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SächsischeSMszeitung Staatsaryeiger für den Zreiftaat Sachfen Erscheint Werktags nachmittags mit dem Datum des Erscheinungstages. Bezugspreis: Monatlich 3 Mark. Einzelne Nummern 15 Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schriftleitung Nr. 14574. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486. — Stadtgirokonto Dresden Nr. 140. Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeile oder deren Raum 30 Pf, die 66 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 60 Pf., unter EkN- gefandt 90 Pf. Ermäßigung auf GefchäftSanzeigen, Familiennachrichten u. Stellen gesuche. — Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Nr. 2V1 Dresden, Sonnabend, 29. August Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Berkaufsliste von Holzpflanzen auf den Staatsfochrevieren. Verantwortlich für die Redaktion: I. B.: vr. Fritz Klauber in Dresden. 1925 Verschärfte Maßnahmen gegen politische Uebersälle. Tie Annmpelnngen und Überfälle politisch Andersdenkender nehmen immer mehr überhand. Fast keine der festlichen Veranstaltungen, die j tzi allerorten aus den verschiedensten Anlässen stott- flnden, kann vor sich gehen, ohne daß besonderer polizeilicher Schutz für die Teilnehmer gegen über fällt politisch Andersdenkender gestellt werden muß. Trotz allen polizeilichen Schutzes haben sich die bisherigen Maßnahmen aber als nicht wirk- sam genug gezeigt, um diese übelstäude zu be seitigen Tas Ministerium des Inner» hat sich daher veranlaßt gesehen, zur Aufrechterhaltung der öffentlich»» Ruhe und Ordnung anzuordnrn: 1. daß die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 18. 12. 24, in welcher das Mitführen von gefährlichen Werk zeugen bei Versammlungen und Aufzügen verboten wird, streng durchge- führt wird, daß in jedem Falle der Zu widerhandlung die Zuwiderhandelnde» fest zustellen, und falls sie sich Über ihre Person nicht genüzend ausweisen, in Schutzhaft zu nehmen sind. 2. daß gegen alle Anpöbeltien, Au- rrmpelungen und Beleidigungen Andersdenkender von Amts Wege«, einzuschreite» un) Strafverfügung wegen groben Unfugs nach 8 360 Zisf. 11 SiGBs. zu erlasse« ist. Bei dem großen Umfange, den die Zuwider- haudlunge» unter 1) und 2) angenommen haben, und der zu einer erhebliche» Störung der öfscnt- Uchen Ruhe und Ordnung geführt hat, ist in allen Fällen nicht auf Geldstrafe, sondern auf eine nicht zu geringe Hast st rase zu erkennen. Handelt es sich um Körperverletzungen, so ist in allen Fällen sofort Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu erstatten. Strnsentlaffenenpslege. Nach dem sächsischen Wohlfahrtspslegcgesrtz ist die Strafentlassenenpslege, deren Organisation dem Staate obliegt Pflichtaufgabt für die vezirksfürsorgeverbände in gesundheit licher, wirtschaftlicher, sittlicher und erzieherischer Hinsicht grworde'. Tic an den Gefangcncn- austalten tätigen staatlichen Fürsorger, die sich auch der E tlaffcnen unanfsällig anznnchmen haben, werde» somit in Zukunft in den BezirkS- fürsorgeverbänden des Landes starke Stützen finden. Die Fürsorgevrrbände selbst wiederum wtldrn freiwillige Mitarbeiter in den Vereinen zur Fürsorge für die aus Siraf- und Besserungsanstalten Sittlaffenen, in den kirchlichen Diözesanansschüssen und anderen Organe« der Fürsorge für Strafent lassene finden, zumal da nach dem WohlfahrtS- dsltgegesetz die Vereine unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihrer satzungsmäßige« Eigen art planmäßig zu unterstütze«, anzuregen und zur Mitarbeit heranzuziehen sind. An vielen Stelle« des La«drS wird eine Belebung der veretnStStigkeil sich von selbst ergeben. Hier n«d da werde« die Vereine auf breiterer Grundlage als bisher im Gmvernehme» mit dem Hanptausschusse deS sächsische» SchutzvereinS für Stlafentkaffeue«- pslege a«fgrba»t