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Erscheint Dkittwoch mid S-nuadmd. Lu bezichm durch alle »uchhandd«-« BittteljLhrüch 7'/, Ngr. mW Post» Lxpedtvoum. :. . -. ' ' ' - - ^^'-'^k '... u- r ' ^7 --?S/ Aachrichtsötatt und A^irksanzerger. Amtsblatt des Kömgl. Gerichtsamtes UN- des Stadtrathes zu Fk«SMd 20. Mittwochs, den 11. März. 1863. Bekanntmachnng^^^^^ ^^^^^^ Nachdem die regulätivmäßige jährliche Revision -eS ConttnuNaulaaeneatafterS erfolgt Ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis der Anlagepflichtigen gebracht, daß einem jeden derselben durch Steuerzettel, welche in den nächstfolgenden Tagen ausgegeben werden sollen, der Einzel- imd GisaAM- betrag der von ihm im laufenden Jahre zu entrichtenden Anlagen notificirt iverden'wird, daß such au ßerdem daS Kataster bis zum 21. März d. I. an RathSsteve während der ErpeditionSstunVen für einen jeden Anlagepflichtigen zur Einsicht in Bezug auf die Abschätzung seines eignen Einkommens bereit liegt. Die Durchsicht des vomEinsammler zu Haltenden Heberegisters ist verbotet,, und darf, von»,Ein sam mler nicht gestattet werden.. / Etwaige Reclamationen find binnen 14 Tagen und spätestens bis Z«n» 21. Marz d. Z. / ,7 .^4,^ schriftlich oder Mündlich ber uns anzubriygev und gehörig zu begründen. < . Nach Ablauf vorbemerkter Reklamationsfrist werden Reklamationen gegen den Einkommensansatz eine- Anlagepflichtigen für- das laufende Jahr nach 8 32 des Regulativs nicht mehr angenommen. Nach Maßgabe des aufgestellten HauShaltplanS sind, im laufenden Jahre 24 Anlagen zu entrichten ' und hiervon ' .. . . . 6 Anlagen bis zum 31. März 1463, . , 6 - - iS. Mai -. , ' . 6 - . - iS. Juli ) "V 6 - » 15. Sept. - ' vollständig an den Anlageneinsaminler, welcher nur zur einmaligen Einkasstrung auf jeden Termin ver pflichtet ist, zu berichtigen. /. .7-1 - n Wer fich nach Ablauf eines jeden der vorbemMen Termine mit der Abführung seines Terminbetra- geS in Rückstand befindet, hat sich Nach 8 41 desNegulativSalS erinnertzu betrachten und der erecu- tivischen Einziehung seines jedesmaligen Restes zu gewärtigen. -l't 7 - Franckeuberg, am 2. März IMA^ 7 L 7 ' ^ ? ^ D^ri^St a d t r a t - - -.->-.. 7 .. .7. . ...'ü Stzeltzr» BvMWft«. , In der Zeit vom I. April bis mit 3Y. Inns d. Z^.find folgende Geschirrbesitzer: . Herr Gottlob Friedrich John in HZ 2, ' " - Karl Friedrich Wagner in MG, - - Ferdinand Drechsler in HZ 364^ - Fabrikant Hermann Schmidt in HZ 365, " i » Karl Gottlob Schumann in 413, « > .> die Herren Koch und Trabert in HZ L8K ! zur Lieferung der Bespannung für die Landspritze verpflichtet.» Diejenigen, welche sich gedachter Verpflichtung entziehen^ beziehentlich rechtzeitig einen geeigneten Stellvertreter zu bestellen unterlassen, verfallen nach 8 78 der Feuerordnung in eine Geldstrafe je von 5 Thlr. —- —- > - * Frankenberg, am 9. März 1863. Der Stadtra t h. Meltzer, Brgrmstr. Die diesjähriges öffentlichen Prüfungen säunntlicher 26. Klaffen per hiesigen Bürgerschule MM»M N'