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Erscheint Mittwoch und Sonnabend. Z" beziehen durch allevnchhanddwg« -Liertchührlich 7'/, Ngr. und Post-EAMtwueu. ' V - V.) V !, 7--- : < ' o - <. Aachrichisölattund M^irKsaWM Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des StadtratheS zu Frankenberg. — - M- »^:22. Mittwochs, den 1 <8. März. 186^ 1 ...» .. - , .. ... ' Dresden, am 14. März 1863. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Auguste, Herzogin Äon Sachsen, Tochter Sr. Majestät des höchstseligen Königs Friedrich Äugust deS Gerechten, ist heute früh 5 Minute nach 6 Uhr nach kurzem Krankenlager in Folge einer Lungenlähmung in einem Älter von 80 Jahren 8 Monaten 3 Wochen I Tag sanft verschieden. Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie die gejammte Königliche Familie sind durch diesen Todesfall in tiefe Trauer ver setzt worden. ' Dresden,' l6. März. Heute Mittag von 12 bis I Uhr hat das übliche Trauerlauten der Glo cken sämmtlicher Kirchen für Ihre königliche Hoheit Vie vorgestern verschiedene Prinzessin Auguste stattgesunden. Morgen früh 8 Uhr wird die hohe Leiche aus den Zimmernder hochsellMN Prinzessin in daS in Ker I. Mage des königlichen Schlosses (über dem Georgemhore) HWidliche^ErpM übergeführt werden, worauf daselbst von 10 bis 1 Uhr Und Nachmittags von 2 bis 5 Ühr'öffentliche Paradeausstellung derselben stattstndet. Abends um 7 Uhr wird unter ThejlKcchrH^Sntz Majestät deS Königs und der königlichen Prinzen die feierliche Beisetzung der hohen Leiche erfolgzni, zu welcher, au» ßer dem Herrn Minister und den Beamten des königlichen Hauses, den königlichen? und prinzlichen Hofstaaten und den General« und Flügeladjutanten, die Herren Staatsminister und E HMr^UestW sten und zweiten Hofrangordnung befohlen worden sind. Die feierlichen Erequien wtrden übermorgen (Mittwoch) Vormittags um II Uhr in der katholischen Hofkirche gehalten werden, z LekamrtMaekullx. Zwischen der Königs. Sächsischen und der'Königl. Belgischen StaatSregierüng ist zu« Ertekchterung des Reiseverkehrs eiil Uebereinkommen dabin getroffen wvrden, dass eS für die beiderseitigen Sta/rtSau- gehörigen bei ihrem Reisen iin Gebiete d?s andern Staates des Di/trens der ReiseMsfeMDH nicht mehr bedarf. - - ,, ,, . - Dresden, den 4. März 1863. M i n i st e r i u m d e S I n'n e^r n. " ' Für den Minister. - - Körner. . .. Lehmann. Bekanntmachung. Nachdem die regulativmäßigL jährliche Revision -eS Contmutzankaaeneatafter^ erfolgt ist, Mrd hiMurch zub öffenksicheN K^iimniß der Alllagepflichtigen gebracht, daß eiÄm>^N!RtsMstu' WVch Steuekzettel, -welche) M den nächstfolgendes Tdgbn aüsgegeben werden foNM der Einzel- UNdGeskMMk» betrag Per von ihm im laufenden ZaW'M entrichtenden Anlagen notisieirt werden wird, daß auch ßerdem daS-Ea lasier bis )znm 2I> Mä^Z. ak Rathsstelle während der EtpedilioNSstunden fÜk^NnM stden Atklagepflichtigen zur-Einsicht rn-Bezug auf die Abschätzung seines eignen EinköMMenS-bsM liegt. Die Dürchficht des vom EiNsastimler zu haltenden Heberegisters ist verböten «nd darf vot» EiÜt , sämMker Wcht gestattet wistdrtti Etwaige Reeraiöatiöi»«« find binnen 14 Tagen und spätestens bis - " zün» SB Marz d. I. - schriftlich, oder mündlich bei uns anzubringen und gehörig zu begründen. ' t , s / Rach Ablauf vorbenterkter ReclamätionSftist werden Reclamatiovn gegen den EinkommenSanfaH MeS Anlagepflichtigen für das laufende Jahr nach 8 32 des Regulativs nicht Mehr angenommen, r.-: n'ö Räch Maßgabe deS aufgestelltöw HauSbaltplanS sind im laufenden Jahre 24 Anlagen zu entrichten und hiervon - - . , - < 6 Ablagen bis zu« 31. März 1863, l §. 6 ... 15. Mai - 6 - - - 15. Jüli - l 6 - - - 15. Sept. - r