werde« müsse», «nr,ganze« nimmt er gern rntgegt». Anch wird er auf einer am 14. Oktober d. I. i« Dresden statt- findendk« Versammlung die TageSfrage« «nf de« Gebiete der Strafentlaffe«,«pflege im Anschluß a« zwei Vorträge zum Gegenstand eingehender Besprechungen mache«. Soweit Einladungen hierzu erwünscht sind, sieht er gern einer kurzen Rachricht »ntgege». Die Geschäftsstelle de» Haupt- anSschusje» de» sächsische« Sch«tzberei«S für Strafentlassene befindet sich in Tresde«, Laudgertchtsgebände am Münchener Platz ,. Die Textilarbeiter lehne» de« Schieds spruch ab. Leipzig, 28. August. Eine staikb suchte Annktionärversamm- lnng der Textilarbeiter aus der mittel, und westsächsisch,« sowie ter thüringisch r. Her WtmMll in -er Leipziger Harth. Ein Brief des Kinanzministers vr. Reinhold an den Rat der Stadt Leipzig. Im Zusammenhänge mit der infolge des Kohlen abbaues notwendig werdenden teilweisen Abhol. zung der Harch hat der Finanzminister vr. Rein- hold nachstehenden Brief an den Rat der Stadt Leipzig gerichtet. An den Nat der Stadt Leipzig. In Bestätigung und teilweiser Ergänzung meiner Ausführungen, die ich im Raihaus zu Zwenkau gemacht habe, teile ich dem Rat de: Stadt Leipzig ergebenst mit, daß ich nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, daß durch eine infolge des Kohlenabbaues eventuell notwendig werdende teilweise Abholzung der Harth die Grundfläche in der näheren Umgebung Leipzigs zu keiner Zeit vermindert werden soll. Außer der den Säch- fischen Welken auserlegten Bedingung, die Wieder- aufforstung eventuell abgeholzter und ausgekohlter Flächen, die früher mit Wald bestanden waren, in vollem Umfang und so schnell wie möglich vorzunehmen, bin ich deshalb bereit, schon im nächsten Etat Mittel anzufordern, um die im Staatsbesitz befindlichen Waldflächen in unmittelbarer Nähe Leipzigs durch Ankäufe zu arrondieren und durch Aufforstungen geeigneter Parzellen zusammen- hängende Waloflächen zu schaffe». Ein genauer Plan der dafür sowohl zwischen Bistum, Eichholz und Zöbigker Nittergutswald, wie zwischen Bienitz, Kanitzsch, Grünitz und Ränicher Holl in Aussicht genommenen Flächen, der augenblicklich von der Forstverwaltung ausgearbeitet wird, folgt in Kürze nach. Ich bin mir zwar bewußt, daß durch die An kündigung dieser Pläne Les Finanzministeriums die Erwerbungsschwlerigkeiten für die benötigten Parzellen wachsen und habe deshalb über meine von vornherein gehegten Pläne bisher Still schweigen gewahrt, glaube aber die mit Bekannt gabe meiner Pläne verbundene» Schwierigkeiten in Kauf nehmen zu müssen, um endlich die dringend nölige Beruhigung der Öffentlichkeit Textilindustrie nahm heute Stellung zu dem am 25. d. M. vom Reichsarbeitsministerlum gefäll ten Schiedsspruch, der eine Lohnerhöhung von 16 Proz. Vorsicht. Tie Versammlung lehnte einstimmig den Schiedsspruch ab, sodaß der Lohnkampf nunmehr un vermeidlich sein dürfte. Die rheinische» Braunkohlenarbeiter kündigen das Lohnabkommen. Köln, 29. August. Sämtliche Bergarbeiterverbände des rheinischen Braunkohlenreviers haben den zurzeit geltenden Lohntarif zum 30. Sep tember gekündigt. Cie fordern ^mit Wirkung vom 1. Oktober ab eine Lohnerhöhung von 35 Prozent. Die Forderung wird mit den niedrigen Löhnen und der schwierigen Wirtschaftslage der Bergarbeiter begründet. Abschluß eines SchiedSvertrageS snr Reparationssrage». Paris, 28. Augnfl. Zwischen der deutschen Regierung und der Reparationskommission ist hier ein Schiedsvertrag in der Frage der A n- rechnung gewisser deutscher Leistungen auf RrparationSkonlo abgeschlossen worden. Das auf Grund der Londoner Abmachungen vom 30. August 1924 eingesetzte Schiedsgericht soll gemäß diesem Schiedsvertrage darüber entscheiden, ob die Zahlnngen und Übertragungen, die Deu'schland auf Giund des Friedensvert.ages u. a. für dir