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in welchen in der -üzps<t- j. päHN» GML mg:'heS UnterrichtS in der lt,< Pir deHenigey Tagen, sinder Strick- und Näh- 8ßrtWkMl»V* - 8) rc. rc. . ., .. . . - 7'7^ M....MM V- AuS Z 4. Zur UnterrichtSertheilung werden , gegen ejr» ihnett jo bei ihre« ÄnstelÜmg auSgese-te» jährliches Honorar drei Lehrerinnen qngestekt und vom Stadtrqth, geeigneter Per- ftmeu durch die Armenversorgungsbehörde, ernannt LtzetW es die Hteiger^nA der^SchW'rzahl erfordert und die vorhandenen Mittel eK gestatten, kann die Zahl der Lehrerinnen auf tM Atttiäg her Armen- Versorgungsbehörde M jeder Zeft-vermehrt werden. . / ? , ) - Die Lehrerinnen werden mit Vorbehalt einvierteljähriger, deni Stadtrath. Uflh Zeit freistehender AufkündiguM atz'gestellt^, - v, Sie haben sich gleichmäßig jedwedek/Ohlwgelcheit bej ,der-UüteM nehmen eine gleiche'Stellung'unter sich rin , Insofern nicht dH «i>M ArmenversorgungSbAwK»/ deF.RMg einer. LZHerlehrerin mit gewtAej^ pflichtungten übettÄgen-nvordW U. rc«. ä - AuS § 5. An jedem WschentagLwerden Nachmittags, «EM Bürgerschule,' zwei UnlerrjchtsstMdenf M VEMliM^W^ NäMWe^ n S »Di: !N'U^ .2! 4 M! MraDe -ilätSvärt» heimische, As'AitEMMlo von be- s Äenw' bissckb? nvr einige Häkeln, Sticken und anderen dergleichen weiblichen Arbeiten bestimmt. / ES werden in dieselbe zunächst und chaupksÄLljch^Kinker unbePUtelttrMtern ausgenommen, doch auch Kinder vermögender Eltern nicht dätlon, LuSsteschlrMn.LÄEDE7 Aus 8 2. "Die Strick- und Nähschule wird im Auftrage des StghftMS Ml. der,AxchplversargMgS Behörde selbstständig verwaltet. .... // . - s AuS 8 3. Neben und beziehentHch-unter. Ker ÄtMM^WMKffMM?^teHt derDorsteher des Slrlck- und Nahschule, lr. 7. dt u ri,. >.. < ? . u- .,*. Demselben liegen als nächstem Aufseher über dieMM- UNrWWM haHMchlM MgeMjM- schäfte ob: l) re. rc. <. - n. ...- 7 . 7 7 ., , H) Die Anmeldungen neuer Schülerinnen anzunehmen^ ^tzkerükeir dry Mier Angabe der VermögenSvechädmsse der, - betreffenden. Elyrn Lutachftichey rWfrÄr zn erstatttn und dle aufgenommenen SchülerimM/ sowie auch die EnMffuug von solchen, im Hauplvuche,Mtuträgen j. ' 7) die Eintritts- und UntercichkSgeldee durch eiinen- iu btzsttlknden Boten eistkasswen zu lajsett od^r auch von den Schülerinnen selbst, cinzukassirenz u., - jchule ebenfalls aus, ..it,»« t < AuS 8 0. Gesuche um Anfnahmr^vM ^derWM djtzMv^MtzMähschD KM« W M beim VorsiHet- Mgtbrachd'ch M- k-i - f-ÄlKch 2)7^ - ' AuS 8 7^ M solche Kinder^ berM hier wohnhas^/ElternsonUM gesetzlichen MMetex arm oder-Loch sehr wenig bemittelt ßnd^NMt W Ausnahme n die Wick- WdMMschM^ü^ -iMchizMt ihnen" die Bezahlung vMWtterrichtSgeld auf ZeltzMrM besuch» erlckssen werdet kann." i ..." Ms uM „j, Für Kinder benMklter tziLtger Estern u. s. w., Mvie für hie! Kinder ist je nach denMrmogenSverhSftniffen ihrer Pttrn i<k- HK zichentlich 2^ Ngr., H Ngn, 7^ Ngr.' oder lO Ngr^ zu ÄntiWmi LHivübitr glleGtzaltzech intNeidet dir ArMtnvrrsorgungSbehöM^ . Der volle Monatsbetrag ist für eine,. Schülerin auch danü zn bezäyleu^ Mr Tage im betreffenden Monat die Smck- untz Rähschnl^iKDchi-Mt. - " Im Uebrigen ist sofort bei der Annrrlduny für jedes M»Ü.MtzGnWrMegkhühr von - - 2 Ngr. —- zu berichtigen, welche der Vorsteher jedoch für Kinder ganz' ckknier Eltern ermäßigen oder auch ganz rrlaffen kann, ' ' /, AuS 8 8. Ist arheitS- unbtzerdienstlosen Zrittw kana^ntt-ch« Strick- und Näh schule auf Antrag der ArmenvetsorgungSdepüiackvn. eftE MbtttVän-M veAuDdMt-»«tze«, in »etchffr Wr RechMug der Armenkaffe arme Mädchen beschäfttgt wei^. - - ' '' ; ' müerziekM und , VMnaottNMmM , die Strick- «nd Ncchschtüe LtkrW,rdtr'7 Bei der Uebernahme der zeither.von dem ArmenhilfSvMiu gelMM strick- und RSHMutr.'rutz>Drt- führung derselben M eineS Mdkischen Institutes ist unterm 5. Mäl h. ein Mgülativ fÄ^ MMr^ waltung aufgestellt worden, auS welchem folgende Bestimmungen zur öffevtMen MMtcktß gebracht werden: "'M. '77'Ks^'^N'tz.F Aus 8 I. Die Grick^ u.M-MMM D zM-MterwtWeg..wEGW^tAM^ Stricken, Nähen,