Feldern mit Buschwerk. Die ein-1 reinen Flurstücke tragen die Nummern 7 a und k, 135, 136, 139, 140, 141, 323, 325, 327, 328 und I 329 des Flurbuchs. Die Brandlasse beträgt 10700 RM. (Schätzung vom 28. August 1924). Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuch, amts sowie der übrigen das Grundstück betreffende«! Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist, jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am j ^verlautbarten Verstcigerungsvermcrke aus im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens Abgabe von Geboten anzumelden und, wen« im Versteigerungstcrmine vor der Aufforderung der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, > zur Abgabe von Geboten anzumclden nnd, wenn widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des ge- der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, ringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver- widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des tcilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt Verteilung des Versteigcrungserlöses dem Ansprüche ! des Gläubigers und den "übrigen Rechten nach- Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes gesetzt werde« würden. Wer ein der Versteigerung Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung sie Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht Einstellung des Verfahrens hcrbeisührcn, widrigcn- der Versteigerungserlös an die Stelle des ver- ' " ' ------ 8. Nr. 1478 >. V. K S. >.) Anfang de »tt Uhr. end: Tie irina. Ter ,. (B.-V.-V. l—800 und Dr. V.-B. »95; S. «. -700., An- Ihr. Ende r.
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