Sozialversicherung und die Miliiär- Pensionen in den abgetretenen Gebirten sowie omch die Rücklieferungen geleistet ha», als Re- arations ahlungrn im Linne ves Sahverstän- ^irengutachtens anzusehen sind. Das Cch'edt- g richt wird im Haig zusam rentreten. herbeizuführen. Ich rechne darauf, daß dis be teiligten Städte und Gemeinden dem Finanz' Ministerium behilflich sind, nm die entsprechenden Flächen, die zum Teil in kommunalem Besitz sind, zu angemessenen Preise» zu erwerben. Weiterhin hoffe ich, daß im Rahmen des von der Kreis- Hauptmannschaft aufgestellten Gesamtbebauungs- planes die Gemeinden, insbesondere die Stadt Leipzig, auch ihrerseits an der — unabhängig von der Harthfrage — dringend erwünschten Be- schaffung neuer Grünflächen sich beteiligen. Was den Abbau der Harth selbst betrifft, bin ich bereit, die Sächsischen Werke dazu zu veran- lassen, den nördlich der Eisenbahnlinie gelegenen Teil der Harth an einen am besten unter Führung der Kreishauptmannschast zu bildenden Verein vom 1. Januar 1926 ab auf 50 Jahre als Naturschutzpark zu verpachten, und zwar unter ähn' lichen Bedingungen, wie es mit dem an den Kur- ort Weißer Hirsch angrenzenden Teile der staatlichen Dresdner Heide geschehen ist. Em Vertragsentwurf über diese Verpachtung steht aus Wunsch zur Ver- jügung. Ta die Aufso stungen bereits im nächsten Jahre begonnen werden sollen, während eine Beanspruchung des südlichen Teils der Harth zu Kohlenabbau, zwecken frühestens 1935 beginnen würde und sich dann über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren erstreckt, hoffe ich, daß auch der Rat der Stadt Leipzig mit dem Finanzministerium darin einig ist, daß durch diese Vorschläge der von mir stets an- erkannte Anspruch der beteiligten Bevölkerung nicht nur auf Erhaltung, sondern möglichst auf Ver mehrung des in unmittelbarer Nähe der Großstadt gelegenen Waldbestandes in vollem Maße erfüllt wird. Ich stehe im übrigen dem Rat der Stadt Leipzig jederzeit zu mündlichen Verhandlungen gern zur Verfügung. Hochachtungsvoll vr. Reinhold, Finanzminister. Die BtrschnldnnMaft der sächsischen Landwirtschaft. Tie Landwirtschaftskammer für den FreistaatSachsen schreibt uns: Vor einiger Zeit ist durch einen Teil der Presse eine Tabelle ge- gangen, die von der Preisberichtsstell; des Deut- schen Landwirtschafisrats über die „VerschuldungS- last der deutschen Landwirtschaft vor dem Kriege und heute" zusamnenzestellt war. Aus dieser Tabelle sind hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage der sächsischen Landwirtschaft insofern un- zutreffende Schlüsse gezogen worden, als eine Verringerung des Zinsendienstes gegen über der Vorkriegszeit herauszulesen sei. Demgegenüber ist festzustellen, daß bereits oor dem Kriege die sächsische Landwirtschaft hinsichtlich des Umfanges der Realschulden mit an der Spitze sämtlicher deutschen Lan - des teile marschierte. An diesem Zustand: ist auch heute keine wesentliche Änderung eingetreten, oenn der Rückgang der Borkriegsver schuldung infolge der Inflation ist nur unwesentlich, so daß auch heute die absol» e Belastung, auf die Flächeneinheit umgerechnet, noch mit am höchsten von allen Bezirken der preußischen und einzelstaatlichen Landwirtschaft', kamnern ist. Vertrauensvotum für die Danziger Regierung. Danzig, 28. August. Nach Abschluß der dreitägigen Regierung?. kiisiS hat die neue Danziger Regierung, die sich aus Zentrum, Deutschliberalen und Sozi al- vemokrate» zusammensrtzt vom Volkstagemit 65 gegen 36 Stimmen ein Vertrauensvotum eihalten. Gegen da» Votum stimmen die Deuischsozialen und Dcutschnationalen. Das Reichsgesetz über die Ein stellung des Personalabbaues. Von Ministerialrat Schulze, Dresden. Im Reichsgesetzblatt ist auf Seite 181 das .Gesetz über Einstellung des Personalabbaues und Änderung der Personal-Abbau-Verordnung vom 4. August 1925" veröffentlicht worden. Damit ist eine Period: der Rechtsunsicheiheit in der Beamtenschaft abgeschloffen, die hoffenilich nicht wiederkehren wirb. Mit di sem Abschlusse, nämlich der Beseitigung der eigentlichen Abbau bestimmungen, bringt das Gesetz aber auch ver schiedene Vclbesseiungen des allgemeinen Beamten rechts, die ihm eine über die Abbaufiagen hinaus- gehende Bedeutung verleihen. Was zunächst den eigentlichen Personalabbau anlangt, so stellt bas Gesetz an die Spitze den Satz: „Der allgemeine Personalabbau wird in sämtlichen Reichsverwaltungen und bei den Versicherungsträgern ein gestellt". Dementspr.'chend w rden di: Vor- schrifte» der Personalabbauv'rordnung (PAV.), soweit sie einen schematischen Abbau von Beamten nach Hund risätzen regeln (Art. 8 8 1 PAV.), aufgkhob n. Dafür ist neu gttroffen worden eine Vorschrift, d e den Abbau von normalerweise freigewordenen Be- amten stellen» soweit er sachl ch nölig ist, herbeisühren soll. In Art. 2 8 2 unter Vl wird nämlich bestimmt, daß in Reichsoerwal- tungcn, in denen nach Feststellung des Reichsfinanzministers im Einveinehmen mit dem Ressortminister ein» Berringeiung der Plan stellen zum Zwecke einer Verminderung des Be» amtenkörpers notwendig ist, fre e Planstellen nur ausnahmsweise beim Vorlicgen bestimmier Vor- a ssetzungen wieder besetzt werden dürfen. Die Einstellungssperre, die nach der Ursprung, lichen Verordnung bis zum 31. Mär; 1927 be stehe > bleiben sollte, ist aufgehoben. Es bedarf aber zur Einstellung von Beamten und Beamten- anwärtcrn in den Neichsdienst bis zum 31. Mär; 1926 noch der vorherigen Zustimmung des Reichs- finanzministers und der nachträglichen Mitteilung an den Hau haltsausichuß oes Reichstages (Art. 2 82 unt-r V). Als Ein'iell ng im Sinne dieser Vorschrift gilt jedoch nicht mehr, wie bis her, die Verleihung einer Planstelle an nicht- planmißige oder kommissarisch vrrwend.te Ve> amte. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß die Verwaltung verpfliättet wird, bei Einstellungen in erster Reihe Versorgungeanwärter und Schwer beschädigte sowie nach Möglichkeit leistungsfähig: abgebaute Beamte heranzuziehen (a. a. O.). Aufgehoben ist endlich die Verpflichtung zur Ent lassung der Angestellten (Art. 1). Hinsicht- lich dieser besieht nunmehr nur noch bis zum 31. März 1926 (bisher 1927) die Vorschrift, Laß Angestellte nur beim Vorliegen bestimmter Vor- aussetzungen eingestellt werden dürfen (Art. 15 8 2 PAV.). N ch dem Aufhören des planmäßigen schema tischen Abbaut- sind auch die rechilichen Maßnahmen zu d ffen Ermöglichung im wesentlichen entbehilich geworden. Demzufolge wird insbesondere der Alt. 3 der PAB-, der die Bersetzbarkeik der Beamte» in den einstweiligen Ruhestand erheblich erwei'erle, mit all seinen Kautelen und AnSwahloorschrtften restlos aufgehoben. Art. 1.) ES verbleibt also — von den verheirateten Be- amten, von denen noch zu red.n ist, und von den sogen, politischen Beamten (8 25 Reichtbeamten- g?s) abgesehen — für den RrichSvienst nur noch die Möglichkeit, einen Beamten dann in den einst weiligen Ruhestand zu versetzen, „wenn das von ihm verwaltete Amt infolge einer Umbildung der ReichSbehöiden aufhört" <8 24 ReichSbeomtenges.). Durch die Aufhebung deS Art. 3 PAV. bleiben wohlerworbene Recht« unberührt; die auf Grund veS nun aufgehobenen Arnk.'ls in den einstweilige» Ruhestand veisetzten Beamten erhol e» also tnS- besondeie den Anspruch, auf ihren Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit mit Ruhegehalt usw. in den daueinden Ruhestand versetzt zu werden (ilrt. 3 8 6 PAB.). Hnsichilich der An gestellten find die Kü drgung schutzbestimmungen der Demobckmachungsveiordnung und deS Be- triebSrätegesetzeS, die durch die Personal- a^bauoero vnung seinerzeit außer Kraft gesetzt worden waren, wieder in G,llung getreten